B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

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Doc B
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#91 Beitrag von Doc B » Sa 13. Aug 2022, 20:53

Das hätte ich gerne bewiesen, gem. Auskunft ADAC darf nur mit italienischem B Führerschein eine 125er gefahren werden.
Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Kaischi
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#92 Beitrag von Kaischi » Sa 13. Aug 2022, 22:26

https://www.cooltra.com/de/mietbedingungen/ <- Das ist ein Vermieter, den ich u.a. in Rom genutzt habe. 125er-Vespen habe ich mit meinem deutschen 3er x-fach am Gardasee, in Florenz, in Bozen etc. gemietet. In unserem Vespa-Club in Südtirol sind auch Carabinieri. Ich war x-fach in Südtirol mit meiner eigenen 125er-Vespe (deutsche Zulassung) und habe vorher mit der Policia Municipal Bruneck die gesetzlichen Regeln geklärt. Zur Info: Habe keinen Wohnsitz in IT und „nur“ den ganz profanen deutschen 3er. Auch wurde ich mehrfach kontrolliert, durfte meine rosa Pappe vorzeigen und wurde mit einem „Schöne Vespa, schönen Urlaub.“ verabschiedet. Die etwas unglückliche Formulierung des ADAC kenne ich. Mehr kann ich nicht bringen.

Doc B
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#93 Beitrag von Doc B » Sa 13. Aug 2022, 22:58

Hmm, schwierig, rein rechtlich darf in Italien nur mit dem in Italien gemachten B Führerschein eine 125er gefahren werden. Mag sein, dass die italienischen Behörden das mit dem deutschen B locker sehen und da ein Auge zudrücken.
Interessant wird es dann bei einem Unfall.

Leider habe ich bis jetzt überwiegend Wischiwaschi zu dem Thema 125 mit B in Italien gelesen.
Die einzig rechtliche Aussage kam vom ADAC.
Interessant wäre der entsprechende Passus im italienischem Fahrerlaubnisrecht.

Andy Vienna lx
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#94 Beitrag von Andy Vienna lx » Mo 15. Aug 2022, 18:44

Doc B hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 20:19
Andy Vienna lx hat geschrieben:
Mi 3. Aug 2022, 15:56
Vespa-Mik hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 21:42
Ich würde mich freuen, wenn wir eine einheitliche Regelung in Europa hätten, das wäre doch mal ein echter Vorteil der EU.

Und um dem ganzen Irrsinn noch eine weitere Komponente zu geben: Ich bin gebürtiger Italiener mit italienischem und deutschem Pass. Wenn ich nen Zweitwohnsitz in Italien anmelde und meinen deutschen FS umschreiben lasse, darf ich dann in Italien 125er fahren ?!

Mik
Hallo Mik,

das ganze Thema wurde doch in diesem Thread schon behandelt (lies mal den ganzen).
Kurzfassung: Es gibt eine EU-Regelung für die 125er, nennt sich A1.
Als EU Bürger kannst du in IT 125er fahren, unabhängig wo der EU-FS ausgestellt wurde. Ansonsten wäre das Diskriminierung und du könntest vor dem EUGH klagen.

LG Andy
Das ist falsch, eine 125er darfst Du in Italien nur mit ITALIENISCHEM B Führerschein fahren, nicht mit einem deutschen B !
Nationales Recht.
Nein, du darfst in Italien 125er mit dem B-Schein fahren. Führerscheinrecht ist EU-Recht. kein nationales Recht.

Doc B
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#95 Beitrag von Doc B » Mo 15. Aug 2022, 22:45

Andy Vienna lx hat geschrieben:
Mo 15. Aug 2022, 18:44
Doc B hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 20:19
Andy Vienna lx hat geschrieben:
Mi 3. Aug 2022, 15:56
Vespa-Mik hat geschrieben:
Di 2. Aug 2022, 21:42
Ich würde mich freuen, wenn wir eine einheitliche Regelung in Europa hätten, das wäre doch mal ein echter Vorteil der EU.

Und um dem ganzen Irrsinn noch eine weitere Komponente zu geben: Ich bin gebürtiger Italiener mit italienischem und deutschem Pass. Wenn ich nen Zweitwohnsitz in Italien anmelde und meinen deutschen FS umschreiben lasse, darf ich dann in Italien 125er fahren ?!

Mik
Hallo Mik,

das ganze Thema wurde doch in diesem Thread schon behandelt (lies mal den ganzen).
Kurzfassung: Es gibt eine EU-Regelung für die 125er, nennt sich A1.
Als EU Bürger kannst du in IT 125er fahren, unabhängig wo der EU-FS ausgestellt wurde. Ansonsten wäre das Diskriminierung und du könntest vor dem EUGH klagen.

LG Andy
Das ist falsch, eine 125er darfst Du in Italien nur mit ITALIENISCHEM B Führerschein fahren, nicht mit einem deutschen B !
Nationales Recht.
Nein, du darfst in Italien 125er mit dem B-Schein fahren. Führerscheinrecht ist EU-Recht. kein nationales Recht.
Achso, na dann ist das ganze Thema hier mit dem B196 über und jeder kann einfach so eine 125er mit B fahren.
Gut das wir das jetzt geklärt haben.

