Eintragung Bremsanlage Schweiz
-
- Beiträge: 7
- Registriert: So 5. Jun 2016, 13:25
- Vespa: GTS 300 Super Sport
- Land: Schweiz
Eintragung Bremsanlage Schweiz
Hallo zusammen,
Ich habe bei meiner GTS 300 (BJ 2015) eine Porco Nero Bremsanlage (vorne und hinten) verbaut.
Leider lässt sich dieser Umbau in der Schweiz nicht ohne weiteres eintragen, da das TÜV Zertifikat nicht als ausreichend betrachtet wird.
Um eine kostspielige Einzelabnahme zu vermeiden, würde ich gerne wissen ob es jemandem schon gelungen ist, eine derartige Bremsanlage in der Schweiz eintragen zu lassen oder sogar bereits die nötigen/Annerkannten Dokumente vorhanden hat.
Besten Dank und Gruss
Ich habe bei meiner GTS 300 (BJ 2015) eine Porco Nero Bremsanlage (vorne und hinten) verbaut.
Leider lässt sich dieser Umbau in der Schweiz nicht ohne weiteres eintragen, da das TÜV Zertifikat nicht als ausreichend betrachtet wird.
Um eine kostspielige Einzelabnahme zu vermeiden, würde ich gerne wissen ob es jemandem schon gelungen ist, eine derartige Bremsanlage in der Schweiz eintragen zu lassen oder sogar bereits die nötigen/Annerkannten Dokumente vorhanden hat.
Besten Dank und Gruss
- vespagold
- Beiträge: 163
- Registriert: Di 12. Jul 2022, 22:20
- Vespa: GTS300-75anni
- Land: Schweiz
- Wohnort: Basel
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Wenn Du eine ABE aus DE hast, dann kannst Du die Anlage für 60CHF eintragen lassen (gibt nur einen kleinen Satz unter Bemerkungen im Fahrzeugausweis). UNd falls die MFK störrisch tut, dann nimm gleich noch den Ausdruck vom ASTRA, Richtlinien 2-b mit. Dort steht nämlich, dass man mit einer ABE das so darf.
Je nach Kanton sind die MFKs ein wenig mühsam. Ist bekannt. Allenfalls den Hallenchef verlangen.
Inwiefern ein TÜV Gutachten einer ABE entspricht, ist mir leider nicht bekannt.
Je nach Kanton sind die MFKs ein wenig mühsam. Ist bekannt. Allenfalls den Hallenchef verlangen.
Inwiefern ein TÜV Gutachten einer ABE entspricht, ist mir leider nicht bekannt.
Liebe Grüsse, Jakob
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: So 5. Jun 2016, 13:25
- Vespa: GTS 300 Super Sport
- Land: Schweiz
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Besten Dank für die Rückmeldung.
Mein Kommentar in die selbe Richtung wurde letztes mal ignoriert, resp. Auf nötigen Testbericht von DAC oder Takt verwiesen. Zudem sei ein TÜV Gutachten weder einer ABE noch einem andern der oben genannten Dokumente gleichzustellen.
Mein Kommentar in die selbe Richtung wurde letztes mal ignoriert, resp. Auf nötigen Testbericht von DAC oder Takt verwiesen. Zudem sei ein TÜV Gutachten weder einer ABE noch einem andern der oben genannten Dokumente gleichzustellen.
- vespagold
- Beiträge: 163
- Registriert: Di 12. Jul 2022, 22:20
- Vespa: GTS300-75anni
- Land: Schweiz
- Wohnort: Basel
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Ich habe mal rasch in den Richtlinien 2b nachgeschaut. Gemäss diesen, darf die Bremszange getauscht werden OHNE diese neu einzutragen.
Zif. 4.1.4 a)
Gleiche Bauart
Eine Ersatzbremszange in der gleichen Bauart, mit gleicher Kolbenfläche, gleicher Kolbenzahl und unveränderten originalen Befestigungspunkten
Die MFK bewegt sich somit auf sehr dünnem Eis. Die Porco Nero hat die gleiche Anzahl Kolben und Fläche, oder? Dann bedarf es keinerlei Meldung oder ähnlichem. Es ist somit prüfungsfrei! Da würde ich ganz klar mittels eingeschriebenem Brief eine amtliche Verfügung verlangen und dann Rechtseinspruch erheben. Kosten zulasten Staat.
