Tüv Zeitraum bei Neuzulassung

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S150
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Re: Tüv Zeitraum bei Neuzulassung

#16 Beitrag von S150 » Mo 21. Dez 2009, 23:07

Rita hat geschrieben:
S150 hat geschrieben:Danke für eure Tipp's.

Gut das erst nach der Zulassung die 2 Jahre TÜV beginnen :P


Mike
ist leider nur bei Neufahrzeug vom Vertragshändler so.....

bei Grauimporten gilt: 2 Jahre ab dem Termin, an dem das Fahrzeug vom Tüv abgenommen wurde....

Rita
Hallo Rita, wo steht den wann das Fahrzeug vom TÜV abgenommen wurde? Habe nur das COC Papier und das ist schon vom 30.06.2009.
Heißt das das der TÜV ab dem Datum schon läuft? Also nur noch bis zum 06.2011 :(

Gruß, Mike
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nenso* (†2010)
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Re: Tüv Zeitraum bei Neuzulassung

#17 Beitrag von nenso* (†2010) » Mo 21. Dez 2009, 23:15

Nein Tüv gilt ab Erstzulassung, egal ob Deutsches Modell oder EU Fahrzeug.

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S150
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Re: Tüv Zeitraum bei Neuzulassung

#18 Beitrag von S150 » Mo 21. Dez 2009, 23:16

Joschy hat geschrieben:Hallo S150
Ich habe bei der Zulassung meiner 125 GTS eine Ausnahmegenemigung haben müssen weil die Vespa ein Vergasertyp ist und somit nur die E2 Abgasnorm erfüllt.
In der BRD. ist die Euro 2 Zulassungen nur bis 31.12.2007 Gültig und deswegen habe ich diese Ausnahmegenemigung um meine Vespa anmelden zu können.
e3*92/61*0169*00 ist die Ausnahmegenehmigung.
Das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg hat diese erlassen und ist befristet bis zum 31.12.2007 und erstreckt sich auf 279 Fahrzeuge.
Grund: 97/24/EWG Kapitel 5 Anhang 2 in der Fassung 2002/51/EWG Stufe B nicht erfüllt.
Nach dem 31.12.2007 hätte ich die Vespa nicht anmelden können.
Hoffentlich hast du mit deiner kein Problem bei der Zulassung!!!
Erkundige dich bitte vorher beim Straßenverkehrsamt, bevor du die 150er zulassen möchtest.
Joschy
Mein Freundlicher sagte das die Zulassung problemlos sei, es steht im COC Papier das der Roller "Row B" entspricht, was bedeutet das er Euro 3 erfüllt!?
Muß ich mal im Vorfeld zur Zulassungsstelle um das mit der Zulassung zu klären? Die o.g. Ausnahmegenehmigung habe ich natürlich nicht u. werde sie auch nicht bekommen.

Gruß, Mike
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Re: Tüv Zeitraum bei Neuzulassung

#19 Beitrag von S150 » Mo 21. Dez 2009, 23:21

nenso* hat geschrieben:Nein Tüv gilt ab Erstzulassung, egal ob Deutsches Modell oder EU Fahrzeug.
Hallo nenso*, danke für die Antworten, hoffe das Du Recht hast!
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nenso* (†2010)
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Re: Tüv Zeitraum bei Neuzulassung

#20 Beitrag von nenso* (†2010) » Mo 21. Dez 2009, 23:41

Weißt du was ich immer bei solchen Fragen mache? ich rufe die an die es wissen müssen also das Kraftfahrtbundesamt ;)

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