125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

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RipperJack
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125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#1 Beitrag von RipperJack » Mo 9. Aug 2021, 10:48

Hallo,

ich habe vor ca. 1,5 Jahre einen 125ccm Roller angemeldet. (Aprilia Sportcity 125)

Bei der Anmeldung (gewünscht war als Leichtkraftrad) sagte mir die Dame bei der Zulassungsstelle das eine Anmeldung als Leichtkraftrad nicht möglich sei da wohl eine Angabe im Fahrzeugbrief das nicht hergeben würde.

Hab die 125ccm dann als Motorrad zugelassen. Nun möchte ich den Roller allerdings meinem Bruder schenken der keinen Motorradführerschein hat.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe lag folgendes Problem vor:
Bei mir steht unter "J" Fahrzeugklasse ausschließlich "L3e".

Laut Wikipedia sollte nach dem o.g. "L3e" auch noch ein Zusatz kommen was die Einteilung darstellt:
  • L3e-A1: Kraftrad mit niedriger Leistung (≤ 125 cm³ Hubraum und ≤ 11kW)
  • L3e-A2: Kraftrad mit mittlerer Leistung (≤ 35 kW)
  • L3e-A3: Kraftrad mit hoher Leistung (>35 kW)
Ps. Anrufen bei der Zulassungsstelle und nachfragen ist natürlich nicht - Behörde!

Gruß
Marko

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GTS77
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Re: 125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#2 Beitrag von GTS77 » Mo 9. Aug 2021, 11:00

Was soll der Schenkung denn im Wege stehen. Es ist und bleibt ein 125er Leichtkraftrad, sodass dein Bruder das Ding offiziell fahren darf. Es handelt sich ja grundsätzlich nur um die Zulassung, welche aber mit dem eigentlichen Fahrzeug nix zu tun hat.

Am besten die Behörde mal anschreiben und die Papiere prüfen und ändern lassen. Es ist aber nur ein "Schönheitsfehler" der grundsätzlich das Fahrzeug nicht verändert. Ich würde mir da keine zu großen Gedanken machen.
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RipperJack
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Re: 125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#3 Beitrag von RipperJack » Mo 9. Aug 2021, 11:37

Danke dir, das Problem ist eben nur dass die Dame meinte sie könne es nicht als Leichtkraftrad zulassen.

Wie kann ich den Brief ändern lassen? Weil die Bedingungen sind ja natürlich erfüllt, wie du es auch geschrieben hattest

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Re: 125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#4 Beitrag von Vespafahrer125 » Mo 9. Aug 2021, 14:15

Du, ihr, habt den Fahrzeugbrief und da ist ja auch die ccm eingetragen. Oder wurde da ein anderer Zylinder mal eingetragen 150 od 189 ccm, den dann geht’s ned.
Wenn da 125 ccm eingetragen sind gibt’s da eigentlich keine Ausrede das Teil nicht als Leichtkraftrad zuzulassen.
Wenn dann geh zum Amtsvorstand od Dienstgruppenleiter, den für Streitigkeiten sind die da.

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Re: 125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#5 Beitrag von Ralf 2.0 » Di 10. Aug 2021, 08:28

Die Zulassung als L3e-A1: Kraftrad mit niedriger Leistung bedeutet Leichtkraftrad.
Diese haben aber keinen Brief oder Zulassungsbescheinigg Teil II , wie es heute heißt.
Leichtkrafträder sind in Deutschland nach § 3 Abs. 2 Nr. 1c der FZV zulassungsfrei und deshalb wird kein Brief ( Zulassungsbescheinigung Teil II )ausgestellt.
Hast du nen Brief, war es mal ein Motorrad. Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

RipperJack
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Re: 125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#6 Beitrag von RipperJack » Di 10. Aug 2021, 09:27

Hm, ich check nicht mehr durch :shock:

Ich habe Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.

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Re: 125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#7 Beitrag von Rita » Di 10. Aug 2021, 11:12

bis 96 hatten 125er einen Brief und waren als Krad beschrieben...selbst ne Primavera mit 5,4 PS
oder ne 70er Dax
oftmals sind diese leistungsarmen Krafträder unter/bis 10PS in der Versicherung günstiger als Leichtkrafträder.

frag doch mal auf Deiner Führerscheinstelle nach, ob Dein Junior ein Krad fahren darf, das zwar als Krad beschrieben ist, aber die Vorraussetzungen als Leichtkraftrad erfüllt (<125cm³ ...<11kW ... passendes Leistungsgewicht <1kW pro 10kG fahrzeuggewicht)

schriftlich anfragen...dann bekommste auch ne schriftliche Aussage dazu

Rita

PS
als noch das Finanzamt für KFZ Steuer zuständig war konnte ich bei vielen Krafträdern aus meinem Bekanntenkreis eine Steuerbefreiung erreichen, ohne daß man sich auf der Zulassung die beine in den bauch steht und Gebühren für ne Umschreibung ausgibt
(obwohl 14,40 gebühren gegen 9.-€ pro Jahr Steuerersparnis sich auch rechnet)

