Seltsames Öl

Technik im Detail!
Antworten
Nachricht
Autor
Benutzeravatar
avanti
Beiträge: 13636
Registriert: Sa 19. Jun 2010, 23:21
Vespa: GTS 8 DB
Land: neulanD

Re: Seltsames Öl

#46 Beitrag von avanti » Sa 27. Feb 2021, 09:28

olegna112 hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 08:01
Was ich noch nicht ganz verstehe, warum kann/soll das Fahrzeug mit dem Piaggio Service nicht zum nächsten Händler gebracht werden?
Der könnte doch bestimmt schnell feststellen was da nicht stimmt.
Mit meinem Verkäufer kann ich mich ja dann immer noch auseinandersetzen?
Vielleicht mache ich ja auch einen Denkfehler..

Grüße Angelo
Genauso meinte ich das auch mit meinem Post.
Wenn es schnell gehen soll, mach langsam.

Benutzeravatar
Stadtrandpendler
Beiträge: 1265
Registriert: Do 13. Aug 2020, 22:28
Vespa: GTS300
Land: Deutschland
Wohnort: Oldenburg

Re: Seltsames Öl

#47 Beitrag von Stadtrandpendler » Sa 27. Feb 2021, 09:38

Moin,
Weil der Nächstliegende Händler der meines geringsten Vertrauens ist.
Ich habe da einfach schlechte Erfahrungen.
Ist es nicht auch so das der Verkäufer bei Gewährleistung in der Pflicht ist?

M.
Send with my Etch-A-Sketch

Benutzeravatar
Cool
Beiträge: 232
Registriert: Mi 11. Sep 2019, 17:33
Vespa: GTS 300 HPE
Land: Deutschland
Wohnort: Kurpfalz

Re: Seltsames Öl

#48 Beitrag von Cool » Sa 27. Feb 2021, 09:45

Das sieht wirklich sehr seltsam aus. Damit würde ich nicht fahren.
Bei meiner neuen HPE sieht das so aus:

Bild
Zuletzt geändert von Cool am Sa 27. Feb 2021, 10:04, insgesamt 1-mal geändert.

GTS-Peter
Beiträge: 4296
Registriert: Mi 15. Feb 2017, 14:33
Vespa: GTS 300 Super Sport
Land: Deutschland
Kontaktdaten:

Re: Seltsames Öl

#49 Beitrag von GTS-Peter » Sa 27. Feb 2021, 09:46

In der Bedienungsanleitung und Garantiebestimmungen steht ja drin, dass Vespa nicht für Betriebsflüssigkeiten und die Füllstande haftet..

Dr.Mabusse
Beiträge: 1392
Registriert: So 4. Sep 2016, 09:12
Vespa: mehrere
Land: Deutschland

Re: Seltsames Öl

#50 Beitrag von Dr.Mabusse » Sa 27. Feb 2021, 10:00

GTS-Peter hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 09:46
In der Bedienungsanleitung und Garantiebestimmungen steht ja drin, dass Vespa nicht für Betriebsflüssigkeiten und die Füllstande haftet..
Peter, das klingt zunächst einmal schon logisch.
Aber dafür gibt es doch die Übergabeinspektion.
Der Händler, als verlängerter Arm der Neufahrzeugauslieferung, haftet dann m.E. zumindest.

Und hier geht es ja weniger darum, dass das falsche oder zu wenig Öl oder Kühlflüssigkeit im Fahrzeug waren.
Sondern dass sich beide vermischen.
Selbst wenn zu wenig Frostschutz im Kühlwasser ist, kann Piaggio, bzw. der Händler sich m.E. nicht darauf hinaus reden.

Alleine diesen Satz halte ich für juristisch bedenklich und zeigt erneut, daß Piaggio einfach nur eine Kasperlbude ist,
bei der alle für den Mist gerade stehen, den sie bauen und konstruieren, nur nicht sie selbst.

Benutzeravatar
Stadtrandpendler
Beiträge: 1265
Registriert: Do 13. Aug 2020, 22:28
Vespa: GTS300
Land: Deutschland
Wohnort: Oldenburg

Re: Seltsames Öl

#51 Beitrag von Stadtrandpendler » Sa 27. Feb 2021, 10:21

GTS-Peter hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 09:46
In der Bedienungsanleitung und Garantiebestimmungen steht ja drin, dass Vespa nicht für Betriebsflüssigkeiten und die Füllstande haftet..
Aha!
Vielen Dank!
Was mache ich jetzt mit deiner Aussage?
Alles ist gut?

