B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Danke für Deine Hinweise, das sind meines Erachtens die richtigen Vorschriften für die Frage und klar, bei der Frage geht es nur um den B. Dass die Erweiterungen derzeit nicht anerkannt werden, ist ein anderes Thema, das dann nicht relevant wäre, wenn der bloße B schon reichen würde (was ja sehr klasse wäre...).
- Jimmy Cooper
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Hmmm....erinnert mich irgendwie an Monty Python's Philosopher's Football Match..
Cheers
Jimmy
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
So Leute, dass in Italien mit deutschem B-Führerschein 125er gefahren werden dürfen, sollte durch die offiziellen Statements der italienischen Polizei (wurde hier bereits gepostet) wohl abgehandelt sein.
Anders lautende Aussagen, auch von deutschen Auslandsvertretungen, sind schlicht veraltet.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Ist das so?GrafKrolock hat geschrieben: ↑So 21. Aug 2022, 19:42So Leute, dass in Italien mit deutschem B-Führerschein 125er gefahren werden dürfen, sollte durch die offiziellen Statements der italienischen Polizei (wurde hier bereits gepostet) wohl abgehandelt sein.
Anders lautende Aussagen, auch von deutschen Auslandsvertretungen, sind schlicht veraltet.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Ja, siehe weiter oben im Thread. Die Italiener haben EU-Führerscheine schon lange den italienischen gleichgestellt.
Leider geistert immer noch massenhaft durchs Netz, das sei nicht der Fall.
Das gilt natürlich nicht für Sonderregelungen á la 111 oder 196, aber die im speziellen sind in Italien wie gesagt gar nicht nötig.
B, egal in welchem Jahr und wo in der EU erworben und wo der Inhaber wohnt, inkludiert dort stets A1.
Leider geistert immer noch massenhaft durchs Netz, das sei nicht der Fall.
Das gilt natürlich nicht für Sonderregelungen á la 111 oder 196, aber die im speziellen sind in Italien wie gesagt gar nicht nötig.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
So, wir können die Diskussion einstellen, ich habe die Antwort von der italienischen Führerscheinstelle Bozen bekommen:
Cc: "Patenti, Fuehrerscheine" <Fuehrerscheine.Patenti@provincia.bz.it>
Gesendet: Mo., Aug. 22, 2022 at 8:28
Betreff: I: 125er mit deutschem B Führerschein
Dies Regel gilt nur für italienischen Führerscheine in Italien. Also es ist nicht möglich. M.f.G.S.D.
Also, 125er mit deutschem B ist in Italien NICHT erlaubt!
Ist der ADAC wohl doch nicht so doof.
Also muss man auf das Glück hoffen, bei einer Kontrolle auf Polizisten zu treffen, die meinen, dass es doch geht.
Cc: "Patenti, Fuehrerscheine" <Fuehrerscheine.Patenti@provincia.bz.it>
Gesendet: Mo., Aug. 22, 2022 at 8:28
Betreff: I: 125er mit deutschem B Führerschein
Dies Regel gilt nur für italienischen Führerscheine in Italien. Also es ist nicht möglich. M.f.G.S.D.
Also, 125er mit deutschem B ist in Italien NICHT erlaubt!
Ist der ADAC wohl doch nicht so doof.
Also muss man auf das Glück hoffen, bei einer Kontrolle auf Polizisten zu treffen, die meinen, dass es doch geht.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Danke. Es ist schade, aber es ist leider so.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Für mich als juristischen Laien ergibt sich folgendes Bild: Keiner weis genau was richtig ist, wenn es schon auf "Meinungen" von Polizisten ankommt.
Was passiert im Worst-Case - z.B. eines Unfalles ? Klar, das ganz kann bei Personenschaden vor dem Gericht landen. Und dort wird auch wieder entschieden, und ggfs. auch festgestellt das man mit oder ohne gültiger Fahrerlaubnis unterwegs war.
Wie wäre eine Schuldfrage zu bewerten, wenn der Vespaverleiher mir eine 125er gibt, obwohl ich "nur" einen deutschen B Führerschein habe ? Trägt er dann eine Mitschuld ? Zahlt dann ggfs. die italienische Versicherung des Vespaverleihers nicht mehr ?
Das ist bestimmt schon alles passiert. Daher würde mich mal ein Gerichtsurteil intressieren.
