Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

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avanti
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Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#1 Beitrag von avanti » Do 12. Jan 2023, 17:02

Der ADAC schreibt:
Anerkennung von B196 auch im Ausland

"Seit einigen Jahren kann der Pkw-Führerschein (Klasse B) in Deutschland auf den Führerschein B196 erweitert werden.
Damit darf man Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren – allerdings nur in der Bundesrepublik.
Das könnte sich mit der 4. Führerscheinrichtlinie ändern: Die bisher nur national geltenden Regelungen würden zukünftig auch EU-weit anerkannt.
Fahrten mit einem 125er-Motorrad über die Landesgrenzen hinweg wären dann möglich."


Ebenso geplant Anhebung B von 3,5 auf 4,25t zul. Gesamtgewicht.
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

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Skodi
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#2 Beitrag von Skodi » Do 12. Jan 2023, 17:05

Meines Wissens gilt das auch für Österreich und das schon viele Jahre.

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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#3 Beitrag von megafoxx » Do 12. Jan 2023, 17:22

Aktuell ist der B196 nur national gültig, d.h. damit darf nicht im Ausland gefahren werden (auch nicht in Österreich!).

Wär aber schön, wenn eine Anerkennung der Schlüsselzahl zumindest im EU-Ausland käme… nicht das ich das jetzt persönlich brauchen würde…

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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#4 Beitrag von MrMirk » Do 12. Jan 2023, 17:27

Das wäre ja mal was für die B196er
lebe dein ändern

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alu68
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#5 Beitrag von alu68 » Do 12. Jan 2023, 20:49

Das sehe ich ein wenig anders.
Die meisten B196 Fahrer, die an den Fahrsicherheitstrainings teilgenommen haben, die ich als Moderator geleitet habe, hatten eklatante Mängel bei der Fahrzeugbeherrschung.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#6 Beitrag von Rollerundkleinwagen » Do 12. Jan 2023, 20:59

alu68 hat geschrieben:
Do 12. Jan 2023, 20:49
Das sehe ich ein wenig anders.
Die meisten B196 Fahrer, die an den Fahrsicherheitstrainings teilgenommen haben, die ich als Moderator geleitet habe, hatten eklatante Mängel bei der Fahrzeugbeherrschung.
Und was hat das mit der nationalen, bzw. EU-weiten Gültigkeit zu tun? Ob die nun in Deutschland oder im EU-Ausland wegen mangelnder Fahrzeugbeherrschung verunglücken, ist doch eher unwichtig. Immerhin kommen diese Leute zum Fahrsicherheitstraining, und solche Trainings sind ja dazu da, die Fahrzeugbeherrschung zu verbessern.

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alu68
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#7 Beitrag von alu68 » Do 12. Jan 2023, 21:45

Das ist natürlich auch ne Denke.

Bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich mir erlaubt habe, etwas OT zu schreiben.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#8 Beitrag von megafoxx » Do 12. Jan 2023, 21:53

alu68 hat geschrieben:
Do 12. Jan 2023, 20:49
Das sehe ich ein wenig anders.
Die meisten B196 Fahrer, die an den Fahrsicherheitstrainings teilgenommen haben, die ich als Moderator geleitet habe, hatten eklatante Mängel bei der Fahrzeugbeherrschung.
Für A1 (125er ab 16J) sind folgende Sonderfahrten Pflicht:
Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit
(Total 12)

Diese werden I.d.R. auf einem Leichtkraftrad mit Schaltung absolviert. Zu den Pflichtstunden kommen nicht zuletzt deswegen individuell sicher noch mal 6-10 Stunden, so dass man sicherlich auf 18-22 Fahrstunden kommt. Für viele A1-Führerscheininhaber ist dieser der allererste Kontakt mit dem motorisierten Straßenverkehr.

