B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

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GTS77
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#16 Beitrag von GTS77 » So 20. Mär 2022, 08:08

Was soll diese Petition letztendlich bringen ? Andere Länder, andere Sitten. Der B196 wurde ja grundsätzlich nur deshalb eingeführt, das die Leute, die können und wollen, sich im urbanen Umfeld mit einem, meistens 125er Roller, bewegen können. Es war ja nicht die Idee, um dann mit einem 125er Moped Touren durch ganz Europa zu fahren.

Ich finde die Regelungen in Ordnung und wer wirklich eine Leidenschaft zum Zweirad hat, der wird auch einen "richtigen" Führerschein dafür machen. 125er sind nur Spielkram für kurze Strecken oder zum üben für 16 Jährige.

Ich bin neben Motorrad und Auto auch jahrelang 125er Roller gefahren, aber damit doch eher im engeren Umfeld. Jeder wie er mag, aber wegen dem 196er so einen Zirkus zu machen finde ich Quatsch, zumal ja jeder einen richtigen Führerschein machen kann.
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alu68
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#17 Beitrag von alu68 » So 20. Mär 2022, 09:24

Bullrich141 hat geschrieben:
Sa 19. Mär 2022, 20:16

Für den B 196 sind 5 Doppelstunden Praxis zu absolvieren, das ist praktisch die normale Motorradausbildung aber ohne Prüfung und Bekleidungszwang.
Hallo Marco,

das stimmt so nicht.

Bei der Motorradausbildung (A, A2, A1) sind 12 Pflichtstunden (3 Nacht/Dämmerung, 4 Autobahn, 5 Landstraße) vorgeschrieben.
Zusätzlich sind die Stunden für die Grundfahraufgaben zu berücksichtigen sowie Stadtfahrten nach individuellem Bedarf.

Grundsätzlich ist jeder Fahrlehrer dazu angehalten, Fahrschüler nur in kompletter Schutzkleidung (Helm, Handschuhe, Stiefel, Protektorenjacke und -hose) fahren zu lassen, um im Schadensfall (Personenschaden) nicht mit seinem Privatvermögen zu haften.

Das auch die Mehrstunden an Theorie Sinn machen, sehen wir regelmäßig daran, wie langjährige B-Besitzer bei den Theoriefragebögen reihenweise durchfallen, da die einfachsten und grundlegenden Regeln offensichtlich nicht (mehr) bekannt sind, was beim Mopedfahren sehr schnell kritisch werden kann.

Die Erfahrung zeigt leider auch, dass oftmals diejenigen, die mit der grundlegenden Theorie Schwierigkeiten haben, sich statt für die fundiertere Ausbildung für den B 196 entscheiden. Dazu kommen noch diejenigen, die schlicht und ergreifend Prüfungsangst haben.

Kostet ein B196 im Durchschnitt etwa 800 € (um dann nur 125er fahren zu dürfen), kann man, bei entsprechender Begabung, den großen Mopedschein schon für gut 1.200 € plus Prüfungsgebühr in der Tasche haben und darf dann "offen" fahren.

Auch deshalb halte ich es hier mit lost-in-space und Befürworte die Ausweitung des B196 nicht.

Gruß
Alexander
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fluxvalve
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#18 Beitrag von fluxvalve » So 20. Mär 2022, 09:36

Um das Chaos zu verhindern: an der Umfrage teilnehmen! ;)

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#19 Beitrag von GrafKrolock » Mo 21. Mär 2022, 09:01

@Apeix: In den 80ern gab es ja noch keine EU-Fahrerlaubnisklassen. Daher matcht die Sache mit jenen Führerscheinen nicht ganz und es bleibt offen, ob man darf oder nicht.

Die Sache mit B inkludiert A1 in Italien ist aber logisch: Nationale Spezifika in Form von Schlüsselnummern beispielsweise spielen keine Rolle, daher gilt B196 und B111 eben nicht per se im Ausland. Wenn aber ein Land festlegt, dass mit Klasse B pauschal und ohne Zusatzmaßnahmen auch Leichtkrafträder gefahren werden dürfen, gilt das wegen des Diskriminierungsverbotes für Führerscheine aller EU-Länder. Die jeweiligen Prüfungsmodalitäten spielen keine Rolle. Auch in Italien wird bei der Autoführerscheinprüfung nicht die Beherrschbarkeit eines Zweirades abgeprüft.

