B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Das deutsche Führerscheinrecht ist doch vor allem ein Rundum-Sorglos-Paket für Fahrschulbetreiber und Prüfungsbehörden. Ich würde ja durchaus eine A1-Prüfung ablegen, aber da hat die Fahrschullobby ja dafür gesorgt, das das mit dem B196 nicht möglich ist, sondern man völlig überflüssige Theorie- und Praxisstunden nehmen muss, dazu die volle Grundgebühr nochmal anfällt, also die vollen Einnahmen für die Fahrschulen gesichert sind.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
In einigen Fahrschulen wird Dir der Betrag vom B196 auf die Kosten für den A1 angerechnet. So zum Beispiel bei Mayks Fahrschulen in Hamburg: https://mayksfahrschulen.de/neu-ab-2020 ... rerschein/Rollerundkleinwagen hat geschrieben: ↑So 3. Jul 2022, 16:58Das deutsche Führerscheinrecht ist doch vor allem ein Rundum-Sorglos-Paket für Fahrschulbetreiber und Prüfungsbehörden. Ich würde ja durchaus eine A1-Prüfung ablegen, aber da hat die Fahrschullobby ja dafür gesorgt, das das mit dem B196 nicht möglich ist, sondern man völlig überflüssige Theorie- und Praxisstunden nehmen muss, dazu die volle Grundgebühr nochmal anfällt, also die vollen Einnahmen für die Fahrschulen gesichert sind.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Ich würde mich freuen, wenn wir eine einheitliche Regelung in Europa hätten, das wäre doch mal ein echter Vorteil der EU.
Und um dem ganzen Irrsinn noch eine weitere Komponente zu geben: Ich bin gebürtiger Italiener mit italienischem und deutschem Pass. Wenn ich nen Zweitwohnsitz in Italien anmelde und meinen deutschen FS umschreiben lasse, darf ich dann in Italien 125er fahren ?!
Mik
Und um dem ganzen Irrsinn noch eine weitere Komponente zu geben: Ich bin gebürtiger Italiener mit italienischem und deutschem Pass. Wenn ich nen Zweitwohnsitz in Italien anmelde und meinen deutschen FS umschreiben lasse, darf ich dann in Italien 125er fahren ?!
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Du solltest da vielleicht vorher klären ob dir in Italien ein zweiter Führerschein ausgestellt werden darf?Vespa-Mik hat geschrieben: ↑Di 2. Aug 2022, 21:42Ich würde mich freuen, wenn wir eine einheitliche Regelung in Europa hätten, das wäre doch mal ein echter Vorteil der EU.
Und um dem ganzen Irrsinn noch eine weitere Komponente zu geben: Ich bin gebürtiger Italiener mit italienischem und deutschem Pass. Wenn ich nen Zweitwohnsitz in Italien anmelde und meinen deutschen FS umschreiben lasse, darf ich dann in Italien 125er fahren ?!
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Zuletzt geändert von Schorsch am Mi 3. Aug 2022, 12:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Ich mache gerade das Upgrade vom A1 auf den A2 und muss hier ja leider eine praktische Prüfung ablegen. Fahrstunden sollte man vorher unbedingt ein paar nehmen, vor allem wenn man immer nur 125er Roller gefahren ist und die Prüfung auf einem Motorrad ablegen muss. Theoretische Prüfung ist keine nötig jedoch sollte man die Theorie in der Prüfung anwenden können sonst fliegt man schnell durch. Heißt für mich also das ich nach 25 Jahren wieder Theorie Fragen büffel und ich sag mal wie es ist, es ist verehrend was da für Lücken bei meinem Wissensstand sind. Und ich fahre seit bestimmt 20 Jahren unfallfrei und würde sagen das ich ein guter Fahrer mit ca. 20.000 km im Jahr bin.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Hallo Mik,Vespa-Mik hat geschrieben: ↑Di 2. Aug 2022, 21:42Ich würde mich freuen, wenn wir eine einheitliche Regelung in Europa hätten, das wäre doch mal ein echter Vorteil der EU.
Und um dem ganzen Irrsinn noch eine weitere Komponente zu geben: Ich bin gebürtiger Italiener mit italienischem und deutschem Pass. Wenn ich nen Zweitwohnsitz in Italien anmelde und meinen deutschen FS umschreiben lasse, darf ich dann in Italien 125er fahren ?!
Mik
das ganze Thema wurde doch in diesem Thread schon behandelt (lies mal den ganzen).
Kurzfassung: Es gibt eine EU-Regelung für die 125er, nennt sich A1.
Als EU Bürger kannst du in IT 125er fahren, unabhängig wo der EU-FS ausgestellt wurde. Ansonsten wäre das Diskriminierung und du könntest vor dem EUGH klagen.
LG Andy
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Ergänzung: und unabhängig vom gemeldeten Wohnsitz innerhalb der EU.Andy Vienna lx hat geschrieben: ↑Mi 3. Aug 2022, 15:56Hallo Mik,Vespa-Mik hat geschrieben: ↑Di 2. Aug 2022, 21:42Ich würde mich freuen, wenn wir eine einheitliche Regelung in Europa hätten, das wäre doch mal ein echter Vorteil der EU.
Und um dem ganzen Irrsinn noch eine weitere Komponente zu geben: Ich bin gebürtiger Italiener mit italienischem und deutschem Pass. Wenn ich nen Zweitwohnsitz in Italien anmelde und meinen deutschen FS umschreiben lasse, darf ich dann in Italien 125er fahren ?!
Mik
das ganze Thema wurde doch in diesem Thread schon behandelt (lies mal den ganzen).
