Sturzschaden durch Händler
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Re: Sturzschaden durch Händler
Mein Fahrzeug wurde bei der Durchführung einer Reparatur von einem Dritten beschädigt. Haftet hierfür meine Werkstatt?
Nach den allgemeinen Kfz-Reparaturbedingungen hat die Werkstatt dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug und der Wageninhalt vor Beschädigungen durch Dritte oder vor Diebstahl geschützt werden. Grundsätzlich haftet die Werkstatt für alle Beschädigungen durch ihrer Mitarbeiter. Ist zum Beispiel am Fahrzeug im Rahmen einer Probefahrt ein Schaden entstanden, so haftet hierfür ggf. die Werkstatt. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb der Reparaturzeit Wertgegenstände aus einem Auto gestohlen werden. In letzterem Fall wird es jedoch dem Geschädigten gegebenenfalls schwer fallen, zu beweisen, dass sich in der behauptete Wertgegenstand bei Abgabe des Fahrzeugs an die Werkstatt tatsächlich im Fahrzeug befunden hat. Sie sollten daher am sichersten sämtliche Wertgegenstände aus Ihrem Fahrzeug entfernt, wenn Sie es zur Reparatur bringen.
Grundsätzlich haftet die Werkstatt immer nur dann, wenn sie schuldhaft gehandelt hat. Schuldhaft handeln heißt in diesem Zusammenhang, dass die Werkstatt bzw. einem Mitarbeiter den Schaden oder den Diebstahl fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben muß. Nach den Kfz-Reparaturbedingungen ist die Haftung regelmäßig für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden ausgeschlossen. Wurden die Reparaturbedingungen wirksam zwischen dem Kunden und der Werkstatt vereinbart, so kann ein Schadensersatz nur dann geltend gemacht werden, wenn die Werkstatt einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Besteht gegenüber der Werkstatt ein Anspruch dem Grunde nach, so hat die Werkstatt grundsätzlich den Zustand wiederherzustellen, der vor der Beschädigung gegeben war. Dies bedeutet, dass die Werkstatt zum Beispiel bei verursachten Lackschäden das Fahrzeug auf ihre Kosten neu lackieren lassen muss. Wurde das Fahrzeug gestohlen oder entstand ein Totalschaden, so ist regelmäßig der Wiederbeschaffungswert von der Werkstatt zu ersetzen.
http://www.verkehrsrechtsforum.de/verke ... ngbei.html
Nach den allgemeinen Kfz-Reparaturbedingungen hat die Werkstatt dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug und der Wageninhalt vor Beschädigungen durch Dritte oder vor Diebstahl geschützt werden. Grundsätzlich haftet die Werkstatt für alle Beschädigungen durch ihrer Mitarbeiter. Ist zum Beispiel am Fahrzeug im Rahmen einer Probefahrt ein Schaden entstanden, so haftet hierfür ggf. die Werkstatt. Das Gleiche gilt, wenn innerhalb der Reparaturzeit Wertgegenstände aus einem Auto gestohlen werden. In letzterem Fall wird es jedoch dem Geschädigten gegebenenfalls schwer fallen, zu beweisen, dass sich in der behauptete Wertgegenstand bei Abgabe des Fahrzeugs an die Werkstatt tatsächlich im Fahrzeug befunden hat. Sie sollten daher am sichersten sämtliche Wertgegenstände aus Ihrem Fahrzeug entfernt, wenn Sie es zur Reparatur bringen.
Grundsätzlich haftet die Werkstatt immer nur dann, wenn sie schuldhaft gehandelt hat. Schuldhaft handeln heißt in diesem Zusammenhang, dass die Werkstatt bzw. einem Mitarbeiter den Schaden oder den Diebstahl fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben muß. Nach den Kfz-Reparaturbedingungen ist die Haftung regelmäßig für leicht fahrlässig herbeigeführte Schäden ausgeschlossen. Wurden die Reparaturbedingungen wirksam zwischen dem Kunden und der Werkstatt vereinbart, so kann ein Schadensersatz nur dann geltend gemacht werden, wenn die Werkstatt einen Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Besteht gegenüber der Werkstatt ein Anspruch dem Grunde nach, so hat die Werkstatt grundsätzlich den Zustand wiederherzustellen, der vor der Beschädigung gegeben war. Dies bedeutet, dass die Werkstatt zum Beispiel bei verursachten Lackschäden das Fahrzeug auf ihre Kosten neu lackieren lassen muss. Wurde das Fahrzeug gestohlen oder entstand ein Totalschaden, so ist regelmäßig der Wiederbeschaffungswert von der Werkstatt zu ersetzen.