(https://asa.ch/wp-content/uploads/onlin ... index.html, Seite 22)
Zif. 4.1.4 a)
Gleiche Bauart
Eine Ersatzbremszange in der gleichen Bauart, mit gleicher Kolbenfläche, gleicher Kolbenzahl und unveränderten originalen Befestigungspunkten
Die MFK bewegt sich somit auf sehr dünnem Eis. Die Porco Nero hat die gleiche Anzahl Kolben und Fläche, oder? Dann bedarf es keinerlei Meldung oder ähnlichem. Es ist somit prüfungsfrei! Da würde ich ganz klar mittels eingeschriebenem Brief eine amtliche Verfügung verlangen und dann Rechtseinspruch erheben. Kosten zulasten Staat.
(https://asa.ch/wp-content/uploads/onlin ... index.html, Seite 22)
Liebe Grüsse, Jakob
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.
- avanti
- Beiträge: 13654
- Registriert: Sa 19. Jun 2010, 23:21
- Vespa: GTS 8 DB
- Land: neulanD
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Solche Klugscheisser-Beiträge solltest du dir ersparen.
Heng Tong : 2 Kolben
Porco Nero : 4 Kolben und die natürlich auch größer
Heng Tong : 2 Kolben
Porco Nero : 4 Kolben und die natürlich auch größer
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.
- vespagold
- Beiträge: 163
- Registriert: Di 12. Jul 2022, 22:20
- Vespa: GTS300-75anni
- Land: Schweiz
- Wohnort: Basel
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Und danke Dir, Du Soziopath. Lesen gehört nicht zu Deinen Kernkompetenzen.
Zitat: Die Porco Nero hat die gleiche Anzahl Kolben und Fläche, oder?
Liebe Grüsse, Jakob
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.
- MrMirk
- Beiträge: 2662
- Registriert: So 16. Dez 2018, 19:10
- Vespa: GTS 250 2015
- Land: Deutschland
- Wohnort: Leverkusen
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Hab jetzt einige Zeit gerechnet und bin mir fast sicher das 4 Kolben ca. 2 Kolben mehr sind als 2 Kolben.
lebe dein ändern
- vespagold
- Beiträge: 163
- Registriert: Di 12. Jul 2022, 22:20
- Vespa: GTS300-75anni
- Land: Schweiz
- Wohnort: Basel
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Also, da gemäss der Hinweise hier die Bremsanlage 4 Kolben besitzt (Vespa Original deren 2) gilt obiger von mir verlinkter Artikel bzw. die entsprechende 4.1.5.1 so nicht, bzw. es gilt der zweite Hinweis (F).
Aber:
der verlangte Nachweis APS ist gemäss Verordnung https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... vv6jm3oyx0 ja vorhanden! Siehe Art. 15:
Art. 15 Genehmigungen nach ausländischem oder internationalem Recht
Genehmigungen, die von ausländischen Staaten nach nationalem oder internationa-lem Recht erteilt wurden, werden anerkannt, wenn die angewandten Vorschriften den schweizerischen Vorschriften38 gleichwertig sind. Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin hat den Nachweis mit der Anmeldung zu erbringen.
Und Deutschland gehört zu den Vertragspartnern, somit sind ABE etc. aus DE auch in der CH gültig.
D.h. nun folgendes:
Man muss bzw. kann eine Typengenehmigung beantragen (Kosten = 100 CHF) und bekommt diese so auch. Siehe dazu Anhang 2 der TGV (Art. 13 Abs. d, allenfalls c), allerdings ist dies nicht zwingend, denn eine TG in DE gilt so auch in der Schweiz.
Massgebend ist auch hier noch Art. 4, Abs. 6
Fahrzeugteile, Ausrüstungsgegenstände und Schutzvorrichtungen mit anderen ausländischen oder internationalen Konformitätszeichen sind von der Typengeneh-migung befreit, sofern die Konformitätszeichen aufgrund von Vorschriften erteilt wurden, die vom Bundesamt für Strassen (Bundesamt) als den schweizerischen Vorschriften mindestens gleichwertig anerkannt sind.22
Ich täte erstmal die MFK nett auf den Sachverhalt der Genehmigung in DE und AT hinweisen. Da die CH mit diesen Ländern (EU) Verträge hat, gelten deren Genehmigungen auch bei uns. Man muss sehen, das die MFK im Zweifel immer die Eintragung ablehnen wird und man selbst aktiv werden muss. Sobald man einigermassen profund insistiert, sollte der Eintragung auch nichts im Wege stehen. Wie gesagt, ich habe meine Wavescheiben für die R1200RT problemlos eingetragen bekommen, aber erst als der Hallenchef die Angelegenheit gut hiess. Der Prüfer wollte erst auch nicht.
