Seltsames Öl

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Stadtrandpendler
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Re: Seltsames Öl

#91 Beitrag von Stadtrandpendler » Di 2. Mär 2021, 10:43

Moin,
Also Fristen setzen ist doch ganz normal bei solchen geschäftlichen Angelegenheiten.

Das finde ich jetzt keine Härte für den Händler. Er ist doch Kaufmann und kennt solche Vorgänge.
Das Youtube Video stellt keinen Bezug zum Händler her, ist also auch völlig ok so und das posten eines Mangels in einem Fachforum ist auch nicht so ungewöhnlich.

M.
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GTS-Peter
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Re: Seltsames Öl

#92 Beitrag von GTS-Peter » Di 2. Mär 2021, 11:08

Jo, sicher. Aber der Ton macht die Musik. Aber da ist jeder anders.

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Baffi
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Re: Seltsames Öl

#93 Beitrag von Baffi » Di 2. Mär 2021, 13:06

GTS-Peter hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 11:08
Aber der Ton macht die Musik.
Moin,
zunächst: Ich wollte mit meinem Beitrag gewiß kein unnötiges Öl ins Feuer schütten...
Der Ablauf stellt sich ja aufgrund des Ruhetages noch als "normal" dar.
Bei allem Nerv: das eigene Fahrzeug ist ja nicht das einzige, was in der Werkstatt steht.

Zum Ton...
Internetforen haben seit jeher die Eigenschaft, daß sich Nutzer in ihren Beiträgen gerne mal so richtig: :kotz:
Das bleibt zumeist auf diese Umgebung beschränkt und ist vom Umgangston her beim Händler auch meist viel entspannter.

Dennoch: nach über 20 Jahren Erfahrung mit dem Gewährleistungsgebaren, der Rechtsabteilung und seines technischen Außendienstes eines größeren Automobilkonzerns und seines Nutzfahrzeugmodells Bus,
die letztendlich auch zu einem Forum für "Gleich-Mißhandelte" führten, haben ein wenig Erkenntnismaterial für Wiederholungsfälle mitgebracht.
(Und wem das Geschäftsmodell legaler Betrug nicht geläufig ist, schaut mal unter "Dieselskandal")

Und es spielt keine Rolle, ob 2 oder 4 Räder, die Methodik ist immer gleich:
Damals bei der Bundeswehr hieß es dann immer. "TTV = Tarnen, Täuschen und Verpi**en", alles, was man sich dahinter vorstellen kann, wird bei einem Gewährleistungsfall gegebenenfalls aus dem Hut gezaubert.

Darum kann man was, wie üblich, auch von Anwälten immer geraten wird (u.a.):

Fristen wahren :kuckuck:
Schadensdokumentation
("flüchtige") Beweismittel sichern
Zustandsdokumentation bei Fahrzeugabgabe (also auch Inspektionen..), insbesondere auch den KM-Zähler.
Altteile zumindest zeigen lassen, ggf. fotographieren

Vieles von dem, was man selber alles so dokumentieren muß, hat ja den Charakter von unangenehm und zeitaufwändig. Aber auch darauf setzt die andere Seite und ganz bewußt wird Dir danach erfolgreich ein Versäumnis unterstellt.

Unsofern ist der Hinweis des TE zum Thema Fristenwahren schon sehr angebracht.
Und ich lese schon wieder "Wandlung"... da gibt es nichts zu wandeln, sondern nur "umzutauschen" (NACHERFÜLLUNG..).

Nun warten wir auf erste Ergebnisse...
Viele Grüsse Thilo :bier:

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Stadtrandpendler
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Re: Seltsames Öl

#94 Beitrag von Stadtrandpendler » Di 2. Mär 2021, 13:11

Kurzes Update.
Der Händler muss bei Piaggio ein Ticket für den Garantiefall beantragen bevor er anfängt etwas zu machen.
Das hat scheinbar etwas mit der Kostenübernahme durch Piaggio zu tun.
Wenn er das Ticket hat kann er anfangen die Ersatzteile zu bestellen. Auf drängeln hin hat er versucht eine Zeitschiene aufzumachen aber da das ganze auch von Piaggio abhängt ist es etwas schwierig. Grobe Aussage... Nicht diese Woche...
Er erzählte noch kurz was von Stehbolzen, Dichtungen und Zylinderkopf.
Ich meine das die Stehbolzen dort mit O-Ringen versehen sind, kann mir aber das nicht vorstellen das in so kurzer Zeit soviel Kühlwasser dort durchgeht.

Egal, diese Woche nicht...

