Seltsames Öl

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Stadtrandpendler
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Re: Seltsames Öl

#106 Beitrag von Stadtrandpendler » Di 2. Mär 2021, 20:04

Moin,
Zuerst einmal sehe ich ja einmal ein verunreinigtes Öl im Motor.
Die Ursache dafür muss festgestellt werden.
Daraus jetzt sofort eine Wandlung zu machen finde ich ein etwas dünnes Brett.
Ich werde aber trotzdem einen Anwalt um Rat fragen, habe ich eh im Bekanntenkreis.
Soweit ist es aber nach meinem Ermessen noch nicht.

Abwarten.

Michael
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Exroller
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Re: Seltsames Öl

#107 Beitrag von Exroller » Di 2. Mär 2021, 20:15

Baffi hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 19:07
Moin,
Stichwort Schuldrechtsreform...

da ist es der Paragraph §439 BGB, das ist jener mit dem seit 2018 neuen Absatz 3 (der hier aber keine Rolle spielt).
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.

(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
der fettgedruckte Teil ist das Problem der Risikoverlagerung auf die haltbarkeit des Motors durch den unbekannten Abnutzungsgrad

hier mal der link auf Wikipedia, die erklären dazu noch viel drumherum (aber immer im Hinterkopf haben, daß Wiki bei der Beurteilung von Rechtsthemen auch nicht immer stimmt):
https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung

oder hier: https://lawandlegal.de/arten-der-nacherfuellung
Dankeschön

lg ER
> Da, wo`s zu weit geht, fängt die Freiheit erst an <

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Baffi
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Re: Seltsames Öl

#108 Beitrag von Baffi » Di 2. Mär 2021, 20:32

primawerda hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 19:27
Na ja, das hört sich gut an, nur ohne Anwalt wird man das nicht durchboxen können. Und dann dauert sowas in der Regel schon mal eine Saison...
Moin,
ein Anwalt könnte es erleichtern, aber bei richtiger Formulierung hat der Händler keine Chance (er müßte nämlich dann einen Anwalt fragen (& bezahlen), der ihm die eingeschränkten Möglichkeiten aufzeigt.

Warum soll es eine Saison dauern? Die genannten zumutbaren Fristen liegen im Bereich der vergleichbaren Beschaffungsfristen für den gleichen Gegenstand.

Wichtig ist zunächst, daß es noch keine Erklärung über die gewählte Form der Nacherfüllung gegeben hat. Diese wäre dann nachzureichen: es handelt es sich um eine empfangsbedürftige Willenserklärung ("Einschreiben mit Rückschein"...).
Da ist der juristische Fallstrick die "verhaltensabhängige" Wahlmöglichkeit, d.h. der Verkäufer könnte darauf vertrauen, daß das Verhalten des Käufers, eine Reparaturkostenübernahmeerklärung des Werks dem Händler gegenüber zu akzeptieren, als Wahlmöglichkeit der Nacherfüllung als Nachbesserungsversuch (und nicht der Neulieferung) zu interpretieren.
-> Darum schrieb ich ja: Nix unterschreiben, was der Händler und das Werk verkaspern ist nicht Sache des Kunden.

Am besten ist zunächst eine Willenserklärung, daß man gem. §439 BGB einen Nacherfüllungsanspruch aufgrund einer als Neu verkauften mangelhaften "Sache" gegenüber dem Händler XY geltend macht. Wie Deine Wahl ausfällt mußt Du noch nicht sagen, aber auch nichts formulieren von "in Abhängigkeit vom Ergebnis der Begutachtung".. das weckt Begehrlichkeiten, Dir die reparierte Sache wieder hinzustellen (was ein Risiko wäre - Motorhaltbarkeit).
Man sollte also alles vermeiden, was den Händler in den Glauben setzen könnte, dass es mit einer Reparatur getan ist.
Dann wacht der Händler schon mal auf, denn das kennt er als Kaufmann und ab da bewegt sich der Kunde dem Händler gegenüber schon mal auf Augenhöhe.

Der Händler ahnt schon, was dann kommt, wenn er merkt, daß der Kunde "Bescheid weiß". Er wird also recht früh was von Unmöglichkeit/Unverhältnismäßigkeit
der Nachlieferung einer neuen Vespa...behaupten.

