LX 50 2t und tuning...

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Liesbeth
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LX 50 2t und tuning...

#1 Beitrag von Liesbeth » Fr 17. Jan 2014, 17:51

Hallo zusammen,

ich staune immer wieder, wie aufwendig 50er Roller (welche in Deutschland mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h limitiert sind) "getunt" werden.
Bei aller Liebe: was tut Ihr Euch denn da bloß an?!

Da werden andere Vergaser, Auspuffanlangen Zylindersätze ect. verbaut und wenn Ihr erwischt werdet, kann das ganz schön teuer werden, auch eine Führerscheinsperre ist nicht ausgeschlossen.

das einzig sinnvolle "Tuning" für die Vespa LX50 2T ist die Entfernung des Distanzringes in der Variomatik. Danach kann man mit dem Verkehr "mitschwimmen", was ein Sicherheitsplus bedeutet und hat mit etwas "Rückenwind" 70 km/h auf dem Tacho, welche real etwa 60 km/h bedeuten. Dieses Tuning ist problemlos reversibel und vollkommen unauffällig.

Gruß Joachim

papa-von-mia
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Re: LX 50 2t und tuning...

#2 Beitrag von papa-von-mia » Fr 17. Jan 2014, 18:37

Hmmm... wo liegt hier nun die Botschaft !?! Jeder ist doch seines Glückes Schmied.

Einige hüpfen mit Gummiseilen an den Füßen von Brücken, andere rennen wie bekloppt 42km und freuen sich,

wieder andere bauen sich teure Teile an ihre Moppeds um 10Kmh schneller als die anderen zu sein.

Jeder für sich hält die anderen für total bescheuert die es nicht so machen ;-)

Der Jens
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Re: LX 50 2t und tuning...

#3 Beitrag von Der Jens » Sa 18. Jan 2014, 07:47

Tja - 45 km/h sind halt eine recht frustrierende Geschwindigkeit. Gerade auch unter dem Aspekt der Sicherheit sollte der Gesetzgeber die Höchstgeschwindigkeit der 50er auf 60 km/h anheben, damit die kleinen im Stadtverkehr mitschwimmen können.

Aus Sicht eines Erwachsenen wäre mir das Tuning eines 50er Rollers zu riskant, weil daraus immer der Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein erwächst.

Aber als 16-Jähriger hätte mich das wohl auch nicht interessiert ... 8-)
.
Gruß, Der Jens

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wurstfred
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Re: LX 50 2t und tuning...

#4 Beitrag von wurstfred » Mo 20. Jan 2014, 08:35

Der Jens hat geschrieben:*snip*
Aus Sicht eines Erwachsenen wäre mir das Tuning eines 50er Rollers zu riskant, weil daraus immer der Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein erwächst.*bratzel*
Nö. Wenn man den "großen" Moppedschein hat, ist es nur eine Ordnungswidrigkeit...
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Re: LX 50 2t und tuning...

#5 Beitrag von Michel » Mo 20. Jan 2014, 21:06

wurstfred hat geschrieben:
Der Jens hat geschrieben:*snip*
Aus Sicht eines Erwachsenen wäre mir das Tuning eines 50er Rollers zu riskant, weil daraus immer der Tatbestand des Fahrens ohne Führerschein erwächst.*bratzel*
Nö. Wenn man den "großen" Moppedschein hat, ist es nur eine Ordnungswidrigkeit...
Nö, stimmt nicht. Fahren ohne Versicherungsschutz ist nach § 6 PflVG ebenso eine echte Straftat, keine bloße Owi, auch mit großem Lappen.
Liesbeth hat geschrieben: (...) das einzig sinnvolle "Tuning" für die Vespa LX50 2T ist die Entfernung des Distanzringes in der Variomatik. (...) Dieses Tuning ist problemlos reversibel und vollkommen unauffällig. (...)

Und leider genauso rechtswidrig und extrem haftungsträchtig wie die von Dir zuvor bezweifelten Tuning-Maßnahmen.

Die Rechtsfolgen sind in allen Fälle die gleichen, sehr schwerwiegenden. Allen voran der Wegfall des Versicherungsschutzes. Das kann im Ernstfall existenzgefährdend sein. Alles andere, sei es OWI-Bußgelder, sei es Tagessätze aufgrund der vorgenannten Straftaten sind dagegen Peanuts.

Aber wie schon oben gesagt: Jeder wie er mag. Oder besser: Jedem das Risiko, das er für ein paar km/h mehr bereit ist einzugehen...

Leute: Macht den großen Schein und gut is, echt! :genau:

Grüße, Michel
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Re: LX 50 2t und tuning...

