Offtopic: Schadensregulierung nach nem Unfall

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amadeus87
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Offtopic: Schadensregulierung nach nem Unfall

#1 Beitrag von amadeus87 » Fr 24. Jul 2009, 18:42

Hallo liebe Gemeinschaft,

ich konnte nen guten Rat von jemandem brauchen, der juristisch ein wenig bewandert ist oder eine entsprechende eigene Erfahrung gemacht hat.

Folgendes ist passiert:

Ich hatte diesen Winter einen kleinen Auffahrunfall mit meinem Auto, bin auf eisglatter Straße an der Ampel nen anderen Wagen hinten draufgekracht. Alles wurde der Versicherunggemeldet aber die böse Überraschung kam nach einem Monat als ich vom Amtsgericht einen Bescheid über eine Klage gegen mich bekam. Die Gegenpartei hat Anzeige erhoben weil meine Versicherung nicht die vollen kosten für die Reparatur übernommen hat, da die Reparatur anscheinend in einer zu teuren Werstatt vollzogen wurde, obwohl die Versicherung eine günstige vorgeschlagen hatte. Naja und die Herrschaften wollten den Differenzbetrag von mir. Ich hab dann alles an die Versicherung weitergeleitet und die meinten die kümmern sich darum. So und jetzt nach 2 Monaten kam wieder ein Brief, diesmal direkt vom Anwalt der Gegenpartei, die wollen jetzt zumindest die Kosten für den Anwalt und die Bearbeitungsgebühren fürs Amtsgereicht eintreiben.

Wie schauts aus, haben die einen Anspruch darauf dass ich zahlen?? Oder dass meine Versicherung zahlt?? Ich wäre für jede Info extremst dankbar!!!!

Grüße

Amadeus87

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Flori
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Re: Offtopic: Schadensregulierung nach nem Unfall

#2 Beitrag von Flori » Fr 24. Jul 2009, 19:23

Du musst nichts bezahlen. Reiche es an deine Versicherung weiter dafür hast du sie,sofern der Anspruch berechtigt ist, muß diese die Anwaltskosten bezahlen.
So wie es sich anhört, waren deine Gegener aber nicht im recht mit ihrer höheren Forderung und müssen die Anwaltskosten etc. nun selbst tragen.

Gruß

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Re: Offtopic: Schadensregulierung nach nem Unfall

#3 Beitrag von Flori » Fr 24. Jul 2009, 19:30

da die Reparatur anscheinend in einer zu teuren Werstatt vollzogen wurde, obwohl die Versicherung eine günstige vorgeschlagen hatte
Dein Gegner muß sich allerdings nicht auf eine von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt einlassen.
Wenn er aber noch weitere Ansprüche hat, kann er sie nur über den Rechtsweg von der Versicherung eintreiben.

Gruß

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Marathon69
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Re: Offtopic: Schadensregulierung nach nem Unfall

#4 Beitrag von Marathon69 » Fr 24. Jul 2009, 19:42

Servus!
Da hast Du Dir einen brillianten Anwalt als Gegner "ausgesucht"...
Bist alleine auf die Differenz verklagt worden? Schlecht.
Oder wurde Deine Versicherung und Du verklagt? Besser.

Also: Die Handhabe Deiner Versicherung ist sauber und juristisch mittlerweile auch akzeptiert.
Sofern Dein Gegner das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren läßt (egal welche) wird der Schaden i.d.R. vollständig übernommen (Ausnahmen: mehr Reparatur als nötig, oder Reparatur übersteigt den Restwert des Fahrzeuges usw.)
Wenn Dein Gegner aber nach Gutachten oder Kostenvoranschlag abrechnet, muß die Versicherung nur die Kosten zahlen, die eine ortsübliche Werkstatt dafür nimmt, also sie muß nicht die hohen Stundenlöhne der Markenwerkstatt zahlen. Und hat auch eigene Gutachter, die ermitteln können welche Teile bei welchem Unfall kaputt gehen können und ersetzt werden müssen und welche nicht (z.B. weil sie vorher schon kaputt waren)

Der juristische Trick Deines Gegners besteht darin, Dich persönlich als Halter, oder noch gemeiner den Fahrer (der dann kein Zeuge mehr sein kann) zu verklagen. Solltest Du die Frist auf Einspruch/Gegenklage verpassen, erfolgt ein Versäumnis-Urteil und Du mußt löhnen.

