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Michael1
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#1 Beitrag von Michael1 » Do 4. Mär 2021, 10:14

Hallo Vespa Gemeinde,

betrifft jetzt keine Vespa, sondern ein Kfz, aber wäre schön wenn es jemand weiß:

Ein Fahrzeug wurde im Sep 2018 in Mainz abgemeldet und soll nun in Mannheim wieder angemeldet werden. Gleicher Halter,
aber umgezogen.
Was ist zu beachten? Dass zuvor ein neuer TÜV nötig ist ist klar.
LG + bleibt gesund!
Michael

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Michael1
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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#2 Beitrag von Michael1 » Do 4. Mär 2021, 11:10

Danke schön
LG + bleibt gesund!
Michael

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Hey Joe
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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#3 Beitrag von Hey Joe » Fr 5. Mär 2021, 19:59

:o Wahrscheinlich benötigst du ein neues Kennzeichen. Das bisherige wird nur ein Jahr reserviert.

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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#4 Beitrag von Schorsch » Fr 5. Mär 2021, 20:15

Hey Joe hat geschrieben:
Fr 5. Mär 2021, 19:59
:o Wahrscheinlich benötigst du ein neues Kennzeichen. Das bisherige wird nur ein Jahr reserviert.
Sicher benötigt er ein neues Kennzeichen, er ist nämlich umgezogen.

stuma
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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#5 Beitrag von stuma » So 7. Mär 2021, 00:04

Ist so nicht richtig.
"Seit dem 1. Januar 2015 können Sie Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn Sie umgezogen sind."

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Gruss Martin

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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#6 Beitrag von Schorsch » So 7. Mär 2021, 08:48

stuma hat geschrieben:
So 7. Mär 2021, 00:04
Ist so nicht richtig.
"Seit dem 1. Januar 2015 können Sie Ihr Auto ummelden und das Kennzeichen behalten, wenn Sie umgezogen sind."

Gesendet von meinem Lenovo TB-8505F mit Tapatalk
Das ist natürlich richtig, hilft dem Fragesteller aber nicht wirklich weiter.

Wer Beiträge auf die er antwortet gelesen und den Inhalt verstanden hat kann auch zur Sache antworten.

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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#7 Beitrag von stuma » So 25. Apr 2021, 20:44

@Schorsch "Sicher benötigt er ein neues Kennzeichen, er ist nämlich umgezogen."

Wer Unsinn schreibt sollte einfach Maulhalten!

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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#8 Beitrag von Schorsch » So 25. Apr 2021, 22:06

stuma hat geschrieben:
So 25. Apr 2021, 20:44
@Schorsch "Sicher benötigt er ein neues Kennzeichen, er ist nämlich umgezogen."

Wer Unsinn schreibt sollte einfach Maulhalten!

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Warum sollte das Unsinn sein?

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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#9 Beitrag von stuma » So 25. Apr 2021, 22:26

Wer umzieht braucht seit 1.1.15 KEIN neues Kennzeichen! Es reicht eine Ummeldung!!!

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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#10 Beitrag von Schorsch » So 25. Apr 2021, 22:34

stuma hat geschrieben:
So 25. Apr 2021, 22:26
Wer umzieht braucht seit 1.1.15 KEIN neues Kennzeichen! Es reicht eine Ummeldung!!!

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Hast Du auch die Frage gelesen?

Das Fahrzeug war abgemeldet und das schon so lange dass er nicht mal im bisherigen Kreis das Kennzeichen sicher wieder bekommen kann.

Aber die Beantwortung nicht gestellter Fragen macht ja ein Forum aus.

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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#11 Beitrag von stuma » So 25. Apr 2021, 22:41

Deutsche Sprache schwere Sprache: Dein Beitrag lautet:
"Sicher benötigt er ein neues Kennzeichen, er ist nämlich umgezogen."
Dieser Satz, und nur dieser Satz ist UNSINN und falsch!


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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#12 Beitrag von Schorsch » So 25. Apr 2021, 22:46

Da hat der Schlauschwätzer natürlich wieder recht auch wenn er nichts zur Sache beigetragen hat.

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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#13 Beitrag von DO3HJB » So 25. Apr 2021, 23:45

so weit ich weiß, muß zuerst der TÜV gemacht werden. Also sich eine Kurzzulassung besorgen, TÜV machen, dann zur Zulassungsstelle.
Wenn noch genauer Zulassungsstelle anrufen oder das Internet

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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#14 Beitrag von Mücke » Mo 26. Apr 2021, 07:13

Die Zulassungsstelle der Stadt Mannheim ist der richtige Ansprechpartner:

https://www.mannheim.de/de/service-biet ... -zulassung
Bella cavalcata.

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Re: Anmeldung nach Stilllegung

#15 Beitrag von GrafKrolock » Mo 26. Apr 2021, 15:27

Zum nächstgelegenen TÜV und zurück kann man auch mit (bisherigem) Kennzeichen und Deckungszusage fahren, wenn das Fahrzeug noch abgemeldet ist.

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