Muß aber auch nicht sein, denn mit 4km bei Schadenfeststellung und dem (unentdeckten) Mangel beim Losfahren der neuen Vespa wird die Luft für die Unverhältnismäßigkeit doch recht dünn.
Es handelt sich, wiederholt angemerkt, um ein "Neufahrzeug"
Tatsächlich versuchen die Händler unter Hinweis auf den §440 BGB lieber das Spiel mit den Nachbesserungen (wozu letztlich die Nacherfüllung durch Reparatur auch gehört). Es hat schon seinen Grund, warum erst der §439 kommt und dann der §440...
Es ist erklärte Absicht des Gesetzgebers, grundsätzlich den Kunden durch die Wahl einer Neulieferung wieder in den genau gleichen Zustand zu versetzen, wie es bei einem ordnungsgemäßen Zustand der Kaufsache bei Übergabe der Fall gewesen wäre (bis eben auf die Aspekte des Absatzes 4.)

Dabei wird gerne verkannt, daß zumindest in D sich dieser Punkt mehr auf "bereits im Gebrauch" befindliche Sachen bezieht, also die typischen Sachmängel etc., die evtl. mal zur Wandlung führen können mit der Nutzungsentschädigung (die deutsche Spezialität...).

Aber wie gesagt, entscheidend ist ja auch, was Du als Kunde willst... nochmals wochenlang Warten?
oder n reparierten Roller mit unklarer Lebenserwartung...?

Ich meine, 6500,-- EUR sind kein Kleingeld und nach (z.B.) 4 Jahren erinnert sich das Werk bestimmt nicht mehr zu Deinen Gunsten hinsichtlich einer Kulanzreparatur
Viele Grüsse Thilo :bier:

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Re: Seltsames Öl

#109 Beitrag von Baffi » Di 2. Mär 2021, 20:45

Stadtrandpendler hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 20:04
Daraus jetzt sofort eine Wandlung zu machen finde ich ein etwas dünnes Brett.
Nochmals zur Erinnerung: Du wandelst an dieser Stelle nicht.

Du begehrst Nacherfüllung und wie auch Dr.Mabusse schreibt:
"Keine Schonfrist" für Händler und Werk.

Du brauchst keine Skrupel haben, der Schaden, so harmlos, wie er auch entstanden ist, hat
womöglich weitreichendere Folgen.
Nicht ohne Grund gibt's den Spruch mit "kleiner Ursache - große Wirkung"

Das dünnere Brett ist der unentdeckte "Spät"-Schaden.
Die auf dem Video gut zu sehenden Läsionen am Alu sind auch nachdenklich stimmend.

Soll Piaggio Dir doch einen "kompletten Motorfreischaden mit Austausch" auf die nächsten 5-10 Jahre mitgeben, da könnte man sich evtl. drauf einlassen.
Viele Grüsse Thilo :bier:

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Re: Seltsames Öl

#110 Beitrag von Schorsch » Di 2. Mär 2021, 20:55

Baffi hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 20:45
Stadtrandpendler hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 20:04
Daraus jetzt sofort eine Wandlung zu machen finde ich ein etwas dünnes Brett.
Nochmals zur Erinnerung: Du wandelst an dieser Stelle nicht.

Du begehrst Nacherfüllung und wie auch Dr.Mabusse schreibt:
"Keine Schonfrist" für Händler und Werk.

Du brauchst keine Skrupel haben, der Schaden, so harmlos, wie er auch entstanden ist, hat
womöglich weitreichendere Folgen.
Nicht ohne Grund gibt's den Spruch mit "kleiner Ursache - große Wirkung"

Das dünnere Brett ist der unentdeckte "Spät"-Schaden.
Die auf dem Video gut zu sehenden Läsionen am Alu sind auch nachdenklich stimmend.

Soll Piaggio Dir doch einen "kompletten Motorfreischaden mit Austausch" auf die nächsten 5-10 Jahre mitgeben, da könnte man sich evtl. drauf einlassen.
Vespa kann man anscheinend wirklich nur als Jurist fahren.

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Re: Seltsames Öl

#111 Beitrag von Baffi » Di 2. Mär 2021, 23:20

Schorsch hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 20:55
Vespa kann man anscheinend wirklich nur als Jurist fahren.
Wobei ich keiner bin...
und das soll auch keine Rechtsberatung sein (macht der Anwalt) lediglich das Aufzeigen
der rechtlichen Bedingungen.

Im Geltendmachen von Gewährleistungsansprüchen beim Autokauf sind die Deutschen im Vergleich zu sonstigen Verbrauchsgütern (zu denen auch KFZ gehören)
deutlich "zahmer" und nehmen vielfach ihnen zustehende Rechte nicht, oder nicht ausreichend in Anspruch.