#6 Beitrag von Der Jens » Mo 20. Jan 2014, 21:45

Der Versicherungsschutz entfällt bei einem Unfall nur, wenn die illegale Änderung ursächlich für den Unfall war.

Die Konsequenzen des Tunens sind nicht die gleichen: wenn ich mit meinem Klasse 1 Führerschein eine frisierte 50er fahre, dann ist das fahren ohne Betriebserlaubnis. Macht (nach altem Punktekatalog) 3 Punkte und 50 € plus Gebühren.
Da ich keine Punkte habe, ist das ein Risiko das ich locker eingehen kann.

Wenn aber ein 16-jähriger mit kleinem 50er Führerschein seine Kiste frisiert, dann ist das eben fahren ohne Führerschein. Das resultiert in der Regel im Führerscheinentzug und meist auch einer Sperre, d.h. er kann erst mit 19 oder 20 den Autoführerschein machen.
Dieses Risiko würde ich nicht eingehen !
.
Gruß, Der Jens

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Re: LX 50 2t und tuning...

#7 Beitrag von Michel » Mo 20. Jan 2014, 22:16

Der Jens hat geschrieben:Der Versicherungsschutz entfällt bei einem Unfall nur, wenn die illegale Änderung ursächlich für den Unfall war. (...)
Was bei tempoerhöhenden Tunings indiziert ist.
Der Jens hat geschrieben: (...) Die Konsequenzen des Tunens sind nicht die gleichen: (...)
Habe ich auch nicht behauptet. Falsch ist aber die Annahme, dass das mit A-schein nur eine OWI sei. Straftat bleibt Straftat, egal ob auf § 21 StVG /(Fahren ohne Fahrerlaubnis) beruht oder auf § 6 PflVG (Fahren ohne Versicherungsschutz).
Der Jens hat geschrieben: (...) wenn ich mit meinem Klasse 1 Führerschein eine frisierte 50er fahre, dann ist das fahren ohne Betriebserlaubnis. Macht (nach altem Punktekatalog) 3 Punkte und 50 € plus Gebühren.
Da ich keine Punkte habe, ist das ein Risiko das ich locker eingehen kann. (...)
Du vergisst die o.g. Straftat, die Dir ein paar Tagessätzlein und ggf. den Status "vorbestraft" zusätzlich einbringen kann. Ich weiß für meine Person nicht, ob ich dieses Risiko auch so locker, wie Du das zu sehen scheinst, eingehen kann...
Der Jens hat geschrieben: (...) Wenn aber ein 16-jähriger mit kleinem 50er Führerschein seine Kiste frisiert, dann ist das eben fahren ohne Führerschein. Das resultiert in der Regel im Führerscheinentzug und meist auch einer Sperre, d.h. er kann erst mit 19 oder 20 den Autoführerschein machen.
Dieses Risiko würde ich nicht eingehen !


Stimmt, aber wie gesagt alles Peanuts gegen den Wegfall des Versicherungsschutzes, der alle trifft, s.o.

Gruß, Michel
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Re: LX 50 2t und tuning...

#8 Beitrag von Liesbeth » Di 21. Jan 2014, 00:11

Da habt Ihr alle Recht.

Von allen Maßnahmen, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen ist in aller Konsequenz abzuraten! Trotz und alledem läuft kaum ein fuffziger, ohne das der jugendlich ambitionierte Fahrer versucht hat, die Endgeschwindigkeit in irgendeiner Art und Weise zu erhöhen (einverstanden, soweit?)
Da werden Auspuffe verbaut, die aus hundert Metern Entfernung optisch und akustisch auffallen, dazu die entsprechenden Veränderungen an Vergaser und Luftfilter und der Hobel läuft trotzdem nur 55 (na gut: auf dem Tacho sind es dann 70)km/h.

An die ganz jungen Mitglieder im Forum: Lasst das sein!

Gruß Joachim

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Re: LX 50 2t und tuning...

#9 Beitrag von wurstfred » Di 21. Jan 2014, 08:42

Michel hat geschrieben: Nö, stimmt nicht. Fahren ohne Versicherungsschutz ist nach § 6 PflVG ebenso eine echte Straftat, keine bloße Owi, auch mit großem Lappen.
Einspruch euer Ehren. Fahren ohne Versicherungsschutz würde bedeuten: ohne gültiges Versicherungskennzeichen. Die Versicherung besteht aber (in der Regel) ja. Zumindest aus der Haftpflichtleistung kommt der Versicherungsgeber nicht heraus, kann diese aber auf dem Wege des Regress wieder einfordern. Der Versicherungsvertrag selbst ist ausschließlich ein privatwirtschaftlicher Vertrag zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer. Es gibt keinen gesetzlichen Zusammenhang zwischen dem Erlöschen der Betriebserlaubnis und dem Versicherungsschutz.
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