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V50 V5A1T von 1971

Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 16:29
von Unterfranke
Hallo,

das Teil hat KEIN Bremslicht - nur einfaches Rücklicht.
TÜV will aber ein Bremslicht.
WIE kann man das einbauen?
OK - 2 Kabel ( vermutl. Grau und Blau) und ein Schalter -
> WAS für einen Schalter
> WO wird der Schalter montiert
> WO werden dann die Kabel angeschlossen?

Danke für Infos

Grüße
Wolfgang

Re: V50 V5A1T von 1971

Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 17:32
von Zingaro
Hallo Wolfgang,

es gibt so Nachrüst Bremslichstschalter. Da wird eine Feder an den Hebel der hinteren Bremstrommel gehängt. Du brauchst ein Rücklicht mit 2 Fassungen. Strom von der Lima abnehmen, irgendwo auf Dauerplus vor dem Lichtschalter.

Re: V50 V5A1T von 1971

Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 17:33
von Zingaro

Re: V50 V5A1T von 1971

Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 17:42
von Zwoatackter
Bremsleuchten: - Vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88. - Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig. - Anbaulage: mittig. - in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm (nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK) max. 1500 mm

Re: V50 V5A1T von 1971

Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 17:43
von Zwoatackter
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker): - Vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62. - Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker). - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11. - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12. - In der Breite (min.) nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm. - In der Höhe: 350 - 1200 mm. - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig. - “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

Re: V50 V5A1T von 1971

Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 18:40
von Vollhorst
Ich habe eine PK 50 XL Sparmodell von 1991 in Besitz, die serienmäßig weder Blinker noch Bremslicht hatte, und das höchstoffiziell mit deutscher Betriebserlaubnis. Vor 25 Jahren hat mir deshalb auch ein eifriger Ordnungshüter eine Mängelkarte ausgestellt, was bei der anschließenden Überprüfung beim TÜV für müdes Lächeln sorgte.

Klar ist ein Bremslicht unter Sicherheitsaspekten sinnvoll, aber eben nicht vorgeschrieben. Da könntest du dem Prüfer mal die StVZO um die Ohren hauen... darin ist klar geregelt, dass sowas für 50er des Baujahres deines Modells nicht vorgeschrieben ist, genausowenig wie Blinker. Letztere nur ab EZ 01.01.1962 UND über 125 ccm.

Re: V50 V5A1T von 1971

Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 20:20
von Unterfranke
Vielen Dank.
Das sind ja tolle Informationen -

bedeutet:
Bremslicht nicht vorgeschrieben, werde es dann aber trotzdem einbauen -

Blinker habe ich keine - aber zwei Arme :-)
und wenn auch diese nur ab125 ccm Plicht sind lasse ich die weg.

Die Auskünfte vom TÜV waren bei meiner Telefonanfrage.
Dann wird sicher alles gut gehen.
Nochmals Danke.

Gruß
Wolfgang

Re: V50 V5A1T von 1971

Verfasst: Mi 9. Aug 2017, 21:30
von 90Racer
Hi,

Bei meiner 90 Racer verbaut ( Serie) und lt SIP bei Dir passend:

https://www.sip-scootershop.com/de/prod ... +_18188100

Einbauort- im Trittbrett/ Bremspedal

Gruß aus dem Neandertal

Re: V50 V5A1T von 1971

Verfasst: Mi 16. Aug 2017, 14:26
von Unterfranke
Hi,

wird tatsächlich im Grunde BEIDES nicht benötigt.

Gruß
Wolfgang

Re: V50 V5A1T von 1971

Verfasst: Mi 16. Aug 2017, 19:59
von Rita
warum willste / muße mit der fuffie zum Tüv ??

keine Papiere mehr da ??

oder Italienimport ??

Rita