Kurzfassung: Es gibt eine EU-Regelung für die 125er, nennt sich A1.
Als EU Bürger kannst du in IT 125er fahren, unabhängig wo der EU-FS ausgestellt wurde. Ansonsten wäre das Diskriminierung und du könntest vor dem EUGH klagen.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Leute, das stimmt leider nicht. Ich hatte weiter oben erläutert, warum. Ich halte das auch für eine unzulässige Diskriminierung. Aber davon gibt es reichlich, wie wir, mt Zweitwohnsitz in IT immer wieder feststellen müssen, Zur Frage von Mik, Mit einem Zweitwohnsitz kannst Du Deinen FS gar nicht umschreiben. Dazu brauchst Du den Erstwohnsitz(Residenza). Der Zweitwohnsitz in IT berechtigt Dich lediglich zum Steuerzahlen (IMU) ansonsten ist der rechtlich eine Nullnummer
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Kannst auch zB kein Fahrzeug dort zulassen. Musst Du immer schön aus D mitbringen mit dt. Kennzeichen, darfst keine Italiener mit Hauptwohnsitz in IT damit fahren lassen und musst es alle zwei Jahre zur HU wieder zurückfahren. Offiziell darf es sogar nur 1 Jahr in I bleiben und muss dann wieder ausgeführt werden. Das sind haarsträubende Regeln dort. Ist umgekehrt (D) aber auch nicht (viel) besser. Da frage ich mich schon, was der ganze EU-Zauber soll, wenn es nicht mal im ganz kleinen Massstab klappt.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Und zu Kaischis Ausführung: Ich glaube durchaus, dass eine Klage vor dem EuGH Chancen hätte.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Meinst Du eine Klage zur Harmonisierung der B-Erweiterungen? Falls ja, wäre das nur dann mit potentiellem Erfolg gekrönt, wenn es eine Sammelklage von verschiedenen EU-Staaten-Mitgliedern gäbe. Das allein ist eine Gralsaufgabe und macht nicht in allen EU-Ländern Sinn, weil man dort ja auch mit B 125ccm fahren darf. D und A wäre ja schon eine Lösung, aber: Irgendeine Krücke muss man schon in Kauf nehmen, wenn mann zu faul ist, den A1 zu machen. Für mich persönlich bin ich fein damit. Wusste ich vorher und sollte ich mich doch noch A1 jucken, werden mir die Kosten für B196 auf den A1 angerechnet (nur bei meiner Fahrschule so und nicht generell gültig). Aktuell ist das aber kein Thema, weil mit D und IT absolut glücklich.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Ich denke, Du hast Recht mit der Sammelklage, obwohl man ja auch als Einzelperson dort klagen kann. Erfolgsaussichten kann ich aber nicht wirklich beurteilen und in das Prozessrecht bin ich auch noch nicht eingestiegen. Vermutlich wäre dann einfacher, meine Frau zum A1 zu bewegen
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Jetzt bin ich vollends verwirrt. Ich meinte ich hätte gelesen daß es eben nicht so ist daß ich als EU Bürger ne 125er in IT fahren darf, das schreibt ja ApeixGTS auch nochmal in der Antwort. ok, das mit dem Zweitwohnsitz war ne Schnapsidee, aber wirklich ernst ist es mr mit der Vereinheitlichung, da würde ich ohnehin drum kämpfen.
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Andy Vienna lx hat geschrieben: ↑Mi 3. Aug 2022, 15:56Hallo Mik,Vespa-Mik hat geschrieben: ↑Di 2. Aug 2022, 21:42Ich würde mich freuen, wenn wir eine einheitliche Regelung in Europa hätten, das wäre doch mal ein echter Vorteil der EU.
Und um dem ganzen Irrsinn noch eine weitere Komponente zu geben: Ich bin gebürtiger Italiener mit italienischem und deutschem Pass. Wenn ich nen Zweitwohnsitz in Italien anmelde und meinen deutschen FS umschreiben lasse, darf ich dann in Italien 125er fahren ?!
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Kurzfassung: Es gibt eine EU-Regelung für die 125er, nennt sich A1.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Das ist falsch, eine 125er darfst Du in Italien nur mit ITALIENISCHEM B Führerschein fahren, nicht mit einem deutschen B !Andy Vienna lx hat geschrieben: ↑Mi 3. Aug 2022, 15:56Hallo Mik,Vespa-Mik hat geschrieben: ↑Di 2. Aug 2022, 21:42Ich würde mich freuen, wenn wir eine einheitliche Regelung in Europa hätten, das wäre doch mal ein echter Vorteil der EU.
Und um dem ganzen Irrsinn noch eine weitere Komponente zu geben: Ich bin gebürtiger Italiener mit italienischem und deutschem Pass. Wenn ich nen Zweitwohnsitz in Italien anmelde und meinen deutschen FS umschreiben lasse, darf ich dann in Italien 125er fahren ?!
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das ganze Thema wurde doch in diesem Thread schon behandelt (lies mal den ganzen).
Kurzfassung: Es gibt eine EU-Regelung für die 125er, nennt sich A1.
Als EU Bürger kannst du in IT 125er fahren, unabhängig wo der EU-FS ausgestellt wurde. Ansonsten wäre das Diskriminierung und du könntest vor dem EUGH klagen.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
NEIN, das ist eine Falschinformation!!! In Italien darf jeder 125ccm fahren, wenn im Besitz von 3 od. B. Diese Regelung gilt seit 2007, ist wohnsitz- und länderunabhängig. Ob man mietet oder eigenes Fahrzeug mitbringt, ist völlig egal.