Lappen 1b

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Jabba666
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Lappen 1b

#1 Beitrag von Jabba666 » Mi 3. Aug 2022, 17:39

Moin! Hätte da mal ne dumme Frage.
Mein aktueller Führerschein ist ausgestellt in den 90ern. Darin lese ich, dass der 1b, den ich irgendwann Ende der 80er gemacht habe, auch mit vermerkt bzw. gestempelt ist.
Da steht nur im Zusatz was von Fahrzeugen mit nicht mehr als 80ccm.
Das gilt doch heute sicher nicht mehr, oder?
Ich fahre nämlich jetzt schon seit einigen Jahren fröhlich mit 125ern durch die Gegend.
Vielleicht ist ja hier ein Fachmann in der Runde.

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Rollerundkleinwagen
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Re: Lappen 1b

#2 Beitrag von Rollerundkleinwagen » Mi 3. Aug 2022, 17:44

Der 1b ist heute gleichwertig mit dem A1, die 80ccm gelten nicht mehr. Da ja alle alten Führerscheine in den nächsten Jahren umgetauscht werden müssen, kriegst du dann ein Plastikkärtchen, wo auch A1 drauf vermerkt ist. Aber auch mit dem alten Schein darfst du 125ccm fahren.

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Re: Lappen 1b

#3 Beitrag von Rita » Mi 3. Aug 2022, 20:41

kann aber im Urlaub in Österreich Probleme geben....die meinen, sie bräuchten den rosanen nicht anerkennen....
dazu gibts vom ADAC nen Vordruck, der darauf hinweist, daß sowohl der rosane als auch der graue anerkannt werden müssen....
aber mit den Eintrag 80 statt 125 könnte es dort erhebliche Diskussionen geben

Rita

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chessi
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Re: Lappen 1b

#4 Beitrag von chessi » Mi 3. Aug 2022, 21:19

Notfalls, einfach freiwillig umtauschen

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Re: Lappen 1b

#5 Beitrag von Rita » Mi 3. Aug 2022, 22:10

es gibt ne Tabelle, wann Du umtauschen MUßT..... aber vorzeitig tauschen ist natürlich gar kein Problem...

Rita

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DorfGuerilla
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Re: Lappen 1b

#6 Beitrag von DorfGuerilla » Do 4. Aug 2022, 07:24

Es kann mehrere Gründe geben, den alten Lappen gegen solch ein hübsches, modernes Kärtchen austauschen zu lassen. Wenn du z.B. einen Auslandsführerschein brauchst oder haben möchtest, dann benötigst du den neuen Kartenführerschein grundsätzlich.
Früher, bevor es die Fahrerlaubnis in Kartenform gab, hatten die Leute Angst vor dem „Säuferbalken“ bei Neuausstellung. In den alten FS gab es nämlich einen „Prüfungsvermerk“, d.h. Ausstellungsdatum und Unterschrift des Prüfers wurden nach bestandener Prüfung vor Ort eingetragen. Dieser Prüfungsvermerk wurde nach einer Neuausstellung logischerweise durchgestrichen. Diese Entwertung durch einen Strich konnte Indiz dafür sein, dass man seine Fahrerlaubnis zuvor durch ein Alkoholvergehen abgesprochen bekommen hatte. Die Polizei pflegte sich betroffene Fahrer besonders genau anzusehen. Das ist aber eine Geschichte aus längst vergangener Zeit und heute gibt es weder Prüfungsvermerk noch „Säuferbalken“. Es spricht also überhaupt nichts dagegen, sich ins Kartenzeitalter zu begeben!
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Re: Lappen 1b

#7 Beitrag von 3377 » Do 4. Aug 2022, 12:46

Ein bisschen am Thema vorbei aber trotzdem...

Und falls du deinen A1 (1b) auf einen A2 Upgraden willst um eine größere Maschine bis 48 ps zu fahren dann geht das eigentlich ganz einfach.

Du musst dich bei einer Fahrschule anmelden und eine praktische Prüfung ablegen (keine Theorieprüfung und keine Pflichtfahrstunden), nur die praktische Prüfung. Es ist aber vorher ratsam ein paar praktische Stunden zu nehmen um dich auf die Prüfung vorzubereiten.

Ich wünschte mir hätte das jemand dieses Frühjahr gesagt als ich mich dazu entschlossen habe einen Roller zu kaufen dann hätte ich nicht erst eine 125er gekauft. Ich hab das leider nicht gewusst und bin jetzt aktuell dabei das Upgrade zu machen.

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