(Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

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Aeternum
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(Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#1 Beitrag von Aeternum » Mi 24. Feb 2021, 19:31

Hallo zusammen,

Eventuell kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich habe meine Vespa zum Verkauf inseriert. Aktuell ist sie angemeldet und ich möchte sie auch erst abmelden, wenn sie definitiv weg ist, damit ich sie zwischenzeitlich noch fahren kann.

Meine Überlegung wäre bei Verkauf nur die Vespa und einen Kaufvertrag mitzugeben und dann hinterher zur Zulassungsstelle zu gehen. Nach der Abmeldung die Papiere per Post schicken,damit der Käufer zulassen kann.

Spricht da etwas dagegen?
Vorheriges abmelden wäre zwar einfacher, aber falls sie dann doch nicht verkauft wird, stehe ich etwas doof da.

Danke vorab :)

holli1960
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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#2 Beitrag von holli1960 » Mi 24. Feb 2021, 19:44

Ich habe so eine Abwicklung bei rund sechzig gekauften Motorrädern und Rollern in 43 Jahren noch nicht gemacht. Ich bin da eher old school veranlagt und kaufe nur mit kompletten Dokumenten. Im Einzelfall habe ich auch mal ein zugelassenes Fahrzeug mitgegeben und dann zum Kaufpreis eine Sicherungszahlung verlangt, bis das Krad tatsächlich umgemeldet wurde. In einem angenommenen Schadensfall hätte ich die Kaution behalten - alles natürlich schriftlich festgehalten. Verkauf ins Ausland natürlich ausschließlich in abgemeldetem Zustand!!
Gruß Holger

Vespafahrer125
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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#3 Beitrag von Vespafahrer125 » Mi 24. Feb 2021, 19:52

Hatte ich mal beim Auto zugelassen verkauft, der Vers auch gemeldet. Der idiot hat gemeint es fällt ja ned auf und ist 3 Monate durch die Gegend geheizt, dann einen krassen Unfall gebaut!
Da ich ja den Kaufvertrag hatte und auch nachweisen konnte das ich es gemeldet hatte war es kein Problem. Die Probleme für den anderen wurden immer mehr.

Ist grundsätzlich kein Thema du musst es nur der Vers melden und eine gültigen Kaufvertrag haben, und lass dir den Ausweis zeigen bzw Fotokopiere den oder mach ein Handyfoto Vorder und Rückseite!!

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tütüt
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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#4 Beitrag von tütüt » Mi 24. Feb 2021, 20:00

Gibt doch auch Vertragsvordrucke (ADAC?). Da ist alles geregelt, auch wie es nach dem Verkauf ablaufen soll.
Früher war mehr Lambretta!

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GTS77
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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#5 Beitrag von GTS77 » Mi 24. Feb 2021, 20:20

Deine Versicherung und die Zulassungsbehörde bekommt automatisch eine Info, wenn das Fahrzeug um oder abgemeldet wurde.

Ein zugelassenes Fahrzeug verkauft sich definitiv besser, da der Käufer dann gleich auf eigener Achse nach Hause fahren kann. Einfach im Kaufvertrag festhalten und fertig ist die Laube. Schwarze Schafe gibt es natürlich überall, aber ich persönlich habe es noch nie anders gemacht.

GTS77
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Vilstaler
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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#6 Beitrag von Vilstaler » Mi 24. Feb 2021, 20:37

Datum und Uhrzeit rein, und im Kaufvertrag ihm die Klausel unterschreiben lassen das er innerhalb von ..bla bla bla die Umschreibung vornimmt und für Schäden innerhalb dieser Zeit (Datum, Uhrzeit,- Tag der Umschreibung) aufkommt.

Gruß! ;)

Florian
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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#7 Beitrag von Quax » Mi 24. Feb 2021, 21:42

Nur auf den Kaufvertrag würde ich mich nicht verlassen, auch wenn der prinzipiell genügt. Damit hat man zwar privatrechtliche Ansprüche gegen den Käufer, aber die müsste man auch erstmal durchgesetzt bekommen. Und wenn der Käufer mit dem Fahrzeug was angestellt hat, kommen Blitzerfotos oder Polizei erstmal beim Verkäufer an und das Theater geht los.
Mit einer Veräußerungsanzeige nach § 13 IV FEV ist man dagegen fein raus und spart sich jede Diskussion. Meldet der Käufer z.B. nicht zeitnah um oder geht er ins Ausland, so wird die Zulassungsstelle selber aktiv.
Gruß
Mario

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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#8 Beitrag von ET4Bandit » Do 25. Feb 2021, 07:54

würde ich niemals mehr machen Fahrzeug mit meiner Zulassung verkaufen.

Kannst du mir glauben, ist so.
[/quote]

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Vilstaler
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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#9 Beitrag von Vilstaler » Do 25. Feb 2021, 08:32

Skipper1 hat geschrieben:
Mi 24. Feb 2021, 21:48
Überhaupt kein Problem, wie oben schon geschrieben.

Kaufvertrag und die Übernahme mit Uhrzeit bestätigen lassen. Nachricht an Zulassungsstelle und Versicherung. Ab Übergabe und damit der Eigentumsübertragung bist du aus der Haftung.

Kannst du mir glauben, ist so.
Moin!

