Höchste Schadenfreiheits-Einstufung Versicherung 125er
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Höchste Schadenfreiheits-Einstufung Versicherung 125er
Hallo,
eine 125er gilt ja als Leichtkraftrad, bzw. Leichtkraftroller.
Auch hier kommt man ja bei unfallfreiem Fahren jährlich eine Versicherungsstufe "runter" (Die SF-Klasse ändert sich).
Nun hat mir mein Versicherungsonkel erzählt, dass bei Leichtkrafträdern-Rollern es nur bis zur Schadenfreiheitsklasse SF 8 geht.
Und danach läuft der Schadenfreiheitsrabatt "im Hintergrund" weiter.
Also wenn ich 20 Jahre schadenfrei fahre, habe ich "im Hintergrund" SF 20, aber bei der Versicherungsrechnung ist bei SF 8 schluss......weiter geht es nicht.
Wie ist das bei Euch, die länger als 8 Jahre schadenfrei eine 125er fahren ?
Gruß Bonko
eine 125er gilt ja als Leichtkraftrad, bzw. Leichtkraftroller.
Auch hier kommt man ja bei unfallfreiem Fahren jährlich eine Versicherungsstufe "runter" (Die SF-Klasse ändert sich).
Nun hat mir mein Versicherungsonkel erzählt, dass bei Leichtkrafträdern-Rollern es nur bis zur Schadenfreiheitsklasse SF 8 geht.
Und danach läuft der Schadenfreiheitsrabatt "im Hintergrund" weiter.
Also wenn ich 20 Jahre schadenfrei fahre, habe ich "im Hintergrund" SF 20, aber bei der Versicherungsrechnung ist bei SF 8 schluss......weiter geht es nicht.
Wie ist das bei Euch, die länger als 8 Jahre schadenfrei eine 125er fahren ?
Gruß Bonko
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Re: Höchste Schadenfreiheits-Einstufung Versicherung 125er
Ja, das ist so. Beim Wohnmobil übrigens auch. Natürlich differiert es von Versicherung zu Versicherung.
Tatsächlich spart man nicht die Prozente an oder die SF-Klasse, sondern die schadensfreien Jahre. Ob DAS allerdings bei allen Versicherungen so ist, weiß ich nicht. Die HUK24 praktiziert es jedenfalls so.
Tatsächlich spart man nicht die Prozente an oder die SF-Klasse, sondern die schadensfreien Jahre. Ob DAS allerdings bei allen Versicherungen so ist, weiß ich nicht. Die HUK24 praktiziert es jedenfalls so.
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Re: Höchste Schadenfreiheits-Einstufung Versicherung 125er
Die Gesellschaften machen das ganz unterschiedlich. Die Württembergische hat z.B. in den aktuellen Bedingungen für Krafträder eine Schadenfreiheitsstaffel bis SF 20 mit einem Beitragssatz von dann 20 %. Das kann jedoch auch bei der selben Gesellschaft dann abweichen, wenn ein Vertrag schön älter ist und in diesem älteren Vertrag eine andere SFR-Staffel zugrunde liegt.
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Re: Höchste Schadenfreiheits-Einstufung Versicherung 125er
Dennoch sind es selbst bei Vollkasko recht geringe Beträge im Vergleich zu einem vierrädrigen Fahrzeug.
- bezibaer
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Re: Höchste Schadenfreiheits-Einstufung Versicherung 125er
Ausschlaggebend bei einem Versicherungsvertrag ist immer das Vertragsgrundjahr, das nur geändert wird, wenn ein Schaden ausgeglichen werden muss.
Dies ist bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Auch die Staffelung des Schadenfreiheitsrabattes kann jede Gesellschaft für sich entscheiden.
Für den Verbraucher ist meist das Wichtigste wie hoch der Beitrag bei 100% ist und welcher Beitrag bei dem erarbeiteten SF in % ist.
Beispiel Leichtkraftrad oder-roller: Bei einer Gesellschaft 100% = 60 EURO Endstufe nach drei Jahren SF 3 mit 30% = 18,00 EURO.
Andere Gesellschaft 100% 60 EURO, Endstufe SF 8 mit 30% zahle ich im Endeffekt mehr Beitrag in den ersten Jahren, da ich erst nach acht Jahren die Endstufe erreiche. Also immer richtig vergleichen.
Wichtig ist, dass bei einer Übertragung des SF auf ein anderes Fahrzeug (z.B. PKW) das Vertragsgrundjahr gerechnet wird.
Übrigens werden bei manchen Gesellschaften bei Leichtkrafträdern und Leichtkraftroller unterschiedliche Grundbeiträge zugrunde gelegt.
LKRad - 30% = 20,67 €, LKroller - 30% = 18,20 €. Leider wird von vielen Zulassungsstellen in den Bescheinigungen LKrad statt LKroller eingetragen!
Peter
Dies ist bei jeder Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Auch die Staffelung des Schadenfreiheitsrabattes kann jede Gesellschaft für sich entscheiden.
Für den Verbraucher ist meist das Wichtigste wie hoch der Beitrag bei 100% ist und welcher Beitrag bei dem erarbeiteten SF in % ist.
Beispiel Leichtkraftrad oder-roller: Bei einer Gesellschaft 100% = 60 EURO Endstufe nach drei Jahren SF 3 mit 30% = 18,00 EURO.
Andere Gesellschaft 100% 60 EURO, Endstufe SF 8 mit 30% zahle ich im Endeffekt mehr Beitrag in den ersten Jahren, da ich erst nach acht Jahren die Endstufe erreiche. Also immer richtig vergleichen.
Wichtig ist, dass bei einer Übertragung des SF auf ein anderes Fahrzeug (z.B. PKW) das Vertragsgrundjahr gerechnet wird.
Übrigens werden bei manchen Gesellschaften bei Leichtkrafträdern und Leichtkraftroller unterschiedliche Grundbeiträge zugrunde gelegt.
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Peter
Genieße ständig, denn Du bist länger tot als lebendig
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Bilder Vespareisen und -treffen:https://get.google.com/albumarchive/109 ... source=pwa
Reisebericht Schottland: http://schottland-by-vespa.blogspot.de/
Vespareisen: http://bezibaer.blogspot.de/
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Re: Höchste Schadenfreiheits-Einstufung Versicherung 125er
Wenn die 11kw Dauerleistung eingehalten werden, dann im rechtlichen Sinne: JA!
ABER: Bei manchen Versicherungen (z.b. die Württembergische) gibt es keine Trennung von Leichtkraftrad und Kraftrad - d.h. alles ab 50ccm wird als Motorrad versichert! Entscheidend für den Beitrag ist dann nur das Alter der möglichen Fahrer.
Daher fahr ich meine 1969er Primavera mit eingetragenen 10kw versicherungstechnisch als Motorrad mit SF-schlagmichtot bei 20% für 46€/Jahr INKL. Teilkasko (SB150€) - lt. Zulassung ist es ein LKR (Nur Haftpflicht 27€/Jahr)
Das selbe Spiel für die KTM Freeride e-xc: Zulassung LKR - Versicherungstechnisch Motorrad bei 21% für knapp 172€/Jahr - INKL. Voll- und Teilkasko (SB300€/150€)- nur Haftpflicht wären knapp 75€/Jahr
Andy
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Re: Höchste Schadenfreiheits-Einstufung Versicherung 125er
Bei der H.K ist bei SF 3 schon das Maximum erreicht im Bereich Leichtkrafträder.
VG
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