Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
Ich fahre seit 25 Jahren 50er Roller Mopeds und mokicks. Schaltung und Automatik. Für mich der den A Schein nie machen soll/darf/kann war der B196 eine echter Zugewinn. Zumal meine v50 mit 75ccm ausgesttatet ist und ich somit ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Das fällt jetzt weg. Ja ich weiß es ist fahren ohne Versicherungsschutz aber das steht auf einem anderen Blatt.
Ich bergüsse die neue Regelung den B196 auch in der EU nutzen zu können. Ich wohne ca 10 min vom Elsass(Karlsruhe )weg. Dürfte da aber nicht fahren. Und auch die Anhebung auf 4,25t wäre mir willkommen da ich mit unserem Wohnmobil 3,5 t ständig überladen bin. Somit wäre eine Auflastung möglich.
Leider liest man aber auch immer mehr das gerade unerfahrene Zweirad Fahrer mit dem B196 verunglücken.
Ich möchte nicht in der Situation sein einem Fahrschüler das Zertifikat auszuhändigen das er bereit ist B196 nach 10 Stunden zu fahren, wenn er davor noch nie Moped gefahren ist.
Ich bergüsse die neue Regelung den B196 auch in der EU nutzen zu können. Ich wohne ca 10 min vom Elsass(Karlsruhe )weg. Dürfte da aber nicht fahren. Und auch die Anhebung auf 4,25t wäre mir willkommen da ich mit unserem Wohnmobil 3,5 t ständig überladen bin. Somit wäre eine Auflastung möglich.
Leider liest man aber auch immer mehr das gerade unerfahrene Zweirad Fahrer mit dem B196 verunglücken.
Ich möchte nicht in der Situation sein einem Fahrschüler das Zertifikat auszuhändigen das er bereit ist B196 nach 10 Stunden zu fahren, wenn er davor noch nie Moped gefahren ist.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
Lass doch eintragen…Ben82 hat geschrieben: ↑Sa 14. Jan 2023, 16:06Ich fahre seit 25 Jahren 50er Roller Mopeds und mokicks. Schaltung und Automatik. Für mich der den A Schein nie machen soll/darf/kann war der B196 eine echter Zugewinn. Zumal meine v50 mit 75ccm ausgesttatet ist und ich somit ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Das fällt jetzt weg. Ja ich weiß es ist fahren ohne Versicherungsschutz aber das steht auf einem anderen Blatt.
Wenn der FS nicht die vom Gesetzgeber geforderten Fähigleiten hat, dann darf der FL die Bescheinigung auch nicht aushändigen… Sollte er auch nicht, auch in seinem eigenen Interesse. Nirgendwo steht übrigens, dass es maximal 10 Fahrstunden dauert.Ben82 hat geschrieben: ↑Sa 14. Jan 2023, 16:06(…)
Leider liest man aber auch immer mehr das gerade unerfahrene Zweirad Fahrer mit dem B196 verunglücken.
Ich möchte nicht in der Situation sein einem Fahrschüler das Zertifikat auszuhändigen das er bereit ist B196 nach 10 Stunden zu fahren, wenn er davor noch nie Moped gefahren ist.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
manchen Leuten sollte man gar keinen Führerschein geben.....
meiner ehemaliegen Grundschullehrerin hat der Fahrlehrer nach 63!!! Fahrstunden empfohlen, es bleiben zu lassen....
ich hatte damlas 10 stunden PKW 1 Doppelstunde Krad und 4 aufm Laster (nach 3 Jahren auf Mofa/Moped/Kleinkraftrad)
hatte dann mit 17 alle Klassen (außer Bus)
bin mit 17 je nach wetter mit 125er NSU-Lambretta oder 1100er B Kadett zur Schule....
meiner ehemaliegen Grundschullehrerin hat der Fahrlehrer nach 63!!! Fahrstunden empfohlen, es bleiben zu lassen....
