B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Na dann... Die einen fahren es einfach los, die anderen lassen es eben bleiben.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Kann man so machen, wenn einem das egal ist.GrafKrolock hat geschrieben: ↑Mo 29. Aug 2022, 14:16Na dann... Die einen fahren es einfach los, die anderen lassen es eben bleiben.
Aber ich hab es jetzt gefunden:
Gem. der Äquivalenztabelle der europäischen Union ergibt sich das aus den Ergänzungsnummern hinter den Fahrerlaubnisklassen auf den europäischen Führerscheinen.
So wie der in der deutschen Fahrerlaubnis B enthaltene A1 nur auf dreirädrige Fahrzeuge beschränkt ist, ist man bei dem im italienischen B enthaltenem A1 berechtigt in Italien 125er zu fahren. Also nur national wie bei uns der B196.
Der Italiener darf mit seinem B keine 125er in Deutschland fahren und der Deutsche mit seinem B nicht in Italien, weil er schlicht nie eine Fahrerlaubnis dafür erlangt hat.
Der Deutsche darf mit seinem B innerhalb der EU nur dreirädrige A1 Fahrzeuge fahren. Möchte er dies auch in Italien muss er die passende Fahrerlaubnis erlangen, also entweder den italienischen B erwerben oder den richtigen A1 erlangen.
Für mich steht weiterhin fest, es ist NICHT zulässig.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 45&from=ES
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Aber das wurde doch weiter oben im Thread schon abgehandelt, warum drehen wir uns da immer im Kreis?
Die italienische Regelung ist NICHT mit den Schlüsselzahlen 196 und 111 vergleichbar. Es handelt sich NICHT um eine Zusatzqualifikation oder Sondererlaubnis, die über eine Schlüsselnummer manifestiert worden wäre und die (natürlich) nur national im Erwerberland gilt.
Vielmehr sagen die Italiener, dass alle B-Inhaber bei ihnen 125er fahren dürfen, völlig unabhängig vom EU-Recht und etwaigen Zusatzeintragungen im Führerschein. Entsprechend ist da die europarechtliche Richtlinie überhaupt nicht maßgeblich, wird von den Italienern aber (seit einiger Zeit) dahingehend angewandt, dass auch EU-ausländische B-Führerscheine den nationalen gleichgestellt sind. Vermutlich, um sich mögliche Klagen auf Gleichbehandlung vom Hals zu halten.
Für mich steht demnach weiterhin fest, es ist zulässig.
Die italienische Regelung ist NICHT mit den Schlüsselzahlen 196 und 111 vergleichbar. Es handelt sich NICHT um eine Zusatzqualifikation oder Sondererlaubnis, die über eine Schlüsselnummer manifestiert worden wäre und die (natürlich) nur national im Erwerberland gilt.
Vielmehr sagen die Italiener, dass alle B-Inhaber bei ihnen 125er fahren dürfen, völlig unabhängig vom EU-Recht und etwaigen Zusatzeintragungen im Führerschein. Entsprechend ist da die europarechtliche Richtlinie überhaupt nicht maßgeblich, wird von den Italienern aber (seit einiger Zeit) dahingehend angewandt, dass auch EU-ausländische B-Führerscheine den nationalen gleichgestellt sind. Vermutlich, um sich mögliche Klagen auf Gleichbehandlung vom Hals zu halten.
Für mich steht demnach weiterhin fest, es ist zulässig.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Wir drehen uns nicht im Kreis, dass die Italiener mit ihrem B NATIONAL 125er fahren dürfen, ist durchaus eine Sonderregelung, sonst stände sie nicht in der Tabelle.
Und die Italiener können viel erzählen, für mich zählt das geschriebene Wort.
Und in der Tabelle steht genau drin, wer was mit welchen Auflagen oder Bevorzugungen fahren darf.
Als Deutscher mit B ist man schlicht darauf begrenzt, dass man nur A1 mit drei Rädern fahren darf.
Und die Italiener können viel erzählen, für mich zählt das geschriebene Wort.
Und in der Tabelle steht genau drin, wer was mit welchen Auflagen oder Bevorzugungen fahren darf.
Als Deutscher mit B ist man schlicht darauf begrenzt, dass man nur A1 mit drei Rädern fahren darf.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Ich hol mal Popcorn und warte auf den ersten Beitrag, der ein Ersatzrad mitzählt.
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Wenn damit die Antwort gemeint istDoc B hat geschrieben: ↑Mo 29. Aug 2022, 13:07Nach der Antwort der italienischen Führerscheinstelle, welche ich bekommen habe sieht das anders aus....nach der die Pinin bekommen hat, sollte es passen.GrafKrolock hat geschrieben: ↑Mo 29. Aug 2022, 12:09Überdies hast Du sicherlich den Rest dieses Threads verfolgt, der sich sehr eindeutig damit befasst, dass deutscher B-Führerschein auf 125er in Italien eben keine Sanktionen nach sich zieht.