Das hat innerhalb der Branche auch zu einem gewissen "Selbstverständnis" der Händler & Hersteller geführt, bestimmte Verbraucherrechte pauschal als "Nichtwissen" zu kennzeichnen.
Der KFZ-Händler wird so mit einer "Omnipotenz" dargestellt, die er aber gar nicht besitzt.
Vielfach denken die Kunden auch, daß ihnen Nachteile entstehen würden und nehmen deshalb unnötige Einschränkungen in Kauf.

Im Grunde soll nichts anderes passieren, als "Auf den Busch klopfen"... zeigen, dass man als Verbraucher auch Rechte hat (sie vor allem kennt), von denen der Händler glaubt, diese als Kunde nicht zu haben.
Und die ganz armen Teufel sind nicht mal Kunden, sondern Bittsteller... die Traumkunden des Autohauses...

nur der guten Form halber, "Auto" steht stellvertretend für alle Motorfahrzeuge mit 2 oder 4 Rädern.
Viele Grüsse Thilo :bier:

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Re: Seltsames Öl

#112 Beitrag von Stadtrandpendler » Di 2. Mär 2021, 23:41

Baffi hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 23:20
Schorsch hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 20:55
Vespa kann man anscheinend wirklich nur als Jurist fahren.
Wobei ich keiner bin...
und das soll auch keine Rechtsberatung sein (macht der Anwalt) lediglich das Aufzeigen
der rechtlichen Bedingungen.
Nein, einfach nur ein sehr gebranntes Kind (T5).
Wer in einem Forum eine Rechtsberatung sieht ist aber auch selber Schuld.
Grüße nach HH, meine alte Heimat.

M.
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Re: Seltsames Öl

#113 Beitrag von Schorsch » Mi 3. Mär 2021, 08:49

Baffi hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 23:20
Schorsch hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 20:55
Vespa kann man anscheinend wirklich nur als Jurist fahren.
Wobei ich keiner bin...
Das war mir klar.
Im Geltendmachen von Gewährleistungsansprüchen beim Autokauf sind die Deutschen im Vergleich zu sonstigen Verbrauchsgütern (zu denen auch KFZ gehören)
deutlich "zahmer" und nehmen vielfach ihnen zustehende Rechte nicht, oder nicht ausreichend in Anspruch.
Es ist aber auch ein Unterscheid ob ich beim Streit um eine Küchenmaschine für einen Hunderter den Handler richtig ärgern kann oder beim Auto dann mehrere Tausender in den Sand setze.
Das hat innerhalb der Branche auch zu einem gewissen "Selbstverständnis" der Händler & Hersteller geführt, bestimmte Verbraucherrechte pauschal als "Nichtwissen" zu kennzeichnen.
Der KFZ-Händler wird so mit einer "Omnipotenz" dargestellt, die er aber gar nicht besitzt.
Das mag bei vielen hier im Forum, aber auch bei manch anderer Marke an der seltsamen Bindung der Eigentümer zur Marke liegen. Frei nach einem großen Kulturschaffenden: Ein Leben ohne Vespa ist möglich, aber sinnlos.

Dort wo man den Roller als Fahrzeug nutzt, z.B. im Mutterland des Lebensgefühls und der Vespa führen andere Marken die Zulassungslisten an.


Es wurden hier ja schon viele Tipps gegeben, war eigentlich auch der Hinweis auf einen Kfz. Sachverständigen auch dabei?

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Re: Seltsames Öl

#114 Beitrag von schmoelzer » Mi 3. Mär 2021, 10:35

Baffi hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 18:08
Das hat scheinbar etwas mit der Kostenübernahme durch Piaggio zu tun.
Wenn er das Ticket hat kann er anfangen die Ersatzteile zu bestellen.
Der da vorgezeichnete Ablauf ist das typische Gebahren für einen im Betrieb auftretenden Schaden, dessen Beseitigung Geld kostet und da innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten vom Händler durchgeführt und mit dem Werk abgerechnet wird.
Völlig normal, dass sich der Händler dafür das Ok holt, eh er auf den Kosten sitzenbleibt.

