Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
- Michel
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Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
Ihr Lieben,
oft und hitzig diskutiert hier im Forum wurde die Frage, ob es bei Tuning, z.B. im Falle eines nicht bzw. nicht so (ohne db-eater) zugelassenen Auspuffs oder beim Aufpimpen eines Fuffies (Stichwort D-Ring) im Falle eines Falles aufgrund des Wegfalls des Versicherungsschutzes eine unbeschränkte und damit ggf. existenzgefährdende Haftung des Halters gibt oder ob der Regress der Versicherung auf EUR 5.000 gedeckelt ist, was das Risiko des Führens eines KFZ ohne ABE - zumindest haftungstechnisch - ganz erheblich reduziert.
Ich gebe zu, ich war bislang bezüglich dieser Regreßgrenze kritisch, da sich diese zunächst mal nicht aus dem Versicherungsvertragsgesetz ergibt. Heute hab mich jedoch in ner ruhigen Minute diesbezüglich noch mal schlau gemacht. Und es stimmt, es gibt sie wirklich, die 5.000-EUR-Grenze!
Ausgangspunkt sind zunächst die §§ 23, 26 VVG, die im Falle einer sog. "Gefahrenerhöhung", z.B. infolge von Tuning, den Versicherungsschutz entfallen lassen.
Aber dann greift § 5 Abs. 3 KfzPflVV, an dem sich sodann auch Ziff. D.3.3 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) orientiert. Und dort ist in der Tat geregelt, dass sich der Regreß der Versicherung im Innenverhältnis zum Versicherten auf EUR 5.000 beschränkt (im Außenverhältnis zum geschädigten Dritten haftet die Versicherung bei Wegfall des Versicherungsschutzes nach § 117 Abs. 1 VVG ohnehin weiterhin voll).
Damit hier keine Mißverständnisse entstehen: Ich will das Tuning und das Fahren ohne ABE mit diesem Hinweis keineswegs bagatellisieren (die strengen öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen bleiben natürlich unberührt), aber in haftungsrechtlicher Sicht ist diese Grenze doch beruhigend.
Grüße in die Runde,
Michel
oft und hitzig diskutiert hier im Forum wurde die Frage, ob es bei Tuning, z.B. im Falle eines nicht bzw. nicht so (ohne db-eater) zugelassenen Auspuffs oder beim Aufpimpen eines Fuffies (Stichwort D-Ring) im Falle eines Falles aufgrund des Wegfalls des Versicherungsschutzes eine unbeschränkte und damit ggf. existenzgefährdende Haftung des Halters gibt oder ob der Regress der Versicherung auf EUR 5.000 gedeckelt ist, was das Risiko des Führens eines KFZ ohne ABE - zumindest haftungstechnisch - ganz erheblich reduziert.
Ich gebe zu, ich war bislang bezüglich dieser Regreßgrenze kritisch, da sich diese zunächst mal nicht aus dem Versicherungsvertragsgesetz ergibt. Heute hab mich jedoch in ner ruhigen Minute diesbezüglich noch mal schlau gemacht. Und es stimmt, es gibt sie wirklich, die 5.000-EUR-Grenze!
Ausgangspunkt sind zunächst die §§ 23, 26 VVG, die im Falle einer sog. "Gefahrenerhöhung", z.B. infolge von Tuning, den Versicherungsschutz entfallen lassen.
Aber dann greift § 5 Abs. 3 KfzPflVV, an dem sich sodann auch Ziff. D.3.3 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) orientiert. Und dort ist in der Tat geregelt, dass sich der Regreß der Versicherung im Innenverhältnis zum Versicherten auf EUR 5.000 beschränkt (im Außenverhältnis zum geschädigten Dritten haftet die Versicherung bei Wegfall des Versicherungsschutzes nach § 117 Abs. 1 VVG ohnehin weiterhin voll).
Damit hier keine Mißverständnisse entstehen: Ich will das Tuning und das Fahren ohne ABE mit diesem Hinweis keineswegs bagatellisieren (die strengen öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen bleiben natürlich unberührt), aber in haftungsrechtlicher Sicht ist diese Grenze doch beruhigend.
Grüße in die Runde,
Michel
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Re: Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
Danke, Michel, für Deine Ausführungen...
Ich kenne aber auch den Spruch "Recht haben und Recht kriegen sind zwei völlig unterschiedliche Sachen..."
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Re: Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
Vielen Dank für die Klarstellung, hier wurden diesbezüglich ja schon reichlich falsche Latrinenparolen verbreitet.
Muss die Versicherung eigentlich nachweisen, daß das (die) Teil(e) ohne ABE oder Eintragung für den Unfall verantwortlich war(en)?
