B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

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Doc B
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#166 Beitrag von Doc B » Di 30. Aug 2022, 09:37

3377 hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 09:05
Gelten die A2 die mit Automatikrollern gemacht wurden dann auch für richtige Schaltmotorräder? Oder darf man dann nur Automatikroller fahren?
Kann sein, dass Du auf den A2 dann eine Kennziffer bekommst, die die Fahrerlaubnis nur auf Automatik begrenzt.
Alternativ reichen auch eine bestimmte Stundenanzahl auf Schaltung um diese Einschränkung nicht zu bekommen.

Aber am Ende ist Schalten nicht schwer, die ersten Kilometer zwar ungewohnt aber geht schnell ins Blut über.

3377
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#167 Beitrag von 3377 » Di 30. Aug 2022, 09:40

Ich mache gerade meinen A2 und finde den Unterschied zwischen einem Motorrad zu einem Roller schon enorm in der Fahrweise und ich meine nicht nur das Schalten.. Und dann lernt man auf einem Automatikroller und darf dann auch ein normales Schaltmotorrad fahren.

Doc B
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#168 Beitrag von Doc B » Di 30. Aug 2022, 09:53

3377 hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 09:40
Ich mache gerade meinen A2 und finde den Unterschied zwischen einem Motorrad zu einem Roller schon enorm in der Fahrweise und ich meine nicht nur das Schalten.. Und dann lernt man auf einem Automatikroller und darf dann auch ein normales Schaltmotorrad fahren.
Du machst aber ein paar Stunden auf Schaltung, richtig?

3377
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#169 Beitrag von 3377 » Di 30. Aug 2022, 09:55

Ich mach das Upgrade vom A1 auf den A2 mit einem normalen Schaltmotorrad (Honda CBR gedrosselt). Ich bin inzwischen glaub bei 5 Doppelstunden und brauch noch ein paar Stunden. Ist schon ne andere Nummer wie GTS fahren. Die Grundaufgaben brauchen ja schon ca. 2 Doppelstunden bis die sitzen.

Normalerweise ist für dieses Upgrade nur eine praktische Prüfung notwendig und keine Pflichtstunden
Zuletzt geändert von 3377 am Di 30. Aug 2022, 10:01, insgesamt 3-mal geändert.

Schorsch
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#170 Beitrag von Schorsch » Di 30. Aug 2022, 09:56

Rita hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 09:33
soweit ich weiß darf man

Rita
oder doch nicht?

https://www.motorradonline.de/ratgeber/ ... g%20machen.

Ute Maria
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#171 Beitrag von Ute Maria » Di 30. Aug 2022, 21:47

Für mich habe ich schon vor vielen Jahren entschieden, dass Sicherheit im Straßenverkehr vor allem anderen steht. Und damit meine ich nicht in erster Linie die Versicherung, sondern insbesondere die Fahrsicherheit und -Kompetenz und defensives Fahren als oberstes Gebot. Und ich bin trotzdem seit Jahrzehnten eine sehr rasante Autofahrerin 😂 Mit meiner Vespa im Stadtverkehr lasse ich auch jedes Auto an Ampeln und Kreuzungen weit hinter mir. Die zieht ab wie Schmidts Katze.
Den A-Führerschein werde ich in jedem Fall auf dem Motorrad machen und lernen, mit dem Ding zu fahren. Ich bin ein überzeugter Fan von Fahrschule Paul und wenn Christoph Paul der Meinung ist, ich wäre fit, dann glaube ich ihm. Bis heute höre ich ihn in meinem inneren Ohr, wenn ich unelegant irgendwo anhalte, furztrocken sagen: „Du wackelst schon wieder wie ein Entenarsch“ 🤣🤣🤣
Als ich im Juni den B196 machte, hatte er schon so den Kopf gewiegt und gemeint, dass es schade wäre, wenn ich dann doch den A machen wolle, weil vom B196 nix angerechnet würde. Nun ja… er hatte recht. War ausschließlich meine Entscheidung. Andererseits hätte ich den A da nicht machen wollen, weil er mir für meinen Vespa-Spaß zu aufwändig war. Jetzt weiß ich ja erst, warum es sich lohnt. So habe ich für 800 Euronen eine gute Erfahrung gemacht, jede Menge Fahrspaß und Übung und überhaupt damit angefangen, ein motorisiertes Zweirad zu fahren. Gute Investition 🤗

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DJ WOLF
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#172 Beitrag von DJ WOLF » Di 30. Aug 2022, 22:03

