Kostet eine PX 125 Steuern? Ja, wenns im Amt falsch läuft
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern oder nicht?
Es ist leider nicht unüblich, dass bei der Umstellung der Zuständigkeit für die Erhebung/Beitreibung der Kfz-Steuer vom lokalen Finanzamt auf den Zoll Fehler passieren. Entsprechende Topics gibts in nahezu allen fahrzeugspezifischen Foren, vor allem bei "Grenzfällen" wie Wohnmobil- oder LKW-Zulassungen. Da hilft nur Einspruch einlegen gegen den Steuerbescheid, am besten mit Begründung bzw. Kopie des letzten Steuerbescheids vom Finanzamt. Wobei letzteres mangels selbigem bei 125ern ja eher nicht in Betracht kommt. Dann eben auf den Verzicht der Steuererhebung wegen Geringfügigkeit bei 125ern hinweisen.
Zuletzt geändert von Vollhorst am Mo 11. Apr 2016, 23:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern oder nicht?
Habe dort angerufen. War ein Fehler von denen und sie haben sich entschuldigt. Alles gut!
Gruß Roger
- avanti
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern oder nicht?
Vielleicht kannst du den Fred-Titel entsprechend ändern als Hinweis für evtl. andere Betroffene.
Z.B. "PX125 ist steuerfrei (nach Einspruch)"
Z.B. "PX125 ist steuerfrei (nach Einspruch)"
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern oder nicht?
Sie ist und bleibt sreuerfrei. Die haben irgendwie die Steuernummern einen Zahlendreher drin gehabt. Und auch die Kennzeichenzuordnung war irgendwie falsch.
Gruß Roger
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern oder nicht?
Ich weiß, ist vllt ein Wenig OT, aber ich hoffe, dass die ganzen Schlüsselnr. zumindest irgendwo verfügbar sind.Veit hat geschrieben:
Bei meiner heutigen Zulassung musste die Kollegin auch einen alten Hasen zu Hilfe holen. Der SKR ist 19 Jahre alt und musste im System neu angelegt werden.
Allein diese Prozedur hat ca. 10 Minuten gedauert. Es mussten zahlreiche Schlüsselnummern neu eingegeben werden.
Die damaligen Papiere sind mittlerweile nicht mehr zeitgemäß.
Wenn die jetzt schon so einen Aufstand machen stell ich mir die Reaktivierung meiner 22 Jahre alten Sfera NSL in ein paar Jahren "witzig" vor.
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern? Ja, wenns im Amt falsch läuf
Eine PX 125 ist ein Leichtkraftrad.
Wie ist das Leichtkraftrad definiert?
Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten. Eine vollständige Angleichung des nationalen Begriffes in der FZV (Zulassungsrecht) an das EU-Recht ist noch nicht gegeben, während das Fahrerlaubnisrecht bereits vollständig an das EG-Recht angepasst wurde (keine 50-cm³-Grenze). Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwirbt, erhält zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse AM (Kleinkrafträder bis 45 km/h und Mofa mit 25 km/h).
Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei (FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c) und deswegen steuerfrei (KFZ-Steuer-Gesetz). Sie müssen ein eigenes amtliches Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV führen. Die Größe dieses Kennzeichens ist unabhängig von der Erstzulassung mit einem Größtmaß der Breite von 255 mm und einer fixen Höhe von 130 mm (verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen; ehemaliges „80er“-Kennzeichen; als auch landwirtschaftliche Zugmaschinen). Leichtkrafträder müssen alle zwei Jahre zur technischen Hauptuntersuchung.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad
Wie ist das Leichtkraftrad definiert?
Als Leichtkraftrad wird nach der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) vom 1. März 2007, § 2 Nr. 10 ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³, aber höchstens 125 cm³ definiert. Die Nennleistung darf dabei 11 kW nicht überschreiten. Eine vollständige Angleichung des nationalen Begriffes in der FZV (Zulassungsrecht) an das EU-Recht ist noch nicht gegeben, während das Fahrerlaubnisrecht bereits vollständig an das EG-Recht angepasst wurde (keine 50-cm³-Grenze). Wer in Deutschland die Fahrerlaubnis der Klasse A1 erwirbt, erhält zusätzlich die Fahrerlaubnis der Klasse AM (Kleinkrafträder bis 45 km/h und Mofa mit 25 km/h).
Leichtkrafträder sind in Deutschland zulassungsfrei (FZV § 3 Abs.2 Nr. 1c) und deswegen steuerfrei (KFZ-Steuer-Gesetz). Sie müssen ein eigenes amtliches Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Abs. 1 FZV führen. Die Größe dieses Kennzeichens ist unabhängig von der Erstzulassung mit einem Größtmaß der Breite von 255 mm und einer fixen Höhe von 130 mm (verkleinertes, zweizeiliges Kennzeichen; ehemaliges „80er“-Kennzeichen; als auch landwirtschaftliche Zugmaschinen). Leichtkrafträder müssen alle zwei Jahre zur technischen Hauptuntersuchung.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad
Pferd wurd irgendwann langweilig. Jetzt fahre ich Roller.