So ist es! :klatschen: Ich weiß nicht wie viele Karren es waren die ich so verkauft habe und bis Dato auch nicht auf die Schn.... gefallen bin. Irgendwie und sowieso spielt auch das Bauchgefühl mit und der Eindruck den man vom Käufer beim VK-Gespräch gewonnen hat. Bei meiner vorletzten blue gaiola kam ein Ehepaar aus München um sich den Roller anzusehen, und der Herr war so begeistert um ihn gleich mitnehmen zu wollen. Der Roller war noch angemeldet. Null Problem ihn sogar ohne Anzahlung den Roller zu überlassen. Beide arbeiteten in hoher Funktion beim Finanzamt München um mir auch die Personalausweise vorzulegen und ihre Visitenkarten. Vertrauen gegen Vertrauen um 2 Tage später den Geldeingang auf meinem Konto zu verzeichnen. Monate vergingen nach dem Verkauf und wir wurden nach München zu einem Sommerfest von ihnen eingeladen. Heute besteht auch noch Kontakt zu den Käufern und die Begeisterung ist bei ihnen geblieben einen Top gepflegten Roller gekauft zu haben "mit Klemmfaust" :D Manchmal ergeben sich auch nach solchen Verkäufen ganz nette Verbindungen die bis heute halten. ;) Mit der Yacht Club lief es auch gut. Roller noch angemeldet mitgegeben damit der Mann nach Augsburg fahren konnte während seine Arbeitsstätte in München war, und 2 Tage später erhielt ich die Kopie per Email-Anhang was die Umschreibung bzw. die Abmeldung anbelangte.
Ein bissl Vertrauen in die Menschheit sollte man schon noch haben, wobei ich nicht ausschließen kann das man sich dabei auch die Finger verbrennen kann. Schlussendlicht zählt der Auftritt und der Erste Eindruck.

Gruß! ;)

Florian
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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#10 Beitrag von Schorsch » Do 25. Feb 2021, 08:39

ET4Bandit hat geschrieben:
Do 25. Feb 2021, 07:54
würde ich niemals mehr machen Fahrzeug mit meiner Zulassung verkaufen.

Kannst du mir glauben, ist so.
[/quote]

Kommt hat auch darauf an an wen man verkauft, eine Inzahlungnahme beim Händler ist anders als der Internetverkauf zum Superpreis wenn bei der Übergabe das Geld noch nicht geflossen ist.
Nachdem heute ein "rotes Kennzeichen" nicht mehr so einfach hergeht lässt sich die Übergabe eines angemeldeten Fahrzeugs halt nicht immer vermeiden, da sollte dann aber schon die Kohle sicher da sein und man auch wissen wer das Fahrzeug gekauft hat.

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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#11 Beitrag von Vilstaler » Do 25. Feb 2021, 08:55

@Skipper1

Man bekommt das ja mit und es ist nachvollziehbar wie die Augen glänzen um einem den inneren Ruck zu geben das Objekt der Begierde gleich mitnehmen zu wollen, auch wenn man eigentlich vor hatte sich den Roller oder das Auto nur mal anschauen zu wollen. Geht einem ja selber so....Na dann soll er doch der Käufer und Mutti ist mit dem VW Touareg dann nachgefahren.

Gruß! ;)

Florian
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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#12 Beitrag von Aeternum » Do 25. Feb 2021, 10:37

Vielen Dank für eure bisherigen Antworten.
Ich habe keine Erfahrungen mit dem privaten Handel von Fahrzeugen.
Mein erstes Auto habe ich gekauft in der Werkstatt, bei der ich meine Ausbildung gemacht habe (also Händler).
Das bin ich 10 Jahre gefahren und habe dann einen Jahreswagen beim Händler gekauft und mein altes bei ihm gelassen....
Von und an Privat waren es nur ein Roller und die Vespa (die ich inseriert hab) aber die waren beide nicht zugelassen.

Der potentielle Käufer (mit der aktuellen Anfrage) würde 400 km weit zu mir fahren, da wird er die nicht auf
der eigenen Achse mitnehmen :-D
Ich denke ich werde mal meiner Versicherung anrufen und mich da rückversichern, wie die das handhaben.

Ansonsten telefoniere ich am besten einfach mal mit dem Käufer, wenn er Interesse hat - da wird man sich sicher irgendwie einig

djengisp
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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#13 Beitrag von djengisp » Fr 26. Feb 2021, 08:42

Hey,

soweit ich es hier lesen konnte, kann man ein Auto auch mit Kennzeichen verkaufen. Ich denke viele Autoankaufsplattformen machen das so, dass Sie die Fahrzeuge deutschlandweit abholen. Es handelt sich vor allem um Autos, aber Mopeds und Motorräder bestimmt auch. Händler wie Autoankauf21 oder Autoankauf NRW sind auch deutschlandweit tätig.

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Re: (Noch) angemeldetes Fahrzeug verkaufen

#14 Beitrag von GrafKrolock » Fr 26. Feb 2021, 17:54

Wenn der Käufer in Deutschland wohnt und man die Personalien hat sowie die unterschriebene Veräußerungsanzeige, ist die Geschichte eher nicht so problematisch. Keinesfalls würde ich ein angemeldetes Fahrzeug an jemanden verkaufen, der im Ausland wohnt. Wenn die Zulassungsstelle an den nämlich nicht rankommt und er selber keine Abmeldung macht, zahlt man erstmal weiter.

Andere Sache, wusste ich früher nicht: Zur Abmeldung eines Fahrzeugs ist der Brief (ZB Teil II) nicht erforderlich. Dazu braucht es nur Nummernschild und Fahrzeugschein (ZB Teil I), nicht mal der eingetragene Eigentümer muss man sein. Auf die Weise kann ein Käufer das Fahrzeug mitnehmen und bei sich abmelden, während man ihm den Brief erst danach zukommen lässt. Auch praktisch.

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