Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

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memmo
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Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#1 Beitrag von memmo » Di 18. Nov 2014, 14:36

Ich hab in meiner Vespa Sprint 4t 4v einen 2mm Ring setzen lassen mit dem ich laut Tacho 55 und laut GPS 51-52 fahre. Kurze Zeit konnte ich ganz ohne Ring fahren. War natürlich viel angenehmer. Bessere Beschleunigung und Kraftentwicklung sowie geringerer Verbrauch. Aber das ist ja alles bekannt.
Würdet ihr das Risiko eingehen offen zu fahren oder lieber mit 51 km/h in einer möglichen Toleranzgrenze schwimmen die natürlich auch nur fiktiv ist je nach Polizist

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Hansebaron
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#2 Beitrag von Hansebaron » Di 18. Nov 2014, 14:56

Tja, diese Debatte kann man endlos führen.

"Anleitung zur Straftat" könnte diese heute mal lauten :D

Denn fahren ohne Führerschein ist eine Straftat, und da hilft bei einer 50er, die 51 oder 68 km/h fährt auch kein 125er Führerschein, ob nun im alten 3er inkludiert oder separat erworben.

Per Gesetz ist es so wie du es dann fährst ein Kraftrad und kein Leichtkraftrad/Leichtkraftroller. Ist so, muss man nicht verstehen. Gesetze halt :bier:

Meine Sprint 50 Zweitakt ist entdrosselt, läuft 68 und ich habe seit 1992 den großen A1. (früher 1b,-> 1a, ->1)

Somit wäre es nur eine OWI (Ordnungswidrigkeit), da ich den passenden Führerschein habe.

Es ist immer wie so oft auch tagesformabhängig und situationsabhängig etc.

Sind VESPAs im Beuteschema der Beamten? Wie sieht es aus, wenn man freundlich den Helm abnimmt (eine Geste des Respekts und der Höflichkeit) und auch noch freudlich ist...?

Wie wirkt sich das auf das weitere Interview des Beamten aus? Auch hier gibt es diverse Reaktions- und Ahndungsmöglichkeiten.

Ich habe schon viel zu oft gelesen, das man im (Großstadt-)Verkehr mitschwimmen muss, um nicht ständig riskant überholt zu werden. (auch von LKWs, Bussen etc.)

Daher fahre ich ohne Ring und mit "Original-Look" SITO+ Auspuff. Mehr nicht. 68 km/h. Und ich fahre aus ganz eigenen Motiven keine 125er, 300er oder ein Motorrad sondern die kleine smarte Stinkziege. :vespa:

Interessant ist hierzu noch die Anmerkung, das in der Schweiz die 50er ganz legal und ungedrosselt mit 64km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben ist.
Sind die Schweizer die besseren Menschen, reagieren oder rollern sie besser?
Unter Berufung auf das AGG (Allgemeine GleichbehandlungsGesetz) würde ich immer so wie die Schweizer fahren. Offen. 64. :klatschen:
Die EU-Regel für 45 km/h ist fetter Bull***t. Punkt.

http://www.vespa.ch/de/modelle/primaver ... sche-daten
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#3 Beitrag von memmo » Di 18. Nov 2014, 15:08

Danke für den lesenswerten Beitrag. So ähnlich möchte ich das für mich auch zusammenfassen. Gute Argumentation. Man kann Pech oder Glück haben, netten oder stänkernden Beamten. Am Ende entscheidet das Schicksal.
Ich fahre die Sprint täglich seit Anfang Mai in Berlin. Würde nicht rausgewunken und hab auch keine einzige Kontrolle gesehen obwohl ich 20 km durch die City und alle Knotenpunkte fahre.

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#4 Beitrag von Pfaelzer40 » Di 18. Nov 2014, 19:01

Hallo Hansebaron,

ich meine, da sind einige Ungenauigkeiten (Fehler ?) in Deiner Aussage.
Ich gehe mit meinen Anmerkungen in Rot mitten in Deinen Text:

Hansebaron hat geschrieben:Tja, diese Debatte kann man endlos führen.

"Anleitung zur Straftat" könnte diese heute mal lauten :D

... eine Meinung anderer einzuholen ist nicht strafbar ... Eine "Anleitung" - Du meinst sicher eine Anstiftung zu ... ist rechtlich was anderes.

