Doc B hat geschrieben: ↑Mo 29. Aug 2022, 15:31
Gem. der Äquivalenztabelle der europäischen Union ergibt sich das aus den Ergänzungsnummern hinter den Fahrerlaubnisklassen auf den europäischen Führerscheinen.
Anmerkungen: erstens steht im Italienischen Führerschein keine Ergänzungsnummer, Schlüsselnummer da steht nur AM und B also 1:1 wie im D-Schein (ab 2013) und zweitens geht es in dem Gesetzestext nur darum, dass man die alten erworbenen Klassen, alles vor 2013, nicht verliert im In-Ausland.
Beispiel 1999-2013 in D erworbene Führerscheinklasse B: Im deutschen B Schein stehen (die harmonisierten Schlüsselzahlen der EU bestehen aus zwei Ziffern) 79.03 und 79.04 hinter A1 und A Grund: FeV-Änderungen zum 19.01.2013 wurden die dreirädrigen Kraftfahrzeuge aus der deutschen Klasse B herausgelöst und der Klasse A1 (bis 15 kW) bzw. der Klasse A (mehr als 15 kW) zugeschlagen. Vereinfacht: Gesetzestext dient dazu die alten erworbene Klassen zu sicheren.
2006/126/EG, Art. 6, Nr. 3.: "Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen: b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B"
Äquivalenzen bedeuten nicht automatisch, dass eine Schlüsselzahl/Eintrag im Führerschein steht. Italien hat das mit einem Gesetz (Codice della strada Art. 125, Nr. 2: B-Klasse erlaubt auf italienischem Gebiet auch Fahrzeuge der Kategorie A1 zu führen) geregelt und nicht über nationale Schlüsselungen im Führerschein bestehend aus 3 Ziffern. Kurz: Du findest im ital. Führerschein nichts was auf die "125ccm I-Regelung" hinweist
Doc B hat geschrieben: ↑Mo 29. Aug 2022, 15:31
So wie der in der deutschen Fahrerlaubnis B enthaltene A1 nur auf dreirädrige Fahrzeuge beschränkt ist, ist man bei dem im italienischen B enthaltenem A1 berechtigt in Italien 125er zu fahren. Also nur national wie bei uns der B196.
Das ist auch nicht ganz richtig, siehe FeV-Änderungen zum 19.01.2013. Von allen italienischen Behörden die ich angeschrieben habe, kamen nur positive Antworten, wenn die Italiener gewollt hätten, dass nur Italiener in I 125er fahren dürfen hätten sie das über nationale Schlüsselungen im Führerschein bestehend aus 3 Ziffern machen müssen, über zusätzliche Praxis Fahrstunden wie es z.B. die Franzosen gemacht haben oder Verbote für Ausländer. Gut gemeinter Hinweis der I-Verkehrsbehörde hinter B (die A.. Klassen interessieren die Italiener in dem Zusammenhang nicht) darf keine 2 stellige EU Nummer stehen die etwas verbietet, ist aber bisher in keinem Führerschein der Fall (hatte Kopie von meinem Führerschein geschickt) Ps.:Natürlich müsste man noch klären was die eigene Versicherung dazu sagt wenn man mit seiner Vespa nach I fährt, betrifft mich aber nicht da ich bisher 125er im Ausland nur gemietet habe und in D nicht mehr als 100km am Stück fahre, mit meinem B196 (499.-) in D an keine Ländergrenze komme.
Doc B hat geschrieben: ↑Mo 29. Aug 2022, 15:31
Der Italiener darf mit seinem B keine 125er in Deutschland fahren und der Deutsche mit seinem B nicht in Italien, weil er schlicht nie eine Fahrerlaubnis dafür erlangt hat.Der Deutsche darf mit seinem B innerhalb der EU nur dreirädrige A1 Fahrzeuge fahren. Möchte er dies auch in Italien muss er die passende Fahrerlaubnis erlangen, also entweder den italienischen B erwerben oder den richtigen A1 erlangen.
Du verknüpft 2 Dinge die nichts miteinander zu tun haben. In D gibt es kein Gesetz Codice della strada "B 125 Fahrerlaubnis" Freibrief, in D zählt ob A.. oder B196 im Führerschein steht. Weder der I. noch der D. haben eine Fahrerlaubnis dafür erlangt, haben beide nur AM und B im Schein (ab 2013)