ET2 50ccm keine HU
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ET2 50ccm keine HU
Hallo,
ich hab nach dem Thema gesucht, aber bin nicht fündig geworden. Folgendes: ich habe eine gebrauchte Vespa et2 50ccm (Bj. 2000) gekauft und der Verkäufer (selbst Vespa Besitzer) meinte, dass ich damit nicht zum TÜV muss und für die Instandhaltung selbst verantwortlich bin. Also muss ich wirklich nicht zur HU? ich habe ein einfaches Versicherungskennzeichen und das war´s? Tut mir leid, wenn das jetzt ne total blöde Frage ist, aber ich weiss es nicht besser
Danke und Grüße
ich hab nach dem Thema gesucht, aber bin nicht fündig geworden. Folgendes: ich habe eine gebrauchte Vespa et2 50ccm (Bj. 2000) gekauft und der Verkäufer (selbst Vespa Besitzer) meinte, dass ich damit nicht zum TÜV muss und für die Instandhaltung selbst verantwortlich bin. Also muss ich wirklich nicht zur HU? ich habe ein einfaches Versicherungskennzeichen und das war´s? Tut mir leid, wenn das jetzt ne total blöde Frage ist, aber ich weiss es nicht besser
Danke und Grüße
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Re: ET2 50ccm keine HU
Korrekt! 50 ccm. Kleines Nummernschild, kein TÜV!
- Christian G.
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Re: ET2 50ccm keine HU
Guten Morgen!
Groove25 hat völlig Recht. Für Kleinkrafträder bzw. Roller mit einem Hubraum bis 50 ccm benötigt der Fahrer laut Gesetz lediglich ein Versicherungskennzeichen, das jeweils ein Jahr gültig ist. Sie dürfen bis zu 45 km/h schnell sein und ab 16 Jahren gefahren werden. Notwendig ist der kleinste Motorradführerschein AM oder jede höhere Klasse. Es gibt einige Ausnahmen für ältere Fahrezuge. Kleinkrafträder/Roller mit einem Hubraum von 50 ccm dürfen bis 50 km/h schnell sein, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen sind (bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind. Für SIMSON-Kleinkrafträder gibt es auch Ausnahemregeln).
Kleinkrafträder bzw. Roller bis 50 ccm sind von Kfz-Steuer und HU befreit.
Der Fahrer ist für die Verkehrsicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich.
Groove25 hat völlig Recht. Für Kleinkrafträder bzw. Roller mit einem Hubraum bis 50 ccm benötigt der Fahrer laut Gesetz lediglich ein Versicherungskennzeichen, das jeweils ein Jahr gültig ist. Sie dürfen bis zu 45 km/h schnell sein und ab 16 Jahren gefahren werden. Notwendig ist der kleinste Motorradführerschein AM oder jede höhere Klasse. Es gibt einige Ausnahmen für ältere Fahrezuge. Kleinkrafträder/Roller mit einem Hubraum von 50 ccm dürfen bis 50 km/h schnell sein, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen sind (bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind. Für SIMSON-Kleinkrafträder gibt es auch Ausnahemregeln).
Kleinkrafträder bzw. Roller bis 50 ccm sind von Kfz-Steuer und HU befreit.
Der Fahrer ist für die Verkehrsicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich.
April 13, 1970 at 55:55:20 G.E.T.
Swigert: Okay, Houston, we've had a problem here.
Houston: This is Houston. Say again please.
Lovell: Houston, we've had a problem. We've had a main B bus undervolt.
Swigert: Okay, Houston, we've had a problem here.
Houston: This is Houston. Say again please.
Lovell: Houston, we've had a problem. We've had a main B bus undervolt.
- Wenne
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Re: ET2 50ccm keine HU
Für die Instandhaltung bist du so oder so verantwortlich. Egal, ob eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss, oder nicht.
Bei der HU werden nur ein paar sicherheitsrelevante Dinge geprüft.
