Dr.Mabusse hat geschrieben: ↑Di 2. Mär 2021, 17:03
Ich traue auch keinem Händler mehr.
Dazu habe ich schon zuviel erlebt.
Moin,
ich denke, dann sind wir schon zu 2....
Stadtrandpendler hat geschrieben: ↑Di 2. Mär 2021, 13:11
Der Händler muss bei Piaggio ein Ticket für den Garantiefall beantragen bevor er anfängt etwas zu machen.
Das hat scheinbar etwas mit der Kostenübernahme durch Piaggio zu tun.
Wenn er das Ticket hat kann er anfangen die Ersatzteile zu bestellen.
Moin,
sorry... ich wollte eigentlich am Motorrad schrauben, aber als ich das gelesen habe, bekam ich einen leicht dicken Hals.
Der da vorgezeichnete Ablauf ist das typische Gebahren für einen im Betrieb auftretenden Schaden, dessen Beseitigung Geld kostet und da innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten vom Händler durchgeführt und mit dem Werk abgerechnet wird.
Völlig normal, dass sich der Händler dafür das Ok holt, eh er auf den Kosten sitzenbleibt.
.......
nur was hat das mit Dir zu tun? Gar nichts...
Sie haben Dir eine neue mangelhafte Sache geliefert, die Rechtslage sagt in dem Fall eindeutig: Nacherfüllungsanspruch... soweit hatten wir das ja schon.
Aber: weil es neu und ungebraucht bei der Inbetriebnahme den Mangel zeigte, solltest Du in jedem Fall auf Neulieferung bestehen.
Unterschreib da bloß keinen Reparaturauftrag, denn dann ist dieser Anspruch flöten, weil Du Dich damit auf den Verzicht der Neulieferung einläßt.
Es besteht der nicht ganz unbegründete Verdacht, daß Dich der Händler in Verbindung mit dem Werk in die "Reparieren lassen" Schiene schieben wollen.
-> für Händler & Werk die "preisgünstigste" Lösung.
Dazu haben sie weder das Recht noch ist das zum gegenwärtigen Zeitpunkt besonders sinnvoll.
Du hast die Wahlfreiheit zwischen Reparatur oder Neulieferung. Die (wie erwähnt) Unzumutbarkeit entfällt, da neu=kaputt gegen neu.
Bitte nochmals vergegenwärtigen: Eine Reparatur versetzt unter Umständen (wie schon beschrieben) einen bereits beschädigten Motor wieder in den Betriebszustand, aber ohne irgendwelche Zusagen hinsichtlich Haltbarkeit oder Leistungswerte.
Du kaufst die sprichwörtliche Katze im Sack... der 300er HPE Motor ist ja auch nicht frei von Tücke, siehe Ölverbrauch, auch mit der Umstellung auf Euro 5 fehlen Langzeiterfahrungen.
Da sollte man es tunlichst unterlassen den ohnehin vorhandenen (unkalkulierbaren) Risiken noch ein weiteres hinzuzufügen.
Das ist zwar auch nur meine Meinung, aber angesichts des Schadenbildes und dem "aufgebautem Druck" des Reparierens könnte das mit der Ölanalyse zeitlich knapp werden, die ist ohnehin nur eine Bestätigung, aber nicht zwingend notwendige Entscheidungshilfe.
Vllt. haste ja doch ne Rechtsschutzversicherung (ADAC Rechtsschutz etc..), viele Policen sehen da ja eine mögliche kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt vor, was insgesamt kein Geld kostet (auch keine Selbstbeteiligung).