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern oder nicht?
GANZ GENAU, RITA!Rita hat geschrieben:Superralle hat geschrieben:Ich habe auch einen SKR 125 zugelassen. Ich bezahle dafür KFZ- Steuer.Veit hat geschrieben:Ich habe heute einen Piaggio SKR 125 auf mich zugelassen und zahle keine Steuern!
Hast du bei der Zulassung auf dich ein Abbuchungsauftrag für dich ausgefüllt?
Saisonkennzeichen beim 125er lohnt sich ja nicht wirklich, ich zahle für den SKR jährlich 17,55 Euro.
Höchste Einstufung bei Rollern ist, zumindest bei der HUK, die SF 3.
Achso: ne Einstufung Roller gibt es in WÜ gar nicht mehr, denke also auch Deutschlandweit nicht.
Der SKR ist als - Kraftrad, Leichtkraftrad- eingestuft und hat 124 ccm.
Bis 125 ccm bist du normalerweise meines Wissens steuerfrei !
Gruß Veit
N8
BJ vor 96 und im Brief als Krad beschrieben....
bzw
Krad mit LB
Rita
Eine 125er mit Erstzulassung April 1994 als Kraftrad M. LB.
Und dafür bezahle ich eben KFZ- Steuern. Wer etwas anderes behauptet, hat keine Ahnung!
- Superralle
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern oder nicht?
Summers hat geschrieben: ... Wenn das Finanzamt Dir 12 € abgebucht hat, solltest Du mal mit den Herrschaften ein ernstes Gespräch führen.
Da bist Du leider falsch informiert.......
Gruß
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern oder nicht?
Vermutlich hast Du dich wie andere auch nicht um eine Änderung gekümmert.Superralle hat geschrieben: [
Eine 125er mit Erstzulassung April 1994 als Kraftrad M. LB.
Und dafür bezahle ich eben KFZ- Steuern. Wer etwas anderes behauptet, hat keine Ahnung!
Schorsch
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern? Ja, wenns im Amt falsch läuf
PX125 Lusso hier - Bj 1990 , Getrenntschmierung und steuerfrei
LG Julie
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern oder nicht?
Sei froh darum, denn ein Leichtkraftrad mag zwar nicht besteuert sein, dafür ist aber die Versicherung nicht ganz billig. Die paar Euro Steuer sind gut investiert.Superralle hat geschrieben:GANZ GENAU, RITA!Rita hat geschrieben:Superralle hat geschrieben:Ich habe auch einen SKR 125 zugelassen. Ich bezahle dafür KFZ- Steuer.Veit hat geschrieben:Ich habe heute einen Piaggio SKR 125 auf mich zugelassen und zahle keine Steuern!
Hast du bei der Zulassung auf dich ein Abbuchungsauftrag für dich ausgefüllt?
Saisonkennzeichen beim 125er lohnt sich ja nicht wirklich, ich zahle für den SKR jährlich 17,55 Euro.
Höchste Einstufung bei Rollern ist, zumindest bei der HUK, die SF 3.
Achso: ne Einstufung Roller gibt es in WÜ gar nicht mehr, denke also auch Deutschlandweit nicht.
Der SKR ist als - Kraftrad, Leichtkraftrad- eingestuft und hat 124 ccm.
Bis 125 ccm bist du normalerweise meines Wissens steuerfrei !
Gruß Veit
N8
BJ vor 96 und im Brief als Krad beschrieben....
bzw
Krad mit LB
Rita
Eine 125er mit Erstzulassung April 1994 als Kraftrad M. LB.
Und dafür bezahle ich eben KFZ- Steuern. Wer etwas anderes behauptet, hat keine Ahnung!
Grüße
Martin
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Re: Kostet eine PX 125 Steuern? Ja, wenns im Amt falsch läuf
beim Finanzamt hats gereicht formlos die Steuerfreiheit zu beantragen....
mit meinem Musterbrief hat ein Freund für mehrere Jahre zurückerstattet bekommen...
obwohl die Karre im Brief als Krad beschrieben war...
weniger als 125cm³ und weniger als 11kw reichen als Vorraussetzung
obs bei den Zollfuzzis auch funktioniert ?? keine Ahnung
Rita
aber die anderen deppen haben mir auch schon Steuerbescheide für einen eigentlich steuerfreien Anhänger und für meine 50er (da warens 7.- DM) geschickt...
mit meinem Musterbrief hat ein Freund für mehrere Jahre zurückerstattet bekommen...
obwohl die Karre im Brief als Krad beschrieben war...
weniger als 125cm³ und weniger als 11kw reichen als Vorraussetzung
obs bei den Zollfuzzis auch funktioniert ?? keine Ahnung
Rita
aber die anderen deppen haben mir auch schon Steuerbescheide für einen eigentlich steuerfreien Anhänger und für meine 50er (da warens 7.- DM) geschickt...