Michael
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Re: Seltsames Öl

#95 Beitrag von Stadtrandpendler » Di 2. Mär 2021, 13:15

Baffi hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 13:06

Dennoch: nach über 20 Jahren Erfahrung mit dem Gewährleistungsgebaren, der Rechtsabteilung und seines technischen Außendienstes eines größeren Automobilkonzerns und seines Nutzfahrzeugmodells Bus,
die letztendlich auch zu einem Forum für "Gleich-Mißhandelte" führten, haben ein wenig Erkenntnismaterial für Wiederholungsfälle mitgebracht.
(Und wem das Geschäftsmodell legaler Betrug nicht geläufig ist, schaut mal unter "Dieselskandal")
Dein Avatar kam mir gleich so bekannt vor...
TX Forum oder Caliboard...

M.
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Re: Seltsames Öl

#96 Beitrag von Baffi » Di 2. Mär 2021, 14:34

Stadtrandpendler hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 13:15
TX Forum oder Caliboard...
:prost: Tx... (das Caliboard mach 'n Bekannter, ist indirekt aus dem T5 Board damals entstanden)
Viele Grüsse Thilo :bier:

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Re: Seltsames Öl

#97 Beitrag von Dr.Mabusse » Di 2. Mär 2021, 17:03

Ich traue auch keinem Händler mehr.
Dazu habe ich schon zuviel erlebt.
Von Beschädigungen über vertuschte Schäden.
Zig (erfolglosen) Reparaturversuchen.
Schwachsinnigen Aussagen, in denen der Kunde für dümmer gehalten wird,
wie 100m Feldweg.

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Re: Seltsames Öl

#98 Beitrag von DorfGuerilla » Di 2. Mär 2021, 17:09

Dr.Mabusse hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 17:03
… Schwachsinnigen Aussagen, in denen der Kunde für dümmer gehalten wird,
wie 100m Feldweg.
Sag das nicht! Wir haben hier einen Feldweg, der gerade erfolgreich in Philosophie promoviert hat. :)
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Mein neuer Roman:“Mein unfassbarer Sommer in Sitebüttel" – Kann eine alte Vespa eine Zeitmaschine sein?
Weitere Bücher von mir:
"Der Käsesturm" – Bizarres Treiben im Hamburger Großmarkt.
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"Flugangst … und weitere amüsante Kurzgeschichten"

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Re: Seltsames Öl

#99 Beitrag von Baffi » Di 2. Mär 2021, 18:08

Dr.Mabusse hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 17:03
Ich traue auch keinem Händler mehr.
Dazu habe ich schon zuviel erlebt.
Moin,
ich denke, dann sind wir schon zu 2.... :prost:
Stadtrandpendler hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 13:11
Der Händler muss bei Piaggio ein Ticket für den Garantiefall beantragen bevor er anfängt etwas zu machen.
Das hat scheinbar etwas mit der Kostenübernahme durch Piaggio zu tun.
Wenn er das Ticket hat kann er anfangen die Ersatzteile zu bestellen.
Moin,

sorry... ich wollte eigentlich am Motorrad schrauben, aber als ich das gelesen habe, bekam ich einen leicht dicken Hals.

Der da vorgezeichnete Ablauf ist das typische Gebahren für einen im Betrieb auftretenden Schaden, dessen Beseitigung Geld kostet und da innerhalb der Gewährleistungsfrist aufgetreten vom Händler durchgeführt und mit dem Werk abgerechnet wird.
Völlig normal, dass sich der Händler dafür das Ok holt, eh er auf den Kosten sitzenbleibt.

.......

nur was hat das mit Dir zu tun? Gar nichts... :unwissend:

Sie haben Dir eine neue mangelhafte Sache geliefert, die Rechtslage sagt in dem Fall eindeutig: Nacherfüllungsanspruch... soweit hatten wir das ja schon.
Aber: weil es neu und ungebraucht bei der Inbetriebnahme den Mangel zeigte, solltest Du in jedem Fall auf Neulieferung bestehen.
Unterschreib da bloß keinen Reparaturauftrag, denn dann ist dieser Anspruch flöten, weil Du Dich damit auf den Verzicht der Neulieferung einläßt.

Es besteht der nicht ganz unbegründete Verdacht, daß Dich der Händler in Verbindung mit dem Werk in die "Reparieren lassen" Schiene schieben wollen.
-> für Händler & Werk die "preisgünstigste" Lösung.

Dazu haben sie weder das Recht noch ist das zum gegenwärtigen Zeitpunkt besonders sinnvoll.
Du hast die Wahlfreiheit zwischen Reparatur oder Neulieferung. Die (wie erwähnt) Unzumutbarkeit entfällt, da neu=kaputt gegen neu.

Bitte nochmals vergegenwärtigen: Eine Reparatur versetzt unter Umständen (wie schon beschrieben) einen bereits beschädigten Motor wieder in den Betriebszustand, aber ohne irgendwelche Zusagen hinsichtlich Haltbarkeit oder Leistungswerte.
Du kaufst die sprichwörtliche Katze im Sack... der 300er HPE Motor ist ja auch nicht frei von Tücke, siehe Ölverbrauch, auch mit der Umstellung auf Euro 5 fehlen Langzeiterfahrungen.
Da sollte man es tunlichst unterlassen den ohnehin vorhandenen (unkalkulierbaren) Risiken noch ein weiteres hinzuzufügen.

