Unrechtmäßige Veräußerung

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Schorsch
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#16 Beitrag von Schorsch » Mi 5. Nov 2014, 14:10

hassenichjesehn hat geschrieben:irgendwo eine Schnittstelle, die gestohlene oder auch anders abhanden gekommende Fahrzeuge rausfiltert? Anhand der FIN Nummer z.B.?
Man wird doch bei Anmeldung sicherlich eine Bescheinigung benötigen nehme ich doch an. Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä. ...
Die gibt es, aber nur wenn das Fahrzeug auch als abhanden gekommen gemeldet ist.

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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#17 Beitrag von John Doe » Mi 5. Nov 2014, 14:19

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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#18 Beitrag von hassenichjesehn » Mi 5. Nov 2014, 14:29

Das war ja meine Ausgangsfrage, was ihr ggf. für sinnvoll erachten würdet.
Jetzt kann ich ja immerhin das Eigentum wieder nachweisen...

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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#19 Beitrag von efendi » Mi 5. Nov 2014, 14:57

Ich würde meinen, dass wir hier nicht den Tatbestand eines Diebstahls, sondern einer Unterschlagung haben, da der Roller dem Täter ja anvertraut wurde.
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#20 Beitrag von John Doe » Mi 5. Nov 2014, 16:03

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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#21 Beitrag von roberto1 » Mi 5. Nov 2014, 16:57

Dumm gelaufen.

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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#22 Beitrag von Schorsch » Mi 5. Nov 2014, 17:00

John Doe hat geschrieben:
efendi hat geschrieben:Ich würde meinen, ...
Ich auch daher die "..."! ;)
hassenichjesehn hat geschrieben:... Da das Fahrzeug zudem offenbar auch nicht auf dich zugelassen war, dürfte im Zweifelsfall womöglich sowieso Aussage gegen Aussage stehen.
Warum sollte da eine Zulassung, die übrigens bei einer 50er nicht üblich ist eine Bedeutung haben?

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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#23 Beitrag von John Doe » Mi 5. Nov 2014, 18:59

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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#24 Beitrag von Lifeblue » Mi 5. Nov 2014, 19:01

Wieso gehst du nicht einfach zur Polizei und zeigst den vermeintlichen "Diebstahl" an?
Weil das nichts bringt.

Mir hat einer seine Simson Schwalbe mal zur reparatur hingestellt . 2 Jahre habe ich gewartet ! Hätte nur 6 Wochen warten müssen, und ihn 3 mal auffordern das Ding abzuholen .

Ich bin dann einfach mit einem Foto von der Karre und Foto vom Typenschild zur Polizei gefahren , gefragt ob das Ding geklaut ist , ( war es nicht ) und nach Schilderung der Sachlage , was ich damit machen soll / kann . Ich wollte eben auch das Moped verkaufen weil es mir im weg stand , und mich vorher absichern ob ich mich damit strafbar mache .


Papiere hatte der Vorbesitzer noch , und ohne Probleme hätte ich auch eine Zweitschrift bekommen

Antwort : Verkauf das Ding, fahre es selber ,oder male es grün an ,und stelle es auf den Rasen . :genau: .

Niemand ist verpflichtet nach angemessener Zeitfrist Sachen anderer Leute aufzubewahren .


Klartext, wenn du das Ding nicht vorher schon wiederhaben wolltest , oder dich einfach nicht gekümmert hast, das die Karre wieder zu dir kommt , Pech gehabt. !

Keiner ist verpflichtet ewig hinter anderem Krempel herzulaufen .


Deswegen werden auch Kellerräume nach zeitfrist die noch voll vom Vorbesitzer sind leergeräumt, und der Krempel entsorgt oder versteigert.


So Aussage der Polizei .

Und wenn keiner von beiden beweisen kann , das er den anderen geschrieben oder versucht anzurufen , steht Aussage gegen Aussage. ;)



Ps nach der Simson wurde nie wieder gefragt.

