Was zu beweisen wäre, da müsste ja die Tachovoreilung bzw, die genaue Abstufung des Hallrades in der EBG enthalten sein.Vespaforfun hat geschrieben: ↑Fr 30. Apr 2021, 12:04Aber ja, streng nach Recht ist es eine illegale Modifikation..
Für mich ist das nur eine Schutzbehauptung der Händler und des Herstellers.
Es erfolgt keine Mannipulation des Limiters und der Tacho geht weiterhin 1-2 Km/h vor und die Geschwindigkeit wird wie gewollt bei 130km/h begrenzt.
Im Prinzip ist es nur eine genaue Einstellung der Tachoanzeige.
Ein Problem liegt es dann vor, wenn bei jemanden der Tacho weniger anzeigt, als er wirklich mit GPS misst. Das darf nicht sein.
Für mein Empfinden ist das Rad erlaubt.
p.s.
Und wenn hier wieder wer schreibt: NEIN VERBOTEN! --Dann bitte warum, wo steht das, Fakten! Kein Dummgesülze alla ISSO!