Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

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Mingalt
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Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#1 Beitrag von Mingalt » Mi 6. Mai 2015, 19:12

Hallo Vespa-Community

oft habe ich schon in euer Forum geschaut und mir wichtige Informationen geholt bezüglich meiner Vespa. Jedoch musste ich nie selbst einen Beitrag schreiben. Bis jetzt...

Ich muss euch mitteilen das eine weitere Vespa auf den Motorrad Friedhof muss.
Letzte Woche bin ich auf ein rückwärts, aus der Parklücke, herausfahrendes Auto mit meiner LXV 50 (Erstzulassung, 2008, 10300 km gelaufen) mit ca. 30 kmh geknallt.
Einige Prellungen und einen Sommer ohne Vespa sind die Folgen der Unachtsamkeit des Autofahrers! :kotz:

Meine Vespa ist nun in der Werkstatt und wurde als Totalschaden vom Gutachter eingestuft. Ich habe jedoch noch keine Zahlen bekommen!
Der vordere Teil des Rahmens hat wohl ordentlich etwas abbekommen. Der hintere Teil der Vespa scheint vollkommen intakt und bis auf minimale Kratzer an der Verkleidung wurde er vom Unfall verschont...

Laut dem Mitarbeiter der Werkstatt beträgt der Restwert des Rollers 50€. (WIRKLICH?!?!?!)

Meine Frage ist nun: Wie viel kann ich von der Versicherung erwarten, bzw. was wird der Gutachter kalkulieren, und macht es Sinn, den Roller an die Werkstatt zu verkaufen?

Wie viel ist so eine "Totalschaden Vespa LXV 50 , 2008, 10300km" denn noch Wert?

Hier sind Bilder der Vespa...

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Ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Greetz Mingalt

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Wenne
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Re: Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#2 Beitrag von Wenne » Mi 6. Mai 2015, 19:39

Hallo
die hast keine LXV, sondern eine LX 50 mit 4-Ventil-Motor.
Die Vespa hat auch in diesem Zustand einen höheren Wert. 50 Euro sind zu wenig!

Biete deine Vespa doch mal Peter Dorner an (Petersrollerteile - findest du im Internet).
Vielleicht hat er ja Interesse daran.
Er kennt sich mit Unfallvespen gut aus und kann dich auch beraten.

Grüße
Wenne
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Holzschuh
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Re: Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#3 Beitrag von Holzschuh » Mi 6. Mai 2015, 19:58

Schon als Ersatzteile-Lager das 10 Fache wert. Die Versicherung MUSS den Wiederbeschaffungswert
Zahlen .Dann kannst du Sie ja für 50 € zurück kaufen.

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efendi
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Re: Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#4 Beitrag von efendi » Mi 6. Mai 2015, 20:05

Er muss den Roller der Versicherung nicht verkaufen und schon gar nicht zurückkaufen. Die Vespa ist und bleibt sein Eigentum. Er kann nach Gutachten abrechnen und den Unfallroller selbst verwerten.
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Holzschuh
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Re: Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#5 Beitrag von Holzschuh » Mi 6. Mai 2015, 20:22

WENN nach Wiederbeschaffungs-wert abgerechnet wird - geht die Vespa an die Versicherung. SIE ist dann die Besitzerin.

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Re: Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#6 Beitrag von Schorsch » Mi 6. Mai 2015, 20:31

Mingalt hat geschrieben:Letzte Woche bin ich auf ein rückwärts, aus der Parklücke, herausfahrendes Auto mit meiner LXV 50 (Erstzulassung, 2008, 10300 km gelaufen) mit ca. 30 kmh geknallt.
Einige Prellungen und einen Sommer ohne Vespa sind die Folgen der Unachtsamkeit des Autofahrers! :kotz:

Sollte nicht zuerst geklärt werden welche Versicherung wie viel zahlen wird.

Schorsch

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efendi
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Re: Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#7 Beitrag von efendi » Mi 6. Mai 2015, 21:03

Holzschuh hat geschrieben:WENN nach Wiederbeschaffungs-wert abgerechnet wird - geht die Vespa an die Versicherung. SIE ist dann die Besitzerin.
Deswegen sage ich ja, nach Gutachten abrechnen und die Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert abzüglich des festgesetzen Restwertes abrechnen. Fertig.

Der Roller ist und bleib sein Eigentum und die Versicherung muss den entstandenen Schaden ersetzen. Er kann den Roller zum festgesetzten Restwert der Versicherung verkaufen, muss es aber nicht.
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Re: Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#8 Beitrag von avanti » Mi 6. Mai 2015, 21:33

Holzschuh hat geschrieben:WENN nach Wiederbeschaffungs-wert abgerechnet wird - geht die Vespa an die Versicherung. SIE ist dann die Besitzerin.
Das ist Unsinn!

Wenn man das Unfallfahrzeug behält, wird der Restwert vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Hatte genauso einen Fall:
WBW 6.500.- Restwert 1650.-, habe die Karre behalten und für 2.200.- selbst verkauft.
Unterm Strich also 550.- mehr bekommen.
Statt 6.500.- hatte so ich 7.050.-.

Alternativ hätte ich sagen können: Euer Problem, dann hätte ein gewerblicher Aufkäufer für 1.650.- das Unfallobjekt abgeholt.

Mingalt ist also gut beraten, die Vespa für 50.- zu behalten und selbst zu verwerten.

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Re: Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#9 Beitrag von Vilstaler » Do 7. Mai 2015, 08:19

50 € Restwert ... so so,-... Da würde ich pers. auch gleich diesem "Freundlichen" ade sagen und mir einen Neuen suchen.......lol :shock:
Sachen gibt´s die gibt´s gar nicht...<kopfschüttel>

Gruß!

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Re: Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#10 Beitrag von vespapauli » Do 7. Mai 2015, 08:42

Um Gottes Willen. 50 € ? Klar, da macht er ja einen großen Reibach. Überlege mal, was alleine der Motor wert ist. 10 000 km ist ja noch nicht viel. Und die ganzen Teile Drumherum. Da bekommst du hier im Forum ein vielfaches dafür.
Ich hatte mal einen PKW Unfall, an dem ich keine Schuld hatte. Von der gegnerischen Versicherung bekam ich den Wiederbeschaffungswert minus Restwert erstattet. Für den Restwert kannst du ja das beschädigte KFZ verkaufen, legst den Betrag von der Versicherung drauf und bekommst das gleiche Fahrzeug wieder.
NUUUUUUUUR: Du pflegst und hegst deinen Schatz ohne Ende. Alles tip top. Und finde dann mal das gleiche wieder. Ist fast ein Ding der Unmöglichkeit. Im Gegensatz dazu macht derjenige, dessen Fahrzeug wirklich "Schrott" war evtl ein kleines Geschäft. Ich würde mit dem Verkauf oder der Weggabe deine Vespa warten, bis du das vollständige Gutachten und die Kohle der Versicherung hast.

Grüßle Tom

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Re: Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#11 Beitrag von roberto1 » Do 7. Mai 2015, 11:03

Wenn alles abgeschlossen ist, den kompletten Roller bei EBAY einstellen. Da ist der Interessentenkreis sehr groß. Meinen hat sogar ein Händler aus Holland abgeholt.

Mingalt
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Re: Vespa Unfall. Folgen für den Unfallgeschädigten...

#12 Beitrag von Mingalt » Fr 8. Mai 2015, 11:31

Vielen Dank für die ersten Informationen. Ich werde euch auf dem laufenden halten und warte erstmal ab was der Gutachter sagt.

Greetz Mingalt

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