Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

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Toshi
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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#31 Beitrag von Toshi » Sa 26. Feb 2022, 21:17

Doc B hatte ja geschrieben:

"Es gibt auch Ausnahmebestimmungen.

Wieder geil diese Glaskugelleserei, keiner weiß was und alle geben ihren Senf dazu."

Hast Du denn mittlerweile Glaskugelsichere Ausnahmebestimmungen gefunden?
Oder hast Du auch einfach nur Deinen Senf dazugegeben?
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Schorsch
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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#32 Beitrag von Schorsch » Sa 26. Feb 2022, 21:23

Wo liegt Dein Problem?

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Toshi
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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#33 Beitrag von Toshi » Sa 26. Feb 2022, 22:33

Das Problem liegt bei:
Der Thread-Ersteller stellt eine Frage.
10 Leute geben eine eindeutige adäquate Antwort.
Doc B sagt: Alle betreiben nur Glaskugelleserei und geben ihren Senf dazu.
Doc B: Schuldet immer noch eine Lösung , die die Frage des Thread- Erstellers beantwortet.
Toshi fragt: Hat Doc B denn nun eine Antwort ,oder gibt er auch einfach nur seinen Senf dazu ?
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Doc B
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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#34 Beitrag von Doc B » Sa 26. Feb 2022, 23:32

Toshi hat geschrieben:
Sa 26. Feb 2022, 22:33
Das Problem liegt bei:
Der Thread-Ersteller stellt eine Frage.
10 Leute geben eine eindeutige adäquate Antwort.
Doc B sagt: Alle betreiben nur Glaskugelleserei und geben ihren Senf dazu.
Doc B: Schuldet immer noch eine Lösung , die die Frage des Thread- Erstellers beantwortet.
Toshi fragt: Hat Doc B denn nun eine Antwort ,oder gibt er auch einfach nur seinen Senf dazu ?
Was stimmt mit Dir denn nicht?
Wo habe ich behauptet, dass ich die Lösung suchen will? Brauch ich die Antwot? Nein! Finde nur dieses Hin-und Hervermute lustig.
Ich habe lediglich geschrieben, dass es Ausnahmebestimmungen gibt. Dies war allgemein gemeint, da es für zig Gesetze Ausnahmen und Verwaltungsvorschriften gibt.

Die einzig richtige Lösung - habe ich auch vorher schon geschrieben - ist, wie es andere schrieben, eine Anfrage bei den zuständigen Stellen. Alles andere ist sinnloses Gesülze ohne Fakten und bringt den TE nicht weiter.
Nach Post 3 war alles gesagt.

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Toshi
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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#35 Beitrag von Toshi » Sa 26. Feb 2022, 23:58

Das frage ich mich auch,was mit Dir nicht stimmt?
Du sagst selbst ,dass Du die Lösung nicht kennst und sie auch nicht brauchst.
Aber unterstellst im gleichen Atemzug hier Fahrlehrern und Angestellten des KBA"s, dass sie keine Ahnung haben.
Zeige uns mal eine amtlich beglaubigte Ausnahmestimmung ,welche das führen eines
Fahrzeugs mit der Führerscheinerweiterung 196 im europäischen Ausland gestattet.

Ps: Fremdenverkehrsämter stellen keine Sondergenehmigungen für das führen eines Fahrzeugs aus.
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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#36 Beitrag von Doc B » So 27. Feb 2022, 00:57

Toshi hat geschrieben:
Sa 26. Feb 2022, 23:58
Das frage ich mich auch,was mit Dir nicht stimmt?
Du sagst selbst ,dass Du die Lösung nicht kennst und sie auch nicht brauchst.
Aber unterstellst im gleichen Atemzug hier Fahrlehrern und Angestellten des KBA"s, dass sie keine Ahnung haben.
Zeige uns mal eine amtlich beglaubigte Ausnahmestimmung ,welche das führen eines
Fahrzeugs mit der Führerscheinerweiterung 196 im europäischen Ausland gestattet.

Ps: Fremdenverkehrsämter stellen keine Sondergenehmigungen für das führen eines Fahrzeugs aus.
Alter....

A: Ich bin selbst Fahrlehrer!
B: Habe ich nie behauptet, dass irgendwer keine Ahnung hat...NUR , dass einfaches Behaupten keine Lösung bringt. Und als Fahrlehrer prüfe ich vorher, ob es nicht irgendwelche Sonderregelungen für besondere Abschnitte gibt. WISSEN tut es hier keiner!
C: Ich habe nicht behauptet, DASS es diese Ausnahmebestimmung gibt!
D: Ebenso habe ich an keiner Stelle behauptet, dass irgend ein Amt oder sonst wer irgendwelche Sondergenehmigungen ausstellt!

