Unrechtmäßige Veräußerung
- hassenichjesehn
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Unrechtmäßige Veräußerung
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage an Euch, vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben.
Kurz zur Geschichte:
Ich hatte vor einigen Jahren offiziell eine alte Vespa gekauft bei einem Händler. Diese stand zwischenzeitlich bei einem Bekannten, zwecks Reparatur.
Nun kam es aus anderen persönlichen Gründen zu Differenzen und er hat die Vespa ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen und ohne Kaufvertrag einfach weiterverkauft bzw. verschenkt, was für mich selbstverständlich ein Schock war als ich sie abholen wollte...
Dabei habe ich es bis bisher belassen, da ich ohnehin die Papiere nicht mehr auffinden und den rechtmäßigen Besitz nachweisen konnte.
Nun aber bei einer Renovierung ist mir der damalige Kaufvertrag sowie die original ital. Fahrzeugpapiere wieder in die Hände gefallen.
Vielleicht ist die Gute heute komplett zerlegt und in Einzelteilen weiterverkauft worden, aber dennoch würde ich gerne, falls noch etwas zu retten ist, fragen was man oder auch ihr in solch einer Situation machen würdet??
Würde mich über Hilfe und Rat freuen...
Grüsse!
ich habe mal eine Frage an Euch, vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben.
Kurz zur Geschichte:
Ich hatte vor einigen Jahren offiziell eine alte Vespa gekauft bei einem Händler. Diese stand zwischenzeitlich bei einem Bekannten, zwecks Reparatur.
Nun kam es aus anderen persönlichen Gründen zu Differenzen und er hat die Vespa ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen und ohne Kaufvertrag einfach weiterverkauft bzw. verschenkt, was für mich selbstverständlich ein Schock war als ich sie abholen wollte...
Dabei habe ich es bis bisher belassen, da ich ohnehin die Papiere nicht mehr auffinden und den rechtmäßigen Besitz nachweisen konnte.
Nun aber bei einer Renovierung ist mir der damalige Kaufvertrag sowie die original ital. Fahrzeugpapiere wieder in die Hände gefallen.
Vielleicht ist die Gute heute komplett zerlegt und in Einzelteilen weiterverkauft worden, aber dennoch würde ich gerne, falls noch etwas zu retten ist, fragen was man oder auch ihr in solch einer Situation machen würdet??
Würde mich über Hilfe und Rat freuen...
Grüsse!
- John Doe
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
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Zuletzt geändert von John Doe am Fr 18. Dez 2015, 09:23, insgesamt 1-mal geändert.
- Wolli_Cologne
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
Da du jetzt einen Besitznachweis hast, kannst du natürlich rechtlich dagegen vorgehen. Dein Bekannter kann ja nicht einfach Besitztümer von dir verkaufen. Er - dein Bekannter - hat das Problem, die Vespa wieder aufzutreiben und in den Ursprungszustand zu versetzen (was allerdings ohne Übernahmeverhandlung/Fotos schwer nachweisbar ist). Falls das nicht möglich ist, muss er dir den Wert ersetzen. Die Schwierigkeit dabei, für deine Vespa kann kein Wertgutachten erstellt werden, wenn sie nicht mehr aufzutreiben ist. Da könnte man ggf. einen üblichen Marktwert ansetzen und den einfordern. Echt ne doofe Sache. Ich würde mich auf jeden Fall von einem Anwalt beraten lassen, welche Aussichten bestehen. Oft sind solche ersten Gespräche kostenlos, bzw. kosten nicht die Welt. Du musst halt abwägen, wieviel dir die Vespa wert ist.
Viel Erfolg!
Wolfram
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- Exroller
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
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Zuletzt geändert von Exroller am Mo 8. Dez 2014, 00:11, insgesamt 1-mal geändert.
> Da, wo`s zu weit geht, fängt die Freiheit erst an <
- wurstfred
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
Hoffentlich lagen dazwischen nicht 30 Jahre, sonst ist die Sache verjährt.hassenichjesehn hat geschrieben:*snip*
Dabei habe ich es bis bisher belassen, da ich ohnehin die Papiere nicht mehr auffinden und den rechtmäßigen Besitz nachweisen konnte.