M.
Send with my Etch-A-Sketch

Benutzeravatar
Cool
Beiträge: 232
Registriert: Mi 11. Sep 2019, 17:33
Vespa: GTS 300 HPE
Land: Deutschland
Wohnort: Kurpfalz

Re: Seltsames Öl

#52 Beitrag von Cool » Sa 27. Feb 2021, 10:40

Stadtrandpendler hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 10:21
...
Was mache ich jetzt mit deiner Aussage?
...
Ich an deiner Stelle würde damit keinen Meter mehr fahren.
Entweder die Werkstatt holt die Vespa ab oder du bringst sie auf dem Hänger oder im Transporter hin.

Die Farbe der Flüssigkeit ist doch schon sehr verdächtig und dann der Füllstand noch zu hoch.
Dass du so fahren sollst, würde ich mir von der Werkstatt schriftlich geben lassen. :o

Benutzeravatar
Stadtrandpendler
Beiträge: 1265
Registriert: Do 13. Aug 2020, 22:28
Vespa: GTS300
Land: Deutschland
Wohnort: Oldenburg

Re: Seltsames Öl

#53 Beitrag von Stadtrandpendler » Sa 27. Feb 2021, 10:47

So,
die Nummer mit dem absaugen war nix.
Schlauch zu dick aber man konnte doch ein bisschen für "später mal" zurück stellen.
Ich habs mal in bewegten Bildern festgehalten.

https://youtu.be/ORUqWj3luk0

Michael
Send with my Etch-A-Sketch

Benutzeravatar
aarwespe
Beiträge: 470
Registriert: Di 24. Sep 2019, 14:48
Vespa: Sei Giorni II
Land: Diez/Lahn

Re: Seltsames Öl

#54 Beitrag von aarwespe » Sa 27. Feb 2021, 10:59

Moin Michael,

ich hatte mal das Problem, dass mir die Werkstatt bei meinem Skoda bei der Inspektion zu viel Öl eingefüllt hat. Habe mich am nächsten Tag auf der Autobahn gewundert, dass mein Hintermann so qualmt. Als ich keinen Hintermann mehr hatte und immer noch Qualm zu sehen war habe ich angehalten und Peilstab gezogen. Zu viel Öl drin. Werkstatt angerufen, langsam zurück.

Die wollten absaugen, ich habe aber darauf bestanden, dass es abgelassen wird, damit ich die Menge bestimmen kann. 1,5 Liter zu viel eingefüllt. Habe dann Probe hierhin geschickt:

https://de.oelcheck.com/


Dort wurde das Öl getestet, ich habe den Analyse-Bericht wegen Gewährleistung aufgehoben. War aber alles in Ordnung, sauberes neues Öl.

Vielleicht willst du auch eine Probe nehmen. Zur Beweissicherung?

LG Steffen
Viele Grüße von Lahn-Kilometer 84, dort mündet die AAR in die LAHN, Steffen

Benutzeravatar
Baffi
Beiträge: 63
Registriert: So 7. Jun 2020, 20:59
Vespa: GTS 300 HPE
Land: Deutschland

Re: Seltsames Öl

#55 Beitrag von Baffi » Sa 27. Feb 2021, 11:04

Stadtrandpendler hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 09:38
Ist es nicht auch so das der Verkäufer bei Gewährleistung in der Pflicht ist?
Dr.Mabusse hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 10:00
GTS-Peter hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 09:46
In der Bedienungsanleitung und Garantiebestimmungen steht ja drin, dass Vespa nicht für Betriebsflüssigkeiten und die Füllstande haftet..
Aber dafür gibt es doch die Übergabeinspektion.
Der Händler, als verlängerter Arm der Neufahrzeugauslieferung, haftet dann m.E. zumindest.

Und hier geht es ja weniger darum, dass das falsche oder zu wenig Öl oder Kühlflüssigkeit im Fahrzeug waren.
Sondern dass sich beide vermischen.
Moin,
zunächst einfach nochmals die rechtlichen Fakten bemühen:
Jeder Händler muss zwei Jahre Gewährleistung (auch Mängelhaftung genannt) auf Neuwaren (und zwölf Monate auf Gebrauchtwaren) einräumen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet (§§ 437, 438 BGB). Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufs hatte.
Damit ist klar, daß IMMER der ausliefernde Händler (also derjenige, dessen Stempel auf dem Kaufvertrag ist) verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand und Funktion des Kaufgegenstands ist.
Piaggio spielt da zunächst keine Rolle (außer der erwähnten Pannenhilfe durch Piaggio selber, die sich aber auf Überführung in eine geeignete Werkstatt beschränkt..)

Das Ausschließen der Gewährleistung seitens Piaggio auf Betriebsflüssigkeiten stellt nur insofern das Rechtsverhältnis in diesem Punkt zwischen denen und dem Händler klar.
Der Kunde hat auch bei Betriebsflüssigkeiten, die vom Händler (auch im Rahmen der Auslieferungsinspektion..) eingefüllt werden, ihm gegenüber den gleichen Gewährleistungsanspruch.
Das gilt auch (nur wird das gerne versucht zu unterlaufen) für Batterien, Leuchtmittel und Reifen.. zumindest in den ersten 6 Monaten sind diese Produkte auch Bestandteil der Gewährleistung, die sich immer auf das ganze Produkt bezieht. Nach 6 Monaten ist das etwas schwieriger, wegen Beweislastumkehr.