ABER, es KANN sein, dass EVENTUELL für diese wenigen SONDERFÄLLE das Befahren dieser Abschnitte erlaubt ist. Diese Auskunft KÖNNTE eienm z.B. der ADAC oder eine andere Stelle wie eventuell die ortsansässige Polizei geben.

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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#37 Beitrag von Space0815 » So 27. Feb 2022, 04:38

vielen Dank für Ihren Antrag nach dem IFG/UIG/VIG, mit dem Sie um Mitteilung zur Gültigkeit der Schlüsselzahl B196 in anderen EU-Staaten bitten.
Seitens der Servicestelle IFG des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurde Ihr Antrag als Bürgeranfrage bewertet. Ungeachtet dessen bin ich gerne bereit, Ihre Anfrage zu beantworten.


Grundlage für die in Deutschland getroffene Reglung bildet die Richtlinie 2006/126/EG – die sog. 3. EU-Führerscheinrichtlinie. Nach dem dortigen Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b können die Mitgliedstaaten für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet festlegen, dass Krafträder der Klasse A1 unter den Führerschein der Klasse B fallen.


Da diese Möglichkeit als Kann-Bestimmung gegenüber den Mitgliedstaaten formuliert ist, ist die Regelung mithin nicht europarechtlich harmonisiert. Im Ergebnis wird daher europarechtsform die Berechtigung Leichtkrafträder mit einer Pkw-Fahrerlaubnis fahren zu dürfen, nur auf Deutschland begrenzt.


Im Wissen um den Umstand, dass auch andere Mitgliedstaaten ähnliche Regelungen getroffen haben, wurde Kontakt mit diesen Staaten aufgenommen, um Vereinbarungen über eine gegenseitige Anerkennung zu erzielen.


....


nach erneuter Nachfrage beim zuständigen Referat des Bundesverkehrsministeriums folgende ernüchternde Antwort:


Als bislang einzige Antwort hat Österreich die gegenseitige Anerkennung abgelehnt. Von keinem anderen Staat ist bislang eine Antwort eingegangen. Somit besteht die Gültigkeit der Schlüsselzahl 196 aktuell immer noch nur im Bundesgebiet.

Es soll aber Ende 2022 erneut eine EU Novelle diesbezüglich eingebracht werden.... ob sich dann was ändert wird sich zeigen..

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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#38 Beitrag von Schorsch » So 27. Feb 2022, 06:35

Space0815 hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 04:38

nach erneuter Nachfrage beim zuständigen Referat des Bundesverkehrsministeriums folgende ernüchternde Antwort:


Als bislang einzige Antwort hat Österreich die gegenseitige Anerkennung abgelehnt. Von keinem anderen Staat ist bislang eine Antwort eingegangen. Somit besteht die Gültigkeit der Schlüsselzahl 196 aktuell immer noch nur im Bundesgebiet.

Es soll aber Ende 2022 erneut eine EU Novelle diesbezüglich eingebracht werden.... ob sich dann was ändert wird sich zeigen..
Wurde da auch nach Deutschen Bundesstraßen in Österreich gefragt?

Auch wenn ich nicht Fahrleher bin habe ich gelernt dass es in Grenzbereich teilweise besondere Regelungen gibt.

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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#39 Beitrag von avanti » So 27. Feb 2022, 09:53

Auf der Webseite der Alpenstraße (Bayerische Fernwege e.V.) steht:

" Es ist kein Grenzübertritt notwendig."

Und nun?
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#40 Beitrag von Gonzo GTI » So 27. Feb 2022, 10:14

Welche Polizei ist zuständig für die fraglichen Bereiche?
Da würde ich nachfragen, die werden es wissen.

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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#41 Beitrag von Space0815 » So 27. Feb 2022, 12:43

avanti hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 09:53
Auf der Webseite der Alpenstraße (Bayerische Fernwege e.V.) steht:

" Es ist kein Grenzübertritt notwendig."

Und nun?
https://www.deutsche-alpenstrasse.de/de/startseite,,,, dort führt die Straße auch nicht über Österreich wie man auf der Seite ganz unten sieht,,,,
Ansonsten gilt wer mit B196 in Österreich fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis in Österreich !

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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#42 Beitrag von Schorsch » So 27. Feb 2022, 12:53

Space0815 hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 12:43
avanti hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 09:53
Auf der Webseite der Alpenstraße (Bayerische Fernwege e.V.) steht:

" Es ist kein Grenzübertritt notwendig."

Und nun?
https://www.deutsche-alpenstrasse.de/de/startseite,,,, dort führt die Straße auch nicht über Österreich wie man auf der Seite ganz unten sieht,,,,
Ansonsten gilt wer mit B196 in Österreich fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis in Österreich !
Doch, die Darstellung auf dieser Website täuscht, die B 307 führt ab der Abzweigung zum Achensee tatsächlich in nordöstlicher Richtung ca. 300 Meter über öster. Gebiet.Das ist mir obwohl ich die Streke öfters im Jahr fahre auch noch nicht aufgefallen.