ApeixGTS
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#96 Beitrag von ApeixGTS » Di 16. Aug 2022, 20:28

Kaischi, verstehe ich Dich richtig, dass Du einen "alten" deutschen 3er hast und keinen B196? Das würde mich dann nicht weiter wundern, denn mit dem alten (ich meine vor 1982) 3er darf man durchaus die 125er im Ausland fahren.

Kaischi
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#97 Beitrag von Kaischi » Mi 17. Aug 2022, 19:54

Klasse 3, rosa Lappen, nach 01.04.1980 gemacht (1988), um B196 2020 erweitert

Der folgende Link ist der Verweis der Führerscheinbehörde Bozen auf die national geltenden FS-Regeln. Ausländische EU-Führerscheine werden italienischen gleichgestellt unabhängig davon, ob ein Wohnsitz in Italien gemeldet ist (Gleichbehandlungsgesetz von EU-Bürgern). Das gilt auch, wenn Fahrzeuge zu touristischen Zwecken in Italien bewegt werden (eigene, geliehene od. gemietete).

https://www.provinz.bz.it/tourismus-mob ... -bis-e.asp

Das ist unmissverständlich und offiziell. Und wer das genau liest, wird feststellen, dass es noch eine ganze Menge anderes Regelwerk gibt, was bei uns in D erlaubt ist und in Italien nur unter Bedingungen. Und umgekehrt.

Andy Vienna lx
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#98 Beitrag von Andy Vienna lx » Mi 17. Aug 2022, 20:00

Kaischi hat geschrieben:
Mi 17. Aug 2022, 19:54


Der folgende Link ist der Verweis der Führerscheinbehörde Bozen auf die national geltenden FS-Regeln. Ausländische EU-Führerscheine werden italienischen gleichgestellt unabhängig davon, ob ein Wohnsitz in Italien gemeldet ist (Gleichbehandlungsgesetz von EU-Bürgern). Das gilt auch, wenn Fahrzeuge zu touristischen Zwecken in Italien bewegt werden (eigene, geliehene od. gemietete).

https://www.provinz.bz.it/tourismus-mob ... -bis-e.asp

Das ist unmissverständlich und offiziell. Und wer das genau liest, wird feststellen, dass es noch eine ganze Menge anderes Regelwerk gibt, was bei uns in D erlaubt ist und in Italien nur unter Bedingungen. Und umgekehrt.
Endlich mal einer der sich auskennt. Ich hoffe, damit ist diese Debatte hier ein für allemal erledigt.

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#99 Beitrag von Exroller » Mi 17. Aug 2022, 21:20

Kaischi hat geschrieben:
Mi 17. Aug 2022, 19:54
Klasse 3, rosa Lappen, nach 01.04.1980 gemacht (1988), um B196 2020 erweitert

Der folgende Link ist der Verweis der Führerscheinbehörde Bozen auf die national geltenden FS-Regeln. Ausländische EU-Führerscheine werden italienischen gleichgestellt unabhängig davon, ob ein Wohnsitz in Italien gemeldet ist (Gleichbehandlungsgesetz von EU-Bürgern). Das gilt auch, wenn Fahrzeuge zu touristischen Zwecken in Italien bewegt werden (eigene, geliehene od. gemietete).

https://www.provinz.bz.it/tourismus-mob ... -bis-e.asp

Das ist unmissverständlich und offiziell. Und wer das genau liest, wird feststellen, dass es noch eine ganze Menge anderes Regelwerk gibt, was bei uns in D erlaubt ist und in Italien nur unter Bedingungen. Und umgekehrt.
Kannst du bitte den Text auf dem deine Vermutungen basieren, kopieren und hier reinstellen? Dein Link gibt das leider nicht her. :unwissend:

lg Er
> Da, wo`s zu weit geht, fängt die Freiheit erst an <

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#100 Beitrag von Andy Vienna lx » Mi 17. Aug 2022, 21:44

Exroller hat geschrieben:
Mi 17. Aug 2022, 21:20
Kaischi hat geschrieben:
Mi 17. Aug 2022, 19:54
Klasse 3, rosa Lappen, nach 01.04.1980 gemacht (1988), um B196 2020 erweitert

Der folgende Link ist der Verweis der Führerscheinbehörde Bozen auf die national geltenden FS-Regeln. Ausländische EU-Führerscheine werden italienischen gleichgestellt unabhängig davon, ob ein Wohnsitz in Italien gemeldet ist (Gleichbehandlungsgesetz von EU-Bürgern). Das gilt auch, wenn Fahrzeuge zu touristischen Zwecken in Italien bewegt werden (eigene, geliehene od. gemietete).

https://www.provinz.bz.it/tourismus-mob ... -bis-e.asp

Das ist unmissverständlich und offiziell. Und wer das genau liest, wird feststellen, dass es noch eine ganze Menge anderes Regelwerk gibt, was bei uns in D erlaubt ist und in Italien nur unter Bedingungen. Und umgekehrt.
Kannst du bitte den Text auf dem deine Vermutungen basieren, kopieren und hier reinstellen? Dein Link gibt das leider nicht her. :unwissend:

lg Er
Dropdownmenü "B, B1, BE...": "Führerschein B: nur in Italien - Motorkrafträder bis zu 11 KW. (ab 18. Jahren)"

