Joschy hat geschrieben:Hallo S150
Ich habe bei der Zulassung meiner 125 GTS eine Ausnahmegenemigung haben müssen weil die Vespa ein Vergasertyp ist und somit nur die E2 Abgasnorm erfüllt.
In der BRD. ist die Euro 2 Zulassungen nur bis 31.12.2007 Gültig und deswegen habe ich diese Ausnahmegenemigung um meine Vespa anmelden zu können.
e3*92/61*0169*00 ist die Ausnahmegenehmigung.
Das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg hat diese erlassen und ist befristet bis zum 31.12.2007 und erstreckt sich auf 279 Fahrzeuge.
Grund: 97/24/EWG Kapitel 5 Anhang 2 in der Fassung 2002/51/EWG Stufe B nicht erfüllt.
Nach dem 31.12.2007 hätte ich die Vespa nicht anmelden können.
Hoffentlich hast du mit deiner kein Problem bei der Zulassung!!!
Erkundige dich bitte vorher beim Straßenverkehrsamt, bevor du die 150er zulassen möchtest.
Joschy
Mein Freundlicher sagte das die Zulassung problemlos sei, es steht im COC Papier das der Roller "Row B" entspricht, was bedeutet das er Euro 3 erfüllt!?
Muß ich mal im Vorfeld zur Zulassungsstelle um das mit der Zulassung zu klären? Die o.g. Ausnahmegenehmigung habe ich natürlich nicht u. werde sie auch nicht bekommen.
Gruß, Mike