Ute Maria hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 21:47
Mit meiner Vespa im Stadtverkehr lasse ich auch jedes Auto an Ampeln und Kreuzungen weit hinter mir. Die zieht ab wie Schmidts Katze.
mit einer 125er? :roll:

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#173 Beitrag von Ute Maria » Di 30. Aug 2022, 22:16

DJ WOLF hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 22:03
Ute Maria hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 21:47
Mit meiner Vespa im Stadtverkehr lasse ich auch jedes Auto an Ampeln und Kreuzungen weit hinter mir. Die zieht ab wie Schmidts Katze.
mit einer 125er? :roll:
Aber ja 🥰

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DJ WOLF
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#174 Beitrag von DJ WOLF » Di 30. Aug 2022, 22:21

Ute Maria hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 22:16
DJ WOLF hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 22:03
Ute Maria hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 21:47
Mit meiner Vespa im Stadtverkehr lasse ich auch jedes Auto an Ampeln und Kreuzungen weit hinter mir. Die zieht ab wie Schmidts Katze.
mit einer 125er? :roll:
Aber ja 🥰
dann mach schnell den führerschein und kauf dir eine 300er ;)

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#175 Beitrag von Ute Maria » Di 30. Aug 2022, 22:52

DJ WOLF hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 22:21
Ute Maria hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 22:16
DJ WOLF hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 22:03
Ute Maria hat geschrieben:
Di 30. Aug 2022, 21:47
Mit meiner Vespa im Stadtverkehr lasse ich auch jedes Auto an Ampeln und Kreuzungen weit hinter mir. Die zieht ab wie Schmidts Katze.
mit einer 125er? :roll:
Aber ja 🥰
dann mach schnell den führerschein und kauf dir eine 300er ;)
Du darfst jetzt über mich lachen 🙈 Mein Problem ist wirklich das Aufbocken auf den Hauptständer. Vor allem, wenn ich müde bin. Ich wiege 50 kg. Und solange ich das Aufbocken nicht zuverlässig im Griff habe, kommt mir nix größeres ins Haus. Und ja, ist mir echt peinlich. Sorry, das ist jetzt OT.

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Pinin
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#176 Beitrag von Pinin » Mi 31. Aug 2022, 01:07

Doc B hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 15:31
Gem. der Äquivalenztabelle der europäischen Union ergibt sich das aus den Ergänzungsnummern hinter den Fahrerlaubnisklassen auf den europäischen Führerscheinen.
Anmerkungen: erstens steht im Italienischen Führerschein keine Ergänzungsnummer, Schlüsselnummer da steht nur AM und B also 1:1 wie im D-Schein (ab 2013) und zweitens geht es in dem Gesetzestext nur darum, dass man die alten erworbenen Klassen, alles vor 2013, nicht verliert im In-Ausland.
Beispiel 1999-2013 in D erworbene Führerscheinklasse B: Im deutschen B Schein stehen (die harmonisierten Schlüsselzahlen der EU bestehen aus zwei Ziffern) 79.03 und 79.04 hinter A1 und A Grund: FeV-Änderungen zum 19.01.2013 wurden die dreirädrigen Kraftfahrzeuge aus der deutschen Klasse B herausgelöst und der Klasse A1 (bis 15 kW) bzw. der Klasse A (mehr als 15 kW) zugeschlagen. Vereinfacht: Gesetzestext dient dazu die alten erworbene Klassen zu sicheren.
2006/126/EG, Art. 6, Nr. 3.: "Die Mitgliedstaaten können für das Führen von Fahrzeugen in ihrem Hoheitsgebiet folgende Äquivalenzen festlegen: b) Krafträder der Klasse A1 fallen unter den Führerschein der Klasse B"
Äquivalenzen bedeuten nicht automatisch, dass eine Schlüsselzahl/Eintrag im Führerschein steht. Italien hat das mit einem Gesetz (Codice della strada Art. 125, Nr. 2: B-Klasse erlaubt auf italienischem Gebiet auch Fahrzeuge der Kategorie A1 zu führen) geregelt und nicht über nationale Schlüsselungen im Führerschein bestehend aus 3 Ziffern. Kurz: Du findest im ital. Führerschein nichts was auf die "125ccm I-Regelung" hinweist
Doc B hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 15:31
So wie der in der deutschen Fahrerlaubnis B enthaltene A1 nur auf dreirädrige Fahrzeuge beschränkt ist, ist man bei dem im italienischen B enthaltenem A1 berechtigt in Italien 125er zu fahren. Also nur national wie bei uns der B196.
Das ist auch nicht ganz richtig, siehe FeV-Änderungen zum 19.01.2013. Von allen italienischen Behörden die ich angeschrieben habe, kamen nur positive Antworten, wenn die Italiener gewollt hätten, dass nur Italiener in I 125er fahren dürfen hätten sie das über nationale Schlüsselungen im Führerschein bestehend aus 3 Ziffern machen müssen, über zusätzliche Praxis Fahrstunden wie es z.B. die Franzosen gemacht haben oder Verbote für Ausländer. Gut gemeinter Hinweis der I-Verkehrsbehörde hinter B (die A.. Klassen interessieren die Italiener in dem Zusammenhang nicht) darf keine 2 stellige EU Nummer stehen die etwas verbietet, ist aber bisher in keinem Führerschein der Fall (hatte Kopie von meinem Führerschein geschickt) Ps.:Natürlich müsste man noch klären was die eigene Versicherung dazu sagt wenn man mit seiner Vespa nach I fährt, betrifft mich aber nicht da ich bisher 125er im Ausland nur gemietet habe und in D nicht mehr als 100km am Stück fahre, mit meinem B196 (499.-) in D an keine Ländergrenze komme.
Doc B hat geschrieben:
Mo 29. Aug 2022, 15:31
Der Italiener darf mit seinem B keine 125er in Deutschland fahren und der Deutsche mit seinem B nicht in Italien, weil er schlicht nie eine Fahrerlaubnis dafür erlangt hat.Der Deutsche darf mit seinem B innerhalb der EU nur dreirädrige A1 Fahrzeuge fahren. Möchte er dies auch in Italien muss er die passende Fahrerlaubnis erlangen, also entweder den italienischen B erwerben oder den richtigen A1 erlangen.
Du verknüpft 2 Dinge die nichts miteinander zu tun haben. In D gibt es kein Gesetz Codice della strada "B 125 Fahrerlaubnis" Freibrief, in D zählt ob A.. oder B196 im Führerschein steht. Weder der I. noch der D. haben eine Fahrerlaubnis dafür erlangt, haben beide nur AM und B im Schein (ab 2013)