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burschi
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#20 Beitrag von burschi » Di 22. Mär 2022, 15:39

GTS77 hat geschrieben:
So 20. Mär 2022, 08:08
Was soll diese Petition letztendlich bringen ? Andere Länder, andere Sitten. Der B196 wurde ja grundsätzlich nur deshalb eingeführt, das die Leute, die können und wollen, sich im urbanen Umfeld mit einem, meistens 125er Roller, bewegen können. Es war ja nicht die Idee, um dann mit einem 125er Moped Touren durch ganz Europa zu fahren.

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#21 Beitrag von GrafKrolock » Di 22. Mär 2022, 18:15

Finde ich nicht. Der Sinn und Zweck von B196 war nicht, Wenigfahrern das Fahren zu ermöglichen, und wer mehr fahren will, soll bitte eine umfangreichere Ausbildung absolvieren.
Der Sinn besteht vielmehr darin, dass jemand, der schon jahrelang Auto fährt und womöglich Praxis auf einer 50er hat (allerdings keine Voraussetzung), nicht wieder bei Adam und Eva anfangen müssen soll.
Ich habe damals auch den Motorradführerschein nachgemacht, aber um mit 50er-Praxis auf 125er umzusteigen, die nicht ansatzweise doppelt so schnell fährt (frisiert 65 vs. 90 km/h), wäre DAS weiß Gott nicht notwendig gewesen.
In Italien geht es ja auch, ohne dass dort reihenweise LKR-Fahrer verunfallen.

Und natürlich kann man auch mit 125 ccm hervorragend längere Touren machen.

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#22 Beitrag von fluxvalve » Mi 23. Mär 2022, 08:14

burschi hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 15:39
GTS77 hat geschrieben:
So 20. Mär 2022, 08:08
Was soll diese Petition letztendlich bringen ? Andere Länder, andere Sitten. Der B196 wurde ja grundsätzlich nur deshalb eingeführt, das die Leute, die können und wollen, sich im urbanen Umfeld mit einem, meistens 125er Roller, bewegen können. Es war ja nicht die Idee, um dann mit einem 125er Moped Touren durch ganz Europa zu fahren.

Ich finde die Regelungen in Ordnung und wer wirklich eine Leidenschaft zum Zweirad hat, der wird auch einen "richtigen" Führerschein dafür machen. 125er sind nur Spielkram für kurze Strecken oder zum üben für 16 Jährige.

Ich bin neben Motorrad und Auto auch jahrelang 125er Roller gefahren, aber damit doch eher im engeren Umfeld. Jeder wie er mag, aber wegen dem 196er so einen Zirkus zu machen finde ich Quatsch, zumal ja jeder einen richtigen Führerschein machen kann.
Richtig geschrieben :genau:
Nope, bestes Beispiel ist bei uns das Grenzgebiet Österreich/Deutschland. Hier sind es von Lindau (D) nach Bregenz (Ö) gerade einmal 7km. Die Gegend ist sehr verflochten, sodass man oft mehrmals am Tag die Grenze passiert. Mir ist das egal, ich habe n'en A Führerschein. Einen kompletten Führerschein will meine Frau nicht machen, kann ich verstehen,muss ich akzeptieren, aber wegen der o.s. Situation müsste sie B196 und B111 machen. Wie bescheuert ist das denn. Genau deswegen macht sie weder noch.

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#23 Beitrag von GrafKrolock » Mi 23. Mär 2022, 08:40

Beides geht ja auch schlecht, denn eine österreichische 111 bekommt sie nicht in ihrem deutschen Führerschein eingetragen.

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#24 Beitrag von fluxvalve » Mi 23. Mär 2022, 10:25

Da hast du Recht! Das macht die aktuelle Regelung ja noch bescheuerter :?