Für den B196er werden 5 Doppelstunden (=10 Fahrstunden à 45min) benötigt, die ohne das Problem einer Einschränkung auf einem Automatikroller abgelegt werden können. Das Mindestalter liegt bei 25 (min. 5 Jahre Führerschein Klasse B). Das heißt, dass hier ein grundsätzliches Verständnis für den Straßenverkehr vorausgesetzt werden kann. Dies bedeutet das nicht zwingend Zweiraderfahrung vorhanden ist, aber durchaus Erfahrung auf einer 50er vorhanden sein könnte.

Ich halte die Anzahl der Mindeststunden bzw. der benötigten Fahrstunden zwischen A1 und B196 unter Beachtung der sonstigen Voraussetzung (16J keine Erfahrung, Schaltung vs. min. 25 Jahre, min. 5 Jahre Straßenverkehr, Automatik) für nicht so eklatant.

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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#9 Beitrag von alu68 » Fr 13. Jan 2023, 00:17

Deine theoretischen Überlegungen sind grundsätzlich nicht falsch.

Nur leider sieht die Realität in der Fahrschulpraxis sowie die Erfahrungen aus dem Bereich der Motorradsicherheitstrainings anders aus.
So ist z.B. der Altersdurchschnitt derjenigen, die den B196 machen, deutlich über 25 Jahren angesiedelt.
Auch ist von den theoretisch vorhandenen Kenntnissen und dem Verständnis für den Straßenverkehr in der Praxis oftmals nicht viel vorhanden.
Da geht es vielmehr darum, über die Jahre verfestigtes Fehlverhalten im Straßenverkehr wieder auszubügeln.

Des Weiteren fehlen die Grundfahrübungen bei der B196 Ausbildung komplett, obwohl es hierbei hauptsächlich um das richtige Reagieren in täglichen Gefahrensituationen geht.
Die Überprüfung der jederzeit ausreichend sicheren Beherrschung des Mopeds durch einen neutralen Prüfer fehlt ebenfalls.
Hier reicht die Bestätigung des jeweiligen Fahrlehrers.

Es gibt also schon eine Reihe von relevanten Qualitätsunterschieden zwischen den beiden Ausbildungen.

Allerdings spreche ich hier auch über jeweils "nur" 11 Jahre Erfahrung in den beiden o.g. Bereichen.

Darüber hinaus bin ich schon wieder OT unterwegs.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#10 Beitrag von megafoxx » Fr 13. Jan 2023, 02:11

alu68 hat geschrieben:
Fr 13. Jan 2023, 00:17
Deine theoretischen Überlegungen sind grundsätzlich nicht falsch.
Danke!
alu68 hat geschrieben:
Fr 13. Jan 2023, 00:17
Nur leider sieht die Realität in der Fahrschulpraxis sowie die Erfahrungen aus dem Bereich der Motorradsicherheitstrainings anders aus.
So ist z.B. der Altersdurchschnitt derjenigen, die den B196 machen, deutlich über 25 Jahren angesiedelt.
Auch ist von den theoretisch vorhandenen Kenntnissen und dem Verständnis für den Straßenverkehr in der Praxis oftmals nicht viel vorhanden.
Da geht es vielmehr darum, über die Jahre verfestigtes Fehlverhalten im Straßenverkehr wieder auszubügeln.
Sind Deiner Meinung/Erfahrung nach langjährige Motorradfahrer in ähnlichem Maß von dem „verfestigtem Fehlverhalten“ betroffen wie Autofahrer, die erst vor kurzem durch B196 aufs Zweirad umgestiegen sind? Ich frage, weil Du es ja an der Dauer seit Führerscheinerwerbs festmachst und diese im Gegensatz zu den B196ern eben nicht noch kürzlich zwecks Führerscheinerweiterung eine Fahrschule besucht haben…
alu68 hat geschrieben:
Fr 13. Jan 2023, 00:17
Des Weiteren fehlen die Grundfahrübungen bei der B196 Ausbildung komplett, obwohl es hierbei hauptsächlich um das richtige Reagieren in täglichen Gefahrensituationen geht.
Wenn ich die Gesetze und Verordnungen richtig deute, ist dies nicht korrekt.