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#177 Beitrag von GrafKrolock » Mi 31. Aug 2022, 18:05

So ist es, danke.

Christiani
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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#178 Beitrag von Christiani » Mi 18. Jan 2023, 16:45

Hi Pinin, bin über google wegen 4. Führerscheinrichtlinie auf den Thread aufmerksam geworden, danke für deine Recherchen. Ich fahre als Österreicher seit Jahren in Italien, aktuell mit meiner neuen XSR125, hatte bei Kontrollen und einem Unfall nie Probleme mit der Polizei. Ich hab zwar die pdf vom ÖAMTC immer dabei, musste ich bei Kontrollen nie vorzeigen, es ist gut zu wissen dass auch die italienischen Behörden davon Kenntnis haben.

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#179 Beitrag von GrafKrolock » Mo 23. Jan 2023, 22:17

Pinin hat geschrieben:
Mi 31. Aug 2022, 01:07
Natürlich müsste man noch klären was die eigene Versicherung dazu sagt wenn man mit seiner Vespa nach I fährt,
Dazu vielleicht noch ergänzend: Die Versicherung interessiert nur, ob man das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls legal im Straßenverkehr hat bewegen dürfen. Bzw. genauer: Ob man es möglicherweise illegal getan hat. Da genügt auch nicht der Glaube, sondern der Beweis, d.h. die Versicherung müsste schon rechtssicher nachweisen, dass man im Land nicht fahren durfte, um Regress durchzusetzen. Entsprechend ist es völlig irrelevant, was man in seinem deutschen Führerschein stehen hat. Auch wenn man überhaupt keinen hat, kann man ja ein Fahrzeug anmelden und damit in fiktiven Ländern fahren, in denen solche Fahrzeuge führerscheinfrei gefahren werden dürfen. Betrifft jetzt nicht unbedingt 125er, könnte aber beispielsweise bei 50ern der Fall sein.

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Re: B 196 im Ausland, EU-Umfrage: Mitmachen!!!

#180 Beitrag von Pomodora » Mo 27. Feb 2023, 21:14

Sorry, habe jetzt nicht den gesamten Thread gelesen, aber dennoch mein Senf dazu:
Nachdem wir demnächst am Gardasee sind und dort auf Empfehlung von ??? vor Ort Vespas ausleihen wollen, war ich deswegen auf der Seite des Verleihs. Dort steht geschrieben, dass ein dt. Autoführerschein ausreicht, um sich eine 125 er ausleihen zu können. Vor zwei Jahren war es bei einem anderen Verleih ebenso. Bin verwirrt. 🤨

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