ich hatte damlas 10 stunden PKW 1 Doppelstunde Krad und 4 aufm Laster (nach 3 Jahren auf Mofa/Moped/Kleinkraftrad)
hatte dann mit 17 alle Klassen (außer Bus)
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
Es wäre einfach schön, wenn diese Vereinheitlichung jetzt wirklich käme. Ich finde den ADAC-Artikel recht konkret und optimistisch. Das lässt hoffen. Meine Frau würde endlich in Italien mit ihrer 125er rumfahren können, so wie es alle Italiener mit ihrem FS Klasse B ohne jede Zusatzprüfung dürfen. Die Änderung ist überfällig.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
In Italien kann man ebenfalls als Deutscher mit EU-Führerschein Klasse B (früher Klasse 3 /Autoführerschein) 125er fahren - ausgenommen Autostrada!ApeixGTS hat geschrieben: ↑Sa 14. Jan 2023, 19:39Es wäre einfach schön, wenn diese Vereinheitlichung jetzt wirklich käme. Ich finde den ADAC-Artikel recht konkret und optimistisch. Das lässt hoffen. Meine Frau würde endlich in Italien mit ihrer 125er rumfahren können, so wie es alle Italiener mit ihrem FS Klasse B ohne jede Zusatzprüfung dürfen. Die Änderung ist überfällig.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
Nachtrag: Das Hinkommen ist halt die Frage. In der Schweiz und in Österreich aber auch in Frankreich geht es natürlich noch nicht ...Modska hat geschrieben: ↑Sa 14. Jan 2023, 22:09In Italien kann man ebenfalls als Deutscher mit EU-Führerschein Klasse B (früher Klasse 3 /Autoführerschein) 125er fahren - ausgenommen Autostrada!ApeixGTS hat geschrieben: ↑Sa 14. Jan 2023, 19:39Es wäre einfach schön, wenn diese Vereinheitlichung jetzt wirklich käme. Ich finde den ADAC-Artikel recht konkret und optimistisch. Das lässt hoffen. Meine Frau würde endlich in Italien mit ihrer 125er rumfahren können, so wie es alle Italiener mit ihrem FS Klasse B ohne jede Zusatzprüfung dürfen. Die Änderung ist überfällig.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
in Italien darf man halt erst ab 150cm³ auf die Autobahn....bzw beim Gespann ab 250cm³
Rita
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
Leute, beerdigt das Thema 125er fahren mit B-FS oder B196 in Italien (s. anderer thread). M.E. und nach Einschätzung des ADAC ist es für Inhaber deutscher FS unzulässig. Da besteht aber eine große Rechtsunsicherheit (s. Forumsbeiträge), zu der auch die Behörden vor Ort ratlos sind. Das kann man also keinem empfehlen, der nichts riskieren will. Daher wäre die ausdrückliche Anerkennung des B196 ein großer Fortschritt.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
Ich würde mich nicht zu früh freuen. In nur 14 von 28 Mitgliedsstaaten gibt es überhaupt eine Regelung dafür und die Voraussetzungen sind sehr unterschiedlich. Noch nicht einmal Österreich und Deutschland konnten sich darüber verständigen.avanti hat geschrieben: ↑Do 12. Jan 2023, 17:02Der ADAC schreibt:
Anerkennung von B196 auch im Ausland
"Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland auf den Führerschein B196 erweitert werden.
Damit darf man Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren – allerdings nur in der Bundesrepublik.
Das könnte sich mit der 4. Führerscheinrichtlinie ändern: Die bisher nur national geltenden Regelungen würden zukünftig auch EU-weit anerkannt.
Fahrten mit einem 125er-Motorrad über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich."
Ebenso geplant Anhebung B von 3,5 auf 4,25t zul. Gesamtgewicht.
https://fragdenstaat.at/anfrage/gultigk ... richt-5091
Auch wenn ich auf die Schnelle jetzt nicht in Erfahrung bringen konnte woran es gescheitert ist, spekuliere ich mal darauf, dass unsere Grüne Verkehrsministerien kein Interesse daran hatte.
Also alle die im Sommer nach Italien wollen sollten sich besser mal bei der Fahrschule anmelden und einen richtigen A-Schein machen.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
Guckt in den anderen Thread, da steht drin, warum es in Italien legal ist, auch ohne B196. Egal, was der ADAC sagt. Aber ja, macht das Thema endlich zu.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
nochmals für Quereinsteiger.
Der vorausgehende Thread ist dieser …
B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
#1 Beitrag Fr 18. Mär 2022, 18:07
https://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=4&t=57627
Der vorausgehende Thread ist dieser …
B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
#1 Beitrag Fr 18. Mär 2022, 18:07
https://www.vespaforum.de/viewtopic.php?f=4&t=57627
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
vor Ende März nichts und dann muss es noch in nationales Recht umgesetzt werden
https://www.ace.de/autoclub/ace-lenkrad ... 3-aendern/
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22.02.2023
Führerschein: Das soll sich 2023 ändern
Voraussichtlich Ende März will die EU eine neue Führerscheinrichtlinie verabschieden. Unabhängig davon plant auch die Bundesregierung einige Neuerungen. Was das für Fahranfängerinnen und -anfänger bedeutet und was sich für uns ändern könnte, lesen Sie hier.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
So als Nachtrag.
Wenn der Führerschein mit einer Automatik gemacht wird, dann darf man m.W. auch nur Automatik fahren.
Also 125er Schaltroller darf man dann nicht fahren.
gmu
Wenn der Führerschein mit einer Automatik gemacht wird, dann darf man m.W. auch nur Automatik fahren.
Also 125er Schaltroller darf man dann nicht fahren.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
Bei B196 ist das egal.
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?
Da habe ich eine gegenteilige Auskunft erhalten! Da die B196 keine eigene Führerscheinklasse ist, sondern eine Erweiterung der Klasse B würden die gleichen (oder eben keine) Einschränkungen gelten wie im Führerschein zu Klasse B eingetragen ist.
Abgesehen davon wird ja auch für B196 keine Prüfung abgelegt
Es gab auch zu Beginn der B196er-Regelung seitens Piaggio eine Aktuon mit der Fahrschulen genau deswegen vergünstigt Fahrzeuge (z.B. PV, Sprint, Liberty) beziehen konnten. Frag mal ne Fahrschule die ne 125er Automatik im Fuhrpark hat.
Zuletzt geändert von megafoxx am Mi 1. Mär 2023, 21:44, insgesamt 1-mal geändert.