Fragen zur Primavera 50
-
- Beiträge: 4
- Registriert: Mi 26. Aug 2015, 17:13
- Vespa: Primavera 50 (2T)
- Land: Deutschland
Fragen zur Primavera 50
Hallo Vespaforum,
nun habe ich schon bissl hier gelesen und ich finde das ein tolles und hilfreiches Forum. So habe ich mich angemeldet und sage ein fröhliches Hallo in die Runde! Ich interessiere mich sehr für die Vespa Primavera 50 2T, die mich vom ersten Sehen direkt angesprochen hat und ich möchte mir jetzt im September eine zulegen. Zuvor stellen sich mir aber noch ein paar Fragen:
1. Wie unterscheidet sich ein sog. "EU-Modell" von einem Modell, was ich sonst so bei einem deutschen Vespa-Fachhändler bekomme?
2. Sollte ich mich für ein solches EU-Modell entscheiden - kann ich damit dennoch einfach zu einer örtlichen nicht-online-Versicherung gehen und ohne Bürokratie direkt dieses Versicherungskennzeichen erhalten?
3. Ich habe hier im Forum gelernt dass es einen optischen Unterschied zwischen den pre-2014er Primaveras und den 2015er Primaveras gibt, bei denen anstelle des zuvor dunkel gehaltenen Kunststoff-Mittelteils der Fussraum nun durchlackiert ist. Gibt es noch weitere optische oder technische Unterschiede der beiden Baureihen?
4. Sollte ich mich für ein Neufahrzeug dieser älteren Serie entscheiden, muss das ja sozusagen per definition eine ganze Weile lang gestanden bzw. gelagert worden sein. Macht das technisch oder sonstwie etwas aus?
Vielen Dank für erhellende Antworten im voraus!
Mit Grüssen aus den Alpen
nun habe ich schon bissl hier gelesen und ich finde das ein tolles und hilfreiches Forum. So habe ich mich angemeldet und sage ein fröhliches Hallo in die Runde! Ich interessiere mich sehr für die Vespa Primavera 50 2T, die mich vom ersten Sehen direkt angesprochen hat und ich möchte mir jetzt im September eine zulegen. Zuvor stellen sich mir aber noch ein paar Fragen:
1. Wie unterscheidet sich ein sog. "EU-Modell" von einem Modell, was ich sonst so bei einem deutschen Vespa-Fachhändler bekomme?
2. Sollte ich mich für ein solches EU-Modell entscheiden - kann ich damit dennoch einfach zu einer örtlichen nicht-online-Versicherung gehen und ohne Bürokratie direkt dieses Versicherungskennzeichen erhalten?
3. Ich habe hier im Forum gelernt dass es einen optischen Unterschied zwischen den pre-2014er Primaveras und den 2015er Primaveras gibt, bei denen anstelle des zuvor dunkel gehaltenen Kunststoff-Mittelteils der Fussraum nun durchlackiert ist. Gibt es noch weitere optische oder technische Unterschiede der beiden Baureihen?
4. Sollte ich mich für ein Neufahrzeug dieser älteren Serie entscheiden, muss das ja sozusagen per definition eine ganze Weile lang gestanden bzw. gelagert worden sein. Macht das technisch oder sonstwie etwas aus?
Vielen Dank für erhellende Antworten im voraus!
Mit Grüssen aus den Alpen
- Steckduse
- Beiträge: 1248
- Registriert: Sa 13. Sep 2014, 20:41
- Vespa: mehrere
- Land: Deutschland
- Wohnort: Am zweitgrößten Wasserstraßenkreuz Europas
Re: Fragen zur Primavera 50
Eu Neufahrzeug bedeutet, dass es vom Hersteller ursprünglich für ein anderes EU Land mit geringerem Durchschnittseinkommen produziert wurde. Dadurch ist der Preis niedriger. Entsprechende Firmen Importieren diese Fahrzeuge nach D und verkaufen sie dort billiger als die "normalen". Eigentlich spricht nichts gegen ein Eu Fahrzeug. Allerdings könnte es mit der Garantie Probleme geben. Zur Anmeldung kann ich nichts sagen. Es gibt hier bestimmt welche, die sich auf dem Gebiet noch besser auskennen.
Viele Grüße
Johannes
Vespa ist nicht alles, aber ohne Vespa ist alles nichts!
Hier findet ihr meinen Motor-überholungs-Thread: Klick mich!!!
1997- Vespa ET4 M04 Nero Bj: 1997
2017- Vespa Cosa FL 125 Bj: 1992
2018- Piaggio Ape 50 Kasten Bj.2016
Johannes
Vespa ist nicht alles, aber ohne Vespa ist alles nichts!
Hier findet ihr meinen Motor-überholungs-Thread: Klick mich!!!
1997- Vespa ET4 M04 Nero Bj: 1997
2017- Vespa Cosa FL 125 Bj: 1992
2018- Piaggio Ape 50 Kasten Bj.2016
- Rollerundkleinwagen
- Beiträge: 4115
- Registriert: So 11. Jul 2010, 21:57
- Vespa: LX125 i.e. 2V
- Land: Rheinland-Pfalz
- Wohnort: Mainz
Re: Fragen zur Primavera 50
Das EU-Zertifikat gilt, wie der Name schon sagt, für alle EU-Länder, für die Anmeldung ist das kein Problem. Die Gewährleistung als gesetzliche Leistung steht dir in jedem Fall zu, für die Garantie, die zumindest bei deutschen Modellen über die reine Gewährleistung hinausgeht, hast du nur beim Verkäufer einen Anspruch. Mit Garantieleistungen bei anderen Händlern als dem Verkäufer gibt es hier im Forum wohl sehr unterschiedliche und durchmischte Erfahrungen.