Aber:
der verlangte Nachweis APS ist gemäss Verordnung https://www.admin.ch/opc/de/classified- ... vv6jm3oyx0 ja vorhanden! Siehe Art. 15:
Art. 15 Genehmigungen nach ausländischem oder internationalem Recht
Genehmigungen, die von ausländischen Staaten nach nationalem oder internationa-lem Recht erteilt wurden, werden anerkannt, wenn die angewandten Vorschriften den schweizerischen Vorschriften38 gleichwertig sind. Der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin hat den Nachweis mit der Anmeldung zu erbringen.
Und Deutschland gehört zu den Vertragspartnern, somit sind ABE etc. aus DE auch in der CH gültig.
D.h. nun folgendes:
Man muss bzw. kann eine Typengenehmigung beantragen (Kosten = 100 CHF) und bekommt diese so auch. Siehe dazu Anhang 2 der TGV (Art. 13 Abs. d, allenfalls c), allerdings ist dies nicht zwingend, denn eine TG in DE gilt so auch in der Schweiz.
Massgebend ist auch hier noch Art. 4, Abs. 6
Fahrzeugteile, Ausrüstungsgegenstände und Schutzvorrichtungen mit anderen ausländischen oder internationalen Konformitätszeichen sind von der Typengeneh-migung befreit, sofern die Konformitätszeichen aufgrund von Vorschriften erteilt wurden, die vom Bundesamt für Strassen (Bundesamt) als den schweizerischen Vorschriften mindestens gleichwertig anerkannt sind.22
Ich täte erstmal die MFK nett auf den Sachverhalt der Genehmigung in DE und AT hinweisen. Da die CH mit diesen Ländern (EU) Verträge hat, gelten deren Genehmigungen auch bei uns. Man muss sehen, das die MFK im Zweifel immer die Eintragung ablehnen wird und man selbst aktiv werden muss. Sobald man einigermassen profund insistiert, sollte der Eintragung auch nichts im Wege stehen. Wie gesagt, ich habe meine Wavescheiben für die R1200RT problemlos eingetragen bekommen, aber erst als der Hallenchef die Angelegenheit gut hiess. Der Prüfer wollte erst auch nicht.
Zuletzt geändert von vespagold am So 14. Aug 2022, 22:14, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüsse, Jakob
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.
- avanti
- Beiträge: 13654
- Registriert: Sa 19. Jun 2010, 23:21
- Vespa: GTS 8 DB
- Land: neulanD
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Echt goldig, hast du aber so wahrscheinlich gar nicht gemeint oder habe ich eine Hintertür übersehen?
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: So 5. Jun 2016, 13:25
- Vespa: GTS 300 Super Sport
- Land: Schweiz
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Besten Dank für das Feedback.
Jedoch meine das Strassenverkehrsamt ZH, dass es sich beim TÜV um eine private Institution handelt, was keiner offiziellen Stelle der EU (e.g. Kraftfahrtbundesamt KBA) entspricht, und somit die Gleichwertigkeit der TÜV Prüfung nicht gegeben ist! Somit ist mindestens eine Konformitätserkrung durch FAKT nötig oder, wenn keine solche Erklärung möglich, eine Einzelabnahme beim DTC.
Alles etwas kompliziert, und oben dargestellte Erklärung, scheint nur durch KBA oder ähnliches gegeben.
Weitere Ideen oder Vorschläge sind aber weiterhin wilkommen.
Beste Grüsse
Jedoch meine das Strassenverkehrsamt ZH, dass es sich beim TÜV um eine private Institution handelt, was keiner offiziellen Stelle der EU (e.g. Kraftfahrtbundesamt KBA) entspricht, und somit die Gleichwertigkeit der TÜV Prüfung nicht gegeben ist! Somit ist mindestens eine Konformitätserkrung durch FAKT nötig oder, wenn keine solche Erklärung möglich, eine Einzelabnahme beim DTC.
Alles etwas kompliziert, und oben dargestellte Erklärung, scheint nur durch KBA oder ähnliches gegeben.
Weitere Ideen oder Vorschläge sind aber weiterhin wilkommen.
Beste Grüsse
- vespagold
- Beiträge: 163
- Registriert: Di 12. Jul 2022, 22:20
- Vespa: GTS300-75anni
- Land: Schweiz
- Wohnort: Basel
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Sorry, aber die MFK ZH erzählt Quatsch!