Und wenn es wirklich so eine wertvolle Vespa war , wie kann man denn so Blöd sein und das Ding einfach nicht wieder abholen? Das wäre das erste was mir einfallen würde , wenn ich Krieg mit einem Bekannten hätte.
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#25 Beitrag von Schorsch » Mi 5. Nov 2014, 21:11

Lifeblue hat geschrieben:
Wieso gehst du nicht einfach zur Polizei und zeigst den vermeintlichen "Diebstahl" an?
Weil das nichts bringt.

Mir hat einer seine Simson Schwalbe mal zur reparatur hingestellt . 2 Jahre habe ich gewartet ! Hätte nur 6 Wochen warten müssen, und ihn 3 mal auffordern das Ding abzuholen .

Ich bin dann einfach mit einem Foto von der Karre und Foto vom Typenschild zur Polizei gefahren , gefragt ob das Ding geklaut ist , ( war es nicht ) und nach Schilderung der Sachlage , was ich damit machen soll / kann . Ich wollte eben auch das Moped verkaufen weil es mir im weg stand , und mich vorher absichern ob ich mich damit strafbar mache .


Papiere hatte der Vorbesitzer noch , und ohne Probleme hätte ich auch eine Zweitschrift bekommen

Antwort : Verkauf das Ding, fahre es selber ,oder male es grün an ,und stelle es auf den Rasen . :genau: .

Niemand ist verpflichtet nach angemessener Zeitfrist Sachen anderer Leute aufzubewahren .


Klartext, wenn du das Ding nicht vorher schon wiederhaben wolltest , oder dich einfach nicht gekümmert hast, das die Karre wieder zu dir kommt , Pech gehabt. !

Keiner ist verpflichtet ewig hinter anderem Krempel herzulaufen .


Deswegen werden auch Kellerräume nach zeitfrist die noch voll vom Vorbesitzer sind leergeräumt, und der Krempel entsorgt oder versteigert.


So Aussage der Polizei .

Und wenn keiner von beiden beweisen kann , das er den anderen geschrieben oder versucht anzurufen , steht Aussage gegen Aussage. ;)



Ps nach der Simson wurde nie wieder gefragt.

Und wenn es wirklich so eine wertvolle Vespa war , wie kann man denn so Blöd sein und das Ding einfach nicht wieder abholen? Das wäre das erste was mir einfallen würde , wenn ich Krieg mit einem Bekannten hätte.
Unterhaltungswert hat Dein Beitrag zweifellos, nur ist kein wirklicher Nutzen erkennbar.
Mündliche Aussagen von Polizeibeamten haben ja Gesetzescharakter.

Eine sofortige Anzeige hätte zumindest den Vorteil dass ein gutgläubiger Käufer, der das Fahrzeug vermutlich mal in Verkehr bringen will, bei der Beschaffung der Ersatzpapiere auf die zweifelhaften Eigentumsverhältnisse hingewiesen würde.

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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#26 Beitrag von Lifeblue » Mi 5. Nov 2014, 21:20

Unterhaltungswert hat Dein Beitrag zweifellos, nur ist kein wirklicher Nutzen erkennbar
Und was für ein Nutzen soll es haben ,wenn einem nach jahren mal einfällt das sein Moped weg ist und hinterhertrauert das er sich nicht drum gekümmert hat es wieder zu bekommen . ?

Ich habs genauso gemacht wie der Typ . Kommt nicht , interessiert ihn nicht , weg damit .

Und worauf kann man sich noch verlassen wenn nicht auf die Aussage eines polizisten ?

Auf Forenmitgliedern die sagen "Hast du falsch gemacht ? oder " hättest so machen müssen ?