.......

nur was hat das mit Dir zu tun? Gar nichts... :unwissend:


[/quote]

Garantie ist eine schöne Sache, ein super Verkaufsargument, aber im ersten halben Jahr nutzt die Garantie nur einem: Dem Händler, der seine Kosten abrechnen kann. Dieses saudoofe Totschlagargument mit warten auf Kostenüberrnahme ist eigentlich schon Grund genug, den Tonfall zu verschärfen, denn da probiert der Händler sich um seine gesetzlichen Pflichten zu drücken. Wie oft ich den Mist schon gehört habe, ob bei Schuhen für die Kinder, einer kaputten Bohrmaschine oder bei Fahrzeugen. Zuletzt bestand ein Autohändler sogar darauf, dass ich noch eine Garantieversicherung abschließen solle, sonst würde er mir das Fahrzeug nicht verkaufen. Das ist genau diese Nummer, dass sich der Händler auf Kosten anderer um seine Pflichten drücken will.

Und wenn ein Vertragspartner probiert, sich um seine Pflichten zu drücken, dann zwingt er seinen Gegenüber geradezu, sich Hilfe zu holen und die Keule zu vergrößern, die er schwingt.
Man kann einem Händler auch mal sagen, dass es einem egal ist, wie er seine Arbeit abrechnet. Dem ist nämlich auch egal, wie Du zu Deinem Geld kommst. Der wartet auch nicht darauf, dass irgendjemand seine Schulden bei Dir bezahlt oder dass Du im Lotto gewinnst.

Und wenn er Teile bestellen will, bevor er weiß, was los ist, dann kannst Du den in der Pfeife rauchen. Im Zweifel macht der genau das, was ich weiter oben geschrieben habe: Ölwechsel, laufen lassen, gucken was passiert.... Auf Verdacht schraubt der doch nicht den Motor auseinander.

Grüße

Martin

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Re: Seltsames Öl

#115 Beitrag von Baffi » Mi 3. Mär 2021, 12:38

Schorsch hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 08:49

Es ist aber auch ein Unterscheid ob ich beim Streit um eine Küchenmaschine für einen Hunderter den Handler richtig ärgern kann oder beim Auto dann mehrere Tausender in den Sand setze.
...

Das mag bei vielen hier im Forum, aber auch bei manch anderer Marke an der seltsamen Bindung der Eigentümer zur Marke liegen. Frei nach einem großen Kulturschaffenden: Ein Leben ohne Vespa ist möglich, aber sinnlos.

Dort wo man den Roller als Fahrzeug nutzt, z.B. im Mutterland des Lebensgefühls und der Vespa führen andere Marken die Zulassungslisten an.


Es wurden hier ja schon viele Tipps gegeben, war eigentlich auch der Hinweis auf einen Kfz. Sachverständigen auch dabei?
Moin, fangen wir mit Deinem letzten Satz an:

natürlich: viewtopic.php?p=762248#p762248 vorletzter Absatz... möglichst einen mit Ahnung von Tribologie.

Dann mal chronologisch: Was meinst Du da für einen Unterschied zwischen Küchenmaschine und Fahrzeug? Wer setzt denn die Tausender in den Sand?

Sicherlich nicht der Kunde, das ist ja der Sinn der Sachmangelhaftung. Natürlich hat der Händler ein Problem, der Kunde hat keins, nur Forderungen nach Lieferung einer mangelfreien Sache.
Der "Vertrags" Händler selber ist auch nicht komplett rechtslos, er hat auch einen Anspruch auf Lieferung einer fehlerfreien Sache.
Nur ist dieses für den Endkunden völlig unbedeutend, weder führt es zur Abwertung von Ansprüchen aus §439 BGB hin zu den Vorgaben des §440 BGB, noch setzt es zusätzliche Fristen in Gang, die die eigentliche Nacherfüllungsfrist beeinflussen.

Rein rechtlich ist es ein "Verbrauchsgüterkauf" durch eine Privatperson bei einem Händler (auch hier gibt es Vorgaben, was ein Händler im Sinne des Verbraucherrechtes überhaupt ist...).
Ein Vertragshändler für KFZ erfüllt das genauso, wie ein z.B. Miele-Vertragshändler für Haushaltsgeräte.
Miele ist ein gutes Beispiel, die Teile sind ja auch nicht so preisgünstig, aber auch hier ein Schaden beim Auspacken (Bullauge zersplittert), führt zum Austausch der kpl. Maschine ohne wenn und aber. Begründung: Glassplitter in der Trommel, lassen sich nicht entfernen, können Dichtungen perforieren etc etc...
Das ist formal ausgedrückt das gleiche Risiko der Motorhaltbarkeit bei der Vespa, wenn die zu schmierenden Teile statt mit Öl, dafür mit ÖL/Kühlmitel "geschmiert" werden und das Fahrzeug neu so übergeben wird...
Der Unterschied ist sicherlich u.U. eine Dezimalstelle im Beschaffungswert, aber das kann nicht die Maßgabe sein. Die Regelung gilt für jeden Warenwert, wenn die Bedingungen zutreffen.
Und es gibt noch ganz andere "Geschäfte", wo Strafzahlungen bis in Millionenhöhe fällig werden können, wenn mit Fehlern geliefert wird.
(Stichwort Werftumbau...)...