Wenn es zu keiner Polizeikontrolle kommt und man in keinen Unfall verwickelt wird, dann ist die gesamte Diskussion fürn Poppo.
BTW: die dürften mich sofort anhalten und kontrollieren.
Was passiert im Worst-Case - z.B. eines Unfalles ? Klar, das ganz kann bei Personenschaden vor dem Gericht landen. Und dort wird auch wieder entschieden, und ggfs. auch festgestellt das man mit oder ohne gültiger Fahrerlaubnis unterwegs war.
Wie wäre eine Schuldfrage zu bewerten, wenn der Vespaverleiher mir eine 125er gibt, obwohl ich "nur" einen deutschen B Führerschein habe ? Trägt er dann eine Mitschuld ? Zahlt dann ggfs. die italienische Versicherung des Vespaverleihers nicht mehr ?
Das ist bestimmt schon alles passiert. Daher würde mich mal ein Gerichtsurteil intressieren.
Wenn es zu keiner Polizeikontrolle kommt und man in keinen Unfall verwickelt wird, dann ist die gesamte Diskussion fürn Poppo.
BTW: die dürften mich sofort anhalten und kontrollieren.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Wie Du in #126 nachlesen kannst ist es gekärt. Nur kann sich noch nicht jeder damit abfinden. Es kommt auch nicht auf Meinungen von Polizisten an, die dürfen durchaus eine eigene Meinung haben, aber hier hätten sie das Gesetz anzuwenden. Dass sie einen Verstoß nicht erkennen kommt sicher vor, falsche negative Entscheidungen fallen aber i.d.R. im weiteren Verlauf auf und können berichtigt werden. Wenn jetzt jemand eine 125er bekommt und nichts passiert ist hat er Glück gehabt, aber nicht den Nachweis geführt dass das so richtig war.
Das wäre in diesem konkreten Fall wohl so.Was passiert im Worst-Case - z.B. eines Unfalles ? Klar, das ganz kann bei Personenschaden vor dem Gericht landen. Und dort wird auch wieder entschieden, und ggfs. auch festgestellt das man mit oder ohne gültiger Fahrerlaubnis unterwegs war.
Vermutlich ja, das kommt auf den konkreten Fall an, hier ist es so dass die großen Verleiher ihren Bediensteten eindeutige Vorgaben machen. Das mag bei einem kleinen Vermieter anders aussehen. Letztlich verantwortlich ist aber derjenige der das Fahrzeug führt. Ob das überlassen in Italien strafbar ist, wäre zu klären.Wie wäre eine Schuldfrage zu bewerten, wenn der Vespaverleiher mir eine 125er gibt, obwohl ich "nur" einen deutschen B Führerschein habe ? Trägt er dann eine Mitschuld ? Zahlt dann ggfs. die italienische Versicherung des Vespaverleihers nicht mehr ?
Kann sein, das Problem ist halt dass in solchen Fällen die Berichte doch recht allgemein abgefasst sind.Das ist bestimmt schon alles passiert. Daher würde mich mal ein Gerichtsurteil intressieren.
Deine feuchten Wünsche könnten in Erfüllung gehen und dann würden wir hier wieder seitenlang über die Inkompetenz der Exekutive jammern.BTW: die dürften mich sofort anhalten und kontrollieren.
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
So, und wenn es mir jetzt noch gelingt, das amtliche Dokument aus Rom in Form der Erläuterung der italienischen Führerscheinregularien im Netz wiederzufinden, dessen Inhalt der Aussage aus Bozen genau entgegengesetzt ist, ist die Verwirrung vermutlich komplett…
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
.. aus Rom vom Papst ?
- Pinin
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
ich habe gerade eine Mail vom Automobile Club d'Italia (ACI) erhalten das es geht.
Meine Frage war ob ich mit dem deutschen B Schein (Wohnsitz D) die von mir zitierten Gesetzestext mitführen muss, wenn ich in Italien 125ccm fahre will
Antwort Übersetzt:
Die italienische Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren eines leichten Motorrads bis 125 ccm Hubraum mit einer maximalen Leistung von 11 kW. Der italienische Führerschein wird gemäß dem Modell der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt, wie der Führerschein, der in einem der Länder ausgestellt wird, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören. Der deutsche Führerschein ist dem italienischen gleichwertig, das ist uns bekannt, es ist unserer Meinung nach nicht notwendig, dass sie die Dokumentation mit sich führen müssen
@Doc B hast du die Antwort auf deutsch bekommen?