Hier das Zitat aus dem TÜV-Berichte (Seite 4):
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Denen täte ich sowas von husten! Ist ja beinahe unverschämt, was die da bieten. Ich würde es ja begreifen, wenn das ein Bauteil wäre, welches aus China kommt o.ä., aber doch nicht etwas was offiziell in der EU abgenommen ist! So im Sinne: Löse Deine Vespa in DE ein und dann darfst Du auch in der CH auf die Strasse damit, aber wehe wenn Du die Vespa in der CH einlöst, dann ist das unsicher und es gibt keine Erlaubnis. Die haben echt einen Knall.
Hier das Zitat aus dem TÜV-Berichte (Seite 4):
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Denen täte ich sowas von husten! Ist ja beinahe unverschämt, was die da bieten. Ich würde es ja begreifen, wenn das ein Bauteil wäre, welches aus China kommt o.ä., aber doch nicht etwas was offiziell in der EU abgenommen ist! So im Sinne: Löse Deine Vespa in DE ein und dann darfst Du auch in der CH auf die Strasse damit, aber wehe wenn Du die Vespa in der CH einlöst, dann ist das unsicher und es gibt keine Erlaubnis. Die haben echt einen Knall.
Liebe Grüsse, Jakob
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: So 5. Jun 2016, 13:25
- Vespa: GTS 300 Super Sport
- Land: Schweiz
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Besten Dank für die Ergänzungen.
Ich habe jetzt den oben dargestellten Sachverhalt nochmals in einer netten Mail der MFK ZH zugestellt - mal schauen wie die Antwort ausfällt.
Ich habe jetzt den oben dargestellten Sachverhalt nochmals in einer netten Mail der MFK ZH zugestellt - mal schauen wie die Antwort ausfällt.
-
- Beiträge: 7
- Registriert: So 5. Jun 2016, 13:25
- Vespa: GTS 300 Super Sport
- Land: Schweiz
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Update: Nach intensivem Austausch mit der MFK ZH, wird der gsamte Sachverhalt nicht akzeptiert, ohne ABE resp. FAKT Beleg oder Einzelabnahme wird dies so nicht anerkannt.
- vespagold
- Beiträge: 163
- Registriert: Di 12. Jul 2022, 22:20
- Vespa: GTS300-75anni
- Land: Schweiz
- Wohnort: Basel
Re: Eintragung Bremsanlage Schweiz
Du hast nun mehrere Möglichkeiten
- Sofern Du juristisch einigermassen bewandert bist, kannst Du versuchen zu eskalieren. In Deinem Fall geht es ja nicht um den Anbau von Zubehör, welches dubios oder nicht zugelassen wäre, sondern die MFK spricht dem TÜV die Kompetenz ab ein Bauteil zu prüfen.
- Du suchst Dir eine andere Prüfstation. Es ist leider so, dass gewisse MFKs schlicht unterirdisch sind, daher gehen Händler dann meist zu einer etwas toleranteren. Auch in ZH sollte es mehrere Stationen geben.
- Du gibst auf und machst die Faust im Sack.
- Du strebst eine Einzelabnahme an. Soweit ich las, kostet dies mind. CHF 100 (quasi das Lesen des TÜV Berichtes, welcher ja von der MFK nicht akzeptiert wird, dann aber von einer Prüfstelle dann schon. Ist ja schlimmer als in Seldwyla.
- Sofern Du juristisch einigermassen bewandert bist, kannst Du versuchen zu eskalieren. In Deinem Fall geht es ja nicht um den Anbau von Zubehör, welches dubios oder nicht zugelassen wäre, sondern die MFK spricht dem TÜV die Kompetenz ab ein Bauteil zu prüfen.
- Du suchst Dir eine andere Prüfstation. Es ist leider so, dass gewisse MFKs schlicht unterirdisch sind, daher gehen Händler dann meist zu einer etwas toleranteren. Auch in ZH sollte es mehrere Stationen geben.
- Du gibst auf und machst die Faust im Sack.
- Du strebst eine Einzelabnahme an. Soweit ich las, kostet dies mind. CHF 100 (quasi das Lesen des TÜV Berichtes, welcher ja von der MFK nicht akzeptiert wird, dann aber von einer Prüfstelle dann schon. Ist ja schlimmer als in Seldwyla.
Liebe Grüsse, Jakob
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.
BMW R1250GS Adventure, Vespa GTS300 SuperTech Euro5 (ZAPMD3101) und weitere.