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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#43 Beitrag von Space0815 » So 27. Feb 2022, 13:02

Schorsch hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 12:53
Space0815 hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 12:43
avanti hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 09:53
Auf der Webseite der Alpenstraße (Bayerische Fernwege e.V.) steht:

" Es ist kein Grenzübertritt notwendig."

Und nun?
https://www.deutsche-alpenstrasse.de/de/startseite,,,, dort führt die Straße auch nicht über Österreich wie man auf der Seite ganz unten sieht,,,,
Ansonsten gilt wer mit B196 in Österreich fährt, fährt ohne Fahrerlaubnis in Österreich !
Doch, die Darstellung auf dieser Website täuscht, die B 307 führt ab der Abzweigung zum Achensee tatsächlich in nordöstlicher Richtung ca. 300 Meter über öster. Gebiet.Das ist mir obwohl ich die Streke öfters im Jahr fahre auch noch nicht aufgefallen.
Falls dies so sein sollte kann man mal sehen wie zuverlässig die Aussagen auf dieser Seite sind. Also komplett Falschinformationen auf der Seite ! Falls dies so sein sollte das man durch Österreich fährt, fährt man dann 300m ohne gültige Fahrerlaubnis. Österreich hat keine Sondergenehmigungen für die B196 erlassen. B196 ist nur auf deutschem Gebiet gültig. Es wird in Erwägung gezogen Ende 2022 darüber zu verhandeln.... ! Ob die allerdings diese 300m kontrollieren muss jeder dann selbst ausprobieren,,

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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#44 Beitrag von Schorsch » So 27. Feb 2022, 13:19

Space0815 hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 13:02

Falls dies so sein sollte kann man mal sehen wie zuverlässig die Aussagen auf dieser Seite sind. Also komplett Falschinformationen auf der Seite ! Falls dies so sein sollte das man durch Österreich fährt, fährt man dann 300m ohne gültige Fahrerlaubnis. Österreich hat keine Sondergenehmigungen für die B196 erlassen. B196 ist nur auf deutschem Gebiet gültig. Es wird in Erwägung gezogen Ende 2022 darüber zu verhandeln.... ! Ob die allerdings diese 300m kontrollieren muss jeder dann selbst ausprobieren,,
Das ist Deine Menung,
Was hat die österr. Polizei auf einer deutschen Straße zu kontrilieren?
Was hast Du in der Fahrlehrerausbildung über die Rechte ausländischer Exekutivbehörden auf deutschen Straßen gelernt?

Dass es sich hier um eine Ausnahmeregelung handelt hällst Du für ausgeschlossen?

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Re: Führerschein B196 auf der Deutsche Alpenstrasse

#45 Beitrag von Space0815 » So 27. Feb 2022, 13:42

Schorsch hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 13:19
Space0815 hat geschrieben:
So 27. Feb 2022, 13:02

Falls dies so sein sollte kann man mal sehen wie zuverlässig die Aussagen auf dieser Seite sind. Also komplett Falschinformationen auf der Seite ! Falls dies so sein sollte das man durch Österreich fährt, fährt man dann 300m ohne gültige Fahrerlaubnis. Österreich hat keine Sondergenehmigungen für die B196 erlassen. B196 ist nur auf deutschem Gebiet gültig. Es wird in Erwägung gezogen Ende 2022 darüber zu verhandeln.... ! Ob die allerdings diese 300m kontrollieren muss jeder dann selbst ausprobieren,,
Das ist Deine Menung,
Was hat die österr. Polizei auf einer deutschen Straße zu kontrilieren?
Was hast Du in der Fahrlehrerausbildung über die Rechte ausländischer Exekutivbehörden auf deutschen Straßen gelernt?

Dass es sich hier um eine Ausnahmeregelung handelt hällst Du für ausgeschlossen?
laut Bundesverkehrsministerium gibt es für B196 keine Ausnahme und gilt nur in Deutschland.
Es ist Österreich und dort können Kontrollorgane aus Österreich kontrollieren,,,, wie die da nun hinkommen sei dahin gestellt.
Du kannst gerne täglich Volltags über 1 Jahr eine Fahrlehrer Ausbildungsakademie besuchen und die Klassen A,BE,CE,DE für Fahrlehrer und jeweils pro Klasse mit 3 Prüfungen die man bestehen muss hingehen. Da wird einem alles in das Gehirn gepumpt.
Ich schließe ja nicht aus das es von Österreich geduldet wird und nicht kontrolliert wird, aber offizell gibt es keine Ausnahmeregelung,,,, aber rechtlich fährt man diese paar hundert Meter ohne Fahrerlaubnis.

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