Anmeldung nach Stilllegung
- Michael1
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Anmeldung nach Stilllegung
Hallo Vespa Gemeinde,
betrifft jetzt keine Vespa, sondern ein Kfz, aber wäre schön wenn es jemand weiß:
Ein Fahrzeug wurde im Sep 2018 in Mainz abgemeldet und soll nun in Mannheim wieder angemeldet werden. Gleicher Halter,
aber umgezogen.
Was ist zu beachten? Dass zuvor ein neuer TÜV nötig ist ist klar.
betrifft jetzt keine Vespa, sondern ein Kfz, aber wäre schön wenn es jemand weiß:
Ein Fahrzeug wurde im Sep 2018 in Mainz abgemeldet und soll nun in Mannheim wieder angemeldet werden. Gleicher Halter,
aber umgezogen.
Was ist zu beachten? Dass zuvor ein neuer TÜV nötig ist ist klar.
LG + bleibt gesund!
Michael
FCK
PTN
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- Michael1
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Re: Anmeldung nach Stilllegung
Wahrscheinlich benötigst du ein neues Kennzeichen. Das bisherige wird nur ein Jahr reserviert.
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Re: Anmeldung nach Stilllegung
Ist so nicht richtig.
"Seit dem 1. Januar 2015 können Sie Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn Sie umgezogen sind."
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"Seit dem 1. Januar 2015 können Sie Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn Sie umgezogen sind."
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Gruss Martin
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Re: Anmeldung nach Stilllegung
Das ist natürlich richtig, hilft dem Fragesteller aber nicht wirklich weiter.
Wer Beiträge auf die er antwortet gelesen und den Inhalt verstanden hat kann auch zur Sache antworten.
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Re: Anmeldung nach Stilllegung
@Schorsch "Sicher benötigt er ein neues Kennzeichen, er ist nämlich umgezogen."
Wer Unsinn schreibt sollte einfach Maulhalten!
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Gruss Martin
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Re: Anmeldung nach Stilllegung
Wer umzieht braucht seit 1.1.15 KEIN neues Kennzeichen! Es reicht eine Ummeldung!!!
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Gruss Martin
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Re: Anmeldung nach Stilllegung
Hast Du auch die Frage gelesen?
Das Fahrzeug war abgemeldet und das schon so lange dass er nicht mal im bisherigen Kreis das Kennzeichen sicher wieder bekommen kann.
Aber die Beantwortung nicht gestellter Fragen macht ja ein Forum aus.
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Re: Anmeldung nach Stilllegung
Deutsche Sprache schwere Sprache: Dein Beitrag lautet:
"Sicher benötigt er ein neues Kennzeichen, er ist nämlich umgezogen."
Dieser Satz, und nur dieser Satz ist UNSINN und falsch!
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"Sicher benötigt er ein neues Kennzeichen, er ist nämlich umgezogen."
Dieser Satz, und nur dieser Satz ist UNSINN und falsch!
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Gruss Martin
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Re: Anmeldung nach Stilllegung
Da hat der Schlauschwätzer natürlich wieder recht auch wenn er nichts zur Sache beigetragen hat.
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Re: Anmeldung nach Stilllegung
so weit ich weiß, muß zuerst der TÜV gemacht werden. Also sich eine Kurzzulassung besorgen, TÜV machen, dann zur Zulassungsstelle.
Wenn noch genauer Zulassungsstelle anrufen oder das Internet
Wenn noch genauer Zulassungsstelle anrufen oder das Internet
- Mücke
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Re: Anmeldung nach Stilllegung
Die Zulassungsstelle der Stadt Mannheim ist der richtige Ansprechpartner:
https://www.mannheim.de/de/service-biet ... -zulassung
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Bella cavalcata.
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Re: Anmeldung nach Stilllegung
Zum nächstgelegenen TÜV und zurück kann man auch mit (bisherigem) Kennzeichen und Deckungszusage fahren, wenn das Fahrzeug noch abgemeldet ist.