Seite 1 von 4

Sturzschaden durch Händler

Verfasst: So 31. Jul 2016, 20:28
von Marotte
Beim Wechsel der Benzinpumpe auf Anordnung des KBA hat sich der örtliche Händler mit meiner weißen GTS 300, knapp 9000km, bei der Probefahrt auf die Seite gelegt. Es entstand ein nicht unerheblicher Schaden von ca. 2000,-€. Natürlich ist er sehr bemüht den Schaden schnellstmöglich zu reparieren.
Meine Frage in die Runde: Zu was ist er verpflichtet? Er sagt er werde alles so wieder herstellen das man nichts mehr sieht von dem Schaden.
Muss er Neuteile verbauen? Ist er verpflichtet eine Wertminderung zu zahlen?
Stehe etwas ratlos gerade da.

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: So 31. Jul 2016, 20:41
von elmar2001
Ach Du kacke. :( Drücke Dir die Daumen dass alles wieder wie neu wird. Wie hat er das geschafft?

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: So 31. Jul 2016, 21:04
von P81
Au Backe ist gut, die braucht er auch neu.
Das ist aber wirklich bitter, man leidet förmlich mit.
Tja, wenn jemand einen Schaden an Deinem Fahrzeug verursacht, durch Auffahrunfall beispielsweise, bist Du berechtigt, einen Anwalt zu nehmen und vom Gutachter die Sache bewerten zu lassen. Dein Anwalt wird dann bei der gegnerischen Versicherung eine Wertminderung und einen Nutzungsausfall zusätzlich zum Schaden einfordern. So ist es bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall.
Ich denke aber, wir sind hier eher im Bereich der gewerblichen Haftpflicht des Händlers und da kann es schon wieder ganz anders aussehen.
Leider bin ich aber auch Laie und kann nur mutmaßen, denke aber, wenn Du rechtschutzversichert bist, solltest Du Dir mal einen Anwalt nehmen und da mal nachfragen, wenn Du eine Telefonnummer brauchst, melde Dich.

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: So 31. Jul 2016, 21:55
von SRV
Wenn ein Schaden von € 2.000,— entstanden ist, lass doch den Schaden für € 1.000,— reparieren und nehme den Rest in Bar. Das ist dann der Wertausgleich, den Du zurücklegen, ausgeben, neu investieren kannst …

Grüße und Gute Besserung für die Dicke !!!

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: So 31. Jul 2016, 22:14
von Drohne
Ähnliche Fälle habe ich schon 2x hinter mir.
Jedoch nicht mit :vespa:
1x ist das :auto: von der Bühne gekippt,.....
und 1x ist ein anderes 2-Rad in meine Ducati gekippt.
O.K., Schäden wurden kostenfrei beseitigt,
aber meine Auffassung einer Wertminderung,
konnte ich auch via Rechtsschutz nicht durchsetzen.
Habe seit dem ein gestörtes Verhältnis zu Werkstätten.

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: So 31. Jul 2016, 22:36
von dornum4467
Es handelt sich hier nicht um einen Haftpflichtschaden, solche Fälle werden von der Vollkaskoversicherung der Handel-Handwerkversicherung des Händlers/der Werkstatt gezahlt, sofern vorhanden, das Fahrzeug befand sich nun mal in Werkstattobhut. Als Kunde und Eigentümer hat man keinen Direktanspruch auf diese Kaskoversicherung, es geht hier eben nicht um einen Haftpflichtschaden, wo Verursacher und Versicherer gesamtschuldnerisch haften. Die Werkstatt wird den Schaden vor Reparatur kalkulieren oder kalkulieren lassen, das wäre für Dich der Zeitpunkt, offen mit diesem Händler zu reden, um alle Einzelheiten zu klären.

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 08:46
von Exroller
Das ist ein Totalschaden.
Die würde ich nicht mehr haben wollen. Auch nicht als reparierter. Wenn du das Fahrzeug verkaufst und den Sturzschaden ordnungsgemäß angibst wirkt sich das in jedem Fall ordentlich wertmindernd aus.
Außerdem glaube ich nicht das der Schaden messbar zu beheben ist.

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 08:53
von Schubidubidu †
Ich würde eine Reparatur auch nicht akzeptieren.
Die selbsttragende Karosse ist betroffen und daher ist das Gerät eine Unfallmaschine. Dieses müsstest du bei einem evtl. Verkauf dem Käufer mitteilen und das wirkt sich dann auf jeden Fall als wertmindernd aus.
Gutachter würde ich auf jeden Fall in Betracht ziehen und mich nicht abspeisen lassen. Mit solchen Abspeisungen sind Werkstätten immer gern schnell dabei.

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 09:21
von Rita
der Händler soll die beschädigte behalten und Dir eine neue in die Hand drücken.....mit kleiner Zuzahlung....

das wäre die beste Lösung.... EZ war wann ??

so hab ich das auch schon mal gehandhabt, als ich mich mit nem Kundenroller lang gemacht hab...

Rita

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 10:04
von Drei
Rita hat geschrieben:der Händler soll die beschädigte behalten und Dir eine neue in die Hand drücken.....mit kleiner Zuzahlung....

das wäre die beste Lösung.... EZ war wann ??

so hab ich das auch schon mal gehandhabt, als ich mich mit nem Kundenroller lang gemacht hab...