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#25 Beitrag von burschi » Mi 23. Mär 2022, 14:01

fluxvalve hat geschrieben:
Mi 23. Mär 2022, 08:14
burschi hat geschrieben:
Di 22. Mär 2022, 15:39
GTS77 hat geschrieben:
So 20. Mär 2022, 08:08
Was soll diese Petition letztendlich bringen ? Andere Länder, andere Sitten. Der B196 wurde ja grundsätzlich nur deshalb eingeführt, das die Leute, die können und wollen, sich im urbanen Umfeld mit einem, meistens 125er Roller, bewegen können. Es war ja nicht die Idee, um dann mit einem 125er Moped Touren durch ganz Europa zu fahren.

Ich finde die Regelungen in Ordnung und wer wirklich eine Leidenschaft zum Zweirad hat, der wird auch einen "richtigen" Führerschein dafür machen. 125er sind nur Spielkram für kurze Strecken oder zum üben für 16 Jährige.

Ich bin neben Motorrad und Auto auch jahrelang 125er Roller gefahren, aber damit doch eher im engeren Umfeld. Jeder wie er mag, aber wegen dem 196er so einen Zirkus zu machen finde ich Quatsch, zumal ja jeder einen richtigen Führerschein machen kann.
Richtig geschrieben :genau:
Nope, bestes Beispiel ist bei uns das Grenzgebiet Österreich/Deutschland. Hier sind es von Lindau (D) nach Bregenz (Ö) gerade einmal 7km. Die Gegend ist sehr verflochten, sodass man oft mehrmals am Tag die Grenze passiert. Mir ist das egal, ich habe n'en A Führerschein. Einen kompletten Führerschein will meine Frau nicht machen, kann ich verstehen,muss ich akzeptieren, aber wegen der o.s. Situation müsste sie B196 und B111 machen. Wie bescheuert ist das denn. Genau deswegen macht sie weder noch.
Ist in Oberstdorf nicht viel anders mit der Grenze
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#26 Beitrag von ApeixGTS » So 27. Mär 2022, 08:24

Nochmals zurück zum Thema "wer die Klasse B hat, darf in Italien 125er fahren":Im neuen EU-Kartenführerschein steht genau drin, welche Klassen man aktuell hat. Der wird in jedem EU-Land akzeptiert, so wie er im Ursprungsland erteilt wurde, aber nicht auf das Ausland, in dem man sich gerade befindet,"umgerechnet/erweitert". Der deutsche B-Inhaber nach 1980 hat in seinem FS die A1 nicht eingetragen ("Strich"), der italienische B-Inhaber hat in seinem Kartenführerschein automatisch auch den A1 eingetragen j
(mit Erteilungsdatum des B-Führerscheins). Das ist klar und eindeutig. Der deutsche B-Inhaber darf in I nicht fahren. Das entspricht auch den Internetartikeln von Motorrad Online und dem ADAC. Lasst es also sein, Ärger winkt. im Übrigen finde ich erstaunlich, dass es doch Einige gibt, die sich mit einem solchen Gesetzesunsinn abfinden und den auch positiv verargumentieren. Da müssen sich die Verantwortlichen um ihre Wiederwahl ja nicht sorgen😆

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Pinin
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#27 Beitrag von Pinin » So 27. Mär 2022, 23:51

@ApeixGTS:
falsch, der italienische B-Inhaber hat in seinem Kartenführerschein nicht automatisch auch den A1 eingetragen. Woher hast du so eine Info?
Genau aus dem Grund gibt es doch die B Sonderregelung Codice della strada Art. 125, Nr. 2. auf italienischem Gebiet

