Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland

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meerblau
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Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland

#1 Beitrag von meerblau » Di 15. Aug 2017, 09:01

Mich hat vor ein paar Wochen ein ausländisches Wohnmobil beim Rückwärtsfahren umgenietet. Auf der rechten Seite der Vespa hat er von vorne bis hinten alles mitgenommen und die linke Seite ist vom Sturz verkratzt und verbeult :-(. Mir ist außer ein paar blauen Flecken, einer Muskelverspannung und einem gehörigen Schrecken nichts passiert.

Ich habe sofort die Polizei angerufen, die sich um den Unfallbericht und die Aufnahme der Daten des Fahrers gekümmert hat. Außerdem musst der Fahrer eine Strafe zahlen (100,- Euro).
Ich habe meine Versicherung informiert, diese fühlte sich aber nicht zuständig. Sie hat mich an das Büro Grüne Karte verwiesen, das für Unfälle in Deutschland mit ausländischen Fahrzeugen zuständig ist. Sie haben mir umgehend die Kontaktdaten einer deutschen Versicherung genannt, die die ausländische Versicherung vertritt. Diese hat einen Gutachter vorbei geschickt (einen offiziell vereidigten, ich hätte auch selbst einen beauftragen können aber so sind mir keine Kosten entstanden, die ich im dümmsten Fall nicht erstattet bekommen hätte).
Es gilt deutsches Recht, da der Unfall in Deutschland passiert ist. Macht auch unbedingt selbst Fotos des Unfalls und unbedingt welche, die die Nummernschilder zeigen! Und eventuell Zeugen auch bitten zu bleiben bis die Polizei da ist oder zumindest deren Personalien aufschreiben. Ich hatte zwei nette Menschen für die das selbstverständlich war :-).

Aktueller Stand ist leider, dass sich die ausländische Versicherung nicht zuständig fühlt und nun ist das Büro Grüne Karte wieder am Zug. Drückt mir die Daumen, dass es endlich voran geht. Die Vespa fährt zwar, sieht aber zum Heulen aus und das in der Hochsaison... Schonmal reparieren will ich nicht, solange noch nicht klar ist, ob ich das alles bezahlt bekommen werde.

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Vilstaler
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Re: Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland

#2 Beitrag von Vilstaler » Di 15. Aug 2017, 10:12

Oha! :roll: Ging mir auch so vor paar Jahren... In den Skiurlaub nach Corvara gefahren und ein LKW hat den damals 1/2 Jahr jungen Neuwagen von hinten im Stau gerammt... Bei mir war´s dann ein Totalschaden - der Unfallgegner ein in Italien zugelassener LKW. Mit sof. Einschalten meines RA´es bibberte ich darum, dass der in Italien zugelassene Lastkraftwagen "überhaupt versichert ist"... Das ganze Hin und Her hat knapp ein Jahr gedauert bis ich mein Geld bekam... Schriftwechsel mit der Gegenseite und deren Versicherung - das dauerte.... Im schlimmsten Fall so wie´s bei mir war musste ich natürlich mit einem Neuwagen und den anderen Kosten in Vorleistung gehen... Hoffe mal für Dich das es anders läuft.

Übrigens:"Auf meinen Urlaub hab ich trotzdem nicht verzichtet und die Karre abschleppen und in die Vertragswerkstatt bringen lassen. Bin dann mit meiner Holden ins Auto der Verwandschaft gestiegen und hatte nen schööööönen Urlaub... Ja sonst noch was,- DER hat mir den Urlaub trotzdem nicht vermiesen können aber das war schon ein Rumms als es hinten knallte - leckomio :roll: Ich glaube es waren insgesamt über 10 Auto´s wo´s schepperte... :oops:

Toi toi toi, und Gruß! ;)

Florian
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Rita
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Re: Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland

#3 Beitrag von Rita » Di 15. Aug 2017, 10:19

mit welcher deutschen Versicherung bist Du da am verhandeln ??

SV von der Versicherung ans Fahrzeug zu lassen ist meistens ein Fehler....
da ist der Schdenersatz schnell mal 1/3 weniger als bei einem unabhängigen SV

Rita

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henning
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Re: Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland

#4 Beitrag von henning » Di 15. Aug 2017, 10:27

Schäden von einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland werden vom Grüne Karte Abkommen erfasst. Schäden von einem deutschen Fahrzeug im EU Ausland durch ein ausländisches Fzg. regelt das 4.KH Abkommen.
Grundsätzlich hat jedes VU einen Schadenregulierungsbeauftragten in den Mitgliedsstaaten zu benennen, die es im Rahmen des Grünen Karte Abkommens abdeckt. Im Normalfall wird das bei einem Konzern die lokale Tochtergesellschaft sein; bei kleinen VUs oder kleineren Ländern wird gerne auch ein Dienstleister wie die AVUS in Anspruch genommen.
Wo der Unfallgegner versichert ist, verrät einem meist der Versicherungsverband. In Deutschland der GDV mit der Online-Abfrage, in Österreich der VVO.
Während in Deutschland durchaus auch selbst SVs beauftragt werden, ist es in Österreich Sache des Versicherers den Sachverständigen zu beauftragen.

Wo klemmts denn in der Bearbeitung? Im Normalfall ist das nämlich ein ganz normaler Bearbeitungsvorgang und nicht wirklich aufregend solange die Haftungsfrage einigermaßen klar ist.

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henning
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Re: Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland

#5 Beitrag von henning » Di 15. Aug 2017, 10:42

Rita hat geschrieben: SV von der Versicherung ans Fahrzeug zu lassen ist meistens ein Fehler....
da ist der Schdenersatz schnell mal 1/3 weniger als bei einem unabhängigen SV

Rita
Also das halte ich angedenk der gesetzlichen Bestimmungen zmd. in Österreich für ein Gerücht. Zumal so ziemlich jeder Sachverständige dieselbe Software zur Bewertung benutzt und die Preise für die Wiederherstellkosten und die Arbeitszeiten damit überall gleich bewertet werden (Audatex). Der SV hat überhaupt kein Interesse daran in irgendeiner Weise den Schaden klein zu rechnen.
Dass es natürlich auch Versicherungsverträge gibt, die an bestimmte Werkstätten zur Regulierung gebunden sind und dort andere Stundensätze für Spenglerei und Lackierarbeiten gelten, ist klar. Aber deshalb bewertet der Gutachter nicht besser oder schlechter, sondern das VU kürzt die Aufwände, weil die Reparatur durch die Kooperationsvereinbarung mit der Werkstatt weniger kostet. Im übrigen zahlt der Kunde für solch einen Vertrag idR. weniger Prämie.

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