Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

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MarcusAgrippa
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Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#1 Beitrag von MarcusAgrippa » Fr 29. Apr 2016, 13:40

Vorrede:
In vielen Grosstädten veranstalten immer mehr Fahrradfahrer Critical Mass Flashmobs. "Critical Mass" ( = Transatlantiker-Neudeutsch) bezeichnet dabei die Mindestmenge von 16 Fahrrädern, die nötig ist, damit die Kolonne strassenrechtlich als ein einziges Fahrzeug gilt. (In Köln nehmen jetzt schon bis zu 1000 Radfahrer an den monatlichen Ausfahrten teil. Heute ist es wieder soweit: http://www.critical-mass-cologne.de/)

Wichtig zu wissen:
Diese Ausfahrten sind offiziell keine Demos, müssen deshalb auch nicht angemeldet werden, Richtung oder Weg genauso wenig (wenn auch die Polizei in Köln inzwischen den Flashmob zum Schutz der Radfahrer vor aufgebrachten Autofahrern gut gelaunt und freundlich begleitet). Wenn sich Fahrer an Kreuzungen und Abbiegungen zum Blocken hinstellen, damit die Kolonne nicht zerrissen wird, ist das NICHT VERBOTEN ! Beim Abbiegen einer solchen "critical mass" müssen die Autos (und Vespas) warten, bis das letzte Fahrrad vorbei ist. Springt die Ampel hinter der Spitze der Kolonne auf Rot, fährt das "lange Fahrzeug" trotzdem GANZ LEGAL weiter, bis der letzte Fahrradfahrer durch ist.

Frage:
Gilt die 'kritische Masse' von 16 Fahrzeugen auch für Motorräder? Zum Beispiel bei Ausfahren? Dürfen wir mit unseren Vespen also bei Rot über die Ampel, wenn die Kolonne gross genug ist? Dürfen wir in Wirklichkeit blocken?


Weiss darüber jemand von euch Bescheid?

Es geht nicht darum, ob euch das gefällt oder nicht, sondern um die praktische Frage, wie man vermeiden kann, dass sich beim Durchqueren von Städten die Vespagruppe verliert - wie es uns vor kurzem direkt zu Beginn in Koblenz passiert ist.

Also bitte HIER keine Meinungen über die Rechtslage! Echtes Wissen ist gefragt!

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Mücke
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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#2 Beitrag von Mücke » Fr 29. Apr 2016, 13:49

Zu beachten sind hier

§ 27 Absatz 1 Satz 1 StVO
Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__27.html

und

§ 29 Absatz 2 StVO
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__29.html

Das heißt: Auch Vespas dürfen im geschlossenen Verband fahren, benötigen aber (wie auch die Radfahrer) eine Erlaubnis.
Bella cavalcata.

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vespamoehre
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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#3 Beitrag von vespamoehre » Fr 29. Apr 2016, 14:03

Der Unterschied ist hier vor allem mal: Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge, während Krafträder dazu zählen. Deswegen sind solche Vespa-Touren im Grundsatz anmeldepflichtig, Fahrradfahrten, nur wenn sie die Straße mehr als verkehrsüblich belasten. Das ist dann wieder Auslegungssache - bei Kfz gilt die gesetzliche Vermutung (die auch widerlegbar ist).
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MarcusAgrippa
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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#4 Beitrag von MarcusAgrippa » Fr 29. Apr 2016, 14:05

Ist das eine rechtlich zutreffende Antwort oder eine Vermutung deinerseits?

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chessi
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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#5 Beitrag von chessi » Fr 29. Apr 2016, 14:06

Zusätzlich gibt es für die Fahrzeuge im Verband noch weitere Regeln,z.B. einheitliche Markierungen an den Fahrzeugen, bestimmte Abstände untereinander, Tempolimits etc.

...und, sollten die nicht unter die einheitl. Markierung fallen, es gibt noch die Fahnen. Blau füralle Fahrzeuge des Verbands, Grün für das letzte Fahzeug (damit jeder weiß, wann der Verband durch ist).

Dazu gibt es noch das Problem, dass kaum noch einer den geschl. Verband kennt, deshalb kann es Dir auch passieren, dass man zusätzlich noch Auflagen über die Sicherung des Verband, gerade an Ampeln und Kreuzungen bekommt.

Edit: da die Städte hauptsächlich für den ruhenden Verkehr zuständig sind, würd ich mich eher ans jeweilige Landratsamt wenden.
Zuletzt geändert von chessi am Fr 29. Apr 2016, 19:24, insgesamt 1-mal geändert.

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wetzstoi (†2017)
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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#6 Beitrag von wetzstoi (†2017) » Fr 29. Apr 2016, 14:48

Ich hab noch nie an einer gemeinsamen Ausfahrt teilgenommen.
Wir treffen uns zu einer "Schnitzeljagt".
D.h. jeder kennt Start und Ziel, auch Zwischenziele, und fährt selbständig.
Dass da welche hintereinander herfahrent, ist der reine Zufall.
Dies entspricht der "augenzwinkernden" Empfehlung der Ordnungsbehörden.
MarcusAgrippa hat geschrieben:Dürfen wir in Wirklichkeit blocken?
Dass da einer steht und winkt, ist auch der reine Zufall.
Wahrscheinlich macht er ne Mutprobe.