Oder darf sie die 5000 fordern sobald ein nicht eingetragenes Teil am Unfallfzg. gefunden wurde auch wenn es nichts mit dem Unfall zu tun hatte?
bis dann,
Jürgen
Muss die Versicherung eigentlich nachweisen, daß das (die) Teil(e) ohne ABE oder Eintragung für den Unfall verantwortlich war(en)?
Oder darf sie die 5000 fordern sobald ein nicht eingetragenes Teil am Unfallfzg. gefunden wurde auch wenn es nichts mit dem Unfall zu tun hatte?
bis dann,
Jürgen
- Michel
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Re: Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
Diese Frage, Jürgen, ist in der Rechtsprechung insofern etwas umstritten, als einige Gerichte davon ausgehen, dass leistungssteigerndes Tuning immer kausal für den Unfall ist, weil man ja riskanter fährt, hierfür aber immerhin der sog. Beweis des ersten Anscheins spricht.Eifelgeist hat geschrieben: Muss die Versicherung eigentlich nachweisen, daß das (die) Teil(e) ohne ABE oder Eintragung für den Unfall verantwortlich war(en)?
Oder darf sie die 5000 fordern sobald ein nicht eingetragenes Teil am Unfallfzg. gefunden wurde auch wenn es nichts mit dem Unfall zu tun hatte?
Gruß, Michel
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Re: Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
Ich hatte da z.B. an die Brembo-Bremse an der GTS gedacht. Bekomme ich mit dem Zelioni-Adapter nicht eingetragen, ist aber ein absolutes Sicherheitsplus gegenüber der serienmässigen Mao-tse-tung-Bremse.
Und bei der PX werden Leistungssteigerungen nur wegen dem fehlenden Abgas-Gutachten nicht mehr eingetragen. Technische Hindernisse gibts i.d.R. nicht, wenn man mal von Motoren mit 20+x PS in PXen mit Trommelbremse absieht.
Deswegen meine Frage.
Und bei der PX werden Leistungssteigerungen nur wegen dem fehlenden Abgas-Gutachten nicht mehr eingetragen. Technische Hindernisse gibts i.d.R. nicht, wenn man mal von Motoren mit 20+x PS in PXen mit Trommelbremse absieht.
Deswegen meine Frage.
- Michel
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Re: Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
Na ja, bezüglich der Bremse dürfte es wohl schon an einer "Gefahrenerhöhung" im Sinne der §§ 23, 26 VVG fehlen, weshalb ein Wegfall des Versicherungsschutzes schon dem Grunde nach nicht im Raume stehen dürfte. Anders aber wie gesagt bei jedem Motor- oder auch Auspuff-Tuning...leider...Eifelgeist hat geschrieben:Ich hatte da z.B. an die Brembo-Bremse an der GTS gedacht. Bekomme ich mit dem Zelioni-Adapter nicht eingetragen, ist aber ein absolutes Sicherheitsplus gegenüber der serienmässigen Mao-tse-tung-Bremse.
Und bei der PX werden Leistungssteigerungen nur wegen dem fehlenden Abgas-Gutachten nicht mehr eingetragen. Technische Hindernisse gibts i.d.R. nicht, wenn man mal von Motoren mit 20+x PS in PXen mit Trommelbremse absieht.
Deswegen meine Frage.
- Exroller
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Re: Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
Dankschön für die Info.Michel hat geschrieben:Ihr Lieben,
oft und hitzig diskutiert hier im Forum wurde die Frage, ob es bei Tuning, z.B. im Falle eines nicht bzw. nicht so (ohne db-eater) zugelassenen Auspuffs oder beim Aufpimpen eines Fuffies (Stichwort D-Ring) im Falle eines Falles aufgrund des Wegfalls des Versicherungsschutzes eine unbeschränkte und damit ggf. existenzgefährdende Haftung des Halters gibt oder ob der Regress der Versicherung auf EUR 5.000 gedeckelt ist, was das Risiko des Führens eines KFZ ohne ABE - zumindest haftungstechnisch - ganz erheblich reduziert.
Ich gebe zu, ich war bislang bezüglich dieser Regreßgrenze kritisch, da sich diese zunächst mal nicht aus dem Versicherungsvertragsgesetz ergibt. Heute hab mich jedoch in ner ruhigen Minute diesbezüglich noch mal schlau gemacht. Und es stimmt, es gibt sie wirklich, die 5.000-EUR-Grenze!
Ausgangspunkt sind zunächst die §§ 23, 26 VVG, die im Falle einer sog. "Gefahrenerhöhung", z.B. infolge von Tuning, den Versicherungsschutz entfallen lassen.