Nebenbei:
Die Internetartikel von Motorrad Online und dem ADAC kannst du vergessen, Motorrad Online hat 0 recherchiert, nur Copy & Paste und ADAC hat die
ÖAMTC Recherchen nicht richtig verstanden. ADAC Praktikant hat sich noch nicht mal die Mühe gemacht mit dem ÖAMTC zu sprechen bzw. eine Anfrage direkt an Italien (Frag den Staat) gestellt. Auf Gesetztes Texte wird nicht eingegangen (siehe User Kommentare vom ADAC) bzw. man bekommt nur den Hinweis man solle doch bitte den A1 machen. Ich habe diesbezüglich 1-mal mit dem ADAC telefoniert, die ADAC Rechtsanwältin sagt mir am Schluss, das Risiko trägt man selber da sich die Rechtslage in den einzelnen Ländern jederzeit ändern kann.
Daher wird der ADAC auch keine offizielle Aussage zu dem Thema mache auf den sich Lieschen Müller verlassen kann

Wenn du ADAC Mitglied bist kannst du eine Anfrage an die Rechtsabteilung des ÖAMTC stellen oder wende dich direkt an den italienischen Staat

Weitere Quellen:
In Italien darf jeder mit Führerscheinklasse B Motorräder bis 125 ccm fahren, sofern er mindestens 21 Jahre alt ist. Auch Ausländer/Touristen. https://motorrad.fandom.com/wiki/Ausland#Italien

Äquivalenztabelle: http://eur-lex.europa.eu

@ GTS77: Dein Zitat "125er sind nur Spielkram für kurze Strecken oder zum üben für 16 Jährige."
Lol, schon mal die neue XSR125 gefahren? oder was viele nicht wissen, es gibt auch E-Motorräder mit einer Beschleunigung von 0-80 km/h: 3,9s (wie schnell ist dein GTS 300 HPE Spielzeug) die darfst du legal mit dem B196 fahren da A1 Zulassungsklasse: 11kw Nennleistung, Peak Leistung z.B. : 22,5 kW (30 PS)

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#28 Beitrag von ApeixGTS » Mo 28. Mär 2022, 06:30

Hallo Pinin,
habe ich von Bekannten in I, werde mir die Karte aber "in echt" anschauen, wenn ich wieder dort bin. Der springende Punkt ist die folgende EU-Äquivalenzregel, welche sagt, dass in den jeweiligen Ländern nur das anerkannt wird, was Du in Deinem Land erworben hast, nicht mehr, nicht weniger, d.h. keine Erstreckung:

BESCHLUSS (EU) 2016/1945 DER KOMMISSION

vom 14. Oktober 2016

über Äquivalenzen zwischen Führerscheinklassen

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 6517)

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)
Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG sollten alle von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt werden. Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung sollte auch für Führerscheine gelten, die vor dem Zeitpunkt der Anwendung dieses Grundsatzes ausgestellt wurden.
(2)
Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen umfasst die volle Anerkennung aller einem Führerscheininhaber im Einklang mit den zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden einzelstaatlichen Bestimmungen erteilten Fahrerlaubnisse.

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#29 Beitrag von ApeixGTS » Mo 28. Mär 2022, 06:39

Der Umfang, was die einzelnen Länder an FS-Klassen anzuerkennen haben, steht in endlosen Tabellen im Anhang zu der Richtlinie für jedes EU-Land einzeln. Der codice della strada regelt lediglich die Klassen für in Italien ausgestellte FS. Die finden sich dann auch so in der Äquivalenztabelle, d.h. müssen im EU-Ausland anerkannt werden. Die nach der dt. StVO ausgestellten FS werden ebenfalls nur in diesem Umfang im Ausland anerkannt. Das ist ja der Irrsinn, den die EU-Führerscheinverordnung jetzt begradigen soll.

GrafKrolock
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#30 Beitrag von GrafKrolock » Mo 28. Mär 2022, 07:41

Ich glaube, Du verwechselst das in Deiner Darstellung, oder? Die jeweiligen nationalen Besonderheiten werden im Ausland ja gerade nicht anerkannt. Also es dürfen weder italienische B-Inhaber in Deutschland 125er fahren, noch österreichische 111er.
Es bezieht sich also allenfalls auf die Äquivalenz der Fahrerlaubnisklassen. Gäbe es in Deutschland noch das Nummernschema, würde unsere Klasse 3 in Italien als solche anerkannt werden im Sinne der Klasse B.

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