Fragen zur Primavera 50

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Mats
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Fragen zur Primavera 50

#1 Beitrag von Mats » Mi 26. Aug 2015, 20:34

Hallo Vespaforum,

nun habe ich schon bissl hier gelesen und ich finde das ein tolles und hilfreiches Forum. So habe ich mich angemeldet und sage ein fröhliches Hallo in die Runde! ;) Ich interessiere mich sehr für die Vespa Primavera 50 2T, die mich vom ersten Sehen direkt angesprochen hat und ich möchte mir jetzt im September eine zulegen. Zuvor stellen sich mir aber noch ein paar Fragen:


1. Wie unterscheidet sich ein sog. "EU-Modell" von einem Modell, was ich sonst so bei einem deutschen Vespa-Fachhändler bekomme?

2. Sollte ich mich für ein solches EU-Modell entscheiden - kann ich damit dennoch einfach zu einer örtlichen nicht-online-Versicherung gehen und ohne Bürokratie direkt dieses Versicherungskennzeichen erhalten?

3. Ich habe hier im Forum gelernt dass es einen optischen Unterschied zwischen den pre-2014er Primaveras und den 2015er Primaveras gibt, bei denen anstelle des zuvor dunkel gehaltenen Kunststoff-Mittelteils der Fussraum nun durchlackiert ist. Gibt es noch weitere optische oder technische Unterschiede der beiden Baureihen?

4. Sollte ich mich für ein Neufahrzeug dieser älteren Serie entscheiden, muss das ja sozusagen per definition eine ganze Weile lang gestanden bzw. gelagert worden sein. Macht das technisch oder sonstwie etwas aus?


Vielen Dank für erhellende Antworten im voraus!
Mit Grüssen aus den Alpen

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Re: Fragen zur Primavera 50

#2 Beitrag von Steckduse » Mi 26. Aug 2015, 21:58

Eu Neufahrzeug bedeutet, dass es vom Hersteller ursprünglich für ein anderes EU Land mit geringerem Durchschnittseinkommen produziert wurde. Dadurch ist der Preis niedriger. Entsprechende Firmen Importieren diese Fahrzeuge nach D und verkaufen sie dort billiger als die "normalen". Eigentlich spricht nichts gegen ein Eu Fahrzeug. Allerdings könnte es mit der Garantie Probleme geben. Zur Anmeldung kann ich nichts sagen. Es gibt hier bestimmt welche, die sich auf dem Gebiet noch besser auskennen.
Viele Grüße
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Re: Fragen zur Primavera 50

#3 Beitrag von Rollerundkleinwagen » Mi 26. Aug 2015, 22:26

Das EU-Zertifikat gilt, wie der Name schon sagt, für alle EU-Länder, für die Anmeldung ist das kein Problem. Die Gewährleistung als gesetzliche Leistung steht dir in jedem Fall zu, für die Garantie, die zumindest bei deutschen Modellen über die reine Gewährleistung hinausgeht, hast du nur beim Verkäufer einen Anspruch. Mit Garantieleistungen bei anderen Händlern als dem Verkäufer gibt es hier im Forum wohl sehr unterschiedliche und durchmischte Erfahrungen.

Volker

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Re: Fragen zur Primavera 50

#4 Beitrag von GTS125ie » Mi 26. Aug 2015, 23:00

Das Thema EU Modell wurde hier schon soo oft diskutiert. Einfach mal die Suche nutzen ;)
Nachteile gibt es keine, bis auf die fehlende Mobilitätsgarantie, wenn die Garantie vom Händler aktiviert wurde. Als ADAC Mitglied kann einem das aber egal sein..

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Re: Fragen zur Primavera 50

#5 Beitrag von parjanos » Do 27. Aug 2015, 14:00

Ich meine mich zu erinnern irgendwo gelesen zu haben, dass das aktuelle (2015er) EU-Modell immer noch keine durchlackierten Trittbretter hat...

Mats
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Re: Fragen zur Primavera 50

#6 Beitrag von Mats » Mo 21. Sep 2015, 22:45

Danke für die Antworten.

PS: Habe mich nun für eine Primavera 50 2Takt (als 2015er D-Modell) bei meinem örtlichen Händler entschieden, im Rahmen einer Aktion für 2.899 . Sie kommt demnächst - freue mich sehr darauf! :-)

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Re: Fragen zur Primavera 50

#7 Beitrag von MarcusAgrippa » Di 22. Sep 2015, 00:40

Kleine Begriffs-Korrektur:

Die Garantie ist eine (freiwillige) Herstellersache von unterschiedlicher Dauer (bei Piaggio zwei Jahre; der Umfang und die Bedingungen sind im Wartungsheft ausgeführt).

Die zweijährige Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und bindet nur den Händler, der dir die Vespa verkauft hat, aber keinen anderen - auch nicht den Hersteller. (Im Zweifelsfall muss sich der Händler, laut einem Insider, mit Piaggio oft richtig herumschlagen, weil man in Pontedera und Genua nur zu gerne die Verantwortung - und damit die Kostenübernahmen - an die Händler abschiebt).
Bis sechs Monate nach Kauf hat der Käufer nicht nachzuweisen, dass die Mängel nicht auf zB Fehlnutzung beruhen, nach diesen sechs Monaten kann das der Händler aber verlangen. Wenn es hart kommt, muss man also einen Gutachter beauftragen - und bezahlen. Die Kosten muss dann später der Händler übernehmen (selbstverständlich... weil er ja nur die Gutachten zu sehen kriegt, die zu seinen Ungunsten ausfallen). Gerade in der Frage der Gewährleistung ist also ein vernünftiges oder korrektes Verhältnis zum Verkäufer nicht das Schlechteste, wenn man zum Ziel kommen möchte.

Dass weder der Händler, noch Piaggio für Unfall-, Umfallfolgen und grobe Fahrlässigkeit auf Käuferseite geradestehen müssen, ist wohl klar :-D

Bei Wikipedia ist das im übrigen alles bestens aufgedröselt.

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