ich habe vor ca. 1,5 Jahre einen 125ccm Roller angemeldet. (Aprilia Sportcity 125)
Bei der Anmeldung (gewünscht war als Leichtkraftrad) sagte mir die Dame bei der Zulassungsstelle das eine Anmeldung als Leichtkraftrad nicht möglich sei da wohl eine Angabe im Fahrzeugbrief das nicht hergeben würde.
Hab die 125ccm dann als Motorrad zugelassen. Nun möchte ich den Roller allerdings meinem Bruder schenken der keinen Motorradführerschein hat.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe lag folgendes Problem vor:
Bei mir steht unter "J" Fahrzeugklasse ausschließlich "L3e".
Laut Wikipedia sollte nach dem o.g. "L3e" auch noch ein Zusatz kommen was die Einteilung darstellt:
- L3e-A1: Kraftrad mit niedriger Leistung (≤ 125 cm³ Hubraum und ≤ 11kW)
- L3e-A2: Kraftrad mit mittlerer Leistung (≤ 35 kW)
- L3e-A3: Kraftrad mit hoher Leistung (>35 kW)
Gruß
Marko