Denn fahren ohne Führerschein ist eine Straftat, und da hilft bei einer 50er, die 51 oder 68 km/h fährt auch kein 125er Führerschein, ob nun im alten 3er inkludiert oder separat erworben.

... Du weißt ja nicht, welche Fahrerlaubnis er besitzt. Die alte FE-Klasse Drei vor 01.04.1980 berechtigt auch zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm. Die klassischen Zweirad-Klassen allemal. Die beschriebene Leistungsmodifizierung bewegt sich immer noch in der Leichtkraftrad-Klasse. Also benötigt er eine Fahrerlaubnis - nicht Führerschein -, die zum Führen von L-Krädern berechtigt.

Per Gesetz ist es so wie du es dann fährst ein Kraftrad und kein Leichtkraftrad/Leichtkraftroller. Ist so, muss man nicht verstehen. Gesetze halt :bier:

... aus einem Mokick-Roller wird bei der beschriebenen Umbaumaßnahme kein Motorrad. Die Leistung bewegt sich im Rahmen des Leichtkraftrades.

Grundsätzlich schwebt eine erloschene Betriebserlaubnis im Raum, nach neuestem europäisch angepassten Recht aber m.W. nur noch, wenn es die Sicherheit beeinträchtigt. Das wird man wahrscheinlich bejahen können, da eine höhere Vmax normal auch nach stärkeren Bremsen etc. ruft.

Womit es Probleme geben könnte, ist die fällige Versicherung, da ein potentiell höheres Risiko (aufgrund höherer max. Geschwindigkeit) kalkuliert - sprich höhere Beiträge aufgerufen - würden, wenn die Umbauten bekannt wären (dürfte ein Verstoß gg. das Pflichtversicherungsgesetz sein).

Die erloschene Betriebserlaubnis und der damit fehlende Versicherungsschutz stellt m.E. das eigentliche Risiko dar.

Wenn's selbstverschuldet kracht (oder Teilschuld, weil zu schnell), kann sich die V-Gesellschaft mit Sicherheit über die AGBs aus ihrer Verantwortung ziehen. Sie wird zwar zunächst zahlen, Dir dann aber an Deine Habe gehen (in Regreß nehmen). Je nach dem (Personenschaden), kann das eine ziemlich teure Nummer werden.


Meine Sprint 50 Zweitakt ist entdrosselt, läuft 68 und ich habe seit 1992 den großen A1. (früher 1b,-> 1a, ->1)

Somit wäre es nur eine OWI (Ordnungswidrigkeit), da ich den passenden Führerschein habe.

Es ist immer wie so oft auch tagesformabhängig und situationsabhängig etc.

Sind VESPAs im Beuteschema der Beamten? Wie sieht es aus, wenn man freundlich den Helm abnimmt (eine Geste des Respekts und der Höflichkeit) und auch noch freudlich ist...?

Wie wirkt sich das auf das weitere Interview des Beamten aus? Auch hier gibt es diverse Reaktions- und Ahndungsmöglichkeiten.

Ich habe schon viel zu oft gelesen, das man im (Großstadt-)Verkehr mitschwimmen muss, um nicht ständig riskant überholt zu werden. (auch von LKWs, Bussen etc.)

Daher fahre ich ohne Ring und mit "Original-Look" SITO+ Auspuff. Mehr nicht. 68 km/h. Und ich fahre aus ganz eigenen Motiven keine 125er, 300er oder ein Motorrad sondern die kleine smarte Stinkziege. :vespa:

Interessant ist hierzu noch die Anmerkung, das in der Schweiz die 50er ganz legal und ungedrosselt mit 64km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben ist.
Sind die Schweizer die besseren Menschen, reagieren oder rollern sie besser?
Unter Berufung auf das AGG (Allgemeine GleichbehandlungsGesetz) ??? würde ich immer so wie die Schweizer fahren. Andere Länder, andere Sitten (und Gesetze) - deshalb nicht alles gleich Offen. 64. :klatschen:
Die EU-Regel für 45 km/h ist fetter Bull***t. Punkt.

http://www.vespa.ch/de/modelle/primaver ... sche-daten

Das muß / wird jeder selbst entscheiden, wie er das mag. Ein Restrisiko besteht immer im Leben :o

:vespa:

