Ich schätz mal laut Tacho ca. 70-80 und echte 60 bis 68 km/h. So ist es zumindest bei der LX.
ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
ne glaub ich nicht. die et2 hat weniger ps
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Hast wahrscheinlich recht. Nicht zuletzt weil die LX auch ein höheres Drehmoment hat.
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
verkraftet die ET2 65 kmh nach tacho oder belastet das den motor, kurbelwelle , fahrwerk, bremsen etc ?
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
ich schätze dass das nichts ausmacht, da die dinger in anderen ländern offen fahren dürfen
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
wie groß ist die Abweichung zum GPS ? Ich habe keines. Glaub aber dass die ET2 recht genau ist. Nach Prüfstand darf sie maximal 65 gehen, aber wenn meine auf der Straße schon 65 geht, ist halt die Frage wie viel das auf der rolle ist. Ich hab zwar schon lange den A.Schein, mir geht es aber um den Versicherungsschutz.
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
... um das Thema mal neutral zu betrachten, ohne zusätzliche Probleme herbeizureden, gilt m.E.:
Wenn sich das Fahrzeug in dem technischen (Original-) Zustand befindet, für den es eine Erlaubnis für den Betrieb in Deutschland erhalten hat, dann ist die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit kein Problem des Käufers, selbst wenn das Fahrzeug de facto schneller laufen sollte als es angegeben ist. Man ist nicht verpflichtet, die Vmax eines Fahrzeuges selbst auszutesten oder bei TÜV o.ä. feststellen zu lassen. Wenn ich (vorsätzlich) ein getuntes Fahrzeug fahre, benötige ich selbstverständlich die der Geschwindigkeit entsprechende Fahrerlaubnis.
Maßgeblich ist: wenn Originalzustand, dann ist das Feg zugelassen über ABE/COE - wenn Umbau, dann illegal - Abhilfe wäre: nachrüsten mittels gutachterlich freigegebenen Parts oder über Einzelabnahme und den Umbau eintragen lassen.
Wenn das Fahrzeug - von wem auch immer - "technisch angepaßt" (umgebaut / frisiert ...) wurde, dann geht das Risiko beim Betrieb auf denjenigen über, der das Gefährt im öffentlichen Verkehrsraum bewegt (als Fahrer oder duldender Halter).
Es wäre naiv anzunehmen, daß der Verkäufer auf den "geänderten Zustand" und die damit einhergehende "erloschene Betriebserlaubnis" nicht hingewiesen hätte ... .
Kurzum:
Falls ein Umbau / Eingriff vorgenommen worden ist, liegt die Verantwortung beim neuerlichen Nutzer.
Das kann neben der oben angeführten Fahrerlaubnis-Thematik neben der Ordnungswidrigkeit wegen erloschener Betriebserlaubnis auch Vergehen nach Pflichtversicherungs-Gesetz und Kfz-Steuergesetz nach sich ziehen.
Gruß vom Pfaelzer40
Wenn sich das Fahrzeug in dem technischen (Original-) Zustand befindet, für den es eine Erlaubnis für den Betrieb in Deutschland erhalten hat, dann ist die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit kein Problem des Käufers, selbst wenn das Fahrzeug de facto schneller laufen sollte als es angegeben ist. Man ist nicht verpflichtet, die Vmax eines Fahrzeuges selbst auszutesten oder bei TÜV o.ä. feststellen zu lassen. Wenn ich (vorsätzlich) ein getuntes Fahrzeug fahre, benötige ich selbstverständlich die der Geschwindigkeit entsprechende Fahrerlaubnis.
Maßgeblich ist: wenn Originalzustand, dann ist das Feg zugelassen über ABE/COE - wenn Umbau, dann illegal - Abhilfe wäre: nachrüsten mittels gutachterlich freigegebenen Parts oder über Einzelabnahme und den Umbau eintragen lassen.
Wenn das Fahrzeug - von wem auch immer - "technisch angepaßt" (umgebaut / frisiert ...) wurde, dann geht das Risiko beim Betrieb auf denjenigen über, der das Gefährt im öffentlichen Verkehrsraum bewegt (als Fahrer oder duldender Halter).
Es wäre naiv anzunehmen, daß der Verkäufer auf den "geänderten Zustand" und die damit einhergehende "erloschene Betriebserlaubnis" nicht hingewiesen hätte ... .
Kurzum:
Falls ein Umbau / Eingriff vorgenommen worden ist, liegt die Verantwortung beim neuerlichen Nutzer.
Das kann neben der oben angeführten Fahrerlaubnis-Thematik neben der Ordnungswidrigkeit wegen erloschener Betriebserlaubnis auch Vergehen nach Pflichtversicherungs-Gesetz und Kfz-Steuergesetz nach sich ziehen.
Gruß vom Pfaelzer40
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
ich bin Erstbesitzer. ich habe einen kleineren D-ring verbaut, somit muss ich es testen
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Hallo,
also meine Et2 c12 und auch die c16 ( die also offiziell noch 50 fahren durften) fuhren ohne Ring lt. Tacho 70.
Auch wenn du kein GPS hast habt ihr doch auch in Österreich so Anzeigen vor Ortschaften „ sie fahren gerade 65“
Vielleicht kannst du dich daran mal orientieren?
Oder mal eine App aufs Handy laden zb Speed Box etc.
Gruß Peter
also meine Et2 c12 und auch die c16 ( die also offiziell noch 50 fahren durften) fuhren ohne Ring lt. Tacho 70.
Auch wenn du kein GPS hast habt ihr doch auch in Österreich so Anzeigen vor Ortschaften „ sie fahren gerade 65“
Vielleicht kannst du dich daran mal orientieren?
Oder mal eine App aufs Handy laden zb Speed Box etc.
Gruß Peter
Zuletzt geändert von PeCeBu am Mo 10. Apr 2023, 13:28, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
naja, bei 60 laut Tacho waren es knapp 55 laut der Anzeige. Sprich bin ich mit 65 bestimmt deutlich im illegalen Bereich.
Austesten, erkundigen bei TÜV / Landesprüfstelle, Gegenmaßnahmen. So hab ich mir das nun gedacht....
Austesten, erkundigen bei TÜV / Landesprüfstelle, Gegenmaßnahmen. So hab ich mir das nun gedacht....
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Ist Deine ET2 ein Modell vor 2002?
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Re: ET2 - Geschwindigkeit legal?!?
Dann hast Du auch bereits die unsägliche Drosselung auf 45 km/h.
Vor 2002 galt, zumindest in D, die Regelung 50 km/h + 10% (und wurde so meist von der Polizei toleriert).
Seit Bestehen der 45 km/h Regelung sind die Ordnungshüter restriktiver.
Wie die Polizei in Ö handelt, entzieht sich meiner Kenntnis.
Vor 2002 galt, zumindest in D, die Regelung 50 km/h + 10% (und wurde so meist von der Polizei toleriert).
Seit Bestehen der 45 km/h Regelung sind die Ordnungshüter restriktiver.
Wie die Polizei in Ö handelt, entzieht sich meiner Kenntnis.