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von Pfaelzer40 » Do 8. Jun 2023, 13:57
Hallo zusammen,
ich möchte ein paar allgemeine Anmerkungen zu diesem Thread machen, da er in meinen Augen in dieser Form bedenklich ist.
Vorweg noch, ich arbeite weder bei einer Versicherung, noch bin ich mit einem Versicherungs-MA verwandt oder verschwägert ...
1.ich halte es für (rechtlich) nicht unbedenklich, hier eine Versicherung, pauschal zu diffamieren, denn die vorgebrachten Argumente sind m.E. nicht belastbar.
2. Da es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelt, wird nach Abschluß der polizeilichen Sachbearbeitung die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft über den rechtlichen Fortgang befinden, ggf. kommt es sogar zum Gerichtsverfahren. Möglicherweise hat die Gegenseite oder etwaige Zeugen eine andere Sachverhaltsdarstellung zur Frage, wer ist Verursacher (Klärung Schuld / Teilschuld) abgegeben, über die juristisch zu befinden sein wird.
Und solange das nicht rechtskräftig geklärt ist, liegt es nahe, daß eine Versicherung die Zahlung genau daran festmacht und noch nicht leistet.
Ende April (Schadensereignis) bis Anfang Juni (Zahlungsfrist) ist aus meiner Sicht bei einem so schweren Unfall ein viel zu kurzer Zeitrahmen, um hier schon "Ergebnisse" (aus dem Ermittlungsverfahren) zu haben (und damit Zahlungen zu erwarten). Vermutlich wird die Versicherung auch Akteneinsicht beantragen, um ihre Leistungspflicht beurteilen zu können.
Vermutlich werden auch noch medizinische Gutachter eingebunden, um das Ausmaß des Verletzungen / mögliche bleibende Schäden in Euro beziffern zu können.
Und das dauert und dauert
3. Der Anwalt hat verm. deshalb die Zahlungsfrist gesetzt, um später ein Datum zu haben, ab dem man Verzugszinsen festmachen kann.
4. Ich möchte aus einem VU-Geschehen meines Bekannten berichten, bei dem auch deutlich wird, wie sich Versicherungen positionieren:
Beim Aus-/Einparken kam es zu einem VU mit reinem Blechschaden. Mein Bekannter - zugegeben ein schon älterer Herr - hat bei der polizeilichen VU-Aufnahme erklärt, daß er sein Fahrzeug ordnungsgemäß (ohne Berührung) neben einem anderen Fzg abgeparkt hat und danach zu Fuß weggegangen ist. Die Unfallgegnerin, eine junge, nicht unattraktive Frau und deren etwa gleichaltrige Schwester haben gegenüber der Polizei erklärt, der "alte Mann" sei ihnen gegen das Auto gefahren und sei dann weggelaufen.
Der Polizist hat sich nicht besonders viel Mühe gegeben (...) und hat meinen Bekannten fortan als Verursacher geführt, mit der Folge, daß der - zunächst - trotz anwaltschaftlicher Hilfe vergeblich auf die Zahlung der gegnerischen Versicherung zur Behebung der Unfallschäden plädiert hat und seine eigene Gesellschaft ihn sogar aus dem Vertragsverhältnis geschmissen hat (hohes Alter - künftiges Unfallrisiko sei zu hoch).
Ich habe meinem Bekannten bei der Erhebung des genauen Schadensbildes (Höhe, Lage und Verlauf der Spuren) geholfen - an seinem eigenen Fahrzeug und am Fahrzeug der Unfallgegnerin, welches glücklicherweise ein paar Tage später - noch mit den sichtbaren Schäden - auf der Straße an deren Wohnort abgestellt war.
Mit den gefertigten Bildaufnahmen wurde ein Gutachter zunächst "auf eigene Kosten" beauftragt.
Der wiederum stellte anhand des Schadensbildes und der Unfallörtlichkeit (Überfahren der Bordsteinkante beim Auf- oder Abfahren zum Stellplatz) eindeutig fest, daß nicht mein Bekannter den VU verursacht haben kann, sein Fahrzeug kann anhand des Schadensbildes nicht in Bewegung gewesen sein, das Fahrzeug der jungen Frau kann hingegen nicht gestanden haben, sondern muß in Bewegung gewesen sein.
Seine eindeutige Schlussfolgerung daraus war, daß die junge Frau beim Ausparken gegen das geparkte Fzg meines Bekannten gefahren sein muß.
Um es hier abzukürzen:
Die junge Frau (mithin deren Versicherung) wurde in einer Gerichtsverhandlung als VU-Verursacherin rechtskräftig festgestellt, und sie wurde sogar eindringlich vom Vorsitzenden Richter ermahnt, daß sie Gefahr läuft, einen Meineid zu begehen, falls sie unter Eid eine Falschaussage tätigt - ebenso ihre Schwester.
Mein Bekannter hat als Folge daraus etwa zwei Jahre nach dem VU seinen eigenen Schaden einschließlich seiner Anwaltskosten etc. von der Versicherung der Frau ersetzt bekommen und hat seinen Schadensfreiheitsrabatt wieder zurückerhalten. Die Versicherung hatte er davor schon trotzdem gewechselt.
Ich habe das einfach mal dargelegt, um aufzuzeigen, wie blöde es mit Versicherungen laufen kann, nur weil ein VU-Beteiligter zunächst eine andere, vielleicht auch bewußt falsche Sachverhaltsdarstellung abgibt (und die Polizei die Aussage nicht kritisch genug hinterfragt).
Rita,
ich wünsche Dir dennoch alles Gute - und: vertraue Deinem Anwalt - und mache nichts ohne seine Zustimmung.