Da Deine Haftpflichtversicherung Dir auch sogenannten passiven Rechtsschutz gewährt (d.h. unbegründete Forderungen gerichtlich für Dich abwendet) muß man nichts fürchten, so man sich umgehend mit der eigenen Versicherung in Verbindung setzt. Die suchen den gemeinsten Verkehrsrechtler raus, setzen ihn an Deine Seite und Du mußt nur noch da sitzen und schön sein - alles wird gut.

So wie ich das oben verstanden habe, hast Du Dich ja umgehend mit Deiner Versicherung in Verbindung gesetzt, also denke ich, daß alles für Dich kostenfrei ausgehen wird.

Um hier mal die Lanze für die Versicherungen zu brechen: Das können auch die Guten sein!

Schöne Grüße aus Kölle
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Re: Offtopic: Schadensregulierung nach nem Unfall

#5 Beitrag von Marathon69 » Fr 24. Jul 2009, 19:47

Flori hat geschrieben: Dein Gegner muß sich allerdings nicht auf eine von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt einlassen.
Wenn er aber noch weitere Ansprüche hat, kann er sie nur über den Rechtsweg von der Versicherung eintreiben.
Gruß
Stimmt bedingt: der Gegner muß sich nicht auf die vorgeschlagene Werkstatt einlassen, aber auf die Preise der vorgeschlagenen Werkstatt. Damit wiederlegt die Versicherung ja sehr praktisch die zu hohen Kosten der eigenen Werkstatt.

Um das mal plastisch zu machen: BMW-Werkstatt nimmt z.B. EUR 100 pro Stunde Arbeitslohn. Die Versicherung zahlt aber (bei fiktiver Abrechnung nach Kostenvoranschlag) nur EUR 75 pro Stunde, weil das vor Ort der "ortsübliche" Stundenlohn ist. In dem sie eine Werkstatt vorschlägt, die diesen Lohn auch nimmt (muß schon vor Ort sein), weist sie ja nach wie teuer die Stunde "ortsüblich" ist ;)

Dagegen braucht man auch nicht zu klagen, das ist zwischenzeitlich rechtens. Das weiß auch der o.a. Anwalt des Unfallgegners....
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Re: Offtopic: Schadensregulierung nach nem Unfall

#6 Beitrag von Flori » Fr 24. Jul 2009, 22:47

Ja das stimmt wohl ohne weitere Nachweise.
Als Geschädigter kommt man somit um ein Gutachten nicht drumrum.
Bei Leasingfahrzeugen oder vielen PKW-Herstellern wird jedoch wegen Gewährleistungsgründen oft auf die werkseigene
Reparatur bestanden. Bei falscher Schadensregulierung bleibt man da unter Umständen auf Kosten sitzen. Schlimm, schlimm, wie kompliziert alles wird...
Die Versicherungen versuchen schon viele Tricks.
Bei meiner umgefahrenen Vespa hat die gegenerische Versicherung das Gutachten erstmal angezweifelt und
einen eigenen Gutachter hinzuziehen wollen, dem hab ich natürlich nicht zugestimmt (Vespa war im verunfallten Zustand nicht mehr vorhanden).
Daraufhin kam ein weiteres Schreiben, ein ortsansässiger Händler kauft die Vespa (inkl. Abholung) ungesehene zu einem vielfachen
Preis des Gutachtenrestwertes. Dem hab ich ebenfalls nicht zugestimmt.
Lange Rede..., mein Geld hab ich erst mit Anwalt komplett bekommen.

Hier gehts ja aber leider um den "Unfallverursacher".
So viel ich mich erinnern kann, hat die Versicherung, von der man ja sein Geld wieder bekommen möchte, ein Recht
bei allen Angelegenheiten beteiligt zu sein. Alleine kann man eigentlich dann eh nichts machen.

Ich würd dem Anwalt schreiben, dass er sich bitte an die Versicherung wenden möchte.
Der eigenen Versicherung würde ich die geforderten Ansprüche weiterleiten.
So sollte es eigentlich klappen.

Viele Grüße

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Re: Offtopic: Schadensregulierung nach nem Unfall

#7 Beitrag von amadeus87 » Sa 25. Jul 2009, 07:13

Liebe Leute, dass hört sich gut an, ich danke euch, die Antworten nehmen meinem Girokonto erstmal die Furcht vor der Zwangsdiet :-)

Vielen Dank!!!!

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