Rita
:idea: .... und zwar für ne Zuzahlung von 325,52 € ne nagelneue GTS 300 FL mit ABS/ASR und nen Tankgutschein für 200,- € sowie 10 Jahre kostenfreier Urlaub im Ferienhaus seiner Schwiegereltern in der Toskana :? :shock:

Anspruch besteht rechtlich "nur" auf Schadensersatz = Reparaturkosten + Wertminderung + Nutzungsausfall

Ich persönlich würde sie nicht mehr haben wollen. Wenn schon der Händler von ca. 2.000 € Schaden spricht, dürfte der Schaden auch - mindestens - so hoch sein und fraglich bleibt, inwieweit der Belchpressrahmen hier evtl. eben doch leicht verzogen ist. Immerhin ist anhand der Bilder erkennbar, dass nahezu jedes Teil der Karosse beschädigt ist. Ist sie älter als 4-5 Jahre ist das dann schon recht nahe am wirtschaftl. Totalschaden. Entweder der Händler baut sie wieder mit nem komplett neuen Rahmen auf oder ich würde den Zeitwert mit einem objektiven-neutralen Gutachten (Dekra etc.) ermitteln lassen und das Ding dann als Unfallfahrzeug verkaufen, ggf. nimmt sie ja tatsächlich der Händler und man kann sich über nen fairen Aufpreis für ne neue GTS einigen.

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 10:44
von efendi
Toll, wie hier manche den Schaden anhand der paar Bilder so gut einschätzen können.

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 12:13
von Gonzo0815
efendi hat geschrieben:Toll, wie hier manche den Schaden anhand der paar Bilder so gut einschätzen können.
Die Helden des Internets wieder unter sich :lol:

Kann auf den Fotos jetzt nicht so den großen Schaden entdecken!
Gut Koti, Monoschlitzrohr, Beinschild und Back etwas angekratzt. Backe mit minimal Delle.
Das Plastik gibt´s neu den Rest richtet der Lackierer/Spengler.

Die 2k sind glaubhaft wenn man Brutto rechnet.

Ob´s jetzt wirtschaftlich ein Totalschaden ist hängt vom Baujahr ab. Verkaufsfördernd ist sowas natürlich nicht.
Nur wenn es anständig gemacht wird, wo ist das Problem?

Wäre es ihm selber passiert, hätten wieder alle auf die Schulter geklopft und gesagt dass es ja nur halb so wild ist und nicht weiter tragisch.
Aber kaum war´s der böse Händler (der auch nur ein Mensch ist) ist es unakzeptabel, ein Totalschaden usw.

Was dir rechtlich zusteht, bzw. womit du rechnen kannst hast du jetzt ja erfahren.
Den Rest mach dir mit dem Händler direkt aus :!:
Vielleicht ghet ja wirklich was richtung Eintausch auf eine neu.

Gruß Gonzo

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 12:33
von Sätti56
efendi hat geschrieben:Toll, wie hier manche den Schaden anhand der paar Bilder so gut einschätzen können.
Sind doch alle Profis :lol: :lol: :lol: und wegen weiter oben : Nutzungsausfall, kannst vergessen wenn er noch ein Auto oder Moped zum Fahren hat.

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 12:35
von SRV
Gonzo0815 hat geschrieben: Wäre es ihm selber passiert, hätten wieder alle auf die Schulter geklopft und gesagt dass es ja nur halb so wild ist und nicht weiter tragisch. … Aber kaum war´s der böse Händler (der auch nur ein Mensch ist) ist es unakzeptabel, ein Totalschaden usw.
Aber genauso isses doch auch richtig: Ich selbst darf meine Maschine so verformen, wie ich mag/muss, aber andere dürfen das nicht. Dann gibt’s Haue/Ärger/Unmut …

Grüße !!!

Re: Sturzschaden durch Händler

Verfasst: Mo 1. Aug 2016, 12:40
von Drei
efendi hat geschrieben:Toll, wie hier manche den Schaden anhand der paar Bilder so gut einschätzen können.
Der Händler selbst geht ja laut Angaben des TE von "ca. 2.000 €" schaden aus. Es ist also - seine - Einschätzung.

Und es bleibt dabei: Ist sie älter als 4-5 Jahre, wäre sie - NAHE - am wirtschaftlichen Totalschaden.

Klar kann man die wohl auch mit Spachtelmasse und Lack für unter/bis zu 1.000,- € wieder herrichten.
ABER: will ich das, wenn ich dem Händler ne gepflegte und unfallfreie (beides von mir so unterstellt!) GTS hinstelle und dann eine mit Unfall einschl. Schäden über die gesamte linke Seite, von vorn bis hinten, wieder zurück bekomme?!

Passieren kann das selbstverfreilich jedem, jederzeit und ich würde es sicherlich nicht persönlich nehmen oder den Händler deswegen verdammen o.ä..

ABER: wenn sie eines Tages mal verkauft werden soll, dann ist die Höhe des Schadens entscheidend und mit 2.000 € sind das ca. 40 % des Neupreises und das ist wiederum beträchtlich.
Es ist dann halt ne GTS-Vespa mit nem reparierten Rahmen, nachdem defintiv (zumindest) hinten an der Backe ne Delle drin ist. Nicht gar so schlimm, wenn es sehr gut gemacht wird, aber halt immer deutlich wertmindernd.