Die "Durchmischung" beider Flüssigkeiten legt den Verdacht auf ein technisch-mechanisches-Bauproblem nahe...
damit, auch aufgrund der "Schwere" des Fehlers ist die mögliche Nutzung des Kaufgegenstandes unmöglich geworden, auch eine Reparatur läßt eine verminderte Lebenserwartung vermuten.
Bei dem minimalen KM-Stand kann man durchaus sagen: Schrott als Neuware übergeben.
Die "Flüssigkeit" beweiskräftig zu sichern ist in jedem Fall ne gute Idee. Die erwähnte Firma mit den Ölanalysen ist gut bekannt, die kenne ich aus vielen Proben von Motoröälen aus VW-Bussen, die teilweise bis zu 15-20% Diesel im Öl hatten... (andere konstruktive & fehlerhafter Ölwechsel als Ursache)

Man kann natürlich an dieser Stelle einen Anwalt hinzuziehen, aber auch der Einsatz der Rechtsschutzversicherung will überlegt sein, ob man die für so eine Kleinigkeit strapaziert.

Der Fall ist nach §439 BGB ziemlich klar: Der Händler muß "Nacherfüllen" und der Kunde hat die Wahl, wie das zu geschehen hat. Die bevorzugte Wahl muß natürlich "Neuware" lauten, denn selbst die Einlassung des Händlers, dass das mit vergleichbar unzumutbar hohen Kosten verbunden wäre (diese Einschränkung gibt es im Gesetz), entfällt hier, da die Neuware bereits bei Inbetriebnahme defekt ist, also wird "Neu" gegen "Neu" getauscht.
Natürlich wird man zunächst die Ursache ermitteln, aber auch dann, wenn es heißt "Vertauscht", würde ich den Kaufgegenstand nicht in reparierter Form annehmen,
denn zuvor ist innermotorisch mehr verschlissen worden, als es in diesem Punkt von "gleichwertig" die Rede sein könnte.

Falls das also so nicht reicht, dann helfen auch die Verbraucherzentralen mal gerne, kostet zwar auch einen Obulus, könnte aber preiswerter sein, als die mögliche Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz.
Zuletzt geändert von Baffi am Sa 27. Feb 2021, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Grüsse Thilo :bier:

Benutzeravatar
tütüt
Beiträge: 331
Registriert: Fr 16. Okt 2020, 12:10
Vespa: Vespa 98 II Serie
Land: Deutschland

Re: Seltsames Öl

#56 Beitrag von tütüt » Sa 27. Feb 2021, 11:07

Es sieht wirklich recht seltsam aus (wie Palmöl). Könntest du mal ein paar Tropfen erhitzen und schauen ob es sich verändert?
Früher war mehr Lambretta!

Benutzeravatar
Stadtrandpendler
Beiträge: 1265
Registriert: Do 13. Aug 2020, 22:28
Vespa: GTS300
Land: Deutschland
Wohnort: Oldenburg

Re: Seltsames Öl

#57 Beitrag von Stadtrandpendler » Sa 27. Feb 2021, 11:17

Baffi hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 11:04

Der Fall ist nach §439 BGB ziemlich klar: Der Händler muß "Nacherfüllen" und der Kunde hat die Wahl, wie das zu geschehen hat. Die bevorzugte Wahl muß natürlich "Neuware" lauten, denn selbst die Einlassung des Händlers, dass das mit vergleichbar unzumutbar hohen Kosten verbunden wäre (diese Einschränkung gibt es im Gesetz), entfällt hier, da die Neuware bereits bei Inbetriebnahme defekt ist, also wird "Neu" gegen "Neu" getauscht.
Natürlich wird man zunächst die Ursache ermitteln, aber auch dann, wenn es heißt "Vertauscht", würde ich den Kaufgegenstand nicht in reparierter Form annehmen,
denn zuvor ist innermotorisch mehr verschlissen worden, als es in diesem Punkt von "gleichwertig" die Rede sein könnte.