Eindeutig ist da für mich noch lange nix. Der Rest hier zieht sein Wissen ja aus der Dunstglocke, außer der beiden gegensätzlichen Antworten, die Pinin und ich bekommen haben, hat hier noch keiner belegbare Fakten aufgetischt.
gemeint ist ist das auch nicht so klar. Da steht nur dass es nicht bestraft wird. Wo sind denn hier die Fachleute die sonst jeden Satz zerlegen und erklären können?Zitat: nach Rücksprache mit der Polizei kann ich Sie informieren, dass keine Sanktionen oder Strafen ausgestellt werden, wenn Sie mit dem deutschen Führerschein der Klasse B mit einem Motorrad mit 125 ccm und bis zu 11KW auf italienischen Staatsgebiet fahren
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Das ist der Unterschied zwischen Deutschland und Italien. In Italien ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist, während in Deutschland alles verboten ist, was nicht explizit erlaubt ist.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Na ja… eine Versicherung habe ich ja auch nur für den Schadensfall - okay, ist zwar auch gesetzlich vorgeschrieben - aber eben auch nur für die Absicherung der Schäden bei Unfall.
Wenn eine italienische, österreichische oder sonstige Polizei mir kulanzhalber versichert, dass sie mich nicht sanktioniert, wenn ich bei denen mit der 125er rumdüse, ist es das eine. Freut mich. Und nee, ich habe nicht vor, bei denen einen Unfall zu verursachen. Was aber, wenn es doch passiert?
Das Geld der Menschen wird immer knapper. Und je mehr Not da ist, desto eifriger suchen die Leute in den Krümeln, wo noch was abzuschöpfen ist. Das ist meine tägliche Erfahrung.
Eine unklare Rechtslage kann da ein Genickbruch sein. Den B196 habe ich gemacht, weil er
A. Billig war
B. Einfach und schnell zu machen war
C. Ich mir keine weitreichenden Gedanken gemacht habe
D. Und ich nur einfach Vespa fahren wollte (ich hätte auch bei ner 50er Fahrstunden genommen, weil außer Fahrrad vorher nie Zweirad)
Hunger kommt bekanntlich mit dem Essen. Ich düse jetzt mit meiner 125er rum, bis ich die fahren kann im Schlaf. (Wobei nicht das Fahren ein Problem darstellt, sondern das verdammte Aufbocken auf den Hauptständer mich manches Mal verzweifeln lässt )
Dann kümmere ich mich um den A-Führerschein. Da ist für mich die Herausforderung, dass Motorräder keine Automatikfahrzeuge sind und ich die Schaltung lernen muss. Das sollte ich dann hinkriegen (hoffentlich )
Seufziseufz. Immer diese Anschaffungen mit ihren Folgekosten
Wenn eine italienische, österreichische oder sonstige Polizei mir kulanzhalber versichert, dass sie mich nicht sanktioniert, wenn ich bei denen mit der 125er rumdüse, ist es das eine. Freut mich. Und nee, ich habe nicht vor, bei denen einen Unfall zu verursachen. Was aber, wenn es doch passiert?
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Eine unklare Rechtslage kann da ein Genickbruch sein. Den B196 habe ich gemacht, weil er
A. Billig war
B. Einfach und schnell zu machen war
C. Ich mir keine weitreichenden Gedanken gemacht habe
D. Und ich nur einfach Vespa fahren wollte (ich hätte auch bei ner 50er Fahrstunden genommen, weil außer Fahrrad vorher nie Zweirad)
Hunger kommt bekanntlich mit dem Essen. Ich düse jetzt mit meiner 125er rum, bis ich die fahren kann im Schlaf. (Wobei nicht das Fahren ein Problem darstellt, sondern das verdammte Aufbocken auf den Hauptständer mich manches Mal verzweifeln lässt )
Dann kümmere ich mich um den A-Führerschein. Da ist für mich die Herausforderung, dass Motorräder keine Automatikfahrzeuge sind und ich die Schaltung lernen muss. Das sollte ich dann hinkriegen (hoffentlich )
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
die px 125 mit ersatzrad
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Naja Ute, aber um nicht zu zahlen, muss Dir die Versicherung ja ersteinmal ein schuldhaftes Verhalten nachweisen, und zwar gerichtsfest, zumal dabei dann ja italienisches Recht gelte, da dort der Schaden entstand. Wie sollte sie das tun können?
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Ute, es gibt inzwischen Fahrschulen, bei denen man den A2 auf Automatikrollern machen kann. Für alles, was Vespa so im Programm hat, reicht der A2 locker aus, und da ist auch noch Luft nach oben, falls mal eine GTS 350 kommt.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
@Ute
Fahrschule sponer in Bad vilbel schult A2 auf Großroller Suzuki Burgmann
Fahrschule Selim in Bad vilbel schult auf GTS125 und Primavera 125....ob er auch was für A2 hat kann ich fragen...
ansonste eifach mal Fahrschulen abtelefonieren, was die fürn A2 benutzen
Rita
PS die Tochter einer Freundin hat Ihren schein aufm Eigenen Piaggio Beverly 500 gemacht
auch das geht...
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Fahrschule Selim in Bad vilbel schult auf GTS125 und Primavera 125....ob er auch was für A2 hat kann ich fragen...
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Rita
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Gelten die A2 die mit Automatikrollern gemacht wurden dann auch für richtige Schaltmotorräder? Oder darf man dann nur Automatikroller fahren?
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
soweit ich weiß darf man
Rita
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