Bloß kein Fass aufmachen!
Bloß nicht nach Recht und Ordnung fragen.
Sonst haben wir den Salat!

Gruß

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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#7 Beitrag von vespamoehre » Fr 29. Apr 2016, 14:52

MarcusAgrippa hat geschrieben:Ist das eine rechtlich zutreffende Antwort oder eine Vermutung deinerseits?
Was? Das Fahrräder keine Kraftfahrzeuge sind, und im Gesetzestext die regelmäßige Vermutung für Kraftfahrzeuge steht? Ja.
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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#8 Beitrag von avanti » Fr 29. Apr 2016, 15:03

Köln und rechtliche Beurteilung?

Paradoxer gehts doch garnicht ...

Messehallen, Stadtarchiv, Ubahn-Bau, Moschee, SEK-Einsatz, Heli-Hangar, Briefwahl, Silvester, Raser-Urteil, Opernsanierung und und und ...
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#9 Beitrag von spiff » Fr 29. Apr 2016, 18:29

Die einschlägigen Vorschriften hat Mücke bereits genannt.

Das Fahren im geschlossenen Verband ist genehmigungspflichtig. Das gilt auch für eine größere Zahl von Fahrrädern (-> §29 STVO: [...] Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird[...]) Mit dem Begriff "Fahrzeug" ist auch ein Fahrrad gemeint, sonst stünde da Kraftfahrzeug.

Nur wenn die Gruppe als geschlossener Verband genehmigt ist, wird sie wie "ein Fahrzeug" behandelt, was zB die oben beschriebene Folge mit der gemeinsamen Ampelquerung auslöst.

Wenn Du rein "zufällig" im Pulk mit 15 oder Mehr Radfahrern unterwegs bist, würde ich Dir nicht empfehlen, der Gruppe über eine rote Ampel hinterher zu fahren. Auch wenn da ganz zufällig tausend Radfahrer unterwegs sind, so muss sich doch jeder Einzelne an die Straßenverkehrsregeln halten.


Das Ganze gilt auch für Leichenzüge, Vespakorsos, Jeckenmärsche usw.

Hier noch zum Nachlesen: https://www.adac.de/sp/rechtsservice/_m ... 196552.pdf

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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#10 Beitrag von vespamoehre » Fr 29. Apr 2016, 20:08

Spiff, da widerspreche ich gar nicht und nichts anderes habe ich gesagt (wenn du es dir genau durchliest)
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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#11 Beitrag von Drohne » Sa 30. Apr 2016, 07:41

Crystal Meth soll ja abhängig machen !?!
Ich putze hier nur !!

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Michel
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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#12 Beitrag von Michel » Sa 30. Apr 2016, 09:29

Drohne hat geschrieben:Crystal Meth soll ja abhängig machen !?!
:lol: :klatschen:
War ehrlich gesagt auch meine erste Assoziation beim Lesen des Titels dieses Freds. :genau:

Die strassenverkehrsrechtliche Thematik find ich sehr interessant, hatte mich bislang noch nie mit dieser Frage befasst, danke für die Erläuterungen. Again what learned. ;)

Michel
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Schorsch
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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#13 Beitrag von Schorsch » Sa 30. Apr 2016, 09:34

MarcusAgrippa hat geschrieben:V
Also bitte HIER keine Meinungen über die Rechtslage! Echtes Wissen ist gefragt!
Ein Blick ins Gesetz schafft Klarheit, demnach ist es auch nicht für Radfahrer erlaubt aber anscheinend in verschiedenen Regionen geduldet.

Ein Anspruch auf eine falsche Anwendung der Regeln gibt es nicht.

Eine halbwegs verbindliche Auskunft auf Deine Frage kann Dir nur die örtlich zuständige Behörde geben.

Schorsch

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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#14 Beitrag von avanti » Sa 30. Apr 2016, 10:40

Schorsch hat geschrieben:Eine halbwegs verbindliche Auskunft auf Deine Frage kann Dir nur die örtlich zuständige Behörde geben.
Wäre aber auch nur die örliche Auslegung der Verwaltung.
Endgültiges gibt es nur vor Gericht.
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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Re: Rechtsfrage: Gilt Critical Mass auch für Vespas?

#15 Beitrag von Willi59 » Sa 30. Apr 2016, 11:00

Jo.......das ist der Punkt......
wenn angemeldet, dann muss die Örtliche den Verkehr regeln.
Wenn nicht, ist die Ampel ROT.

Das eigenständige blocken des Verkehrs von Radel- oder Moppedfahrern ist gefährlich und unverantwortbar.
Wird zB. in meinem Rollerclub besprochen und ist verboten bei uns, andere Möglichkeiten werden geübt.
Man sollte das vor Ausfahrten besprechen.

Habe in der bunt geflaggten Konvoifahrt die Chessi beschrieben hat, schon ganze Tonnen vor ner roten Ampel warten lassen wenn auf Landmärschen Kreuzungen nicht durch MP oder Örtliche gesichert wurden, und Rot war.
Wenn man da nen Radler oder Kleinwagen platt macht, merkt man es noch nicht mal und geht in den Knast...........
Zuletzt geändert von Willi59 am Sa 30. Apr 2016, 11:17, insgesamt 1-mal geändert.
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