Deine Vespa, sofern Bj. 2000, darf legal 50 km/h schnell laufen.
In den 80-er Jahren (und auch davor) gab es noch die 40 km/h -Grenze. Damit es noch verwirrender wird.
Viele Grüße
Wenne
Bei der HU werden nur ein paar sicherheitsrelevante Dinge geprüft.
Deine Vespa, sofern Bj. 2000, darf legal 50 km/h schnell laufen.
In den 80-er Jahren (und auch davor) gab es noch die 40 km/h -Grenze. Damit es noch verwirrender wird.
Viele Grüße
Wenne
Was ist eigentlich eine "T5"?
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=19&t=9329
Meine 1972-er Fahrschul-Vespa-Sprint
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=20&t=19763
Einbau i.e.-Motor in Vespa ET4
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=11&t=14574
Ein netter Bausatz im Maßstab 1:1
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=19&t=26046
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Meine 1972-er Fahrschul-Vespa-Sprint
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Einbau i.e.-Motor in Vespa ET4
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=11&t=14574
Ein netter Bausatz im Maßstab 1:1
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=19&t=26046
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Re: ET2 50ccm keine HU
fast richtigChristian G. hat geschrieben:Guten Morgen!
Groove25 hat völlig Recht. Für Kleinkrafträder bzw. Roller mit einem Hubraum bis 50 ccm benötigt der Fahrer laut Gesetz lediglich ein Versicherungskennzeichen, das jeweils ein Jahr gültig ist. Sie dürfen bis zu 45 km/h schnell sein und ab 16 Jahren gefahren werden. Notwendig ist der kleinste Motorradführerschein AM oder jede höhere Klasse. Es gibt einige Ausnahmen für ältere Fahrezuge. Kleinkrafträder/Roller mit einem Hubraum von 50 ccm dürfen bis 50 km/h schnell sein, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr gekommen sind (bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind. Für SIMSON-Kleinkrafträder gibt es auch Ausnahemregeln).
Kleinkrafträder bzw. Roller bis 50 ccm sind von Kfz-Steuer und HU befreit.
Der Fahrer ist für die Verkehrsicherheit seines Fahrzeugs selbst verantwortlich.
40 km/h bis 86
50 km/h ab 86
60 km/h nur für Fahrzeuge, die in der DDR zugelassen waren(nicht für z.B. simson und Schwalbe aus Polen und anderen ehemaligen Ostblockländern)
Rita
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Re: ET2 50ccm keine HU
Toll, da fragt einer nachm TÜV und schon sprudelt das Fachwissen aus allen Kanälen. So muß Forum!
Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln: durch Nachdenken ist der edelste, durch Nachahmen der einfachste, durch Vespa fahren der sinnigste.
- Mücke
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Re: ET2 50ccm keine HU
Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 d) Fahrzeug-Zulassungsverordnung folgende Kraftfahrzeugarten:
zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder.
Nur die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen - § 29 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Damit sind Kraftfahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen von der Hauptuntersuchung befreit.
zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder.
Nur die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen - § 29 Abs. 1 Satz 1 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Damit sind Kraftfahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen von der Hauptuntersuchung befreit.
Bella cavalcata.
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Re: ET2 50ccm keine HU
Und auch die, die freiwillig zugelassen wurden, denn an der Einstufung als Kleinkraftrad ändert sich nichts.Mücke hat geschrieben:Damit sind Kraftfahrzeuge mit einem Versicherungskennzeichen von der Hauptuntersuchung befreit.
Max
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Re: ET2 50ccm keine HU
@ Max: Kannst du mir erklären was es mit dieser freiwilligen Zulassung auf sich hat? Ich hab's ehrlich gesagt nicht wirklich durchgeholt. Das wäre supernett (und sorry für die evtl. dämliche Frage aber Herr Google hat mich diesbezüglich auch nicht wirklich erhellt )
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Re: ET2 50ccm keine HU
Super danke! Jetzt bin ich direkt ein bisschen klüger Ich war einfach irritiert, weil mein Vater der selbst Motorrad fährt mich auch danach gefragt hat.