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Olli226
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#5 Beitrag von Olli226 » Di 18. Nov 2014, 19:02

Ich hab jetzt knapp 450km hinter mir und darf meine Sprint dank entfernten Ring gemütlich bei Tempo 50 einfahren... Auf meinen gut 20km auf dem Weg zur Arbeit quer durch die Stadt ist das ein echter Gewinn.
Gruß Olli
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#6 Beitrag von GTS125ie » Di 18. Nov 2014, 19:15

Klasse A1 ist die alte Klasse 1b. Du meinst wohl Klasse A?
Warum ist es eine Straftat mit A2 bzw. A1 und mit Klasse A nicht?
Laut FeV Klasse A1:
– Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt
http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_06.php

Gibt einen Punkt und 50€ Bußgeld.

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#7 Beitrag von vesposoph » Di 18. Nov 2014, 19:24

Pfaelzer40 hat geschrieben:
Grundsätzlich schwebt eine erloschene Betriebserlaubnis im Raum, nach neuestem europäisch angepassten Recht aber m.W. nur noch, wenn es die Sicherheit beeinträchtigt. Das wird man wahrscheinlich bejahen können, da eine höhere Vmax normal auch nach stärkeren Bremsen etc. ruft.
Die LX-Fuffis haben exakt das gleiche Fahrwerk und die identischen Bremsen, wie die 125er-LX.
Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg.

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#8 Beitrag von Hansebaron » Di 18. Nov 2014, 19:45

vesposoph hat geschrieben:
Pfaelzer40 hat geschrieben:
Grundsätzlich schwebt eine erloschene Betriebserlaubnis im Raum, nach neuestem europäisch angepassten Recht aber m.W. nur noch, wenn es die Sicherheit beeinträchtigt. Das wird man wahrscheinlich bejahen können, da eine höhere Vmax normal auch nach stärkeren Bremsen etc. ruft.
Die LX-Fuffis haben exakt das gleiche Fahrwerk und die identischen Bremsen, wie die 125er-LX.
Korrekt, das ist bei der Primavera/Sprint 50 zu 125er genauso, und die Nachfolger der LX haben sogar alle eine Zweikolbenbremszange, das ist sehr gut.

@Pfälzer40, ich weiß zwar nicht, warum du hier den ultimativen Rotstift ansetzt, aber es scheint dir ja Spaß zu machen. :lol:

Eine modifizierte 50er wird exakt zum Fahrzeug, was einen Kraftradführerschein benötigt. Eigne dir dieses Fachwissen doch bitte in weiteren Foren oder anderen Rechtspublikationen an.
Ich habe zur Zeit leider keine Motivation, hier zu diskutieren, warum eine entdrosselte 50er eben kein Leichtkraftroller wird, sondern ein Kraftroller.

Natürlich weiß ich nicht, welche Fahrerlaubnis/Führerschein er hat. Ist auch nicht relevant, da ich völlig allgemein geantwortet habe: Denn fahren ohne Führerschein ist eine Straftat

AGG, das war ein Spaß, ich glaube du hast die Interpretation meiner obigen Antwort vollumfänglich verfehlt. Chapeau :klatschen:

Und aus der Haftung ziehen, da muss ich auch echt lachen. In vielen Nicht-EU-Ländern fährt die LX50/S50/Prima50/Sprint50 64-68km/h laut Hersteller.

Da muss die Versicherung aber viele Gutachter beibringen, die dann die potentielle Nichthaftung erläutern. Ich bin gespannt. Fährt sich, bremst sich, verhält sich das identische Zweirad in der (Tempooffenen) Schweiz, in den USA oder Indien so dermaßen anders als in der Tempobeschränkten EU? Da sollte man mal ansetzen. Oder kann der treue EU-Bürger nur mit 45 km/h umgehen, was ihn vom tollkühnen Schweizer unterscheidet, der mit 65 um den Zürisee reitet?!?

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#9 Beitrag von GTS125ie » Di 18. Nov 2014, 19:50

Eine modifizierte 50er wird exakt zum Fahrzeug, was einen Kraftradführerschein benötigt. Eigne dir dieses Fachwissen doch bitte in weiteren Foren oder anderen Rechtspublikationen an.
Ich habe zur Zeit leider keine Motivation, hier zu diskutieren, warum eine entdrosselte 50er eben kein Leichtkraftroller wird, sondern ein Kraftroller
Das ist Quatsch! Bitte belege deine "Vermutung" !