RipperJack
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Re: 125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#8 Beitrag von RipperJack » Mi 11. Aug 2021, 15:38

Ich habe mal das zuständige Amt angeschrieben und folgenden Antwort erhalten:

Hallo Herr XXXX,

ich habe mir Ihre Fahrzeugpapiere eben angeschaut und kann Ihnen dazu folgendes sagen.

Es werden zwar die Werte (< 125 ccm und < / = 11 kw) für die Einstufung eine Leichtkraftrades eingehalten, allerdings erfüllt Ihr Fahrzeug auch die Voraussetzung eine Kraftrads (> 50 ccm und / oder > 45 km/h).

Der Fahrzeughersteller hat über das KBA die Daten so angegeben, wie sie in Ihren Fahrzeugpapieren ersichtlich sind. Dabei wurde die Fahrzeugklasse als "L3e" angegeben, was zur Folge hat, dass das Fahrzeug als Kraftrad einzustufen ist (Richtlinie 2002/24/EG). Mit dieser Fahrzeugklasse handelt es sich somit eindeutig um ein Kraftrad und nicht um ein Leichtkraftrad. Eine Wahlmöglichkeit gibt es dabei leider nicht.

Freundliche Grüße

H. XXXXXX
______________________________________________

Landeshauptstadt Stuttgart

Amt für öffentliche OrdnungXXX

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Re: 125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#9 Beitrag von Holzschuh » Mi 11. Aug 2021, 22:45

Demnach erfüllt es auch die Vorraussetzung eines Mofas - 50 ccm u./ oder 25 km/ h . Sei froh dass die Vorraussetzungen für einen Panzer nicht ganz erfüllt sind . :D

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Re: 125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#10 Beitrag von Mücke » Do 12. Aug 2021, 08:30

RipperJack hat geschrieben:
Mi 11. Aug 2021, 15:38
Ich habe mal das zuständige Amt angeschrieben und folgenden Antwort erhalten:

Hallo Herr XXXX,

ich habe mir Ihre Fahrzeugpapiere eben angeschaut und kann Ihnen dazu folgendes sagen.

Es werden zwar die Werte (< 125 ccm und < / = 11 kw) für die Einstufung eine Leichtkraftrades eingehalten, allerdings erfüllt Ihr Fahrzeug auch die Voraussetzung eine Kraftrads (> 50 ccm und / oder > 45 km/h).

Der Fahrzeughersteller hat über das KBA die Daten so angegeben, wie sie in Ihren Fahrzeugpapieren ersichtlich sind. Dabei wurde die Fahrzeugklasse als "L3e" angegeben, was zur Folge hat, dass das Fahrzeug als Kraftrad einzustufen ist (Richtlinie 2002/24/EG). Mit dieser Fahrzeugklasse handelt es sich somit eindeutig um ein Kraftrad und nicht um ein Leichtkraftrad. Eine Wahlmöglichkeit gibt es dabei leider nicht.

Freundliche Grüße

H. XXXXXX
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Amt für öffentliche OrdnungXXX
Dazu würde ich Piaggio Deutschland um Stellungnahme / Aufklärung bitten.
Bella cavalcata.

RipperJack
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Re: 125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#11 Beitrag von RipperJack » Sa 14. Aug 2021, 11:59

Die habe ich bereits angeschrieben.

Ich halte euch auf dem laufenden.

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Re: 125ccm Roller Leichtkraftzulassung nicht möglich

#12 Beitrag von GrafKrolock » So 15. Aug 2021, 09:22

Also, es gibt natürlich auch 125er, die kein Leichtkraftrad sind, nämlich wenn der Maximalfaktor Leistung pro kg Masse überschritten wird. Ein solches Motorrad ist eben trotz 125 ccm kein Leichtkraftrad.
Allerdings glaube ich nicht, dass Piaggio solche Fahrzeuge in Europa vertreibt.

Ansonsten würde ich mir da gar keine Sorgen drum machen, denn: Die Fahrerlaubnisklasse A1 (oder B196) legt ja nicht fest, dass ein „Leichtkraftrad“ gefahren werden darf. Vielmehr stehen auch dort die Leistungsdaten als Vorgabe drin. Was in der Zulassung an Schlüsseln steht, ist dann völlig egal.

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