- Mücke
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Re: ET2 50ccm keine HU
Guckst Du hier:The_Bastian hat geschrieben:@ Max: Kannst du mir erklären was es mit dieser freiwilligen Zulassung auf sich hat? Ich hab's ehrlich gesagt nicht wirklich durchgeholt. Das wäre supernett (und sorry für die evtl. dämliche Frage aber Herr Google hat mich diesbezüglich auch nicht wirklich erhellt )
http://vespaforum.de/viewtopic.php?f=4&t=40562
und hier:
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=4&t=31288
Zuletzt geändert von Mücke am Mi 2. Aug 2017, 14:13, insgesamt 1-mal geändert.
Bella cavalcata.
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Re: ET2 50ccm keine HU
Und da: http://simson.budbud.de/
Der Link findet sich zwar auch im zuvor verlinkten Fred, fasst aber alles super zusammen. Nicht daran stören, dass es keine Vespa ist, maßgeblich sind die max. 50 ccm.
Auch interessant: http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=5&t=42394 , denn Wunschkennzeichen gibt's dann ja auch.
Bei Fragen gern PN an mich, ich versuche grade, das mit meinem Landratsamt durchzuexerzieren, habe aber noch keine Antwort...
Max
Der Link findet sich zwar auch im zuvor verlinkten Fred, fasst aber alles super zusammen. Nicht daran stören, dass es keine Vespa ist, maßgeblich sind die max. 50 ccm.
Auch interessant: http://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=5&t=42394 , denn Wunschkennzeichen gibt's dann ja auch.
Bei Fragen gern PN an mich, ich versuche grade, das mit meinem Landratsamt durchzuexerzieren, habe aber noch keine Antwort...
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Re: ET2 50ccm keine HU
Ich danke euch. Das klingt sehr spannend und spornt mich direkt an es hier im Landkreis auch mal mit so einer Zulassung zu versuchen
- Mydear
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Re: ET2 50ccm keine HU
die freiwillige Zulassung ist für ältere Semester >23 J interessant. Ideal wäre ein Uralt-Mofa das kaum oder gar nicht mehr gefahren wird. So kannst du SF-Rabatt sammeln.
Als Drittfahrzeug angemeldet mit SF2, eine jährliche Haftpflicht von ca 15 € , das bringt nach einigen Jahren satten Rabatt. Den Rabatt könnt ihr natürlich später auf ein Auto übertragen.
Grüße
Rainer
Als Drittfahrzeug angemeldet mit SF2, eine jährliche Haftpflicht von ca 15 € , das bringt nach einigen Jahren satten Rabatt. Den Rabatt könnt ihr natürlich später auf ein Auto übertragen.
Grüße
Rainer
- Grinsnimgsicht
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Re: ET2 50ccm keine HU
Hi,
heute kam die Antwort vom LRA : 50er Roller wird unproblematisch zugelassen, Schein und Brief werden ausgestellt, kein TÜV erforderlich, was sie für den Fall einer Polizeikontrolle (und für alle anderen, die auch nicht glauben können, dass man ohne TÜV-Plakette durch die Gegend fahren DARF) auch in den Papieren eintragen werden.
Ich fass es nicht: ich konnte den Laden ohne größere Gegenwehr überzeugen , jetzt muss ich wohl das große Taferl beantragen
Max
heute kam die Antwort vom LRA : 50er Roller wird unproblematisch zugelassen, Schein und Brief werden ausgestellt, kein TÜV erforderlich, was sie für den Fall einer Polizeikontrolle (und für alle anderen, die auch nicht glauben können, dass man ohne TÜV-Plakette durch die Gegend fahren DARF) auch in den Papieren eintragen werden.
Ich fass es nicht: ich konnte den Laden ohne größere Gegenwehr überzeugen , jetzt muss ich wohl das große Taferl beantragen
Max
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