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#10 Beitrag von Hansebaron » Di 18. Nov 2014, 20:01

GTS125ie hat geschrieben:
Eine modifizierte 50er wird exakt zum Fahrzeug, was einen Kraftradführerschein benötigt. Eigne dir dieses Fachwissen doch bitte in weiteren Foren oder anderen Rechtspublikationen an.
Ich habe zur Zeit leider keine Motivation, hier zu diskutieren, warum eine entdrosselte 50er eben kein Leichtkraftroller wird, sondern ein Kraftroller
Das ist Quatsch! Bitte belege deine "Vermutung" !
Du hast leider keine Ahnung zu diesem Thema, das ist es einfach.

http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad

Was definiert ein LKrad? Genau, der Hubraum!

Als Leichtkrafträder werden kleine Motorräder bezeichnet, die über einen Hubraum von mehr als 50 cm³ aber höchstens 125 cm³ verfügen.

Echt schade, die Vespas haben werksseitig nur 49cm³, und auch mit ganz viel Liebe zum Detail wird da kein größerer Hubraum draus. (vom Tuningzylinder abgesehen, aber damit wird er immer noch nicht zum Leichtkraftroller..so´n Mist)

Also nochmal, lesen bildet, und wenn man schon so reinschreit, das ich mit der Aussage, das eine entdrosselte 50er einen KRAD-Führerschein benötigt,

falsch liege, sollte man vielleicht Gegendarstellungen bereit halten, was an dieser Stelle vermutlich entfallen musste.

Also können wir uns wieder einem harmonischen Umgangston widmen, merci.
Zuletzt geändert von Hansebaron am Di 18. Nov 2014, 20:11, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#11 Beitrag von Lifeblue » Di 18. Nov 2014, 20:06

Kauft euch ne Simson Schwalbe . Die darf 60 kmh fahren und keiner kann was dagegen machen . Und es ist sogar legal . :lol: :vespa:

Wie liebe ich meine alten Schätzchen die noch alle mit mindestens 50 legalen eingetragen sind . :lol:

Streitet nicht jungs! :prost:
Zuletzt geändert von Lifeblue am Di 18. Nov 2014, 21:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#12 Beitrag von GTS125ie » Di 18. Nov 2014, 20:19

Hansebaron hat geschrieben:
GTS125ie hat geschrieben:
Eine modifizierte 50er wird exakt zum Fahrzeug, was einen Kraftradführerschein benötigt. Eigne dir dieses Fachwissen doch bitte in weiteren Foren oder anderen Rechtspublikationen an.
Ich habe zur Zeit leider keine Motivation, hier zu diskutieren, warum eine entdrosselte 50er eben kein Leichtkraftroller wird, sondern ein Kraftroller
Das ist Quatsch! Bitte belege deine "Vermutung" !
Du hast leider keine Ahnung zu diesem Thema, das ist es einfach.

http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad

Was definiert ein LKrad? Genau, der Hubraum!

Als Leichtkrafträder werden kleine Motorräder bezeichnet, die über einen Hubraum von mehr als 50 cm³ aber höchstens 125 cm³ verfügen.

Echt schade, die Vespas haben nur 49ccm, und auch mit ganz viel Liebe zum Detail wird da kein größerer Hubraum draus.

Also nochmal, lesen bildet, und wenn man schon so reinschreit, das ich mit der Aussage, das eine entdrosselte 50er einen KRAD-Führerschein benötigt,

falsch liege, sollte man vielleicht Gegendarstellungen bereit halten, was an dieser Stelle vermutlich entfallen musste.

Also können wir uns wieder einem harmonischen Umgangston widmen, merci.

Klasse A1:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm
3

und einer
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht
0,1 kW/kg nicht übersteigt
und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm
3

bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.


Was ein Leichtkraftrad ist, weiß ich. Einfach einen 70ccm3 Zyl.Satz einbauen - fertig ist das LKR ! Ist aber nach der Definition zum A1 nicht nötig. Dort steht eindeutigt "Krafträder" und nicht Leichtkrafträder.