Nach der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
§ 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196“ heißt es:
„3) Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b.“ (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6b.html)

Die „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) Anlage 7b (zu § 6b Absatz 3 und 4) Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1“) sagt:
(…)
„3.2 Praktischer Übungsstoff
Auf die fahrpraktischen Übungen entfallen mindestens fünf Unterrichtseinheiten in mindestens den Sachgebieten nach Anlage 3 Nummer 17.2 (…) der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. (…)“
(https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... ge_7b.html)

Gucken wir noch schnell in die „Fahrschüler-Ausbildungsordnung“:
„17.2 Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
17.2.1 Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
17.2.2 Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
17.2.3 Ausweichen ohne Abbremsen
17.2.4 Ausweichen nach Abbremsen
17.2.5 Slalom
17.2.6 Langer Slalom
17.2.7 Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
17.2.8 Stop and Go
17.2.9 Kreisfahrt“
(https://www.gesetze-im-internet.de/fahr ... age_3.html)

Damit gelten für B196 die gleichen Anforderung an den Fahrschüler in Bezug auf die Grundfahraufgaben wie bei direktem A(1/2).
alu68 hat geschrieben:
Fr 13. Jan 2023, 00:17
Die Überprüfung der jederzeit ausreichend sicheren Beherrschung des Mopeds durch einen neutralen Prüfer fehlt ebenfalls.
Hier reicht die Bestätigung des jeweiligen Fahrlehrers.
(…)
Dies macht auf der einen Seite den Charme des B196 aus und stellt auf der anderen Seite eine große Verantwortung an den Fahrlehrer. Er bescheinigt die ERFOLGREICHE Teilnahme nach „Anlage 7b zu § 6b Absatz 3 und 4 FeV“… Heißt: Wenn der FS die inhaltlichen Anforderungen nicht erfüllt, gibts keine Bescheinigung (und der FS muss weitere Stunden nehmen). Soweit zumindest die Theorie..
Die RTL-Reportage zu dem Thema kenne ich übrigens und würde mir einen Kontrollmechanismus gegenüber den Fahrschulen über die jeweils ausgestellten Bescheinigungen wünschen.

Ich bezweifele nicht, dass einige B196er sicher mehr als die vorgeschriebenen 5 Doppelstunden hätten nehmen sollten und begrüße die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings. Kann nur jedem dazu raten (egal ob Klasse B m/o B196 oder A(1/2).

Gibt es eigentlich spezielle Fahrsicherheitstrainings für Motorroller (also nicht kombiniert mit Motorradfahrern)?

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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#11 Beitrag von DorfGuerilla » Fr 13. Jan 2023, 08:08

Ich fahre seit 1972 (!) mit meinem ehemals „Führerschein Kasse III“ 125er Mopeds und Roller — selbstverständlich ohne jegliche Ausbildung am Kraftrad, die damals noch irrelevant war. Ich habe mich in der Zeit nicht ein einziges Mal „lang gemacht“, ganz im Gegensatz zu den tausenden von Motorradfahrern mit Ausbildung und offenem A-Schein, die im gleichen Zeitraum tödlich verunglückt sind. Die allermeisten Unfälle werden durch Selbstüberschätzung und durch Überheblichkeit verursacht. Der Anteil verunglückter Fahrer mit 125er Rollern ist dabei marginal. So viel dazu.
Es ist einfach anachronistisch und nicht nachvollziehbar, dass bei der Fahrerlaubnis in Europa immer noch Kleinstaaterei praktiziert wird. Entweder alle oder niemand! Und dieser Schwachsinn soll nun endlich ausgebügelt werden. Es wird auch Zeit!
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Mein neuer Roman:“Mein unfassbarer Sommer in Sitebüttel" – Kann eine alte Vespa eine Zeitmaschine sein?
Weitere Bücher von mir:
"Der Käsesturm" – Bizarres Treiben im Hamburger Großmarkt.
"Bangkok Oneway" – Drei ältere Damen erleben Abenteuer in der thailändischen Metropole.
"Flugangst … und weitere amüsante Kurzgeschichten"

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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#12 Beitrag von GTS77 » Fr 13. Jan 2023, 08:18

Ich verstehe die Diskussion über den B196 überhaupt nicht. Es wird doch niemand gezwungen, ein Zweirad zu fahren. Warum sollte man die Erweiterung machen, wenn man mit Zweirädern nix am Hut hat. Ich gehe mal davon aus, das den 196er hauptsächlich Leute machen, die Ambitionen und etwas "Erfahrung" mit Mopeds haben.