LG ANdy

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#101 Beitrag von Kaischi » Mi 17. Aug 2022, 21:49

Andy Vienna lx hat geschrieben:
Mi 17. Aug 2022, 21:44
Exroller hat geschrieben:
Mi 17. Aug 2022, 21:20
Kaischi hat geschrieben:
Mi 17. Aug 2022, 19:54
Klasse 3, rosa Lappen, nach 01.04.1980 gemacht (1988), um B196 2020 erweitert

Der folgende Link ist der Verweis der Führerscheinbehörde Bozen auf die national geltenden FS-Regeln. Ausländische EU-Führerscheine werden italienischen gleichgestellt unabhängig davon, ob ein Wohnsitz in Italien gemeldet ist (Gleichbehandlungsgesetz von EU-Bürgern). Das gilt auch, wenn Fahrzeuge zu touristischen Zwecken in Italien bewegt werden (eigene, geliehene od. gemietete).

https://www.provinz.bz.it/tourismus-mob ... -bis-e.asp

Das ist unmissverständlich und offiziell. Und wer das genau liest, wird feststellen, dass es noch eine ganze Menge anderes Regelwerk gibt, was bei uns in D erlaubt ist und in Italien nur unter Bedingungen. Und umgekehrt.
Kannst du bitte den Text auf dem deine Vermutungen basieren, kopieren und hier reinstellen? Dein Link gibt das leider nicht her. :unwissend:

lg Er
Dropdownmenü "B, B1, BE...": "Führerschein B: nur in Italien - Motorkrafträder bis zu 11 KW. (ab 18. Jahren)"

LG ANdy
Ergänzung: Seite 1 von diesem Thread. Im Beitrag von Pinin ist das bereits alles gesetzlich abgenudelt und bestätigt wurde das von offizieller Seite erneut in meinem heutigen Telefonat (Inhalt siehe oben).

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#102 Beitrag von Exroller » Mi 17. Aug 2022, 22:10

Kaischi hat geschrieben:
Mi 17. Aug 2022, 21:49
.....
Ergänzung: Seite 1 von diesem Thread. Im Beitrag von Pinin ist das bereits alles gesetzlich abgenudelt und bestätigt wurde das von offizieller Seite erneut in meinem heutigen Telefonat (Inhalt siehe oben).
Danke schön. :prost: Scheint wirklich so zu sein.
> Da, wo`s zu weit geht, fängt die Freiheit erst an <

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#103 Beitrag von Pinin » Mi 17. Aug 2022, 23:53

Doc B hat geschrieben:
Sa 13. Aug 2022, 20:53
Das hätte ich gerne bewiesen, gem. Auskunft ADAC darf nur mit italienischem B Führerschein eine 125er gefahren werden.
Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.
ADAC kannst du vergessen, hat die ÖAMTC Recherchen nicht richtig verstanden, wurde hier alles schon besprochen, verlinkt:
viewtopic.php?p=796970#p796970

viewtopic.php?p=797643#p797643

Kurz: mit deutschen B Führerschein kannst du in Italien 125er fahren, Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Gleiches gilt in:
Spanien (nach mindestens 3-jährigem Besitz der Klasse B)
Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren),
Tschechische Republik (nur mit Fahrzeugen mit Automatikgetriebe)
Lettland

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#104 Beitrag von ApeixGTS » Do 18. Aug 2022, 07:56

Aus https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artik ... sland.html :

Gültige deutsche Führerscheine, auch die der ehemaligen DDR, werden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) anerkannt.

Beachten Sie jedoch bitte, (...) Daneben kann sich auch der Umfang der Fahrerlaubnisklassen aufgrund nationaler Ausnahmen unterscheiden (Die Klasse B mit Schlüsselzahl 196 berechtigt im Ausland grundsätzlich nicht zum Führen von Krafträdern der Klasse A1).

Nun ja.

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#105 Beitrag von ApeixGTS » Do 18. Aug 2022, 08:15

Ich hatte oben schon ausgeführt, dass für die Erstreckung der Fahrerlaubnis im Ausland immer nur der Umfang der im Inland erteilten Fahrerlaubnis entscheidend ist. Der deutsche B Führerschein umfasst keine Erlaubnis zum Führen von Kfz der Klasse A1. Nur dieser Umfang wird auch im Ausland anerkannt. Ob die italienische Klasse B zu Führen von A1Kfz berechtigt, ist für den Ausländer in Italien irrelevant. Die Schlüsselzahl B 196 ist keine eigene Klasse und sie wird ausdrücklich nicht anerkannt. Mag sein, dass Vermieter das anders handhaben oder mehr oder weniger präzise Formulierungen im Internet eine andere Auslegung zulassen. An den aus meiner Sicht eindeutigen rechtlichen Fakten ändert das leider nichts.

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