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- Exroller
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Re: Sturzschaden durch Händler
Du bist klug. Du hast die Ironie, die meiner Aussage zugrunde liegt, sofort verstanden.Gonzo0815 hat geschrieben:und wovon träumst du nachts?Exroller hat geschrieben: Da bekommst in Ö schon 3Stk. lupenreine ET4 um das Geld.
Die kannst du mir sofort vor die Tür liefern aber wie gesagt lupenrein
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Im Übrigen, wenn ich jemanden Eigentum zerstöre (sei es aus Unfähigkeit oder Nachlässigkeit) komme ich für den Schaden auf und zwar so das der Geschädigte zufrieden ist. Das ist das mindeste an Anstand und unternehmerischer Denkweise und hat nichts mit heroischem "Leben und Leben lassen" zu tun. Mein Ruf wäre zwar trotzdem angekratzt aber nicht dauerhaft geschädigt.
Aber das brauche ich dir ja nicht zu erzählen, das weist du ja eh alles besser.
> Da, wo`s zu weit geht, fängt die Freiheit erst an <
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Re: Sturzschaden durch Händler
Steht natürlich noch die Frage im Raum wie es ausschaut mit dem verminderten wieder verkaufswert da die Vespa jetzt ein Unfall Fahrzeug ist. Ob da der Händler für die Wertminderung aufkommen muß. Sollte es mal zum verkauf der Vespa kommen muss der Verkäufer es angeben im Kaufvertrag sonst wäre bzw ist es Betrug und man macht sich somit Strafbar
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Re: Sturzschaden durch Händler
Na das wäre ja m.E. das allerletzte, was ich akzeptieren würde.Bucky hat geschrieben:Warum neu der Händler kann dir doch bestimmt bei nem anderen Händler ne gebrauchte besorgen die deiner entspricht. Stehen ja genug rum in Deutschland.
Fände ich auch okay und obendrauf die nächstes 2 servizios aufs Haus.
So ein Kuhhandel kommt dem Versuch gleich, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben.
So ein Kuddelmuddel kann nur nach hinten losgehen, warum sollte man sich sowas geben?
Unfälle passieren, keine Frage. Aber der kürzeste Weg ist immer der mittendurch.
Neuen Bock hinstellen, die Kosten mit der Unfallmaschine als Teileträgerverkauf ausgleichen, der Rest ist Lehrgeld, Thema ist abgehakt.
Hierdurch bleibt der gute Werkstatt-Ruf erhalten (welche Werkstatt war das eigentlich?), ein treuer Kunde bleibt und empfiehlt die Werkstatt weiter, was will man mehr?
Und so ein Crash kommt nicht alle Tage vor, von daher sollte das alles zu verkraften sein.
Ich löse die Probleme anderer Leute,
welche sie ohne mich gar nicht hätten.
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Re: Sturzschaden durch Händler
Red ich Chinesisch
Der Händler schätzt den Schaden auf 2000€, was auch realistisch ist und ist bemüht alles wieder zu richten!
Somit sehe ich den Grund für einen Vorwurf nicht!
Der Schaden ist passiert und das wird niemand wieder ungeschehen machen können.
Find die Helden hier nur lächerlich, die hier meinen die Vespa wäre jetzt unfahrbar, weil wahrscheinlich verzogen und bla bla ....
Das wir hier von (vielleicht) einem wirtschaftlichen Totalschaden sprechen muss insofern keinen jucken, weil dass das Problem vom Händler ist!
Ob einem das persönlich passt oder reicht, darf jeder für sich selber Entscheiden und der Händler wird sicher für Alternativen offen sein.
Aber passt ja zum Zeitgeist! Geiz ist Geil und wenn ich mir nicht sicher bin dann komm ich mit dem Anwalt! Kann ja nicht sein dass mal was passiert und dann noch mir
Der Händler schätzt den Schaden auf 2000€, was auch realistisch ist und ist bemüht alles wieder zu richten!
Somit sehe ich den Grund für einen Vorwurf nicht!
Der Schaden ist passiert und das wird niemand wieder ungeschehen machen können.
Find die Helden hier nur lächerlich, die hier meinen die Vespa wäre jetzt unfahrbar, weil wahrscheinlich verzogen und bla bla ....
Das wir hier von (vielleicht) einem wirtschaftlichen Totalschaden sprechen muss insofern keinen jucken, weil dass das Problem vom Händler ist!
Ob einem das persönlich passt oder reicht, darf jeder für sich selber Entscheiden und der Händler wird sicher für Alternativen offen sein.
Aber passt ja zum Zeitgeist! Geiz ist Geil und wenn ich mir nicht sicher bin dann komm ich mit dem Anwalt! Kann ja nicht sein dass mal was passiert und dann noch mir
Wär Rechtschreibfähler finted tarf sie behalden!