Und der fettgedruckte Teil ist entscheidend für die Form der Nacherfüllung in Form eines Neufahrzeuges.
Das "Warum" hatten wir schon, ich neige aber auch dazu, sich das schriftlich vom Anwalt geben zu lassen, denn die vorherrschende (falsche) Meinung auf "nur" Reparatur könnte ja auch beim Händler manifestiert sein.

Die seltsame Bindung des Eigentümers zur Marke.. ja so etwas gibts, nicht nur bei Vespa, sondern im PKW Bereich (früher, als es noch zu 100% englisch war) ganz intensiv für Jaguar ("Kauf Dir 2, einer steht immer in der Werkstatt").
Da hatte man die Markenvorliebe auch als Spleen und symbolisierte Leidensfähigkeit gesehen...
Das ist aber nicht das, was die Hersteller wollen: Die deutschen Hersteller werden alle mit "Premiumsegment", also bessere Autos im Vergleich zum RdW.
Und weil sie besser sind, gibts keine Probleme, jedes Fahrzeug ist fahrtüchtig, Fehlerwahrscheinlichkeit <0,01% durch gute Endkontrolle.
Das Marketing macht daraus eine Art Eigenidentifikation: "Ich passe mich vom Style dem Auto an"...
Das Auto wird zum Götzenbild erhoben (manche schleppen es ja auch ins Schlafzimmer oder haben einen Stellplatz im V.OG neben dem Balkon),
Götzenbilder tritt man nicht mit Füßen, wenn sie nicht funktionieren, man bringt sie zur Händlerwerkstatt und fleht die Mechatroniker in ihren blitzweißen Kitteln an, der waidwunden Statue neues Leben einzuhauchen. Und man ist froh, nicht mit dem Vorwurf des falschen Umganges vom Schätzchen bezichtigt zu werden, also zufrieden ist, daß die Reparatur zu 100% übernommen wird... Und falls es doch irreparabel ab Werk ist, dann wird u.U. "gewandelt", selbstverständlich ist, daß der Kunde sich dennoch erkenntlich zeigen muß und für die gewährte Zeit der Nutzung einen "kleinen" Obulus hinterlegt.
(wie gesagt: Nutzungsentschädigung in dieser Form gibt es nur in D)

So sehen die Hersteller ihre Autos und den Umgang mit ihren Kunden... Aber nicht das Verbrauchsgüterkaufrecht.
(Von dem hohen Roß wurde & wird auch die nationale Politik als weiterer Erfüllungsgehilfe gesehen... )


Also, wir fahren ja schon seit Jahren zum Gardasee und man kann natürlich nur das wiedergeben, was da rumfährt, nicht, was grade neu zugelassen ist.
Gibt viele alte Vespen, die regelmäßig genutzt werden, solange sie noch laufen. Wer beruflich mit dem Roller zur Arbeit fährt (& auch kein Auto hat) kauft zumeist Honda, aber auch Piaggios Beverly ist recht häufig (Wetterschutz, Praktikabilität). Neue Vespen wenig, am ehesten bei den Verleihern. Und klar, für die meisten Deutschen ist ne Vespa ein zusätzliches Gefährt zum Auto, nicht das alleinige Fortbewegungsmittel.
WAS die Gegend allerdings deutlicher dominiert, sind die Reise-Motorräder: mehrheitlich nun BMW R1200 GS (GS = Gardasee ... :mrgreen: )
v.a. auch mit italienischer Zulassung ... die nationalen Anbieter, wie DUC, Aprilia, MG ... weit abgeschlagen dort.
Viele Grüsse Thilo :bier:

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Re: Seltsames Öl

#116 Beitrag von Dr.Mabusse » Mi 3. Mär 2021, 14:39

Ich denke, ohne hier jemandem das Wort, die Worte abzuschneiden, die
Sachlage ist eindeutig dargelegt.
Ich danke für die fundierten Informationen.
Könnte sein, dass ich es ja auch mal wieder brauche.
Krass, wieviel Mühe sich hier von einzelnen gegeben wird.