Falls das also so nicht reicht, dann helfen auch die Verbraucherzentralen mal gerne, kostet zwar auch einen Obulus, könnte aber preiswerter sein, als die mögliche Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutz.
100% Zustimmung.
Ich muss mir nur klar darüber sein das im Falle einer Wandlung der Händler ein Neufahrzeug beschaffen muss.
6-8 Wochen Lieferzeit.
Bis ich dann fahren kann ist es Mai.
Mist. Will ich das? Echt schwer...
Send with my Etch-A-Sketch

Benutzeravatar
Cool
Beiträge: 232
Registriert: Mi 11. Sep 2019, 17:33
Vespa: GTS 300 HPE
Land: Deutschland
Wohnort: Kurpfalz

Re: Seltsames Öl

#58 Beitrag von Cool » Sa 27. Feb 2021, 11:43

Ach, da fällt mir noch was ein ...
Evtl. auch per ADAC in die Werkstatt bringen lassen?!
Fragen könnte man ja mal. :roll:

Benutzeravatar
Stadtrandpendler
Beiträge: 1265
Registriert: Do 13. Aug 2020, 22:28
Vespa: GTS300
Land: Deutschland
Wohnort: Oldenburg

Re: Seltsames Öl

#59 Beitrag von Stadtrandpendler » Sa 27. Feb 2021, 13:39

Cool hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 11:43
Ach, da fällt mir noch was ein ...
Evtl. auch per ADAC in die Werkstatt bringen lassen?!
Fragen könnte man ja mal. :roll:
Der Händler holt ab.

M.
Send with my Etch-A-Sketch

Benutzeravatar
Baffi
Beiträge: 63
Registriert: So 7. Jun 2020, 20:59
Vespa: GTS 300 HPE
Land: Deutschland

Re: Seltsames Öl

#60 Beitrag von Baffi » Sa 27. Feb 2021, 14:49

Stadtrandpendler hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 11:17

Ich muss mir nur klar darüber sein das im Falle einer Wandlung der Händler ein Neufahrzeug beschaffen muss.
6-8 Wochen Lieferzeit.
Moin,
um die rechtliche Verwirrung komplett zu machen:

Eine "Wandlung" ist die "Rückabwicklung eines Kaufvertrages" aufgrund 2x erfolgloser Nachbesserungsversuche... (Kurzform)

Da bist Du noch gar nicht...

Du bist, vereinfacht gesagt, aktuell auf der Stufe des Konsumenten, der einen LCD-Bildschirm kauft, beim Auspacken zu Hause feststellt, dass das Panel ein "Spinnenwebendesign" hat. Mit dem Teil unterm Arm stehst Du am selben Tag noch nun beim Händler und reklamierst das als "unbrauchbar".
-> gravierender Fehler, irreparabel da auch Glassplitter in der Elektronik, der Händler nimmt das Gerät zurück und drückt Dir ein identisches Neugerät in die Hand und gut.
Auto-, Motorrad & Rollerkauf ist im Prinzip nichts anderes.
Gäbe es die Vespa nun mit dieser Maschine und in einer Farbe und keine weiteren Extras, könnte man das genau so machen: Einfach Tauschen.

Du bist also aktuell auf Stufe 1 des Nachbesserungsversuchs angelangt, eine Möglichkeit (wenn Reparatur ausscheidet) ist eben die Nacherfüllung durch "Neulieferung".

Der erwähnte §439 hat seit 2018 einen Absatz 3 bekommen, das war zwar für das Baugewerbe gedacht, hat aber durchaus auch Auswirkungen auf normale B2C Geschäfte in Bezug auf Kosten und Fristen der Nachlieferung einer neuen gleichwertigen Sache.

Es gibt dafür, bis auf die "Unmöglichkeit", keine echten Fristen, sondern eher so etwas, wie Regelzeiträume, die von der Art der nachzuliefernden Sache abhängen.

Der Verkäufer (bzw. der Hersteller durch die Produktion der Nachlieferung) ist verpflichtet das unverzüglich durchzuführen...
unverzüglich=ohne schuldhaftes Zögern. Unnötig Wartezeit verlängernde Dinge, wie "Das muß sich erst der Werksingenieur ansehen" mußt Du Dir als Konsument nicht unnötig gefallen lassen, Dein unmittelbarer Anspruch (unfahrbares Fahrzeug) richtet sich gegen den Händler. Was der nachher mit dem Werk rumkaspert ist für Dich egal.

Als Konsument mußt Du einen "angemessenen" Zeitraum zur Nacherfüllung gewähren.
Möglicherweise gelten 6-8 Wochen, oder eben die 3 Monate Wartezeit als angemessen...

Man könnte jetzt verschiedene Szenarien ausmalen, was man tun oder lassen könnte, spätestens aber in dem Moment, wenn die Nachlieferung nicht (mehr oder rechtzeitig) kommt und dadurch z.B. eine Urlaubsreise nicht angetreten werden kann, sollte dann doch ein Anwalt ins Spiel kommen.
Salopp gesagt, wenn Dir Freude abhanden gekommen ist und Du das finanziell ausgeglichen haben würdest = Schadensersatz.
Viele Grüsse Thilo :bier:

Antworten