Nun aber bei einer Renovierung ist mir der damalige Kaufvertrag sowie die original ital. Fahrzeugpapiere wieder in die Hände gefallen.*bratzel*
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- hassenichjesehn
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
Dies sehe ich auch so. Habe keine Frist erhalten...Bananas hat geschrieben: In Ö muß dich der Stellplatzeigner schriftlich auffordern mit angemessener Nachfristsetzung, dass du deine Geräte und Fahrnisse zu entfernen hast. Veräußern zur Einbringung seiner Unkosten oder Entsorgen darf er dann mit amtlichen Bescheid.
@wurstfred: Nein es sind bisher keine 2 Jahre vergangen.
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
Ich würde es belassen außer dir ist langweilig und du hast Lust dich mit Anwälten auseinanderzusetzen. Genieße den Leben jede Aufregung ist eine zuviel.
- Wolli_Cologne
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
Kommt auf den Wert an. Eine V50 (Smallframe) im Originalzustand (als Beispiel) hat einen Wert von deutlich über 2.000 Euro (wir haben gerade eine gekauft). Dafür lohnt sich das dann schon u.U. Was ist das denn für eine Vespa?
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- John Doe
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
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Zuletzt geändert von John Doe am Fr 18. Dez 2015, 09:23, insgesamt 2-mal geändert.
- hassenichjesehn
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
Kann man natürlich auch. Aber überhaupt nichts zu unternehmen halte ich jetzt nicht unbedingt für befriedigend.Neso36 hat geschrieben:Ich würde es belassen.
@Wolli_Cologne: Genauso, es handelt sich um eine Smallframe im Wert von knapp über 2000,- Euro. Eine V50N Spezial aus ´72.
- Exroller
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
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Zuletzt geändert von Exroller am Mo 8. Dez 2014, 00:12, insgesamt 2-mal geändert.
> Da, wo`s zu weit geht, fängt die Freiheit erst an <
- derLimburger
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
John Doe hat geschrieben: Das ist natürlich nicht die Welt - es sei denn, man kann dann bspw. die 1,50 Versandversicherung der nächsten SIP-Bestellung nicht mehr bezahlen.
...und selbst dann läßt dich unser Sozailstaat nicht alleine : guggsdu
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- efendi
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
Wie wäre es, mit dem Bekannten ein klärendes Gespräch zu führen?
Was hat ihn eigentlich dazu gebracht, die Vespa abzugeben? Schon Zeit und Geld investiert? Muss ja schon eine schwerwiegende Differenz gewesen sein.
Was hat ihn eigentlich dazu gebracht, die Vespa abzugeben? Schon Zeit und Geld investiert? Muss ja schon eine schwerwiegende Differenz gewesen sein.
Zuletzt geändert von efendi am Mi 5. Nov 2014, 14:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
Ich würde ihn auch ansprechen und ihn fragen wie er sich das vorstellt und klar machen dass dir durch sein eigenmächtiges Handeln ein nicht unerheblicher finanzieller Verlust entstanden ist.
- hassenichjesehn
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Re: Unrechtmäßige Veräußerung
Das ist natürlich eine Möglichkeit, ist aber leider nicht vielversprechend...
Wie ist das denn grds., wenn man jetzt solch ein Fahrzeug anmelden möchte? Gibt es da bei den Versicherungen irgendwo eine Schnittstelle, die gestohlene oder auch anders abhanden gekommende Fahrzeuge rausfiltert? Anhand der FIN Nummer z.B.?
Man wird doch bei Anmeldung sicherlich eine Bescheinigung benötigen nehme ich doch an. Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä. ...
Wie ist das denn grds., wenn man jetzt solch ein Fahrzeug anmelden möchte? Gibt es da bei den Versicherungen irgendwo eine Schnittstelle, die gestohlene oder auch anders abhanden gekommende Fahrzeuge rausfiltert? Anhand der FIN Nummer z.B.?
Man wird doch bei Anmeldung sicherlich eine Bescheinigung benötigen nehme ich doch an. Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä. ...