Ich gehe davon aus, dass Michael nun bestens orientiert ist.
Und nun entscheiden muss, welchen Weg er gehen möchte.

Mit dem Thema Vespa, als Statussymbol und Liebhaberfahrzeug generiert Piaggio
viel Geld.
Wer als Händler deren Produkt verkauft, macht das wohl ebenfalls aus fiskalen Gründen.
Er ist dabei aber Insider im System Piaggio.
Verkauft bewusst Produkte, mit minderer Qualität zu heftigen Preisen.
Will aber nach meiner Erfahrung nichts dafür tun, ausser nach Listenpreis verkaufen.
Arbeit darf der Kunde ihm nur für die umfangreichen und damit teueren Inspektionen machen, inkl.
verschwiegener Beschädigungen (die einem beim nächsten Putzen auffallen).
Übergabeinspektion mit Sichtkontrolle nach meiner Erfahrung Fehlanzeige.
Auf den (neuen) Roller beim Abladen oder Rangieren aufpassen illusorisch.
Garantie und Kulanz???
Da stellt sich der Händler dann sehr schnell als Opfer der ach so unzuverlässigen Piaggio dar.
Dumm, wer glaubt, dass der Händler Opfer ist.
Er ist nicht Gegner oder gar Feind, aber definitiv nicht Freund.
Simpel ein bezahlter Arbeiter, dem man auf die Griffel schauen sollte.

Letztlich ist der Kunde das schwächste Glied.
Und, wie hier fundiert dargestellt, muß er das nicht sein.
Das ist genauso selbstgeschaffenes Elend, wie diesem Konzern ein
immer schlechter werdendes Produkt zu immer höherem Preis abzukaufen.

Wer das will ...
Weil es einfach keine andere Lösung gibt.
Selber schuld.

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Re: Seltsames Öl

#117 Beitrag von Stadtrandpendler » Mi 3. Mär 2021, 14:54

Moin,
ich denke die rechtliche Seite ist hier jetzt ziemlich erschöpfend dargestellt, inklusive persönlicher Erfahrungen und Gedanken.
Meine Position ist abhängig vom weiteren Geschehen.

Jetzt kann es wieder technisch werden.
- Kopfdichtung
- WaPu

Wer weiß... Bleibt spannend...

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Re: Seltsames Öl

#118 Beitrag von Schorsch » Mi 3. Mär 2021, 16:15

Stadtrandpendler hat geschrieben:
Mi 3. Mär 2021, 14:54
Moin,
ich denke die rechtliche Seite ist hier jetzt ziemlich erschöpfend dargestellt, inklusive persönlicher Erfahrungen und Gedanken.
Meine Position ist abhängig vom weiteren Geschehen.

Jetzt kann es wieder technisch werden.
- Kopfdichtung
- WaPu

Wer weiß... Bleibt spannend...

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So einfache Alternativen wie falsche Nachfüllung kann es natürlich nicht sein?

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Re: Seltsames Öl

#119 Beitrag von primawerda » Mi 3. Mär 2021, 17:41

Bei Kopfdichtung qualmt es weißlich.
Eines lässt sich nicht bestreiten:
Jede Sache hat zwei Seiten!
Die der andern, das ist eine,
und die richtige Seite: Deine.
Mascha Kaleko

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Re: Seltsames Öl

#120 Beitrag von Stadtrandpendler » Do 4. Mär 2021, 17:25

Moin,
update.
Gestern ein Telefonat mit Piaggio gehabt. Man hat mir die Vorgehensweise seitens Piaggio erklärt, fand ich aber uninteressant.
Heute einen Anruf vom Mechaniker erhalten, der meine Vespa betreut.

Man hat das Kühlsystem mit Druck beaufschlagt, dabei hat man dann feststellen können das eine Kopfdichtung am Stehbolzen nicht in Ordnung ist.
Die muss getauscht werden und dann das Motorgehäuse mit ein paar Ladungen Öl gespült werden um Rückstände des Kühlmittels auszuspülen.
Ich habe Ihm daraufhin eine Frist von 14 Tagen gewährt, die er mir aber nicht versprechen konnte.

Parallel habe ich meinem Anwalt den Fall geschildert, der mir für kleines Geld dann gegebenenfalls ein Schreiben wegen Wandlung/Rücktritt fertig macht.

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