Volker
Volker
-
- Beiträge: 1861
- Registriert: So 20. Okt 2013, 21:07
- Vespa: keine von der Stange
- Land: DE
Re: Fragen zur Primavera 50
Das Thema EU Modell wurde hier schon soo oft diskutiert. Einfach mal die Suche nutzen
Nachteile gibt es keine, bis auf die fehlende Mobilitätsgarantie, wenn die Garantie vom Händler aktiviert wurde. Als ADAC Mitglied kann einem das aber egal sein..
Nachteile gibt es keine, bis auf die fehlende Mobilitätsgarantie, wenn die Garantie vom Händler aktiviert wurde. Als ADAC Mitglied kann einem das aber egal sein..
- parjanos
- Beiträge: 50
- Registriert: Mo 13. Jul 2015, 16:50
- Vespa: Primavera 50 2T
- Land: Deutschland
Re: Fragen zur Primavera 50
Ich meine mich zu erinnern irgendwo gelesen zu haben, dass das aktuelle (2015er) EU-Modell immer noch keine durchlackierten Trittbretter hat...
-
- Beiträge: 4
- Registriert: Mi 26. Aug 2015, 17:13
- Vespa: Primavera 50 (2T)
- Land: Deutschland
Re: Fragen zur Primavera 50
Danke für die Antworten.
PS: Habe mich nun für eine Primavera 50 2Takt (als 2015er D-Modell) bei meinem örtlichen Händler entschieden, im Rahmen einer Aktion für 2.899 . Sie kommt demnächst - freue mich sehr darauf!
PS: Habe mich nun für eine Primavera 50 2Takt (als 2015er D-Modell) bei meinem örtlichen Händler entschieden, im Rahmen einer Aktion für 2.899 . Sie kommt demnächst - freue mich sehr darauf!
-
- Beiträge: 1271
- Registriert: So 7. Jul 2013, 00:14
- Vespa: glaub schon
- Land: Deutschland
Re: Fragen zur Primavera 50
Kleine Begriffs-Korrektur:
Die Garantie ist eine (freiwillige) Herstellersache von unterschiedlicher Dauer (bei Piaggio zwei Jahre; der Umfang und die Bedingungen sind im Wartungsheft ausgeführt).
Die zweijährige Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und bindet nur den Händler, der dir die Vespa verkauft hat, aber keinen anderen - auch nicht den Hersteller. (Im Zweifelsfall muss sich der Händler, laut einem Insider, mit Piaggio oft richtig herumschlagen, weil man in Pontedera und Genua nur zu gerne die Verantwortung - und damit die Kostenübernahmen - an die Händler abschiebt).
Bis sechs Monate nach Kauf hat der Käufer nicht nachzuweisen, dass die Mängel nicht auf zB Fehlnutzung beruhen, nach diesen sechs Monaten kann das der Händler aber verlangen. Wenn es hart kommt, muss man also einen Gutachter beauftragen - und bezahlen. Die Kosten muss dann später der Händler übernehmen (selbstverständlich... weil er ja nur die Gutachten zu sehen kriegt, die zu seinen Ungunsten ausfallen). Gerade in der Frage der Gewährleistung ist also ein vernünftiges oder korrektes Verhältnis zum Verkäufer nicht das Schlechteste, wenn man zum Ziel kommen möchte.
Dass weder der Händler, noch Piaggio für Unfall-, Umfallfolgen und grobe Fahrlässigkeit auf Käuferseite geradestehen müssen, ist wohl klar
Bei Wikipedia ist das im übrigen alles bestens aufgedröselt.
Die Garantie ist eine (freiwillige) Herstellersache von unterschiedlicher Dauer (bei Piaggio zwei Jahre; der Umfang und die Bedingungen sind im Wartungsheft ausgeführt).
Die zweijährige Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und bindet nur den Händler, der dir die Vespa verkauft hat, aber keinen anderen - auch nicht den Hersteller. (Im Zweifelsfall muss sich der Händler, laut einem Insider, mit Piaggio oft richtig herumschlagen, weil man in Pontedera und Genua nur zu gerne die Verantwortung - und damit die Kostenübernahmen - an die Händler abschiebt).
Bis sechs Monate nach Kauf hat der Käufer nicht nachzuweisen, dass die Mängel nicht auf zB Fehlnutzung beruhen, nach diesen sechs Monaten kann das der Händler aber verlangen. Wenn es hart kommt, muss man also einen Gutachter beauftragen - und bezahlen. Die Kosten muss dann später der Händler übernehmen (selbstverständlich... weil er ja nur die Gutachten zu sehen kriegt, die zu seinen Ungunsten ausfallen). Gerade in der Frage der Gewährleistung ist also ein vernünftiges oder korrektes Verhältnis zum Verkäufer nicht das Schlechteste, wenn man zum Ziel kommen möchte.
Dass weder der Händler, noch Piaggio für Unfall-, Umfallfolgen und grobe Fahrlässigkeit auf Käuferseite geradestehen müssen, ist wohl klar
Bei Wikipedia ist das im übrigen alles bestens aufgedröselt.