Aber dann greift § 5 Abs. 3 KfzPflVV, an dem sich sodann auch Ziff. D.3.3 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeugversicherung (AKB) orientiert. Und dort ist in der Tat geregelt, dass sich der Regreß der Versicherung im Innenverhältnis zum Versicherten auf EUR 5.000 beschränkt (im Außenverhältnis zum geschädigten Dritten haftet die Versicherung bei Wegfall des Versicherungsschutzes nach § 117 Abs. 1 VVG ohnehin weiterhin voll).
Damit hier keine Mißverständnisse entstehen: Ich will das Tuning und das Fahren ohne ABE mit diesem Hinweis keineswegs bagatellisieren (die strengen öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Sanktionen bleiben natürlich unberührt), aber in haftungsrechtlicher Sicht ist diese Grenze doch beruhigend.
Grüße in die Runde,
Michel
Bin zwar nicht betroffen, ich finds aber trotzdem gut, dass es eine €5.000,-- Obergrenze gibt (gilt die im gesamten EU Raum?). Andererseits befinde ich auch die Rute im Fenster als richtig. Wo kämen wir da hin wenn ich mit meiner mühsam erarbeiteten 278er plözlich von einer Trinkertränke mit Lachgas Einspritzung überholt werden würde und der Fahrer selbiger vor lauter Euphorie einen ganzen Jungwald niedermäht. Ich sehe das nicht ein warum dafür die Allgemeinheit brennen soll aber auch.
mlg
bananas
> Da, wo`s zu weit geht, fängt die Freiheit erst an <
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Re: Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
OK, also wenn illegales Tuning dann wild und hemmungslos, es muss sich ja lohnen!Michel hat geschrieben:Anders aber wie gesagt bei jedem Motor- oder auch Auspuff-Tuning...leider...
- Michel
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Re: Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
Ja, schon, aber je wilder und hemmungsloser desto höher dürfte Dir ein Richter die Höhe des Regresses "reinrauchen"...Eifelgeist hat geschrieben:OK, also wenn illegales Tuning dann wild und hemmungslos, es muss sich ja lohnen!Michel hat geschrieben:Anders aber wie gesagt bei jedem Motor- oder auch Auspuff-Tuning...leider...
- Marathon69
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Re: Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
Ja Mensch das ist doch prima.
Wo kann man sonst so günstig Menschenleben ausradieren?
Wer 5 Riesen für ne Vespa ausgegeben kann, der kann auch mal 5 Riesen Regress aus dem Ärmchen schütteln, wenn er jemand wegpustet.
Danke für den Tipp.
Und an der Bremse rumfummeln ist keine Gefahrerhöhung? Ich könnte schwören, daß der ein oder andere Jurist im Auftrag der Versicherung das ganz anders sieht....
Wo kann man sonst so günstig Menschenleben ausradieren?
Wer 5 Riesen für ne Vespa ausgegeben kann, der kann auch mal 5 Riesen Regress aus dem Ärmchen schütteln, wenn er jemand wegpustet.
Danke für den Tipp.
Und an der Bremse rumfummeln ist keine Gefahrerhöhung? Ich könnte schwören, daß der ein oder andere Jurist im Auftrag der Versicherung das ganz anders sieht....
- Michel
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Re: Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
Ist ein völlig anderes Thema, Marathon, kann aber auch mit einem ungepimpten Gefährt geschehen. Aber ich geb Dir recht: die 5-Riesen-Grenze wirkt für die, die es übertreiben und dadurch andere gefährden, sicher eher enthemmend. Warum das der Gesetzgeber so wollte, kann ich Dir auch nicht sagen...Marathon69 hat geschrieben:Ja Mensch das ist doch prima.
Wo kann man sonst so günstig Menschenleben ausradieren?
Wer 5 Riesen für ne Vespa ausgegeben kann, der kann auch mal 5 Riesen Regress aus dem Ärmchen schütteln, wenn er jemand wegpustet...
- Michel
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Re: Und es gibt sie doch: 5.000-EUR-Grenze bei Wegfall ABE
Klar, wenn die durch's Rummfummeln schlechter wird als vorher schon. War in Jürgens Beispiel aber doch eher umgekehrt, wenn ich's recht verstanden hab. Müsste im Prozess eben ein Sachverständiger klären.Marathon69 hat geschrieben: Und an der Bremse rumfummeln ist keine Gefahrerhöhung? Ich könnte schwören, daß der ein oder andere Jurist im Auftrag der Versicherung das ganz anders sieht....