Das ist zwar auch nur meine Meinung, aber angesichts des Schadenbildes und dem "aufgebautem Druck" des Reparierens könnte das mit der Ölanalyse zeitlich knapp werden, die ist ohnehin nur eine Bestätigung, aber nicht zwingend notwendige Entscheidungshilfe.

Vllt. haste ja doch ne Rechtsschutzversicherung (ADAC Rechtsschutz etc..), viele Policen sehen da ja eine mögliche kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt vor, was insgesamt kein Geld kostet (auch keine Selbstbeteiligung).
Viele Grüsse Thilo :bier:

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Re: Seltsames Öl

#100 Beitrag von Exroller » Di 2. Mär 2021, 18:42

Baffi hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 18:08
.....
Du hast die Wahlfreiheit zwischen Reparatur oder Neulieferung. Die (wie erwähnt) Unzumutbarkeit entfällt, da neu=kaputt gegen neu.
.....
Bitte um eine Quellangabe (Rechtsverweis).

Danke

MfG
ER
> Da, wo`s zu weit geht, fängt die Freiheit erst an <

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Re: Seltsames Öl

#101 Beitrag von Stadtrandpendler » Di 2. Mär 2021, 18:50

Exroller hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 18:42
Baffi hat geschrieben:
Di 2. Mär 2021, 18:08
.....
Du hast die Wahlfreiheit zwischen Reparatur oder Neulieferung. Die (wie erwähnt) Unzumutbarkeit entfällt, da neu=kaputt gegen neu.
.....
Bitte um eine Quellangabe (Rechtsverweis).

Danke

MfG
ER
Das wäre wirklich gut.
Ich habe bisher nur gefunden das dem Händler die Nachbesserung gewährt werden muss.

M.
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Re: Seltsames Öl

#102 Beitrag von Baffi » Di 2. Mär 2021, 19:07

Moin,
Stichwort Schuldrechtsreform...

da ist es der Paragraph §439 BGB, das ist jener mit dem seit 2018 neuen Absatz 3 (der hier aber keine Rolle spielt).
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Hat der Käufer die mangelhafte Sache gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. § 442 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass für die Kenntnis des Käufers an die Stelle des Vertragsschlusses der Einbau oder das Anbringen der mangelhaften Sache durch den Käufer tritt.

(4) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(5) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
der fettgedruckte Teil ist das Problem der Risikoverlagerung auf die haltbarkeit des Motors durch den unbekannten Abnutzungsgrad

hier mal der link auf Wikipedia, die erklären dazu noch viel drumherum (aber immer im Hinterkopf haben, daß Wiki bei der Beurteilung von Rechtsthemen auch nicht immer stimmt):
https://de.wikipedia.org/wiki/Nacherfüllung

oder hier: https://lawandlegal.de/arten-der-nacherfuellung
Viele Grüsse Thilo :bier:

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Re: Seltsames Öl

#103 Beitrag von Stadtrandpendler » Di 2. Mär 2021, 19:15

Ok, Danke.

Michael
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Re: Seltsames Öl

#104 Beitrag von primawerda » Di 2. Mär 2021, 19:27

Na ja, das hört sich gut an, nur ohne Anwalt wird man das nicht durchboxen können. Und dann dauert sowas in der Regel schon mal eine Saison...

So ärgerlich wie es ist, würde die Reparatur dokumentieren und damit fahren. Der Fehler wird doch zu finden sein, ist ja kein Marsrover.

VG Jo
Eines lässt sich nicht bestreiten:
Jede Sache hat zwei Seiten!
Die der andern, das ist eine,
und die richtige Seite: Deine.
Mascha Kaleko

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Re: Seltsames Öl

#105 Beitrag von Dr.Mabusse » Di 2. Mär 2021, 20:03

Anwalt habe ich nie gebraucht.
Nicht bei VW, nicht bei meiner Buell, auch nicht bei einer gebrauchten Vespa P200E mit Unfallschaden.

Man kann einem Händler durchaus die Ernsthaftigkeit einer Forderung klar machen.
Und keine Zweifel daran lassen, dass man Ernst macht, weil die rechtliche Situation eindeutig ist.
Wenn man ihm dann noch deutlich macht, dass ihn ein Streit unsinnig viel Geld kostet.

Zusätzlich kann man durchaus direkt mit Piaggio Kontakt aufnehmen.
Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.

Diesen Thread aber auch das Youtube Video dem Händler zur Kenntnis zu geben, halte ich für hilfreich.

Schonen würde ich keinen KFZ Händler mehr.
Dazu wurde ich schon zuviel von denen beschissen und habe genug Lehrgeld bezahlt.

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