Somit ist die Tatsache, das solche Leute häufiger Unfälle haben, wohl nicht ganz so richtig.

Meine Schwiegereltern oder auch viele Bekannte wollen überhaupt kein 196er, weil die gar keinen Bock auf Zweirad haben. Mein Bruder allerdings hat ihn gemacht, da er nie einem Motorrad Führerschein machen durfte und er aber Lust auf Zweirad hat. Wenn wir gelegentlich zusammen unterwegs sind, dann freut er sich und fährt mit Emotionen wie ein alter Hase.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#13 Beitrag von alu68 » Fr 13. Jan 2023, 18:27

Vorgeschrieben sind die Grundfahraufgaben und werden in guten Fahrschulen auch durchgeführt. Wobei nicht alle der Grundfahraufgaben obligatorisch sind.
Leider berichten die meisten B196 Besitzer bei den Trainings davon, dass sie diese Grundfahraufgaben nicht absolviert haben und folglich auch nicht beherrschen.

Auch bei langjährigen Motorradfahrern gibt es viele, z.T. gefährliche "Angewohnheiten", die wieder abtrainiert werden müssen.
Viele von denjenigen, die nach 20-30 Jahren Fahrpause wieder einsteigen, beginnen hingegen fast wieder bei null.

Spezielle Fahrsicherheitstrainings für Motorrollerfahrer gibt es, auf Anfrage, auch.
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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#14 Beitrag von Florianidis » Fr 13. Jan 2023, 19:19

Ciao a tutti!
Zuerst mal schön, dass das Thema nicht gleich wie in anderen Foren komplett schlecht geredet wird.
Vielleicht kann ich einfach mal meine Erfahrung zum Thema B196 kundtun.
Ich bin bald knapp zwei Jahre im Besitz dieser Erlaubnis und habe parallel zur B Klasse ( seit knapp 14 Jahren im Besitz) immer noch einen alten 50er Malaguti Roller gefahren. Trotz meiner Zweirad Erfahrung war ich erst in der dritten Doppelstunde Praxis soweit zu sagen, mich relativ sicher auf meiner Vespa (Fahrschule hat eine PV im Angebot gehabt) gefühlt zu haben. Das war auch das erste mal, dass wirklich positive Worte vom Fahrlehrer durch das Headset kamen. Die Idee vom B196er finde ich grundsätzlich gut, würde den Praxisteil jedoch etwas ausbauen bzw. um ein paar Doppelstunden erweitern.

Die Fahrerlaubnis im Ausland regulär zu nutzen wäre für mich als Pfälzer und Grenzgänger natürlich klasse! Alleine die Möglichkeit durch das Nordelsaß Karlsruhe für eine Tour im Schwarzwald zu umfahren oder wirklich kleine Touren im Elsass zu unternehmen, wären top. Zumal ich diesen europäischen Flickenteppich nicht wirklich verstehen kann. Italien und Österreich akzeptieren gegenseitig ihre nationalen Regelungen, Deutschland die österreichische nicht und umgekehrt dann eben das selbe.

Bin gespannt und hoffe, dass eine Einigung gefunden wird :-)

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Re: Anerkennung B196 im Ausland in Q1/23 ?

#15 Beitrag von ApeixGTS » Sa 14. Jan 2023, 07:11

Für alle, die hier später eingestiegen sind, der Verweis auf den umfangreichen thread zu dem Thema:

viewtopic.php?f=4&t=57627#p796859

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