"Altführerscheinbesitzer" und PAv ab 19.01.2013

Themen über Anhänger (PAV und andere), sowie Seitenwägen/Beiwägen und Gespanne!
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bezibaer
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"Altführerscheinbesitzer" und PAv ab 19.01.2013

#1 Beitrag von bezibaer » Fr 23. Nov 2012, 12:45

Zur Beruhigung an alle Pavianer, die ab 19.01.13 ihren alten 3er durch eine Fahrprüfung auf den neuen A2 erweitern oder den Mopedschein neu machen:

Es werden laut Zulassungsstelle wie bisher auch ab 19.01.2013 weiterhin Anhänger an Trikes und Motorrädern zugelassen sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. :klatschen:
Die Meldungen dass dies nicht mehr der Fall ist sind falsch!!! :teufel:

Die einzige Änderung ist, dass bei einer Erweiterung des Führerscheins der Teil der neu geändert wird auch den neuen Richtlinien unterliegt. Alle anderen Bestandteile des Führerscheines bleiben beim altem Recht.
Also zurücklehnen, die Feiertage genießen und auf Januar warten.

Peter
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avanti
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Re: "Altführerscheinbesitzer" und PAv ab 19.01.2013

#2 Beitrag von avanti » Fr 23. Nov 2012, 13:13

Aber es spricht schon einiges dafür den alten Lappen schnell noch gegen den Kartenführerschein zu tauschen, wenn man es bisher noch nicht gemacht hat.

Insbesondere, da ab 19.1.13 die Gültigkeit auf 15 Jahre begrenzt ist.
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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bezibaer
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Re: "Altführerscheinbesitzer" und PAv ab 19.01.2013

#3 Beitrag von bezibaer » Fr 23. Nov 2012, 13:40

avanti hat geschrieben:Aber es spricht schon einiges dafür den alten Lappen schnell noch gegen den Kartenführerschein zu tauschen, wenn man es bisher noch nicht gemacht hat.

Insbesondere, da ab 19.1.13 die Gültigkeit auf 15 Jahre begrenzt ist.
Aber nur für die Neuen!!

Die Alten bleiben bis 18.01.2033 gültig, sofern sie nicht geändert oder erweitert werden. Egal ob Karte oder "Lappen"
Erst ab 19.01.2033 muß jeder Führerschein den neuen EG-Richtlinien entsprechen.

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Re: "Altführerscheinbesitzer" und PAv ab 19.01.2013

#4 Beitrag von ewa » Fr 23. Nov 2012, 14:04

Bei aller Sentimentalität für und um den alten grauen. Meiner wurde mir vor etlichen Jahren nebst Barschaft und sonstigem geklaut, seitdem habe ich die Karte. Möchte ich heute nicht mehr missen, so schön praktisches Format.
Gruss .. Ernst

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Re: AW: "Altführerscheinbesitzer" und PAv ab 19.01.2013

#5 Beitrag von Matt » Fr 23. Nov 2012, 14:29

Geht es nicht um das was mit dem Führerschein erlaubt ist.... da ist mir doch die Farbe von dem Ding aber so was von egal... in 10 Jahren hat sowieso jeder einen Chip im ***, der alles gespeichert hat was Mann oder Frau darf.
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Re: "Altführerscheinbesitzer" und PAv ab 19.01.2013

#6 Beitrag von Taxman » Mo 26. Nov 2012, 20:02

avanti hat geschrieben:Aber es spricht schon einiges dafür den alten Lappen schnell noch gegen den Kartenführerschein zu tauschen, wenn man es bisher noch nicht gemacht hat.

Insbesondere, da ab 19.1.13 die Gültigkeit auf 15 Jahre begrenzt ist.
Klugscheißermodus an:/
Der FÜHRERSCHEIN selbst (also dat Dingens zum inne Tasche stecken) ist ab demnächst in seiner Gültigkeitsdauer begrenzt - ja, richtig und zutreffend.
Die FAHRERLAUBNIS (die Lizenz zum Fahren als solche) unterliegt nach wie vor keinem Verfallsdatum - war so, ist so und bleibt auch so.
...ja, gut, ok..., ertappt - die "Dicken" ("LKW-Klasse", Bus/"P-Schein") musste weiterhin alle 5 Jahre (?) erneuern... - ist aber auch nicht neu.
/Klugscheißermodus aus.

Wer weiß, was "danach" im Rahmen der allmächtigen EU und ihrem Harmonisierungsbedürfnis noch kommen mag...?
Bärchens...?
Führerscheinkärtsche mit eingebautem GPS-Chip und online-Verbindung nach Flensburch und Direktzugriff auf's Konto zwecks unkompliziertem Einzug der Beiträge für die Klassenkasse... - später dann unkomplizierter Einzug desselben Kärtsches mit Chip...?
Oder erzwungene Nachrüstung der Wegfahrsperren...?

Bin gespannt...!
Weitere Vorschläge?

Post scriptum: Klugscheißermodus wurde aktiviert, weil an andere Stelle (nicht hier im Forum... - never!) sich das Gerücht der begrenzten Haltbarkeit der Fahrerlaubnis (also nach 15 Jahren 'ne neue Runde um den Block mit DEKRA/TÜV im Nacken) wie Unkraut verbreitete... - nüscht für ungut...! (Handlungsempfehlung für die, die sich jetzt ertappt fühlen: Lächeln und keine Fragen stellen...)

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Re: "Altführerscheinbesitzer" und PAv ab 19.01.2013

#7 Beitrag von Matt » Mo 26. Nov 2012, 20:15

Verlinke nur mal den anderen Beitrag zum Führerschein...
http://www.vespaforum.de/viewtopic.php? ... hrerschein
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