Meine Frage war ob ich mit dem deutschen B Schein (Wohnsitz D) die von mir zitierten Gesetzestext mitführen muss, wenn ich in Italien 125ccm fahre will
Antwort Übersetzt:
Die italienische Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren eines leichten Motorrads bis 125 ccm Hubraum mit einer maximalen Leistung von 11 kW. Der italienische Führerschein wird gemäß dem Modell der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt, wie der Führerschein, der in einem der Länder ausgestellt wird, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören. Der deutsche Führerschein ist dem italienischen gleichwertig, das ist uns bekannt, es ist unserer Meinung nach nicht notwendig, dass sie die Dokumentation mit sich führen müssen
@Doc B hast du die Antwort auf deutsch bekommen?
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
Ja, habe ich.Pinin hat geschrieben: ↑Di 23. Aug 2022, 22:20ich habe gerade eine Mail vom Automobile Club d'Italia (ACI) erhalten das es geht.
Meine Frage war ob ich mit dem deutschen B Schein (Wohnsitz D) die von mir zitierten Gesetzestext mitführen muss, wenn ich in Italien 125ccm fahre will
Antwort Übersetzt:
Die italienische Führerschein Klasse B berechtigt zum Fahren eines leichten Motorrads bis 125 ccm Hubraum mit einer maximalen Leistung von 11 kW. Der italienische Führerschein wird gemäß dem Modell der Europäischen Gemeinschaft ausgestellt, wie der Führerschein, der in einem der Länder ausgestellt wird, die zur Europäischen Gemeinschaft gehören. Der deutsche Führerschein ist dem italienischen gleichwertig, das ist uns bekannt, es ist unserer Meinung nach nicht notwendig, dass sie die Dokumentation mit sich führen müssen
@Doc B hast du die Antwort auf deutsch bekommen?
Für mich ist das bis jetzt die aussagekräftigste Aussage.
Mich interessiert kein Automobilclub und auch kein unauffindbares Dokument aus Rom.
Von mir aus kann ja noch einer das italienische Verkehrsministerium anschreiben, DAS sollte es ja wissen.
Das einzige, was bei B gleich ist, sind die Bestimmungen für Fahrzeuge der Klasse B, die in der EU gefahren werden dürfen.
Der Rest sind NATIONALE Regulierungen, die auch zulässig sind.
Oder warum darf der Italiener hier in Deutschland mit seinem B keine 125er fahren und warum dürfen wir mit unter 150ccm in Italien NICHT auf die Autobahn?
Ist doch alles gleichgestellt!?
Mir egal, ich hab A und für mich ist das Thema gegessen. Ich habe eine offizielle Stelle angeschrieben und eine klare Aussage bekommen.
Punkt.
- Vespaforfun
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
ich glaube in der Zeit während hier diskutiert wurde (März bis Ende August), hätte die meisten locker den normalen A Schein gemacht..
*duck und weg*
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..politische Botschaften, gleich welcher Art, haben in einem technischen Forum nichts zu suchen!
- Pinin
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!
hast du missverstanden, um ein unauffindbares Dokument ging es nicht, die kennen die Gesetzespassage, hätte ich gar nicht erwähnen brauchen.
Der deutsche Führerschein ist dem italienischen gleichwertig war ihre Aussage im Bezug auf meine Deutsche+125ccm Frage (ÖAMTC ähnlich argumentiert).
Gegenfragen: Warum darf ein Italiener mit dem B Schein auf deutschen Autobahnen 300km/h fahren aber auf italienischen darf er das nicht?
gleiche Logik, dann darf ein Deutscher in Italien 125er fahren, aber in Deutschland darf er es nicht..
Hat sich schon jemand gefragt warum Italien den „Codice della strada“ Weg gegangen ist und nicht den Weg über einen zusätzlichen Eintrag im italienischen B Schein (ähnlich B196, C111), der dann wirklich nur Italienern erlauben würde in Italien 125er zu fahren? dann gebe es die Diskussion nicht
Ps.: Auf der ÖAMTC Homepage steht seit Jahren, dass es in einigen Ländern, auch Italien, als Ausländer (B Schein) erlaubt ist 125ccm zu fahren. Ich hatte wirklich gehofft das sich mal ein Österreicher hier erbarmt und sagt was Sache ist, seine Erfahrungen schildert..