Neuling mit Frage zu B196 :-)

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Italocruiser
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Re: Neuling mit Frage zu B196 :-)

#16 Beitrag von Italocruiser » Di 23. Feb 2021, 20:56

Wahnsinn, ich habe 700 dafür hingelegt.

Wie ist denn das mit dem B196 und dem Ausland? Soviel ich weiß ist der nur in Deutschland gültig. Aber es gab hier unlängst einen Thread, bei dem erklärt wurde, dass man in Italien (wenn ich mich recht entsinne aufgrund einer EU-Gesetzgebung) damit fahren darf. Man muss nur irgendwie durch Österreich kommen.

Richtig? Also an der österreichischen Grenze heißt es absteigen....

rupilinga
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Re: Neuling mit Frage zu B196 :-)

#17 Beitrag von rupilinga » Mi 24. Feb 2021, 20:38

Hallo Sarah,

willkommen bei den Vespafahrern. Also zu deinen Fragen. Meine Frau hat letztes Jahr den B 196 gemacht, daher quasi aus eigener Erfahrung und Ihren Erzählungen:

a) Fahrschulfahrzeug
Da gerade im Bereich Klasse B 196 der ganz überwiegende Teil mit einem Automatikroller fahren will, haben viele Fahrschulen (zumindest die nicht ganz kleinen) entsprechende Fahrzeuge angeschafft. Meine Frau hat z.b. einen Yamaha NMax gefahren. Vorteil bei Fahrschulroller ist nach meiner Einschätzung, dass du nicht im Fall der Fälle deine neue Vespa verschrammst, der Fahrschulroller entsprechend versichert ist und du die Sicherheitsübungen (ausweichen, bremsen etc.) ohne Risiko für deinen Roller machen kannst. Du brauchst auch keine extra Versicherung für die Fahrstunden und organisatorisch dürfte es einfacher sein. Also frag einfach vor der Anmeldung in der Fahrschule nach, welche(s) Fahrzeug(e) für Klasse B 196 versendet werden. Oft wird die Ausbildung auch zum Pauschalpreis angeboten, d.h. Du kriegst auch den Preis genannt.

b) Für die Klasse 196 ist es völlig egal, auf welcher Maschine du ausgebildet worden bist. Am Ende kriegt der Teilnehmer eine Bestätigung der Fahrschule über die Ausbildung und geht damit zur zuständigen Führerscheinstelle. Dort kriegt man dann einen neuen Führerschein und sogar für kleines Geld eine Bestätigung, damit Mann (Frau) quasi sofort losfahren kann (bevor der neue Lappen) kommt.

c) Diebstahlschutz
Hängt davon ab, wie teuer deine Maschine war und wo du parkst. Wohne selbst am Dorf und habe eine Garage. In der nahegelegenen Kreisstadt werden Laternenparker gerne in den Kastenwagen geladen und weg sind sie. Da hilft der beste Diebstahlschutz wenig. Im Zweifel bei einer neuen oder neuwertigen Maschine einfach die Teilkasko für 50 Euro im Jahr dazubuchen und der Schaden (nicht der Ärger) hält sich in Grenzen.

Viel Spaß bei den Fahrstunden, an der Maschine und der Vorfreude. Vorfreude ist (meist) die schönste Freude

Grüße aus Oberbayern

Markus

GrafKrolock
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Re: Neuling mit Frage zu B196 :-)

#18 Beitrag von GrafKrolock » Fr 26. Feb 2021, 08:44

Nochmal ein Hinweis zu B196 auf eigenem Roller: Der Fahrschule ist das egal, aber die Haftpflichtversicherung muss mitspielen. Mit einem normalen Vertrag darf man das Gefährt nur fahren, wenn man im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Das ist bei Führerscheinanwärtern auch in „Begleitung“ eines Fahrlehrers nicht der Fall. Also: Falls was passiert, ist die Versicherung berechtigt zu Regressforderungen.
M.W. will die Fahrschule daher auch eine entsprechende Bescheinigung sehen, dass der Roller als Fahrschulmotorrad versichert ist.

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Re: Neuling mit Frage zu B196 :-)

#19 Beitrag von Igel59 » So 28. Feb 2021, 11:11

Meine Frau hat den B196 auf einem Automatik Roller gemacht und da ist keine Beschränkung auf Automatik eingetragen worden. Hatten wir auch vorher geklärt, da sie sonst unsere Primavera nicht hätte fahren dürfen - ist eine alte Primavera 125 Bj. 1975 mit Schaltung.

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Tommy62
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Re: Neuling mit Frage zu B196 :-)

#20 Beitrag von Tommy62 » So 28. Feb 2021, 12:27

Ich hätte mich mal vor der Fahrschule in diesem Forum anmelden sollen, dann hätte ich wahrscheinlich gleich den A2 , Staat B196 gemacht! Was ich alles schon hier gelesen habe, welche Ausflüge in die Berge, mehr Hubraum usw. Jetzt ist halt erstmal fahren zuhause angesagt! Vielleicht, wenn mich der Wahn packt geh ich nochmals zur Fahrschule! Wenn es sein muss auch mit60 :lol:

Grüße Tommy

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Re: Neuling mit Frage zu B196 :-)

#21 Beitrag von Vilstaler » Sa 6. Mär 2021, 08:47

Moin!

Mein Schwager ist eben dabei von den 48 PS auf die offene Klasse den FS abzulegen. In Corona-Zeiten um sich hierfür erstmal wie bei uns im Landsratsamt/Führerscheinstelle anzumelden, und dem ganzen Papierkram plus Lichtbild und Nachweis über den 1.Hilfe-Kurs etc. einschl. dem Ansturm an 125-er FS-Anwärter ein Andrang besteht um rasch den Termin zur Prüfung obendrauf zu bekommen.

Was ich bei den neuen Verordnungen jetzt erst gelesen habe:" Man braucht jetzt bei der Fahrschule und den Tagen wo man fährt als auch bei der Prüfungsfahrt laufend einen auf den Tag genauen Schnelltest was Corona anbelangt!? War das bisher und vorher auch so? Ich habe das Thema weil´s mich nicht betrifft auch nicht verfolgt, aber heute werde ich wohl meinen Schwager am Vereinsgewässer sehen um das kurz zu besprechen.

Meine Frage an die FS-Absolventen oder DIE die sich jetzt zum FS angemeldet haben: Ist die Regelung neu, oder gab´s die schon im letzten Jahr mit den Tagesbezogenen Schnelltests die man da der Fahrschule vorlegen muss, oder gilt das nur für den PKW Führerschein?

Merci einstweilen und Gruß!

Florian
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GrafKrolock
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Re: Neuling mit Frage zu B196 :-)

#22 Beitrag von GrafKrolock » Sa 6. Mär 2021, 10:00

Nein, ist neu. Zugelassene Schnelltests gab es damals aber auch noch gar nicht für den Gebrauch in diesem Bereich.

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