Guten Abend zusammen
Ich habe eine Vespa Pk 50 XL2 und würde gerne wissen wann diese zum ersten Mal im Betrieb war.
Wo auf der Sip ABE finde ich den das Datum der "Erstzulassung"?
Ist das das Datum vorne drauf oder ist das das Baudatum?
Vielen Dank für die Hilfe
Grüße Frost
Datum der ersten in Betriebnahme
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Re: Datum der ersten in Betriebnahme
Seit wann stellt SIP ABEs für Fahrzeuge aus? Oder geht es vielleicht um ein fahrzeuggebundenes Gutachten für die bei SIP erhältliche Mofadrossel auf 25 km/h?
M. W. kann man die 1. Inbetriebnahme höchstens aus dem 1. "Haltereintrag" in der Original-Betriebserlaubnis entnehmen. Wenn es eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis ist, entfällt diese Möglichkeit.
Das aufgedruckte Datum auf der 1. Seite der BE stellt nicht das Datum der 1. Inbetriebnahme dar, sondern wann Piaggio die BE ausgestellt hat. Danach kann der Roller durchaus noch einige Zeit beim Händler gestanden haben.
Mokicks sind halt nicht zulassungspflichtig, deshalb gibt es da auch keine amtlich registrierte Erstzulassung.
M. W. kann man die 1. Inbetriebnahme höchstens aus dem 1. "Haltereintrag" in der Original-Betriebserlaubnis entnehmen. Wenn es eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis ist, entfällt diese Möglichkeit.
Das aufgedruckte Datum auf der 1. Seite der BE stellt nicht das Datum der 1. Inbetriebnahme dar, sondern wann Piaggio die BE ausgestellt hat. Danach kann der Roller durchaus noch einige Zeit beim Händler gestanden haben.
Mokicks sind halt nicht zulassungspflichtig, deshalb gibt es da auch keine amtlich registrierte Erstzulassung.
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Re: Datum der ersten in Betriebnahme
Vielen Dank für die Antwort.
Nein das mit dem Sip war natürlich ein kopierfehler...Entschuldigung
Ich bin der Einzige der bei der Eigentumsübertragung drin steht, die Vorbesitzer haben sich nicht eingetragen...müssen die ja auch nicht oder?
Mir geht es darum, wie kann ich herausfinden ob meine Vespa unter die Sonderregelung fällt vor 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen.
Da man unter dieser Bedingung ja noch 50 km/h mit AM-Klasse fahren darf.
Nein das mit dem Sip war natürlich ein kopierfehler...Entschuldigung
Ich bin der Einzige der bei der Eigentumsübertragung drin steht, die Vorbesitzer haben sich nicht eingetragen...müssen die ja auch nicht oder?
Mir geht es darum, wie kann ich herausfinden ob meine Vespa unter die Sonderregelung fällt vor 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen.
Da man unter dieser Bedingung ja noch 50 km/h mit AM-Klasse fahren darf.
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Re: Datum der ersten in Betriebnahme
Wenn in der Betriebserlaubnis 50 km/h drinstehen, darfst du die auch mit PKW Führerschein bzw. AM ab 16 fahren. Zumal die letzten XL2s m. W. 1997 oder 98 gebaut wurden.
Also kein Problem mit den 50 km/h.
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Re: Datum der ersten in Betriebnahme
Okay vielen Dank für die Hilfe
Wünsche dir einen schönen Abend
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