Die Karre ist weg . und machen kann er nichts ! Und eigentlich hätte der typ sogar noch Standgebühren nehmen können . 5 Euro pro Tag hätte ich genommen . :mrgreen:
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#27 Beitrag von Schorsch » Mi 5. Nov 2014, 21:37

Lifeblue hat geschrieben:
Unterhaltungswert hat Dein Beitrag zweifellos, nur ist kein wirklicher Nutzen erkennbar
Und was für ein Nutzen soll es haben ,wenn einem nach jahren mal einfällt das sein Moped weg ist und hinterhertrauert das er sich nicht drum gekümmert hat es wieder zu bekommen . ?
Darum habe ich ja auch von sofortiger Anzeige geschrieben, wobei zwei Jahre gerade bei Oldtimer Reparaturen gelegentlich vorkommen sollen.

Zumindest für das nächste mal hatte meine Aussage neben dem Unterhaltungswert auch noch einen praktischen Nutzen.

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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#28 Beitrag von hassenichjesehn » Do 6. Nov 2014, 08:27

Lifeblue hat geschrieben: Antwort : Verkauf das Ding, fahre es selber ,oder male es grün an ,und stelle es auf den Rasen .
Also solch eine Aussage eines Schutzmannes halte ich nicht gerade für sachgemäß. Vielleicht stand auch grad der Schichtwechsel an...
Nein, natürlich ist niemand verpflichtet irgendwas, irgendwielang aufzubewahren. Aber dennoch kann ich ja auch nicht
fremdes Eigentum verkaufen (kein Wegwerfen oder Entsorgung). Da die Sache mir ja nicht gehört = Kaufvertrag nichtig.

Interessanter finde ich aber dann die Frage, wie man
bei so einem Gefährt, im Falle eines wiederfindens, das rechtm. Eigentum nachweisen kann, wenn nicht durch einen Kaufvertrag + damit einhergehend die Übergabe der Fahrzeugpapiere. Aussagen über zwischenzeitl. mündlich geschlossenen Kaufverträge mal dahingestellt.

Wollte ja lediglich wissen was ihr für sinnvoll erachten würdet zu unternehmen, oder ob es euch nachdem ihr die Papiere wiedergefunden hättet weiterhin egal wäre...

Aber vielen Dank schonmal für Eure Diskussion!

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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#29 Beitrag von Oller Roller » Do 6. Nov 2014, 09:15

hassenichjesehn hat geschrieben: Wollte ja lediglich wissen was ihr für sinnvoll erachten würdet zu unternehmen, oder ob es euch nachdem ihr die Papiere wiedergefunden hättet weiterhin egal wäre...

Aber vielen Dank schonmal für Eure Diskussion!
Egal wäre es mir nicht, aber ich würde das ganze als schlechte Erfahrung abbuchen und versuchen, aus der Vergangenheit zu lernen. War schließlich meine eigene Blödheit (- zumindest bei mir selbst würde ich es so titulieren, will Dich damit aber nicht persönlich angreifen) oder, anders formuliert, Schuld, das Ding dort vergammeln zu lassen...!

Kannst Dich höchstens mit Deinem Bekannten auf nen Kasten Bier einigen und den dann zusammen mit ihm gemeinsam austrinken und dabei das Kriegsbeil begraben... :prost:
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung

#30 Beitrag von ewa » Do 6. Nov 2014, 10:10

hassenichjesehn hat geschrieben: Wollte ja lediglich wissen was ihr für sinnvoll erachten würdet zu unternehmen, oder ob es euch nachdem ihr die Papiere wiedergefunden hättet weiterhin egal wäre...

Aber vielen Dank schonmal für Eure Diskussion!
Denke um das einschätzen zu können fehlen doch einige Infos.

- wie war die ursprüngliche Absprache?
- wie lange dauerte es dann bis zum Zerwürfnis
- wann wurde der Roller entsorgt/verkauft und wann und wie hast du davon Kenntnis erlangt?
- wieviel Zeit ist dann bis zum Auffinden der Unterlagen verrstrichen ohne dass du etwas unternommen hast?
Gruss .. Ernst

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