Meine ET4 als Endlosprojekt -> ET4 Restauration und Tuning
Die Primavera ET3 -> Schaltvespe muss sein
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Re: Sturzschaden durch Händler
Keine Angst du redest nicht chinesisch , du denkst hier lediglich etwas naiv, wenn du allein auf die Meinung des Schädigers vertraust.Gonzo0815 hat geschrieben:Red ich Chinesisch
Der Händler schätzt den Schaden auf 2000€, was auch realistisch ist und ist bemüht alles wieder zu richten!
Das ist ein Forum und jeder kann hier seine Meinung zum Besten geben. Mit solchen MeldungenGonzo0815 hat geschrieben: Find die Helden hier nur lächerlich, die hier meinen die Vespa wäre jetzt unfahrbar, weil wahrscheinlich verzogen und bla bla ....
wirst du dich aber über kurz oder lang ins Abseits schießen.
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Re: Sturzschaden durch Händler
Wieso, hast du was gesagt?Gonzo0815 hat geschrieben:Red ich Chinesisch
fmtech hat geschrieben:So Flickereien macht man unter Freunden, nicht mit Fremden.
... und schon gar nicht mit Kunden.
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Re: Sturzschaden durch Händler
Naiv? Vielleicht, aber ich hab generell eine etwas andere Einstellung zum Leben?Exroller hat geschrieben: Das ist ein Forum und jeder kann hier seine Meinung zum Besten geben. Mit solchen Meldungen
wirst du dich aber über kurz oder lang ins Abseits schießen.
Sicher darf jeder seine Meinung kund tun.
Aber die Schauergeschichten mit verzogenen Rahmen usw. sind schon etwas an den Haaren herbeigezogen.
Hab an meinem alten ET Rahmen gesehen was man einer Vespa so antun kann und da muss viel passieren das sich ein Rahmen verzieht.
Viele gehen hier von einer Bastelei aus. Wissen die mehr als der Händler Bei 2k kann ich Koti, Monoschlitzrohr und Seitenteil hinten neu geben und das Blech wird sauber ausgebessert und lackiert.
Merkt dann kein Mensch das da jemals was war. Was es natürlich nicht ungeschehen macht.
Abgesehen davon ist ja nicht mal raus was jetzt wirklich passiert. Gibt ja noch keine Rückmeldung.
Ich könnt mit der Reperatur des Schadens leben.
Da find ich andere Aktionen von div. Händler viel dreißter und unverschämter. Die eher was für den Anwalt gewesen wären.
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Re: Sturzschaden durch Händler
Offen ist immer noch die Frage:Gonzo0815 hat geschrieben:Merkt dann kein Mensch das da jemals was war. Was es natürlich nicht ungeschehen macht.
Eben weil es nicht ungeschehen gemacht werden kann, ist der Besitzer bei einem evtl. Verkauf verpflichtet, die Maschine als Unfaller anzugeben oder darf er das unter den Tisch fallen lassen?
Was wenn der zukünftige Käufer dann irgendwie feststellen wird, dass an der Karosse nachträglich Reparaturen vorgenommen worden sind?
Was können unsere Hobby- und Profi Advokaten dazu kundtun?
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Re: Sturzschaden durch Händler
Und jeder Kunde dessen alter Bock bei dem Händler die Probefahrt ohne Unfall übersteht ist unzufrieden.Schubidubidu hat geschrieben:Bucky hat geschrieben: Unfälle passieren, keine Frage. Aber der kürzeste Weg ist immer der mittendurch.
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Re: Sturzschaden durch Händler
Genau!Schorsch hat geschrieben:Und jeder Kunde dessen alter Bock bei dem Händler die Probefahrt ohne Unfall übersteht ist unzufrieden.
Ich könnte auch jedesmal aus der Haut fahren, wenn der Service ohne besondere Vorkommnisse über die Bühne geht.
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Re: Sturzschaden durch Händler
An dieser Stelle sage ich mal vielen Dank für all die Antworten, die eine oder andere wird mir sicher helfen.
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Re: Sturzschaden durch Händler
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Re: Sturzschaden durch Händler
Schubidubidu hat geschrieben:
.... du verstehst ihn auch
... ich gebe mir wirklich Mühe und kenne mich eigentlich ja auch mit den Sprachtypen aus, aber ich verstehe nie die Botschaft seiner Posts.
Naja, muss ja auch nicht alles verstehen.
An den TE: egal wie die weitere Vorgehensweise sein wird, ich drücke dir fest die Daumen, dass der Fall zu deiner Zufriedenheit geregelt wird.
Gruß
Markus
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Re: Sturzschaden durch Händler
Klar und deutlich.PrimaVespa hat geschrieben: .... du verstehst ihn auch
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