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#13 Beitrag von memmo » Di 18. Nov 2014, 20:28

Um vorsichtig meine Frage nochmal zu fokussieren ;) gibt es wohl mehr Leute die ihre Vespa 50 ccm eher ohne Ring sprich entdrosselt fahren, als Leute die Gesetzestreu mit 45 km/h die EU stolz machen richtig?

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#14 Beitrag von Hansebaron » Di 18. Nov 2014, 20:35

GTS125ie hat geschrieben:
Hansebaron hat geschrieben:
GTS125ie hat geschrieben:
Eine modifizierte 50er wird exakt zum Fahrzeug, was einen Kraftradführerschein benötigt. Eigne dir dieses Fachwissen doch bitte in weiteren Foren oder anderen Rechtspublikationen an.
Ich habe zur Zeit leider keine Motivation, hier zu diskutieren, warum eine entdrosselte 50er eben kein Leichtkraftroller wird, sondern ein Kraftroller
Das ist Quatsch! Bitte belege deine "Vermutung" !
Du hast leider keine Ahnung zu diesem Thema, das ist es einfach.

http://de.wikipedia.org/wiki/Leichtkraftrad

Was definiert ein LKrad? Genau, der Hubraum!

Als Leichtkrafträder werden kleine Motorräder bezeichnet, die über einen Hubraum von mehr als 50 cm³ aber höchstens 125 cm³ verfügen.

Echt schade, die Vespas haben nur 49ccm, und auch mit ganz viel Liebe zum Detail wird da kein größerer Hubraum draus.

Also nochmal, lesen bildet, und wenn man schon so reinschreit, das ich mit der Aussage, das eine entdrosselte 50er einen KRAD-Führerschein benötigt,

falsch liege, sollte man vielleicht Gegendarstellungen bereit halten, was an dieser Stelle vermutlich entfallen musste.

Also können wir uns wieder einem harmonischen Umgangston widmen, merci.

Klasse A1:

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm
3

und einer
Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht
0,1 kW/kg nicht übersteigt
und

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
Hubraum von mehr als 50 cm
3

bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.


Was ein Leichtkraftrad ist, weiß ich. Einfach einen 70ccm3 Zyl.Satz einbauen - fertig ist das LKR ! Ist aber nach der Definition zum A1 nicht nötig. Dort steht eindeutigt "Krafträder" und nicht Leichtkrafträder.
Absoluter Unsinn mit dem größeren Zylinder. Man braucht immer noch einen Kraftradführerschein [ A oder A2 ], die 125er-Fahrerlaubnis A1 reicht eben nicht.
Und 49cm³ ab Werk sind de facto nicht 50cm³ oder mehr!
Und da du für das Fahrzeug mit größerem Zylinder 70cm³ zum Beispiel keine TÜV-Abnahme (wenn es diese für 50er denn gäbe) bekommst, keine Betriebserlaubnis / COC Zertifikat vom Hersteller des Rollers, hast du aus dem 49er Roller leider immer noch kein Leichtkraftrad gemacht. Und die ganzen PS zu KG Relationen/Konformitäten für Leichtkrafträder spielen in dem Fall überhaubt keine Rolle.

Sag mal, hast du noch nicht eines der dutzenden Roller-Polizeivideos von Kabel1 etc. auf youtube gesehen, da erklären die Beamten den erwischten Klienten doch zigfach das Fahren ohne Fahrerlaubnis/passende Kraftrad-Führerscheinklasse und somit das Einhergehen mit einer Straftat. Die teilweise mit Rennauspuff versehenen 49ccm-Roller (80+ km/h auf dem Rollenprüfstand)
sind in dieser Ausführung als Krafträder klassifiziert und nicht als Leichtkrafträder.

Weiterführende Infos hierzu auf deiner nächsten Polizeidienststelle. :cafe:
Zuletzt geändert von Hansebaron am Di 18. Nov 2014, 20:51, insgesamt 4-mal geändert.

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Re: Entscheidungshilfe Entdrosseln ja oder nein

#15 Beitrag von vesposoph » Di 18. Nov 2014, 20:43

memmo hat geschrieben:Um vorsichtig meine Frage nochmal zu fokussieren ;) gibt es wohl mehr Leute die ihre Vespa 50 ccm eher ohne Ring sprich entdrosselt fahren, als Leute die Gesetzestreu mit 45 km/h die EU stolz machen richtig?
Ich höre mich nicht "Nein" sagen.
Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg.

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